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Call-Eckdaten
Technologien zur Gewinnung und Verarbeitung von kritischen Rohstoffen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-RESILIENCE-01-11
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die erwarteten Auswirkungen des Ziels zu erreichen, indem der Zugang zu Primär- und Sekundärrohstoffen, insbesondere zu kritischen Rohstoffen für die industriellen Wertschöpfungsketten und strategischen Sektoren der EU, verbessert wird.
Call-Ziele
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Aufforderung sollten auch mit Blick auf die Entwicklungen im Rahmen der Aufforderung "HORIZON-CL4-2023/2024-RESILIENCE-01-02: Innovative Technologien für eine nachhaltige und kohlenstoffarme Gewinnung" im Hinblick auf industrielle Machbarkeit, Sicherheit und Umweltauswirkungen verfolgt werden.
Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie Gewinnungs- und Verarbeitungstechnologien entwickeln und demonstrieren, um die Gewinnung von kritischen Primärrohstoffen (nur Mineralien und Metalle) für die EU zu erleichtern und die EU-Lieferketten zu stärken.
Die Maßnahmen müssen in Anlehnung an die 2021 zwischen der EU und Kanada bzw. der Ukraine geschlossene strategische Partnerschaft für Rohstoffe mit Kanada oder der Ukraine zusammenarbeiten. An den Konsortien sollten die Rohstoffindustrie aus mindestens einem der Partnerländer und Rohstoffverbraucher aus der EU beteiligt sein. Die Technologie sollte anhand der Ressourcen des Partnerlandes demonstriert werden.
Die Maßnahmen sollten die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten ausgewählten Projekten für die projektübergreifende Zusammenarbeit, Konsultationen und gemeinsame Aktivitäten zu übergreifenden Themen und die gemeinsame Nutzung von Ergebnissen sowie die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge ein spezielles Arbeitspaket und/oder eine Aufgabe vorsehen und die entsprechenden Ressourcen vorsehen.
Die Maßnahmen sollten die Marktakzeptanz von Lösungen erleichtern, die durch von der Industrie und den Nutzern betriebene multidisziplinäre Konsortien entwickelt wurden, die die relevante Wertschöpfungskette abdecken, und sollten gegebenenfalls Normungsaspekte berücksichtigen. Die Maßnahmen sollten auch die Analyse finanzieller Möglichkeiten umfassen, die die Marktnutzung und die Replikation des Kreislaufgeschäftsmodells hinter den entwickelten Lösungen als neue Prozesse, Produkte und/oder Dienstleistungen sicherstellen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Für die TRLs 6-7 wird eine glaubwürdige Strategie für die künftige großtechnische Einführung in der EU erwartet, die die Verpflichtungen der Industriepartner nach dem Ende des Projekts aufzeigt.
In diesem Themenbereich ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlecht und/oder Geschlechteranalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte keine zwingende Voraussetzung, doch wenn Sie dies für Ihren spezifischen Vorschlag als relevant erachten, werden Sie nachdrücklich dazu ermutigt, dies zu tun.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Stärkung der Zusammenarbeit der EU mit ressourcenreichen Ländern;
- Bereitstellung neuer relevanter Lebenszyklusinventardatensätze auf der Grundlage der Anforderungen an Environmental Footprint-konforme Datensätze und im Einklang mit der Empfehlung von 2021 zur Anwendung der Environmental Footprint-Methoden, insbesondere mit Fokus auf die bestehenden Wissenslücken (z.B. neue Technologien für den Tagebau und den Untertagebau).
- Um die Umweltleistung der Technologien zu bewerten, wird eine Produkt-Umwelt-Fußabdruck-Studie (PEF) erstellt.
- Verbesserung der industriellen Rentabilität, der Sicherheit und der Umweltauswirkungen des Betriebs in einer Weise, die zu messbaren Verbesserungen führt;
- Bessere Diversifizierung der EU-Beschaffung von wichtigen Rohstoffen aus Drittländern;
- Verbesserung der verantwortungsvollen Versorgung Europas mit Rohstoffen im Einklang mit den EU-Grundsätzen für nachhaltige Rohstoffe, bei denen es sich um nicht-regulatorische Grundsätze auf der Grundlage des EU-Besitzstands handelt. Sie legen die Anforderungen an nachhaltige Rohstoffe und deren Gewinnung und Verarbeitung in Europa in Bezug auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Leistung fest.
Die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse ist auf Organisationen und die Industrie zugeschnitten, die mit Rohstoffen in der EU und den Projektpartnerländern in rohstoffreichen Ländern zu tun haben.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit mit Partner*innen in rohstoffreichen Ländern, mit denen die EU strategische Partnerschaften im Bereich Rohstoffe unterhält, nachdrücklich gefördert.
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans für kritische Rohstoffe beitragen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der EU in den Rohstoffversorgungsketten und damit Verringerung der ernsthaften Risiken für die strategischen Vermögenswerte, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union, die mit der derzeitigen Abhängigkeit der EU von einigen wenigen Drittländern bei kritischen Rohstoffen verbunden sind, durch die Verbesserung der nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffung von Primär- und Sekundärrohstoffen, die für den grünen und digitalen Wandel erforderlich sind, und in Übereinstimmung mit der Mitteilung (2020) 474 über die Widerstandsfähigkeit bei kritischen Rohstoffen, Die Teilnahme an diesem Thema ist auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, den OECD-Ländern, den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union*, dem MERCOSUR, dem CARIFORUM, der Andengemeinschaft und den Ländern, mit denen die EU strategische Partnerschaften im Rohstoffbereich geschlossen hat, beschränkt. Die Auswahl dieser Länder erfolgte unter Berücksichtigung der Entwicklung strategischer internationaler Rohstoffpartnerschaften und der Vermeidung einer Verstärkung bestehender übermäßiger Abhängigkeiten sowie der Bedeutung der Einbeziehung von Partner*innen, die sich für einen offenen Handel mit diesen Rohstoffen einsetzen. Vorschläge, die juristische Personen einbeziehen, die nicht in den Ländern ansässig sind, die unter die oben genannten Kriterien fallen, sind nicht förderfähig.
Jegliche Aktivitäten, die darauf abzielen, unterschwellige Techniken jenseits des Bewusstseins einer Person einzusetzen, Schwachstellen einer bestimmten Personengruppe auszunutzen und Systeme zur Erkennung von Emotionen zu verwenden, sind nicht förderfähig.
* Zu den "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" gehören auch Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt höchstens 50 Seiten.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung im Allgemeinen Anhang A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das die Partner aus den beiden im Anwendungsbereich genannten Partnerländern abdeckt, werden die Zuschüsse für die Anträge in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, aber auch für mindestens ein Projekt pro Partnerland, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 2(788kB)
Kontakt
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