Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Erprobung und Umsetzung von Forschungsergebnissen zur Förderung von Demokratie und Regieren
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 1: Innovative Forschung zu Demokratie und Governance
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-12
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge müssen glaubhaft ein gezieltes demokratie- und/oder governancebezogenes Problem benennen, das durch die Umsetzung vorhandener Forschungs- und Innovationsergebnisse angegangen werden kann. Darüber hinaus sollten die Vorschläge diese Forschungs- und Innovationsergebnisse durch Erprobung und Experimentieren im relevanten operativen Umfeld weiterführen und die potenzielle Übernahme innovativer Lösungen durch die Zivilgesellschaft, öffentliche Einrichtungen, einschließlich Bildungseinrichtungen, und politische Entscheidungsträger*innen auf allen Regierungsebenen, auch in Drittländern, fördern.
Call-Ziele
Ziel ist es, den Nutzen der zuvor von der EU geförderten Forschung im Bereich Demokratie und Governance in die Gesellschaft zu tragen, sei es im Rahmen von Horizont 2020 oder anderer einschlägiger Programme (wie dem Programm "Bürger*innen, Gleichheit, Rechte und Werte" oder dem Programm "Globales Europa"). Die Vorschläge müssen auf dem reichhaltigen Bestand an umsetzbaren Empfehlungen, Wissen, Toolkits, Bildungsmaterial und wissenschaftlichen Methoden usw. aufbauen, die insbesondere im Rahmen der über 300 Horizont-2020-Projekte zu Demokratie- und Governance-Themen entwickelt wurden. Bei Vorschlägen, die insbesondere auf der Forschung zu Global Europe aufbauen, wird die Zusammenarbeit mit Drittländern gefördert.
In den Vorschlägen muss ein gezieltes Problem im Zusammenhang mit Demokratie und/oder verantwortungsvoller Staatsführung glaubhaft dargelegt werden, das durch die Umsetzung bestehender Forschungs- und Innovationsergebnisse gelöst werden kann. Darüber hinaus sollten die Vorschläge diese Forschungs- und Innovationsergebnisse durch Erprobung und Experimentieren im relevanten operativen Umfeld weiterführen und die potenzielle Übernahme innovativer Lösungen durch die Zivilgesellschaft, öffentliche Einrichtungen, einschließlich Bildungseinrichtungen, und politische Entscheidungsträger auf allen Governance-Ebenen, auch in Drittländern, fördern. Potenzielle Instrumente für diese Erprobung, wie z. B. Partnerschaften oder die Veröffentlichung offener Aufforderungen zur Einreichung von Pilotprojekten, sind durch die finanzielle Unterstützung von Dritten möglich. In den Vorschlägen, die eine finanzielle Unterstützung für Dritte vorsehen, sollten die Auswahlkriterien dargelegt werden. Darüber hinaus sollten die Vorschläge den Bedarf bzw. das Interesse an der vorgeschlagenen Lösung nachweisen, indem die Endnutzer in die Projektplanung einbezogen werden. Die Vorschläge sollten auch einen klaren Weg zur Wirkung sowie einen umfassenden Plan zur Risikobewertung mit verschiedenen Strategien zur Risikominderung enthalten.
Die Vorschläge sollten sich mit Themen befassen, die im Einklang mit dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie oder mit politischen Initiativen der EU stehen, die aus diesem Aktionsplan hervorgegangen sind.
Es sollten Möglichkeiten der Koordinierung mit verwandten Aktivitäten geprüft werden, die insbesondere durch das Programm "Bürger*innen, Gleichheit, Rechte und Werte" oder das Programm "Globales Europa" finanziert werden. Es sollte eine Zusammenarbeit mit dem Netzwerk für innovative Lösungen für die Zukunft der Demokratie angestrebt werden, das im Rahmen von HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01 finanziert wird.
An den Vorschlägen sollten Endnutzende (einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft) und/oder strategische Partner beteiligt sein, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der Forschungs- und Innovationsergebnisse fördern können. Mögliche Endnutzende und strategische Partner könnten beispielsweise lokale oder regionale Behörden, Schulen/Universitäten, kulturelle Einrichtungen, die Zivilgesellschaft, Stiftungen, politische Parteien, Gewerkschaften oder Jugendorganisationen sein. An den Vorschlägen sollten auch Praktiker*innen und Expert*innen für Wissenschaftskommunikation beteiligt sein.
