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Call-Eckdaten
Backbone-Konnektivität für Digital Global Gatewys - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2023-GATEWAYS-WORKS
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
17.01.2024 17:00
Budget des Calls
€ 75.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist die Unterstützung des Aufbaus strategischer Netze als Teil der EU-Strategie für digitale globale Gateways, die zur Verbesserung der Qualität der Konnektivität innerhalb der Union und mit Drittländern beitragen soll. Diese Aufforderung ist technologieneutral. Die Antragstellenden sollten nachweisen, dass ihr Vorschlag die für die Ziele der Aufforderung am besten geeignete Technologie bereitstellt; dazu können Unterseekabelsysteme, Satelliteninfrastrukturen und die Anbindung an Internetaustauschpunkte gehören.
Call-Ziele
In diesem Bereich wird die Einrichtung von Backbone-Verbindungen für Strecken innerhalb der Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG), zwischen den Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG) und zwischen den Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG) und Drittländern unterstützt:
(1) wenn es auf einer Strecke an Redundanz mangelt. Dies ist typischerweise bei Strecken der Fall, die nicht von mindestens zwei vorhandenen oder glaubhaft geplanten Backbone-Infrastrukturen bedient werden, oder
(2) wenn die bestehende oder glaubhaft geplante Backbone-Infrastruktur die Nachfrage nicht zuverlässig befriedigen kann, wobei der Anstieg der Nachfrage im Zusammenhang mit laufenden oder glaubhaft geplanten Investitionen in den Ausbau der Zugangsnetze in den betreffenden Gebieten berücksichtigt wird. Die Auslastung der bestehenden Kapazitäten und die voraussichtliche Lebensdauer der bestehenden Backbone-Netze gehören zu den Faktoren, die berücksichtigt werden können, um ein solches Marktversagen und die Dringlichkeit des Eingreifens zu begründen; oder
(3) wenn trotz des Vorhandenseins einer Backbone-Infrastruktur, die ausreichende Kapazitäten bietet und die notwendige Redundanz gewährleistet, die Nutzer*innen in den versorgten Gebieten mangels glaubwürdiger Pläne alternativer Betreiber, in den Markt einzutreten, unter suboptimalen Diensten oder Preisen im Vergleich zu denen in wettbewerbsfähigeren, aber ansonsten vergleichbaren Gebieten oder Strecken leiden (oder leiden könnten, wenn keine angemessenen Regulierungsmaßnahmen getroffen werden). Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn sich die Backbone-Infrastruktur oder ein wesentlicher Teil davon in den Händen eines Betreibers befindet, der nach Ansicht einer zuständigen nationalen Regulierungsbehörde über beträchtliche Marktmacht auf dem betreffenden Markt verfügt.
Weitere Informationen über den Anwendungsbereich, einschließlich der Anforderungen an die digitale Sicherheit, sind der Aufforderung zu entnehmen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwarteten Vorteile gehen über die unmittelbar mit den geförderten Projekten verbundenen Vorteile hinaus und tragen dazu bei, die digitale Kluft zu überbrücken und einen umfassenden Zugang zu Gigabit-Netzen für alle EU-Bürger*innen und Unternehmen zu gewährleisten. Darüber hinaus kann diese Konnektivitätsinfrastruktur die Umsetzung anderer im Rahmen der CEF Digital geförderter Themen, wie die Verfügbarkeit von HPC-bezogenen Einrichtungen usw., erleichtern.
Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren für dieses Thema gehören: i) die Gesamtlänge des Backbone oder bei drahtlosen Lösungen die Entfernung zwischen den Sende-/Empfangsstationen und ii) die zusätzliche (signifikante) Übertragungskapazität, die infolge der von der CEF unterstützten Projekte geschaffen wurde. Bei Unterseekabeln sollten auch die Anzahl der Faserpaare, die derzeitige Kapazität pro Faserpaar sowie die gewählte Technologie und die Frage, ob es sich um ein wiederholtes oder ein nicht wiederholtes System handelt, im Vorschlag angegeben werden.
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Erwartete Ergebnisse
Durch die Unterstützung der gezielten Bereitstellung solcher Konnektivität wird sich CEF Digital nicht nur positiv auf die Stärkung der Konnektivitätskapazität auswirken, sondern auch auf die Stimulierung kommerzieller Konnektivitätsangebote.
