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Call-Eckdaten
5G und Edge Cloud für intelligente Gemeinschaften - Works
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2023-5GSMARTCOM-EDGE-WORKS
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
17.01.2024 17:00
Förderquote
75%
Budget des Calls
€ 51.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 300.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, die frühzeitige Einführung von 5G-basierten Systemen zu unterstützen, die Anwendungsfälle für bestimmte sozioökonomische Treiber (SEDs) ermöglichen. Bei den im Rahmen dieser Aufforderung angesprochenen SED handelt es sich um Behörden, die öffentliche Befugnisse ausüben, sowie um öffentliche oder private Einrichtungen, die mit dem Betrieb von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind.
Call-Ziele
Die CEF-Finanzierung deckt die Einführung von 5G- und Edge-Infrastrukturelementen ab, die für die Umsetzung innovativer Anwendungsfälle durch öffentliche Behörden und Anbietende von SGI/SGEI erforderlich sind. Die im Rahmen der Aufforderung geförderten Vorschläge müssen sich auf Leistungsmerkmale der 5G-Technologie stützen, die für die Umsetzung eines oder mehrerer Anwendungsfälle unerlässlich sind, die es der betreffenden Behörde oder dem/den betreffenden Anbieter(n) von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ermöglichen, neue oder effizientere Dienste anzubieten.
Mobilfunknetzbetreiber (MNO) werden 5G-Netze einrichten und sozioökonomischen Akteuren Zugang zu 5G-Diensten gewähren: Diese gezielten Endnutzer können sich gemeinsam bewerben und dazu beitragen, die innovativen 5G-Anwendungsfälle zu beschreiben, die sie zu entwickeln planen.
Die CEF-Finanzierung wird die Netzinfrastrukturelemente des Projekts unterstützen, sowohl aktiv (5G-Funkgeräte) als auch passiv (wenn die Installation und der Anschluss zusätzlicher Basisstationen erforderlich ist). Wie unten angegeben, ist auch eine begrenzte Investition (in der Größenordnung von 10 % des Schwellenwerts für die förderfähigen Gesamtkosten) zur Vervollständigung oder Verbesserung der Verbindung des Projekts mit öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen förderfähig.
Die Modernisierung der bestehenden Infrastruktur, die derzeit keine ausreichende Qualität für den Anwendungsfall bietet, ist förderfähig.
Die Einrichtung oder Aufrüstung von Backhaul- und Zugangsnetzen, die die Räumlichkeiten, in denen das 5G-geförderte Projekt eingeführt wird, mit öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen verbinden, steht nicht im Mittelpunkt dieser Aufforderung. Grundsätzlich sollte ein Gigabit-Zugangsnetz, das das Projekt verbindet, entweder bereits bestehen oder parallel zum Projekt geplant werden. Der Vorschlag kann jedoch eine begrenzte Investition zur Vervollständigung oder Aufrüstung eines solchen Zugangs vorsehen (in der Größenordnung von 10 % der gesamten förderfähigen Kosten).
Investitionen in Backhaul-/Zugangsnetze müssen notwendig sein, um die Durchführung des 5G-Projekts im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Behörde oder des Anbieters von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu unterstützen, auf die sich der Vorschlag bezieht. Im Rahmen dieser Höchstgrenze von 10 % darf die CEF-Finanzierung die Nettokosten nicht übersteigen, die für die Errichtung des Backhaul-/Zugangsnetzes im Zusammenhang mit dem betreffenden 5G-Anwendungsfall anfallen.
Darüber hinaus wird die CEF-Finanzierung, falls für die Umsetzung des Anwendungsfalls erforderlich, die Infrastruktur für Edge Computing, einschließlich Hardware und Software, unterstützen
Einzelne Internet- und Softwaredienste, die die digitale Infrastruktur nutzen, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich der CEF-Förderung.
Die CEF finanziert die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur, die für die Bereitstellung von 5G- und Edge-Diensten für die förderfähigen öffentlichen Verwaltungen oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die mit dem Betrieb von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse betraut sind, verwendet wird, wobei die Berechnung auf der Grundlage allgemein anerkannter Kostenrechnungsgrundsätze erfolgt.
Konnektivitätselemente mobiler oder fester Geräte wie Antennen, Sende- und Empfangsgeräte und angeschlossene Sensoren sind förderfähig.
