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Call-Eckdaten
Europäische Universitäten - Gemeinschaft der Praxis
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-EUR-UNIV-2
Termine
Öffnung
03.10.2023
Deadline
06.02.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Initiative "Europäische Universitäten" ist Teil der "Partnerschaften für Exzellenz", die im Rahmen des neuen Programms Erasmus+ gefördert werden. Diese Initiative hat ein ehrgeiziges Mandat, das darauf abzielt, eine noch nie dagewesene institutionelle Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen anzustoßen und zu vertiefen und sie systemisch, strukturell und nachhaltig zu gestalten. Sie soll das Entstehen von Bottom-up-Allianzen zwischen Hochschulen in ganz Europa fördern, die es Studierenden ermöglichen, Studiengänge in mehreren Ländern zu kombinieren.
Call-Ziele
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Bildungsraums bis 2025 haben diese Europäischen Universitäten folgende Ziele:
- Förderung gemeinsamer europäischer Werte und einer gestärkten europäischen Identität durch die Heranbildung einer neuen Generation von Europäer*innen, die in der Lage sind, innerhalb verschiedener Kulturen, Sprachen und über Grenzen, Sektoren und akademische Disziplinen hinweg zusammenzuarbeiten;
- einen wesentlichen Sprung in der Qualität, Leistung, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschuleinrichtungen zu erreichen und einen Beitrag zur wissensbasierten Wirtschaft, zur Beschäftigung, zur Kreativität, zur Kultur und zum Wohlstand in Europa zu leisten, indem sie innovative pädagogische Methoden optimal nutzen und sich bemühen, das Wissensquadrat zu verwirklichen. Die "Europäischen Universitäten" werden die Hauptantriebskräfte sein, um die Qualität der Hochschulbildung zu verbessern und, wo immer möglich, ihre Verbindung zur Forschungs- und Innovationslandschaft in Europa und ihre Ausstrahlung auf die Gesellschaft und die Wirtschaft zu stärken.
Um dies zu erreichen, werden im Rahmen der vorliegenden Aufforderung ERASMUS-EDU-2024-EUR-UNIV-2 (Thema 2) Antragsteller unterstützt, die eine Praxisgemeinschaft von Allianzen europäischer Universitäten gründen wollen.
Die Einrichtung einer Community of Practice of European Universities wird dazu beitragen, bewährte Verfahren und Erfahrungen innerhalb der Gemeinschaft der europäischen Hochschulallianzen sowie zum Nutzen des gesamten Hochschulsektors auszutauschen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgende Bedingung erfüllt:
- Mindestens 3 förderfähige Hochschuleinrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellende (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)).
- Nicht-EU-Länder: Drittländer, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind (einschließlich EWR-Länder), Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen zum Programm Erasmus+ verhandelt wird und in denen dieses Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder) und .
- Nicht-EU-Länder: Drittländer des westlichen Balkans, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.
Die Antragstellenden (potenziellen Begünstigten) müssen sein:
- Hochschuleinrichtungen, die im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, und alle ihnen angeschlossenen Einrichtungen.
- Jede andere Organisation, die sich aus den oben genannten Hochschuleinrichtungen zusammensetzt und eigens zu dem Zweck gegründet wurde, eine intensive institutionelle transnationale Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Bildungsaktivitäten, durchzuführen.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind als assoziierte Partner förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Stipendien und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- Die Ausschreibungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabefristen, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endbegünstigten.
- Die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Der Höchstbetrag für die finanzielle Unterstützung Dritter darf 60.000 EUR nicht überschreiten. Sie wird für Projekte akzeptiert, bei denen eine solche Unterstützung einen zusätzlichen Nutzen bringt.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. In dem Vorschlag müssen auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschrieben werden.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen).
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten (gilt nur für Thema 1).
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) (gilt nur für Thema 1).
- Sonstiger Anhang: Gemeinsame Aufgabenstellung (gilt nur für Thema 1, siehe Abschnitt 2).
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 60 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
ERASMUS EDU-UNIV 2024 Call documentERASMUS EDU-UNIV 2024 Call document(874kB)
Kontakt
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