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Call-Eckdaten
Hochgeschwindigkeitsseewege: Studien, Arbeiten oder gemischt
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2023-SUSTMOBGEN-MOS-WORKS
Termine
Öffnung
26.09.2023
Deadline
30.01.2024 17:00
Förderquote
30-70%
Budget des Calls
€ 100.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V.
Call-Ziele
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer i) der CEF-Verordnung werden Studien und/oder Arbeiten im Zusammenhang mit Projekten für Hochgeschwindigkeitsseewege gefördert, die darauf abzielen, die Verkehrsüberlastung zu verringern und/oder die Umweltauswirkungen des Verkehrs durch Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen zu reduzieren.
Die Projekte müssen sich beziehen auf:
- den Ausbau der Hafeninfrastruktur, der Hinterlandanbindungen und der speziellen Terminals, soweit dies für die Einrichtung oder den Ausbau solcher Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen erforderlich ist, wobei der Schwerpunkt auf dem grenzüberschreitenden Kurzstreckenseeverkehr liegt. Solche Projekte müssen mindestens einen Kernnetzhafen in einem Mitgliedstaat und einen anderen Kern- oder Gesamtnetzhafen in einem anderen Mitgliedstaat betreffen. Die Investitionen zwischen den Häfen sollten einigermaßen ausgewogen sein.
Die für die Einrichtung oder den Ausbau der Seeverkehrsverbindung erforderliche Hafeninfrastruktur kann unter anderem Folgendes umfassen:
- Bereitstellung oder Verbesserung des Zugangs zur Binnenschifffahrt/Straße/Schiene und der Anbindung an das Hinterland der Häfen, z. B. durch den Ausbau der Straßen-, Schienen- oder Binnenschifffahrtsverbindungen auf der letzten Meile;
- Grundlegende Hafeninfrastruktur wie Wendebecken, Kaimauern, Liegeplätze, Molen, Aufschüttungen, Landgewinnung, die die Effizienz der Seehäfen und ihre Integration in das TEN-V-Netz verbessern. Aufschüttungen und Landgewinnung könnten als Maßnahmen zur Schaffung von Platz für den Bau anderer grundlegender Hafeninfrastrukturen, z. B. eines Liegeplatzes, von Kaimauern usw., unterstützt werden, sollten aber nicht zu einem erheblichen Kapazitätszuwachs führen (d. h. Vergrößerung der Fläche oder Schaffung neuer Terminals, Logistik-/Frachtumschlagsbereiche usw.). Gefördert werden können auch feste Rampen, Gangways, Auto-Mooring-Systeme und andere feste Infrastrukturen, die für die Verbindung zum Kurzstreckenseeverkehr benötigt werden;
- Hafenzugang mit dem Ziel, einen sicheren maritimen Zugang in Form von Wellenbrechern, Zugangskanälen, Fahrrinnen, Schleusen und Navigationshilfen (z. B. Radar, Bojen) zu schaffen;
- Landstromversorgung, einschließlich eines Ausbaus des Stromnetzes im Hafen, wenn dies für die landseitige Stromversorgung erforderlich ist;
- Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Abfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen), um die Umweltanforderungen zu erfüllen;
- Verbesserung der Hafenumschlagskapazität durch den Bau oder die Modernisierung von Fracht- und/oder Passagierterminals, sicheren Parkplätzen (die Notwendigkeit der sicheren Parkplätze sollte in dem Vorschlag eindeutig nachgewiesen werden), Investitionen in Zoll-, Pflanzenschutz-, Einwanderungs- oder Sicherheitseinrichtungen, jedoch ohne Verwaltungs-/Bürogebäude, Passagierparkplätze, Lagerhallen, Lagerflächen und -einrichtungen usw. und ohne mobile Suprastrukturen (z. B. Hafen-/Terminalausrüstung und -fahrzeuge, mobile Rampen usw.).
- Digitalisierung des Hafenbetriebs, mit Ausnahme der Unterstützung von Schifffahrtsunternehmen.
- Projekte, die die Bereitstellung und Nutzung des Kurzstreckenseeverkehrs erleichtern, aber nicht mit spezifischen Häfen verbunden sind, wie z. B. IKT-Plattformen, Einrichtungen zum Eisbrechen oder Aktivitäten zur Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit. Solche Projekte sollten der breiteren maritimen Gemeinschaft zugute kommen und von ihr genutzt werden, und es müssen mindestens zwei Einrichtungen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten daran beteiligt sein.
Seeschiffe werden nicht unterstützt, es sei denn, es handelt sich um eisbrechende Aktivitäten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Vorschläge werden von:
- einem oder mehreren Mitgliedstaaten
- durch internationale Organisationen, gemeinsame Unternehmen oder öffentliche oder private Unternehmen oder Stellen, die in Mitgliedstaaten niedergelassen sind, eingereicht (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 2 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2023-SUSTMOBGEN-MOS-WORKS: Hochgeschwindigkeitsseewege - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-SUSTMOBGEN-MULTHUB-Studien: Multimodale Verkehrsknotenpunkte - Studien
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf insgesamt mindestens 1 000 000 EUR beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Der Zuschuss ist ein budgetbasierter gemischter Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten (tatsächliche Kosten, mit Stückkosten- und Pauschalelementen). Das bedeutet, dass NUR bestimmte Arten von Kosten (förderfähige Kosten) und Kosten, die tatsächlich für Ihr Projekt angefallen sind (NICHT die veranschlagten Kosten), erstattet werden. Für Einheitskosten und Pauschalbeträge können Sie die Beträge in Rechnung stellen, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung berechnet wurden (siehe Artikel 6 und Anhang 2 und 2a).
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- maximal 50% für die Kosten von Studien,
- maximal 30 % für die Kosten der Arbeiten für Vorschläge, die sich auf "multimodale Verkehrsknotenpunkte" beziehen
- höchstens 50 % der Kosten für Arbeiten im Zusammenhang mit Vorschlägen für "Hochgeschwindigkeitsseewege", und
- maximal 70 % für die Kosten der Arbeiten in den Regionen in äußerster Randlage.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Projektmanagement (einschließlich damit zusammenhängender Aufgaben wie konsortiumsinterne Fortschrittssitzungen, Projektberichte usw.) 10 % der Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen sollten.
Die vorgesehene Laufzeit der Bauvorhaben und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2028 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport- Projects related to sustainable and multimodal mobility – General envelope Call documentCEF 2 Transport- Projects related to sustainable and multimodal mobility – General envelope Call document(532kB)
Kontakt
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