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Call-Eckdaten
Zukunftsszenarien und junge Visionen für die europäische Demokratie 2040
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 1: Innovative Forschung zu Demokratie und Governance
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-11
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte werden sich mit der Zukunft der Demokratie und ihren Instrumenten befassen und auch die Ansichten politischer Institutionen wie der nationalen Parlamente und der europäischen Institutionen sowie die Ansichten der Stakeholder der organisierten Zivilgesellschaft im Hinblick auf ihre Zukunftsvisionen und sich abzeichnende Trends wie z. B. partizipative und deliberative Demokratiemodelle untersuchen, die dem öffentlichen Wohl besser dienen, Vertrauen zwischen Regierungen und Bürger*innen schaffen und die Demokratie insgesamt vertiefen.
Call-Ziele
Die Demokratie in der EU steht vor Herausforderungen durch zunehmenden Extremismus und Polarisierung, verdeckten Autoritarismus, Wahleinmischung und die Verbreitung manipulativer Informationen. Politische Demokratien suchen nach neuen Gleichgewichten in sich schnell verändernden gesellschaftlichen Kontexten, während sie mit unzähligen internen und globalen Herausforderungen und Veränderungen der Machtverhältnisse konfrontiert sind. Dies wiederum verringert die Bereitschaft, Reformen durchzuführen, die die Europäische Union weiter vertiefen könnten. Nationalistische und populistische Tendenzen, Spannungen zwischen nationalen und internationalen Rahmenbedingungen, politische und soziale Polarisierung gefährden etablierte Werte und Praktiken (z. B. parlamentarische Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, demokratischer Dialog usw.) und scheinen die politische Schlagkraft der Europäischen Union langfristig zu schwächen.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Diskurses über die Notwendigkeit, virtuelle und reale öffentliche Räume und bürgerschaftliches Engagement zu überdenken und neu zu gestalten, wird diese Forschungsarbeit auch die Zukunft der Demokratie und ihrer Instrumente untersuchen und die Ansichten politischer Institutionen wie der nationalen Parlamente und der europäischen Institutionen sowie die der Stakeholder der organisierten Zivilgesellschaft hinsichtlich ihrer Zukunftsvisionen und neu aufkommender Trends wie z. B. partizipativer und deliberativer Demokratiemodelle erforschen, die dem öffentlichen Wohl besser dienen, Vertrauen zwischen Regierungen und Bürger*innen schaffen und die Demokratie insgesamt vertiefen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Entwicklung künftiger europäischer (und nationaler) öffentlicher Räume gelegt werden, die sich gegenseitig unterstützen und zusammenarbeiten, sowie auf die Weiterentwicklung des derzeitigen EU-Modells (mit seinen Eigenheiten und dem oft zitierten Demokratiedefizit) zu seinem besten Potenzial.
Angesichts der zunehmenden Komplexität des Wandels wird es immer notwendiger, solide wissenschaftliche Prognosemethoden, die sich auf objektive historische Daten stützen, mit qualitativen und spekulativen Verfahren der Zukunftsforschung und mit einer Reihe von iterativen, groß angelegten (Online- und persönlichen) Begegnungen zu kombinieren, um alternative Zukunftsszenarien zu entwerfen und mitzuentwickeln, die junge Menschen in der EU in die Lage versetzen, ihre kollektive Zukunft in der Europäischen Union proaktiv zu gestalten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge dazu beitragen, die Visionen der nächsten Generation zu verstehen und ihnen die Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie diese Visionen in die Praxis umsetzen können. Es ist wichtig, den Weg zu dokumentieren (z. B. durch einen Making-of-Film, einen Dokumentarfilm, eine Bibliothek mit Videointerviews usw.), der im Laufe der Zeit zurückgelegt wurde - von der Forschung über die Einbeziehung von Interessengruppen in großem Maßstab, Debatten und die gemeinsame Entwicklung von Ergebnissen für die europäischen Bürger*innen, die sich während des Projektverlaufs und nach dessen Abschluss mit den Inhalten auseinandersetzen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu dem folgenden erwarteten Ergebnis beitragen:
- Arbeitsabläufe für Zukunftsszenarien, ein Fahrplan und ein Strategieplan, um die bevorzugten Szenarien für die Demokratie in der Europäischen Union 2040 zu erreichen, die durch iterative, groß angelegte Engagementprozesse mit verschiedenen Gruppen von Interessenvertretern, z. B. jungen europäischen Bürger*innen, politischen und institutionellen Stakeholdern und der organisierten Zivilgesellschaft, erforscht, diskutiert und mitentwickelt werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des
Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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