Neben der Förderung der gesellschaftlichen Auswirkungen früherer demokratie- und regierungsbezogener Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sollten die Vorschläge untersuchen, wie die Umsetzung von Forschungsergebnissen in diesem Bereich in politische Maßnahmen erfolgt und welche Art von Fachwissen dafür erforderlich ist, und daraus Lehren ziehen. Die Vorschläge könnten auch Strategien zur Förderung des Bürgerengagements und des Engagements der Gemeinschaft für den Aufbau integrativer Gesellschaften entwickeln.
Vorschläge werden auch ermutigt, mit dem GFS-Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie zusammenzuarbeiten, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen und Initiativen, die direkt zu den Bestimmungen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie zur Förderung des demokratischen Engagements und der aktiven Beteiligung über Wahlen hinaus beitragen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen, Praktiker*innen und Forschende haben ein besseres Verständnis der Gültigkeit theoretischer Modelle, der Möglichkeiten zur Umsetzung von Empfehlungen, Instrumenten, Erzählungen und Methoden sowie anderer Lösungen für Fragen der Demokratie und des Regierens, die [insbesondere] aus Horizont 2020-Projekten stammen.
- Erprobung und Übernahme von Forschungsergebnissen zu Demokratie und Governance, die für die Zukunft der Demokratie in der EU relevant sind, unter Einbeziehung von Interessengruppen (nichtwissenschaftliche Stakeholder, einschließlich öffentlicher Einrichtungen, NRO, Organisationen der Zivilgesellschaft, politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen, andere potenzielle Endnutzende der Forschungsergebnisse usw.), um ihre Bereitschaft zur Umsetzung der im vorangegangenen Forschungs- und Innovationsprojekt entwickelten Lösungen zu erkunden, wobei die Lösungen auf der Grundlage der Tests möglicherweise an den jeweiligen gesellschaftlichen/administrativen/politischen Kontext angepasst werden.
- Besser informierte Entscheidungsfindung in Bezug auf Veränderungen in demokratischen Prozessen und in der Verwaltung auf der Grundlage wissenschaftlicher, politischer, rechtlicher usw. Schlussfolgerungen aus Experimenten mit den Ergebnissen solcher früherer Projekte in einem praktischen / realen Kontext, die es ermöglichen, die Methoden zu wiederholen, Empfehlungen für Gesetzesänderungen zu geben oder die Forschungsergebnisse in Innovationen umzusetzen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
- Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
- Juristische Personen mit Sitz in Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina und Syrien können ausnahmsweise als Begünstigte (oder angeschlossene Einrichtung) an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme teilnehmen.
- Das Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei nichtakademischen [Endnutzer-]Organisationen (z. B. lokale, regionale oder nationale Regierungsbehörden oder andere relevante Organisationen) aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Die Vorschläge müssen sich auf die Ergebnisse von Forschungs- und Innovationsprojekten stützen, die mit öffentlichen Mitteln (auf EU- oder nationaler Ebene) finanziert wurden und deren Enddatum nach dem 1. Januar 2023 liegen muss.
- Die vorgeschlagenen Maßnahmen dürfen die Verbreitungs- und Nutzungsaktivitäten, die Teil der ursprünglichen F&I-Projekte sind, nicht duplizieren oder ersetzen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten über solche Maßnahmen hinausgehen, die auf den Wissenstransfer und -austausch abzielen.
- Die Bewilligungsbehörde kann maximal ein Projekt finanzieren.
- Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
- Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 100.000 EUR, damit die ausgewählten Projekte ehrgeizig genug sind, um die in den erwarteten Ergebnissen dargelegten Ziele der Aktion zu erreichen. Die entsprechenden Optionen der Musterfinanzhilfevereinbarung werden angewandt. Für weitere Informationen und Hinweise sollten die Begünstigten den Allgemeinen Anhang B des Arbeitsprogramms konsultieren.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren