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Call-Eckdaten
Multilevel-Governance in Zeiten des digitalen und klimatischen Wandels
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 1: Innovative Forschung zu Demokratie und Governance
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-02
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In den Vorschlägen sollte analysiert werden, wie die verschiedenen Regierungsebenen in der EU bei der Entwicklung und Umsetzung der Politik für den digitalen Wandel und den Klimawandel vorgehen. Fragen der Reaktionsfähigkeit und Legitimität könnten ebenfalls berücksichtigt werden. Die Vorschläge sollten auch die Entwicklung von gemeinschaftsbasierten Innovationen im Bereich der demokratischen Governance und Prozesse, insbesondere auf der Ebene der Städte und Regionen, sowie die Bewertung ihrer Auswirkungen auf die soziale Entwicklung, den Zusammenhalt und die Eingliederung untersuchen.
Call-Ziele
Die Bedrohung durch den Klimawandel erfordert Veränderungen in der Art und Weise, wie wir unsere Gesellschaften organisieren, Maßnahmen auf allen Regierungsebenen und eine Koordinierung zwischen diesen Ebenen, damit die Maßnahmen auf der am besten geeigneten Ebene ergriffen werden und sich gegenseitig wirksam ergänzen. Die Optimierung der Komplementarität wird auch wichtig sein, um die Herausforderung des Personalmangels bei der Bewältigung des Klimawandels zu bewältigen.
Der digitale Wandel steht auch im Mittelpunkt der Frage nach der Multi-Level-Governance großer Übergänge: So hat beispielsweise die COVID-19-Pandemie die Praktiken verändert und gezeigt, dass weitere Wege beschritten werden können, um die Digitalisierung zum Nutzen des Klimas und der Gesellschaft zu gestalten.
Der Green Deal und die digitale Strategie der EU sowie ihre nationalen und lokalen Umsetzungsstrategien sind die politischen Fahrpläne, die im Rahmen dieses Themas untersucht werden sollen.
In den Vorschlägen sollte analysiert werden, wie die verschiedenen Regierungsebenen in der EU bei der Entwicklung und Umsetzung der Politik für den digitalen Wandel und den Klimawandel vorgehen. Wo sind Zusammenarbeit und kollektives Agenda-Setting am effektivsten, um die Ziele des Klima- und Digitalfahrplans zu erreichen? Wie wirkt sich die Aufteilung der politischen Eigenverantwortung in mehrstufigen Governance-Systemen auf die Effektivität der Politikgestaltung in diesen beiden Politikbereichen aus: Wo gibt es Lücken und wo Überschneidungen? Auch Fragen der Reaktionsfähigkeit und Legitimität könnten berücksichtigt werden.
Die Vorschläge sollten auch die Entwicklung von gemeinschaftsbasierten Innovationen im Bereich der demokratischen Governance und der demokratischen Prozesse, insbesondere auf der Ebene der Städte und Regionen, sowie die Bewertung ihrer Auswirkungen auf die soziale Entwicklung, den Zusammenhalt und die Eingliederung analysieren.
In Anbetracht der besonderen Situation der Grenzregionen könnten die Vorschläge innovative Rechtsinstrumente, organisatorische Strukturen und grenzüberschreitende demokratische Prozesse analysieren, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und letztlich die Widerstandsfähigkeit der grenzüberschreitenden Gebiete stärken.
Im Rahmen des Innovationsteils dieser Aktion sollten die Vorschläge mit gemeinschaftsgetragenen Innovationen in einem oder beiden Politikbereichen experimentieren, z. B. durch deliberative Prozesse oder die Einbeziehung von Partnern für soziale Innovation und Bürger*innenvertretungen.
Auf der Grundlage dieser Analyse sollten die Vorschläge Wege für eine besser informierte Entscheidungsfindung auf nationaler und EU-Ebene aufzeigen, die auf der Identifizierung von Spannungen und Chancen in der Top-down- und Bottom-up-Politikgestaltung und der Politikumsetzung basieren.
Die Vorschläge sollten Partnerschaften mit Regierungsbehörden auf den relevanten Ebenen eingehen, damit ihre politischen Empfehlungen zu Verbesserungen und alternativen Wegen für die nationale und lokale Umsetzung des EU-Rechts eher von den betroffenen öffentlichen Verwaltungen unterstützt werden.
Es wird empfohlen, mit dem GFS-Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie zusammenzuarbeiten, das insbesondere im Hinblick auf die Erprobung von gemeinschaftsgetragenen Innovationen durch deliberative und andere partizipative Prozesse und Ansätze über Fachwissen verfügt.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit durch ein besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen lokaler, regionaler, internationaler und transnationaler Governance.
- Förderung der Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen in zwei Bereichen von transnationaler und Mehrebenenbedeutung: dem digitalen Wandel und dem Klimawandel, wobei auch zu berücksichtigen ist, wie sich die Aufteilung der politischen Verantwortung in Mehrebenen-Governance-Systemen auf die Wirksamkeit der Politikgestaltung in diesen beiden Politikbereichen auswirkt.
- zu einer besser informierten Entscheidungsfindung und Politikumsetzung auf nationaler und EU-Ebene führen, indem ermittelt wird, wo die Spannungen und Chancen in der Top-down- und Bottom-up-Politikgestaltung liegen. Entwicklung von gemeinschaftsbasierten Innovationen im Bereich der demokratischen Governance und Prozesse, insbesondere auf der Ebene von Städten und Regionen, und Bewertung ihrer Auswirkungen auf die soziale Entwicklung, den Zusammenhalt und die Eingliederung.
- Politische Empfehlungen zu Verbesserungen und alternativen Wegen für die nationale und lokale Umsetzung des EU-Rechts, die von den betroffenen öffentlichen Verwaltungen unterstützt werden, auch durch die Erprobung deliberativer Prozesse.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des
Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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