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Call-Eckdaten
Entwicklung sicherer und nachhaltiger Alternativen durch Design
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-RESILIENCE-01-24
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 59.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 12.000.000,00 und € 15.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten einen oder mehrere neue chemische Stoffe oder Materialien entwickeln, um bestehende bedenkliche Stoffe mit oberflächenaktiven, flammhemmenden oder weichmachenden Eigenschaften für eine ausgewählte Anwendung zu ersetzen. Die Vorschläge sollten sich auf mindestens eine industrielle Anwendung beziehen. Die neuen Stoffe oder Materialien müssen mit dem Rahmenkonzept "Safe and Sustainable by Design" in Einklang stehen und eine verbesserte Nachhaltigkeit sowie einen Beitrag zur Verringerung der Klimaauswirkungen aufweisen. Die ausgewählte(n) industrielle(n) Anwendung(en) sollte(n) in Bereichen liegen, in denen die Substitution durch sicherere und nachhaltigere Lösungen noch nicht erfolgt oder im Gange ist.
Call-Ziele
Die Initiative der Kommission für sicheres und nachhaltiges Design gibt einen Rahmen für die Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Chemikalien und Materialien vor, der in dem Vorschlag als Referenz herangezogen werden sollte.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Nachweis des Konzepts des Rahmens für sicheres und nachhaltiges Design. Die entwickelten Stoffe oder Materialien müssen den Anforderungen des Rahmens für sicheres und nachhaltiges Design entsprechen. Die Ergebnisse der ausgewählten Projekte werden gegebenenfalls für die weitere Verfeinerung des festgelegten Rahmens berücksichtigt;
- Die Auswahl der zu entwickelnden Chemikalien/Materialien sollte mit einer technologischen und sozioökonomischen Analyse begründet werden;
- An den Vorschlägen sollten alle relevanten Akteure entlang der Wertschöpfungskette beteiligt sein;
- Identifizierung der Substitutionsbarrieren für die ausgewählten Anwendungen und Vorschlag eines Antriebsmechanismus für eine maximale Substitution in den angestrebten Wertschöpfungsketten;
- Identifizierung und Bewältigung von Herausforderungen bei der Anpassung bestehender Produktionslinien;
- Sondierung der Zusammenarbeit mit bestehenden Open Innovation Test Beds (OITBs), sofern relevant;
- Die Interoperabilität für den Datenaustausch sollte über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg berücksichtigt werden;
- Kommunikationsmaßnahmen für alle Interessengruppen und insbesondere für die Bürger*innen über die Vorteile der entwickelten "Safe and Sustainable by Design"-Chemikalien und -Materialien.
In den Vorschlägen sollte angegeben werden, zu welchen Kapiteln des Strategischen Forschungs- und Innovationsplans für Chemikalien und Werkstoffe sie beitragen werden.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben.
Die Vorschläge sollten angemessenes Fachwissen in den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) einbeziehen, insbesondere bei der sozioökonomischen Analyse des betreffenden Stoffes oder der Anwendung.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Zum Beispiel mit Projekten aus dem Thema HORIZON-CL4-2021-RESILIENCE-01-08 sowie mit anderen relevanten Projekten aus dem Thema HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION. In den Vorschlägen sollten die notwendigen Ressourcen für die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Projekten vorgesehen werden.
Synergien mit Horizon Europe-Missionen sind erwünscht.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Die europäische Industrie hat Zugang zu sichereren und nachhaltigeren innovativen Alternativen für Chemikalien und Werkstoffe mit geringeren Substitutionsbarrieren (z. B. in Bezug auf Leistung, Kosten und Angebotsnachfrage);
- Die Industrie wird in der Lage sein, die Anwendbarkeit des Rahmens für sicheres und nachhaltiges Design zu testen und zu demonstrieren, um innovative Chemikalien oder Materialien als Ersatz für bedenkliche Stoffe zu entwickeln;
- Die Klimaziele der EU werden unterstützt, indem ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch eine nachhaltigere Produktion und Verwendung von "Safe and Sustainable by Design"-Chemikalien und -Werkstoffen geleistet wird;
- Die EU-Strategien/Politiken und -Verordnungen, wie der Vorschlag für die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, das EU-Umweltzeichen, REACH oder CLP, werden durch sichere und nachhaltige Alternativen für Chemikalien und Materialien unterstützt;
- Die Erprobung des Konzepts zur Entwicklung neuer sicherer und nachhaltiger Chemikalien oder Materialien wird den Nachweis für neue Fähigkeiten erbringen, die zur Anwendung des Rahmens für sicheres und nachhaltiges Design erforderlich sind;
- Die Marktakzeptanz von "Safe and Sustainable by Design"-Chemikalien und -Stoffen wird dadurch gefördert, dass die Bürger*innen deren Vorteile besser verstehen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4-5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in der Allgemeinen Anlage A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 2(788kB)
Kontakt
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