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Call-Eckdaten
Abhängigkeit von Bestäubern von Gesellschaft und Wirtschaft
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-3
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 13.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der EU-Initiative für Bestäuber werden Projekte zur Verbreitung der biologischen Vielfalt in Gesellschaft und Wirtschaft beitragen.
Call-Ziele
Die Bedeutung von Bestäubern für die Menschheit ist allgemein bekannt und zeichnet sich außerhalb des wissenschaftlichen Bereichs in der Populärkultur und Kunst aus. Doch selbst bekannte Vorteile von Bestäubern wie der Bestäubung von Kulturpflanzen sind noch unzureichend verstanden. Andere Vorteile bleiben zum größten Teil unklar und daher nicht anerkannt, da die Forschung auf die Komplexität der Bestäubernischen und Pflanzen-Bestäuber-Netzwerke abzielt. Angesichts des dramatischen Rückgangs bestäubender Arten in Europa behindern diese Lücken das Verständnis für den Charakter und das volle Ausmaß der Bedrohungen für das menschliche Wohlergehen. Darüber hinaus behindern die Lücken das Mainstreaming der Erhaltung der Bestäuber und der Biodiversität im öffentlichen und privaten Sektor und behindern dadurch eine wirksame gesellschaftliche Reaktion. Dieses Thema zielt darauf ab, grundlegende Wissenslücken in der funktionellen Rolle von Bestäubern in natürlichen (natürlichen Pflanzen-Bestäuber-Netzwerken) und menschlich-modifizierten Ökosystemen (z. B. Agro-Ökosystem) zu adressierenund darauf aufbauend i) die Erforschung weitreichender Folgen ihres Niedergangs und ihrer Szenarioplanung vorantreiben und ii) Instrumente entwickeln und verbreiten, die ein systematisches Mainstreaming in Schlüsselsektoren ermöglichen.
Die vorgeschlagenen Projekte sollten auf dem Bewertungsbericht über Bestäuber, Bestäubung und Nahrungsmittelproduktion von IPBES, der ersten EU-weiten Ökosystembewertung 2020, dem INCA-Projekt und den Bewertungen der Europäischen Roten Liste aufbauen Kenntnisse und Erfahrungen aus früheren Projekten, die im Rahmen des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation gefördert wurden. Darüber hinaus sollten die Projekte mit relevanten laufenden Projekten im Rahmen von Horizon Europe und EU-finanzierten Überwachungsinitiativen zusammenarbeiten.
Die Vorschläge sollten zeigen, wie ihre Ergebnisse zur EU-Politik sowie zur globalen Agenda für nachhaltige Entwicklung (UN Sustainable Development Goals, Ziele für nachhaltige Entwicklung, beitragen würden.
Die Vorschläge sollten spezifische Aufgaben enthalten und ausreichende Ressourcen vorsehen, um gemeinsame Ergebnisse zu entwickeln (z. B. Aktivitäten, Workshops sowie gemeinsame Kommunikation und Verbreitung) mit allen im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten und um die Zusammenarbeit mit der europäischen Biodiversa-Partnerschaft und anderen Plattformen wie dem EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt zu erleichtern.
Für die Umsetzung der Förderbedingung für den Multi-Akteurs-Ansatz sollten die Vorschläge eine angemessene Beteiligung von Forschenden, Landwirt*innen und anderen Landbewirtschafter*innen, Unternehmen, die in den Bereichen Lebensmittel, Medizin, Energie und/oder Materialien tätig sind, sicherstellen Entscheidungsträger auf lokaler und/oder regionaler Ebene, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere relevante Stakeholder.
