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Call-Eckdaten
Soziale Dienstleistungen: wirtschaftlicher und sozialer Nutzen und Mehrwert
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 3: Innovative Forschung zu sozialen und wirtschaftlichen Transformationen
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-04
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten Sozialdienstleistungen im weitesten Sinne berücksichtigen, d. h. sowohl universelle Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse wie Gesundheitsfürsorge und Bildung als auch andere Sozialdienstleistungen wie Kinderbetreuung, Arbeitsvermittlung, Langzeitpflege und soziale Eingliederungsdienste für Personen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
Call-Ziele
Sozialdienstleistungen spielen in unserer Gesellschaft eine grundlegende Rolle, da sie das Wohlergehen und den Wohlstand schutzbedürftiger Gruppen (z. B. Migrant*innen, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose, gefährdete Jugendliche und generell Arbeitslose, einkommensschwache und arme Haushalte und Frauen) sichern und fördern. Die Vorschläge sollten Sozialdienstleistungen im weitesten Sinne berücksichtigen, d. h. sowohl universelle Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse wie Gesundheitsfürsorge und Bildung als auch andere Sozialdienstleistungen wie Kinderbetreuung, Arbeitsvermittlung, Langzeitpflege und Dienstleistungen zur sozialen Eingliederung von Personen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind (einschließlich Beratung, Coaching, Mentoring, Krisenzentren oder Notunterkünfte, Wohnunterstützungsdienste). Die Vorschläge sollten auch die ungleiche Verfügbarkeit von Sozialdienstleistungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten berücksichtigen. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die unterschiedlichen Rollen der Sozialdienste im Kontext des fairen grünen und digitalen Übergangs gelegt werden (z. B. Unterstützung von Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter mit Betreuungspflichten bei der Aufnahme von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen, die insbesondere in den Regionen, die am stärksten vom Übergang von fossilen Brennstoffen oder kohlenstoffintensiven Industrien betroffen sind, zum doppelten Übergang beitragen).
Was die wirtschaftliche und soziale Rentabilität dieser Dienstleistungen betrifft, so sollten sich die Vorschläge auf die Abschätzung der Auswirkungen von Investitionen in die Gesundheitsversorgung und die Bildung, einschließlich der Kinderbetreuung und außerschulischer Aktivitäten für die Kinder, aber auch anderer Dienstleistungen wie Wohnen, Ernährung und Langzeitpflege für ältere Menschen, aus einer Lebensverlaufsperspektive (auch durch altersabhängige Modelle) auf Kinder (Entwicklung in der Kindheit und bis ins Erwachsenenalter) und auf die Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Erwachsenen konzentrieren. Diese Auswirkungen sollten insbesondere in Bezug auf die Beschäftigungsergebnisse und die Haushaltseinkommen geschätzt werden.
Ganz allgemein ist es im Zusammenhang mit dem "über das BIP hinausgehenden" Ansatz wichtig zu analysieren, wie der tatsächliche Mehrwert der Bereitstellung öffentlicher Sozialdienstleistungen besser gemessen werden kann, vor allem in Form einer monetären Bewertung. Gegenwärtig wird der Mehrwert der öffentlichen Erbringung sozialer Dienstleistungen in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu Produktionspreisen (wenn mit den entsprechenden Dienstleistungen kein Preis verbunden ist) oder manchmal auch zu dem (reduzierten) Preis, zu dem die entsprechenden Dienstleistungen finanziert werden, berücksichtigt.
Der tatsächliche Mehrwert der Erbringung dieser Dienstleistungen sollte jedoch höher sein als die Produktionskosten (oder die entsprechenden reduzierten Preise). Es wäre sinnvoll, über die wichtigsten Kanäle nachzudenken, die in dieser Hinsicht zu berücksichtigen sind, um die tatsächliche Höhe des durch öffentliche Sozialdienstleistungen geschaffenen Mehrwerts besser zu erfassen. Darüber hinaus sollten einige tatsächliche Schätzungen des tatsächlichen Mehrwerts der Bereitstellung öffentlicher Sozialdienstleistungen vorgelegt werden, die insbesondere die kurzfristigen Auswirkungen (z. B. die Stabilisierungsfunktion für die Wirtschaft) und die längerfristigen Auswirkungen genauer widerspiegeln. Diese können sich auf strukturelle positive Auswirkungen auf Beschäftigung und Einkommen oder auf Einsparungen beziehen, die im Hinblick auf die Verhinderung negativer Auswirkungen möglich sind, z. B. im Hinblick auf die Verhinderung dauerhafter negativer Auswirkungen - wie gesundheitliche Folgen oder Schulabbruch - oder vorübergehender Phasen wie Arbeitslosigkeit oder Inaktivität der erbrachten sozialen Dienstleistungen. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen, insbesondere mit HORIZON-CL2-2023-TRANSFORMATIONS-01-02: Towards sustainable economic policy paradigms.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Fundierte Erkenntnisse über den sozialen und wirtschaftlichen Nutzen von Sozialdienstleistungen, einschließlich der Zusammenhänge zwischen Kinderarmut und Lücken beim Zugang zu Sozialdienstleistungen sowie der Zusammenhänge zwischen dem Zugang zu Beschäftigung und dem Zugang zu Sozialdienstleistungen.
- Besseres Verständnis der Kanäle, über die Sozialdienstleistungen einen fairen grünen und digitalen Übergang fördern und beschleunigen können.
- Identifizierung und Anwendung der besten Methodik zur Erfassung und Messung des Mehrwerts der Bereitstellung von Sozialdienstleistungen, einschließlich informeller Sozialdienstleistungen, in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern in verschiedenen geografischen Gebieten (ländlich und städtisch).
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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