Lizenzen und Software für die 5G-Konnektivität sind förderfähig, ebenso wie Edge Nodes. Im Einklang mit der CEF-Verordnung 2021/1153 fallen jedoch einzelne Anwendungsdienste und damit verbundene Softwaredienste, die das unterstützte Netz und die Cloud-Speicher- und Verarbeitungsinfrastruktur nutzen, nicht in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.
Es ist zu beachten, dass der öffentlichen Behörde oder dem Anbietenden von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, der an dem Konsortium teilnimmt, unter Umständen keine förderfähigen Kosten entstehen, wenn die Einrichtung der gesamten unterstützten Netzinfrastruktur vom Mobilfunknetzbetreiber vorgenommen wird. Dem/der Smart-Community-Endnutzenden (Behörde/Dienstleistungsanbieter/Dienstleistungserbringer) können jedoch förderfähige Kosten entstehen, wenn er angeschlossene Geräte einsetzt oder sich am Projektmanagement oder an der Entwicklung von Anwendungsfällen beteiligt.
Die Projekte müssen außerdem nachweisen, dass die Infrastruktur vorausschauend und zukunftssicher auf der Grundlage modernster Protokolle und Normen (z. B. IPv6) betrieben wird.
Die Vorschläge müssen die Verfügbarkeit der erforderlichen Kofinanzierung für die 5G- und Edge-Einführung sowie die Finanzierung aller Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des gesamten 5G-Anwendungsfallprojekts (z. B. Endnutzergeräte, Sensoren, Konnektivitätsabonnements usw.) nachweisen, die nicht unter diese Aufforderung fallen.
Das Projekt muss in einem Gebiet angesiedelt sein, in dem kein 5G-Netz kommerziell verfügbar ist, das die für den unterstützten Anwendungsfall erforderliche Dienstqualität bieten kann. Aus diesem Grund muss der Beschreibung des im vorigen Absatz genannten innovativen 5G-Anwendungsfalls eine Erklärung beigefügt werden, in der erklärt wird, dass die erforderliche 5G-Konnektivität am Standort des Endnutzers nach Überprüfung bei jedem der in dem Gebiet tätigen Mobilfunknetzbetreiber nicht kommerziell verfügbar ist (siehe Abschnitt 5 des Textes der Aufforderung).
Darüber hinaus sollte jeder Vorschlag von den lokalen und/oder regionalen Behörden in dem Gebiet, in dem die Einführung vorgesehen ist, unterstützt werden. Diese Unterstützung kann in Form von Begleitdokumenten wie Verwaltungsschreiben, Absichtserklärungen, Absichtserklärungen oder anderen erfolgen und sollte einen Hinweis auf Pläne für andere Arten öffentlicher finanzieller Unterstützung für den Ausbau eines 5G-Netzes in dem betreffenden Gebiet enthalten, die den oben genannten Behörden bekannt sind (siehe Abschnitt 5).
Mobilfunknetzbetreiber, die sich an dem Konsortium beteiligen, sollten sich verpflichten, gegenüber den zuständigen Behörden keine zusätzliche Mobilfunkabdeckung zu melden, die sich aus der Durchführung des Projekts ergibt, um die Erfüllung geltender Abdeckungsverpflichtungen zu rechtfertigen (z. B. wenn sie einer Abdeckungsverpflichtung unterliegen, die mit einer Frequenzlizenz verbunden ist) (siehe Abschnitt 5).
Bei Vorschlägen, die Anwendungsfälle im Gesundheits- und Bildungswesen unterstützen, wird davon ausgegangen, dass sie eine große Wirkung haben. Diese Auswirkungen werden bei der Bewertung der Vorschläge im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Priorität und Dringlichkeit der Maßnahme" berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Anwendungsbereich, einschließlich der Anforderungen an die digitale Sicherheit, entnehmen Sie bitte dem Aufforderungsdokument.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die Finanzierung der CEF Digital die Einführung von 5G-Konnektivität für die Bereitstellung innovativer Dienste beschleunigt und gleichzeitig zu einer breiteren Einführung und Nutzung von 5G beiträgt. Solche Dienste können dazu beitragen, die Gesamtwirtschaft nach der COVID-Krise wieder anzukurbeln und den Übergang zur intelligenten Bereitstellung von Diensten im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal zu unterstützen. Solche 5G-gestützten Innovationen können Folgendes umfassen:
- IoT- und Edge-Infrastrukturen und Edge-Community-Dienste, die eine flexible, zuverlässige Konnektivitätsinfrastruktur mit geringer Latenz und hoher Nutzer*innendichte erfordern, z. B. durch eine Kombination aus Glasfaser und drahtloser Konnektivität (5G, kleine Zellen und Wi-Fi), die IPv6-fähig ist.