Erfolgreiche Vorschläge sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Untersuchen Sie wesentliche funktionelle Rollen von Bestäubern in natürlichen und vom Menschen modifizierten Ökosystemen und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen. Dies sollte Ökosystemleistungen umfassen, die durch Bestäuber direkt und indirekt untermauert werden;
- Füllen Sie Wissenslücken zur Bestäubungsökologie von Tieren (was bestäubt was, wie viel, wo und wann) und untersuchen Sie das gesamte Spektrum der Tiere, die wilde und kultivierte Pflanzen in Europa bestäuben, über die bekannten Insekten (Bienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge, Motten) hinaus. Die Struktur und Funktionalität von Pflanzen-Bestäuber-Netzwerken sollte analysiert werden. Der Forschungsbereich sollte den europäischen Kontinent sowie die überseeischen Gebiete der EU umfassen;
- Aufbau einer Plattform, die Informationen zur Bestäubungsökologie von Tieren aus einer Hand liefert. Eine Datenbank mit systematisierten Informationen über Plan-Bestäuber-Interaktionen, einschließlich der räumlichen Dimension von Pflanzen-Bestäuber-Netzwerken, sollte Teil der Plattform sein. Die Plattform sollte auf dem bereits Bestehenden aufbauen und in enger Zusammenarbeit mit Forschenden und anderen potenziellen Nutzer*innen entwickelt werden. Es sollten Optionen zur Integration dieser Leistung in die bereits bestehenden Plattformen geprüft werden, um ihre langfristige Rentabilität sicherzustellen;
- Bewerten Sie die Abhängigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft von Ökosystemleistungen, die direkt und indirekt von Bestäubern getragen werden, quantifizieren und kartieren Sie die mit dem Rückgang der Bestäuber verbundenen Risiken. Die monetäre und nicht-monetäre Bewertung dieser Ökosystemdienstleistungen, einschließlich ihrer greifbaren und weniger greifbaren Elemente, sollte vorangetrieben und zur Verbesserung der Ökosystemkonten und zur Ausweitung ihrer Nutzung im öffentlichen und privaten Sektor eingesetzt werden;
- Untersuchen Sie Biomasse-Lieferketten, die von Bestäubern abhängig sind, erstellen Sie Werkzeuge für Unternehmen, um ihre Anfälligkeit für den Rückgang von Bestäubern zu bewerten und Richtlinien zu verbessern, wie sie dazu beitragen können, den Rückgang umzukehren und dadurch zukünftige Risiken zu mindern. Dies sollte insbesondere die Sektoren Lebensmittel (einschließlich der Produktion von Pflanzen mit obligatorischer Kreuzbestäubung), Medizin, Energie und Materialien umfassen;
- Aufbau von Tools für Landmanager*innen und Planer*innen zur Unterstützung der räumlichen Entscheidungsfindung in Bezug auf die Erhaltung von Bestäubern und den Schutz des lokalen Flusses von Ökosystemdienstleistungen, die sie liefern, z. B. digitale Atlanten, Karten, Anwendungen. Insbesondere sollten Instrumente für Landwirt*innen entwickelt werden, die eine Bewertung der Auswirkungen auf ihr Einkommen und die Gesamtleistung der Betriebe, eine frühzeitige Warnung vor einem Bestäubungsdefizit sowie soziale Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Gemeinschaften ermöglichen;
- Untersuchen Sie die Abhängigkeit einer nachhaltigen Ernährung von Bestäubern und mögliche Risiken aufgrund ihres Rückgangs. Besonderes Augenmerk sollte auf Lebensmittel mit unschätzbaren und unersetzlichen Eigenschaften für die menschliche Gesundheit gelegt werden (z. B. in Bezug auf Mikronährstoffe);
- Untersuchen Sie die Risiken kaskadierender Effekte in natürlichen (natürlichen Pflanzen-Bestäuber-Netzwerken) und vom Menschen modifizierten Ökosystemen aufgrund des Bestäuberrückgangs und ihrer Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden und führen Sie Szenarioprognosen für Richtung 2050 im Falle eines nicht begünstigten Bestäuberrückgangs durch. Unsicherheit und Irreversibilität der Effekte sollten gut in den Modellaufbau integriert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Direkte und indirekte Abhängigkeiten unserer Gesellschaft und der Wirtschaft von Bestäubern werden besser verstanden und quantifiziert;
- Die monetäre und nicht-monetäre Bewertung der von Bestäubern erbrachten Ökosystemleistungen ist fortgeschritten und wird zur Verbesserung der Ökosystembilanzierung verwendet;
- Instrumente zur Einbeziehung der Bestäubererhaltung in die Sektoren Ernährung, Gesundheit, Energie, Materialien und Landbewirtschaftung werden mit Behörden, Unternehmen und der Öffentlichkeit entwickelt, getestet und gefördert;
- Die Risiken reversibler und irreversibler kaskadierender Effekte in natürlichen und modifizierten Ökosystemen durch den Rückgang der Bestäuber und ihre Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden werden besser verstanden und prognostiziert und in Modelle für die partizipative Szenarioplanung integriert.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es gelten folgende zusätzliche Förderkriterien: Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einführung in das Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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