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Call-Eckdaten
Transformative Maßnahmen in den Bereichen Policy-Mix, Governance und Digitalisierung zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-5
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den europäischen Green-Deal-Prioritäten, insbesondere mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und dem Klimapakt 2030, werden erfolgreiche Vorschläge Wissen und Werkzeuge entwickeln, um die Rolle des transformativen Wandels für die Biodiversitätspolitik zu verstehen, die indirekten Treiber des Biodiversitätsverlustes anzugehen und biodiversitätsrelevante transformative Veränderungen in unserer Gesellschaft zu initiieren, zu beschleunigen und zu erhöhen.
Call-Ziele
Im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 werden erfolgreiche Vorschläge folgende Aspekte beinhalten:
- Operatives Wissen und Verständnis für transformativen Wandel sind erforderlich, um die indirekten Treiber des Biodiversitätsverlustes zu adressieren, die durch gesellschaftliche Werte und Verhaltensweisen untermauert werden, die zur Verfügung stehen und von politischen Entscheidungsträger*innen genutzt werden.
- Verbesserte und innovative Governance-Instrumente und Policy-Vermischungen, die solche biodiversitätsrelevanten transformativen Veränderungen in unserer Gesellschaft effektiv initiieren, beschleunigen und hochskalieren können.
- Hilfe beim Verstehen der Auswirkungen und Chancen der digitalen Transformation, der Nutzung von Daten und Sensoren, neuer Technologien wie KI und Robotik und sozialer Innovation auf die Biodiversität
- Die Vorschläge sollten sich mit den wichtigsten indirekten Treibern des Biodiversitätsverlusts befassen (einschließlich Produktions- und Konsummuster, Dynamik und Trends der menschlichen Bevölkerung, Handel, technologische Innovationen und lokale durch globale Governance), der Art von transformativen Veränderungen, die notwendig sind, um diese gesellschaftlichen Treiber anzugehen, wirksame Governance-Ansätze, Instrumente und Policy-Vermischungen, um diese Veränderungen zu ermöglichen, und wie die biologische Vielfalt in Politik, Wissenschaft und Regierungsführung innerhalb und außerhalb der sozioökonomischen, klima- und umweltpolitischen Agenden verankert werden kann.
- Die Vorschläge sollten Wissen darüber schaffen, wie der Verlust der biologischen Vielfalt im Zusammenhang mit technologischen und sozialen Innovationen, einschließlich der Digitalisierung, bekämpft werden kann. Die Vorschläge sollten erläutern, wie sich Veränderungen durch technologische/soziale Innovationen auf die biologische Vielfalt auswirken - beispielsweise durch die Einführung neuer und aufkommender Technologien, neuer Produktionsprozesse, Verbraucherprodukte, Vorschriften, Anreize oder partizipativer Prozesse.
- Die Vorschläge sollten Fallstudien darüber enthalten, was transformativer Wandel in der Praxis bedeutet, und eine Sammlung von guten und gescheiterten Beispielen für die Entwicklung und Umsetzung politischer Instrumente, bewährter Praktiken und Instrumente sowie für die Auswirkungen der Digitalisierung die in den Prozess des gerechten Übergangs einfließen und durch Lernen, Mitgestaltung und Dialog transformativen Wandel informieren und inspirieren könnten.
- Die Vorschläge sollten Methoden entwickeln, um die Auswirkungen ihrer vorgeschlagenen Lösungen auf die Politik und ihre Entscheidungsfindung zu bewerten. Dazu gehören Auswirkungen der Energie/Strom-Infrastruktur im Zusammenhang mit der Digitalisierung, der Demokratie und des Vertrauens in die Wissenschaft auf Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftssysteme. Diese Bewertungen sollten sich auf die direkten und indirekten Auswirkungen digitaler Entwicklungen auf die Biodiversität konzentrieren, die mit dem Klimawandel und der Gesundheit zusammenhängen.
- Dieses Thema sollte Beiträge aus den Sozial- und Geisteswissenschaften sowie soziale Innovation beinhalten.
- Die Vorschläge sollten ihre Analyse auf den Synergien mehrerer Ziele für nachhaltige Entwicklung aufbauen, um direkte und indirekte Vorteile für die biologische Vielfalt und die Rolle der biologischen Vielfalt bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erzielen Berücksichtigung der Bedeutung von Politikmix, Governance und Digitalisierung.
- Die Vorschläge sollten spezifische Aufgaben umfassen und ausreichende Ressourcen bereitstellen, um gemeinsame Ergebnisse zu entwickeln (z. B. Aktivitäten, Workshops, gemeinsame Kommunikation und Verbreitung) mit allen Projekten zum gleichen Thema und dem Portfolio aller Projekte zu transformativem Wandel im Zusammenhang mit der Biodiversität, die seit 2021 unter dieser Destination gefördert werden.