- 5G-basierte Anwendungsfälle, die neue 5G-Merkmale nutzen, z. B.: höhere Bandbreite und flächendeckende Abdeckung (eMBB), extrem niedrige Latenz (uRLLC), massive Maschinen (mMTC).
- Prozess- und Dateninnovationen, die Infrastrukturen mit fortgeschrittenen Dienstmerkmalen erfordern, z. B. Dienstqualitätsgarantien, die durch Edge-Computing-Einrichtungen und Unterstützung durch Netzaufteilung ermöglicht werden.
- Projekte, die offene, disaggregierte, interoperable Technologielösungen verwenden und die die Entstehung eines europäischen Ökosystems von 5G-Anbietern ermöglichen.
Neben der Unterstützung lokaler Innovationen beruht der EU-Mehrwert auch auf der Verbreitung der Erfahrungen, die durch die frühzeitige Einführung konkreter 5G-Anwendungsfälle gewonnen werden. Dies wird dazu beitragen, Erkenntnisse zu gewinnen und die Reife von 5G-basierten Anwendungen in verschiedenen Sektoren zu erhöhen. Es wird erwartet, dass die Projekte einen Beitrag zu der speziellen Programmunterstützungsaktion leisten (siehe Abschnitt 5.3 des Arbeitsprogramms).
Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren für diese Aufforderung gehören die Zahl der neuen Nutzer*innen der 5G-Netze und die Zahl der 5G-basierten Anwendungsfälle, die durch die Unterstützung der CEF Digital ermöglicht wurden. Außerdem wird er die Anzahl der neu geschaffenen Edge Nodes umfassen.
Die Begünstigten müssen ihr Wissen, ihre Errungenschaften und ihre Erfahrungen weitergeben, um den Bürger*innen die Vorteile von 5G anhand konkreter Beispiele für 5G-basierte Anwendungsfälle für Behörden oder Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu demonstrieren.
Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Vorschläge eine breitere Einführung und Übernahme von 5G-Anwendungsfällen anregen werden. Dies könnte möglicherweise auch im Rahmen der RRF unterstützt werden, um bewährte Verfahren zu replizieren. Die Synergie mit der RRF könnte umfassendere "lokale digitale Übergangsprojekte" umfassen, bei denen die 5G-Konnektivität im Rahmen dieser Aufforderung (mit-)finanziert würde und die übrigen Module, die nicht von dieser Aufforderung abgedeckt werden (z. B. die Einführung lokaler Datenverarbeitungs-, Daten- oder anderer digitaler Kapazitäten und Lösungen), im Rahmen der RRF oder anderer Programme finanziert würden.
Bei dieser Aufforderung wird der EU-Mehrwert im Rahmen des Kriteriums "Priorität und Dringlichkeit" vor allem durch die Synergie zwischen den Projekten erzielt, und es ist nicht erforderlich, dass ein einziges Projekt Infrastrukturen in mehr als einem Mitgliedstaat einrichtet, so dass eine grenzüberschreitende Dimension nicht erforderlich ist.
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Erwartete Ergebnisse
Zur Klärung der Frage, ob eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist, kann sich der/die Antragstellende auf Abschnitt 6 "Förderfähigkeit - Zusammensetzung des Konsortiums - Was ist eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse? Für die Definition, was eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist, sind letztlich die Mitgliedstaaten zuständig, aber die Kommission hat eine Reihe von Leitfäden zu den Bedingungen angenommen, die für Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen gelten.
Von den im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Projekten wird erwartet, dass sie folgende Aspekte beinhalten:
- Aufbau von 5G-Infrastrukturen, die in der Lage sind, modernste Konnektivität mit Merkmalen (wie Gigabit-Leistung, hohe Nutzerdichte, flächendeckende Abdeckung, Kapazität zur Anbindung von IoT-Geräten, geringe Latenz und Zuverlässigkeit) bereitzustellen, die innovative Wege zur Verbesserung der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und DAI oder DAWI unterstützen können;
- Gegebenenfalls Bündelung von 5G-Netzen mit Edge-Systemen, die in der Lage sind, die datenintensiven Anwendungsfälle und Anwendungen zu unterstützen, die von den beteiligten SEDs benötigt werden.