Der Zugang zu Backbone-Konnektivität in den EU-Mitgliedstaaten unterscheidet sich erheblich. In bestimmten Regionen kann ein Mangel an ausreichender Backbone-Konnektivität Auswirkungen auf die Entwicklung und den Service von Zugangsnetzen haben und zu möglichen Ungleichgewichten bei den Preisen für Dienste führen, sowohl für die Netzbetreiber in diesen Regionen als auch für die Nutzer.
Insbesondere unterscheidet sich die Konnektivitätssituation für Mitgliedstaaten, die selbst Inseln sind und/oder Inseln in ihrem Hoheitsgebiet haben, erheblich von anderen Mitgliedstaaten. Für einige entlegene Gebiete wie Inseln, Regionen in äußerster Randlage und überseeische Länder und Gebiete können Handelspreise und andere Bedingungen der Backbone-Konnektivität die volle Beteiligung von Nutzern und Unternehmen an der digitalen europäischen Wirtschaft behindern.
Darüber hinaus können die Infrastrukturen, die entlegene Gebiete miteinander verbinden, altern oder unzureichend sein, was die Widerstandsfähigkeit dieser Regionen sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus sozialer Sicht gefährdet, insbesondere bei unzureichender Redundanz und verfügbarer Kapazität anderer alternativer Infrastrukturen zur Anbindung der Regionen.
In solchen Bereichen können die Marktkräfte allein keine Antworten auf all diese Herausforderungen geben. Infolgedessen können bestimmte Gebiete unterversorgt bleiben oder höhere Preise für den Zugang zu Backbone-Konnektivität erfahren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellende (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme injeder Funktion (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Subunternehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Einrichtungen aus förderfähigen Ländern beschränkt.
Sonderfälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern (oben nicht aufgeführt) sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in Betracht gezogen, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung für die Durchführung der Maßnahme für wesentlich hält.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Die Kosten werden zu den in der Fördervereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (maximal 50% für die Studienkosten, maximal 70% für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage und maximal 30% für alle anderen Kostenkategorien ('Projektfördersatz')). Sie können eine höhere Projektfördersatz beantragen, wenn Ihr Projekt betrifft: starke grenzüberschreitende Dimension: maximal 50%.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular ist in drei Teile gegliedert:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- eine detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar). Die detaillierte Budgettabelle sollte ein oder mehrere spezielle Arbeitspakete enthalten, die sich auf den/die Anwendungsfall/e beziehen.
- Tätigkeitsberichte des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den Mitgliedstaaten unterzeichnete Unterstützungsschreiben (Vereinbarung der Mitgliedstaaten) (Muster im Einreichungssystem verfügbar, die Liste der MS-Kontaktstellen ist auf der HADEA-Website veröffentlicht))
- Fragebogen zur Eigentumskontrolle (auch für Subunternehmer und assoziierte Partner, Vorlage im Einreichungssystem)
- von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Sicherheitsgarantien, die von den jeweiligen Behörden des assoziierten Drittlandes oder eines anderen Drittlandes genehmigt wurden, im Falle der Beteiligung von Drittstaatsinstitutionen (Muster im Einreichungssystem). Benötigt ein Drittland ausnahmsweise mehr Zeit, um seine Genehmigung zu erteilen, müssen die Antragsteller bis zum Abruftermin eine Kopie der Sicherheitsgarantie und die Empfangsbestätigung des Antrags durch das Drittland vorlegen. In diesem Fall müssen die vom Drittland genehmigten Sicherheitsgarantien vom Antragskoordinator bis spätestens 18. März 2024, 17:00 Uhr MEZ (Brüssel) an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu gesendet werden, die mit der Antragsnummer im E-Mail-Betreff gekennzeichnet ist.
- Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass die geplante Backbone-Infrastruktur ein Marktversagen in Bezug auf fehlende Redundanz, Kapazität oder eine andere Art von Marktversagen, wie in Abschnitt 2 beschrieben, behebt (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anlagen" hochzuladen)
- Geschäftsplan-Finanztabelle (für Werkvorschläge, Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- sonstige Anhänge
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF-DIG-2023-GATEWAYS Call documentCEF-DIG-2023-GATEWAYS Call document(548kB)
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