- Die Vorschläge sollten bestehende Plattformen und Mechanismen zum Informationsaustausch nutzen oder mit ihnen interagieren, die für den Wandel und das Wissen über die biologische Vielfalt relevant sind.
- Es wird erwartet, dass die Projekte mit der europäischen Partnerschaft für Biodiversität, Biodiversa+ und dem Science Service Projekt Bio-agora zusammenarbeiten. Die Vorschläge sollten zeigen, wie ihre Ergebnisse und Ergebnisse wichtige wissenschaftspolitische Gremien wie die zwischenstaatliche wissenschaftspolitische Plattform für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES), den zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimawandel (IPCC) rechtzeitig informieren könntenund dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt.
- Von den Projekten wird erwartet, dass sie Informationen, Daten und wirkungsbezogenes Wissen aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus, der ESA-Initiative EO4SD, der Gruppe für Erdbeobachtung (GEO) und dem Global Earth Observation System of Systems verknüpfen und nutzen (GEOSS).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge werden dazu beitragen, die Auswirkungen und Chancen der digitalen Transformation, neuer aufkommender Technologien und sozialer Innovation auf die Biodiversität zu verstehen. Erfolgreiche Vorschläge werden zu folgenden erwarteten Auswirkungen beitragen: Mainstream-Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen und Naturkapital in Gesellschaft und Wirtschaft: Integration in öffentliche und geschäftliche EntscheidungenEntwicklung von Ansätzen zur Ermöglichung transformativer Veränderungen, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, einschließlich der Einführung von Nature-Based Solutions (NBS).
Die Projekte sollten alle folgenden Ergebnisse berücksichtigen:
- Vorausschau auf das Wohlergehen der Gesellschaft auf der Grundlage realistischer Annahmen über den sorgsamen Umgang mit Naturkapital und Analyse der Folgen für das Wirtschaftswachstum.
- Bewertung der Machbarkeit und der Grenzen der Entkopplung wirtschaftlicher Aktivitäten von der Nutzung natürlichen Kapitals.
- Kenntnis und Verständnis der transformativen Veränderungen, die notwendig sind, um die indirekten Treiber des Biodiversitätsverlusts anzugehen, die durch gesellschaftliche Werte und Verhaltensweisen, eine bessere Gestaltung von Politikmischungen und Governance untermauert werden.
- Operatives Wissen, das den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung steht und von ihnen genutzt wird, über indirekte Treiber des Biodiversitätsverlusts, die auf gesellschaftlichen Werten und Verhaltensweisen beruhen, und über die transformativen Veränderungen, die notwendig sind, um diese indirekten Treiber anzugehen.
- Verbesserte und neue systemische, nachhaltige Politikmixe und Governance-Ansätze entwickelt, um biodiversitätsrelevante transformative Veränderungen zu ermöglichen, basierend auf einer Reihe von Politikinstrumenten, Wirtschaftsforschung, Instrumenten oder Regulierungen.
- Methoden und Instrumente zur Förderung von Win-Win-Lösungen für die biologische Vielfalt und sozioökonomische Ziele, die Verwendung und Mainstreaming von Green-over-Grey-Ansätzen und die Anwendung des Do-no-Harm-Prinzips sind verfügbar und werden im gesamten Politikspektrum aufgegriffen Planungs- und Investitionsentscheidungen, Wirtschaft und Finanzen sowie die Zivilgesellschaft.
- Ansätze zur Erleichterung der Anwendung solcher Methoden und Werkzeuge werden identifiziert und genutzt, wobei gesellschaftliche und politische Prozesse (wie Bürger*innenengagement, politische Kampagnen, Wissenschaftsleugnung) berücksichtigt werden. Lösungen können die Bestandsaufnahme bewährter Praktiken, Standards, Vereinbarungen, Satzungen, Verpflichtungen, Vorschriften, die Einbeziehung der Gesellschaft und die Einbeziehung des lebenslangen Lernens umfassen.
- Ein besseres Verständnis der Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Biodiversität der digitalen Transformation (z. B. datengetriebene Technologien, künstliche Intelligenz, Robotik, Automatisierung, miniaturisierte Sensoren, Citizen-Science-Anwendungen, Crowd-Sourcing), neue Materialien (z. B. für Biomimikry), den Energiesektor (z. B. durch Energie/Strominfrastruktur) und neue und aufkommende Technologien.
- Identifizierung und Bewertung, wie Veränderungen auf Systemebene die Biodiversität durch soziale Innovation beeinflussen.
- Prüfung der aktiven Intervention durch FuI-Politik und Sektorpolitik (Schaffung von Nischen, Neuformulierung der Governance), auch durch Befähigung und Ausstattung von Gemeinschaften.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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