Die Aufforderung zielt darauf ab, 5G-Best-Practice-Projekte in verschiedenen Sektoren zu unterstützen, die als Vorlagen für eine mögliche Replikation mit anderen Ressourcen auf nationaler oder EU-Ebene oder im Rahmen anderer Programme (insbesondere der RRF) dienen können.
Von diesen Projekten wird indirekt erwartet, dass sie die potenziellen Fähigkeiten und Vorteile von 5G-Netzen demonstrieren und somit die breitere und schnellere Einführung und Nutzung von 5G mit Edge-Computing-Leistung in ganz Europa fördern. Die Projekte werden auch dazu beitragen, die Grundlage für die Entwicklung von "Leitmärkten" für 5G- und Edge-Systeme zu schaffen, die sich letztlich auf Technologien und Normen stützen, die im Rahmen anderer EU-Programme, insbesondere des Programms "Digitales Europa" und von "Horizont Europa", entwickelt wurden.
Gefördert werden Projekte, die offene, disaggregierte und interoperable Technologielösungen verwenden und das Entstehen eines europäischen Ökosystems von 5G-Anbietern ermöglichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellende (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens 2 Antragstellenden (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) zusammensetzt, darunter mindestens:
- eine Einrichtung, die Mobilfunknetze aufbaut und betreibt (im Folgenden als "Betreiber" oder "MNO" bezeichnet) und Verbindungsdienste für die Öffentlichkeit oder für bestimmte Kunden ("private Netze") anbietet, und
- eine Behörde oder ein Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
Ausnahmsweise können Vorschläge von nur einem Antragsteller oder von einem Antragsteller und seinen verbundenen Unternehmen eingereicht werden, wenn beide oben beschriebenen Rollen erfüllt sind.
Darüber hinaus sollten Unternehmen, die selbst nicht über das Recht zur Nutzung des Frequenzspektrums verfügen, begründen, ob sie z. B. unlizenzierte Frequenzen nutzen oder mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das das Recht zur Nutzung des erforderlichen Frequenzspektrums hat.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular ist in drei Teile gegliedert:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- eine detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar). Die detaillierte Budgettabelle sollte ein oder mehrere spezielle Arbeitspakete enthalten, die sich auf den/die Anwendungsfall/e beziehen.
- Tätigkeitsberichte des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den Mitgliedstaaten unterzeichnete Unterstützungsschreiben (Vereinbarung der Mitgliedstaaten) (Muster im Einreichungssystem verfügbar)
- von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Sicherheitsgarantien (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar), die von den teilnehmenden Stellen und den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Sollte ein Mitgliedstaat ausnahmsweise mehr Zeit für die Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Aufforderungsfrist eine Kopie der Sicherheitsgarantie und der Empfangsbestätigung des Antrags durch die Mitgliedstaaten einreichen. In diesem Fall sind die von den Mitgliedstaaten genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 18. März 2024, 17:00:00 Uhr MEZ (Brüssel), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.
- Selbsterklärung jedes Nutzers der geplanten geförderten 5G-Konnektivitätsdienste, dass er eine Behörde oder ein Anbieter einer Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Selbsterklärung jedes Nutzers der geplanten geförderten 5G-Konnektivitätsdienste, dass ihm auf dem Markt kein 5G-Konnektivitätsdienst zur Verfügung steht, der eine ausreichende Leistung und Qualität für den/die innovativen Anwendungsfall(e) gewährleistet (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Selbsterklärung eines geförderten Mobilfunknetzbetreibers, dass er die Versorgung durch den/die am Konsortium beteiligten Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht auf die Erfüllung seiner Versorgungsverpflichtung anrechnen wird (falls er einer Versorgungsverpflichtung unterliegt, die z. B. mit einer Frequenzlizenz verbunden ist) (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Schreiben der lokalen und/oder regionalen Behörden in dem Gebiet, in dem der Ausbau erfolgen soll. Dies kann in Form von Verwaltungsschreiben, Absichtserklärungen, Absichtserklärungen oder ähnlichen Unterstützungsdokumenten erfolgen und einen Hinweis darauf enthalten, dass den oben genannten Behörden keine Pläne für eine andere Art der öffentlichen Unterstützung für den Ausbau eines 5G-Netzes bekannt sind (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anlagen" hochzuladen)
- sonstige Anhänge
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF Digital - 5GSMARTCOM-EDGE Call documentCEF Digital - 5GSMARTCOM-EDGE Call document(591kB)
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