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Call-Eckdaten
Aufzeigen des Potenzials von naturbasierten Lösungen und dem Neuen Europäischen Bauhaus, um zu nachhaltigen, integrativen und widerstandsfähigen Lebensräumen und Gemeinschaften beizutragen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-02-2-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieses Themas und der damit verbundenen F&I-Aktivitäten ist es, die Kernwerte des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) - Nachhaltigkeit, Integration und Ästhetik - in naturbasierten Lösungen (NBS) zu nutzen, um einen umfassenderen Wandel hin zu einer nachhaltigeren, integrativeren und widerstandsfähigeren Gesellschaft zu ermöglichen.
Call-Ziele
NBS können ein integraler Bestandteil unserer Lebensräume sein, die zu unserem Wohlbefinden beitragen, das Miteinander fördern und eine Verbindung zu unserem kulturellen Erbe herstellen. Es gibt immer mehr Belege dafür, dass NBS einen wertvollen Beitrag zur Veränderung des Verhaltens in Richtung Nachhaltigkeit leisten und gleichzeitig mit vielfältigen Vorteilen dazu beitragen, dass Gemeinschaften verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen bewältigen können - von der Regulierung des Mikroklimas bis hin zum Klimawandel, der Wasserwirtschaft, der Schaffung von grünen Arbeitsplätzen, touristischen Möglichkeiten, Stadterneuerung, Gesundheit und Wohlbefinden.
Die NEB zielt darauf ab, den Europäischen Green Deal zu einer positiven und greifbaren Erfahrung für die Bürger*innen zu machen und ihn mit unserem täglichen Leben und unseren Lebensräumen zu verbinden. Es ist eine Brücke zwischen der Welt der Wissenschaft und Technologie, der Kunst und der Kultur, und es geht darum, unsere grünen und digitalen Herausforderungen zu nutzen, um unser Leben und unsere Gesellschaft zu verändern. Durch die Integration der Werte Nachhaltigkeit, Integration und Ästhetik/Erlebnisqualität unterstützt das NEB die Entwicklung ganzheitlicher Lösungen für globale Herausforderungen durch einen ortsbezogenen, partizipativen und transdisziplinären Ansatz.
Die systemische Integration sozialer, kultureller, digitaler und naturbasierter Innovationen in die Gestaltung, Entwicklung und Verwaltung des öffentlichen Raums birgt ein enormes Potenzial, diese Räume in vielfältige, zugängliche, sichere, integrative und hochwertige Bereiche zu verwandeln, die das Wohlbefinden und die Gesundheit steigern und eine faire und gerechte Verteilung der damit verbundenen Vorteile ermöglichen.
Es ist wichtig, das Potenzial der NBS im Hinblick auf die NEB-Initiative zu analysieren und zu konzipieren und zu demonstrieren, wie diese beiden Ansätze miteinander verbunden werden können, um Kompromisse zu vermeiden und Synergien und Komplementaritäten durch lokale Demonstration zu verstärken. In dieser Hinsicht sollten sich die Vorschläge auf die erste Umwandlung der NEB (Orte) konzentrieren, während sie, wenn möglich, auch die beiden anderen Umwandlungen (Ökosystem der Innovation; Verbreitung neuer Bedeutungen) in den Prozess integrieren.
Die erfolgreichen Vorschläge sollten folgende Aspekte beinhalten:
- Visionäre und integrierte Lösungen anbieten, die naturbasierte Innovation und soziale, kulturelle oder digitale Lösungen mit dem NEB-Ansatz kombinieren, um die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften und das Wohlergehen der Bürger*innen zu verbessern. Diese Lösungen sollten sich mit ökologischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Faktoren der Widerstandsfähigkeit und des Wohlbefindens befassen und Gemeinschaften dabei unterstützen, ihre Exposition gegenüber klimabedingten Risiken, Verschmutzung (einschließlich Lärm) und sozialen Spannungen zu verringern.
- Aufzeigen, wie die Integration von NBS und NEB in Lösungen für innovatives Flächennutzungsmanagement, Stadtgestaltung und -planung die Ökosystemleistungen verbessern, den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Räumen fördern, deren Qualität und Nutzung verbessern oder die nachhaltige Mobilität fördern könnte.
- In Anbetracht des bestehenden NBS-Portfolios sollten die NBS weiter demonstriert werden, angereichert mit den neuen Elementen der NEB (z. B. Ästhetik, Erlebnisqualität) und unter Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaft, Ökodesign, Herkunft und Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien. Diese Lösungen sollten in innovativen Konfigurationen angewandt werden, z. B. in Schutzgebieten, Ökotourismusgebieten, Verkehrsinfrastrukturen, Bildungs- und Kulturgebäuden usw., und insbesondere zur Stadterneuerung, zu touristischen Möglichkeiten, zur Schaffung grüner Arbeitsplätze, zur sozialen Eingliederung oder zu Gesundheit und Wohlbefinden beitragen.
- In Anbetracht der Tatsache, dass NBS von Natur aus immer die biologische Vielfalt fördern sollten, sollten die Verbindungen und möglichen Kompromisse (und Vorschläge zu deren Überwindung) zwischen den Biodiversitätszielen in NBS und den NEB untersucht werden, auch in Bezug auf Funktionalität und Ästhetik/Qualität der Erfahrung.
- Vorschlag von Lösungen, die innovative Wege einschließen, um die NBS mit dem gebauten kulturellen Erbe (z. B. Kulturlandschaften) kompatibel zu machen, und Untersuchung der möglichen Rolle der NBS bei der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des gebauten kulturellen Erbes gegenüber Klimawandel und Naturkatastrophen.
- Vorschlag und Erprobung von Leitlinien und innovativen Instrumenten für die Umsetzung, Instandhaltung, Überwachung und Bewertung von NBS unter Einbeziehung des NEB-Ansatzes (z. B. Behandlung von Fragen der Gestaltung/Ergonomie oder der Erlebnisqualität) sowie der erforderlichen Geschäfts- und Governance-Modelle für ihre Umsetzung und Ausweitung (z. B. lokale Anreize für NBS in öffentlichen und privaten Räumen; Erkundung verschiedener Formen des Engagements, der Einbindung und des Stewardships usw.).
- Aufbauend auf dem Ansatz der NEB, Entwicklung ortsbezogener NBS mit starker Einbindung der Bürger*innen (z. B. Jugend, ältere Menschen, gefährdete Gemeinschaften) durch soziale Innovation und die notwendigen Instrumente für die Bürger*innenbeteiligung und die Mitgestaltung von Lösungen.
- Einbeziehung von Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit, Verbreitung und Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften, der Industrie, Bildungseinrichtungen, Forschungszentren, Berufsverbänden oder Museen und anderen Kultureinrichtungen zur Unterstützung von herausfordernden und erfahrungsbasierten NBS mit realen NEB-Anwendungen, zur Förderung der öffentlichen Debatte und einer Verhaltensänderung.
- Durch nachhaltige transdisziplinäre Zusammenarbeit Praxisgemeinschaften einbinden, die nur sehr selten zusammenarbeiten (z. B. Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Designer*innen, Künstler*innen, Ökolog*innen, Raumplaner*innen, Psycholog*innen, Wirtschaftswissenschaftler*innen oder Ingenieur*innen), um erkenntnistheoretische Lücken zu schließen und gleichzeitig zum Aufbrechen von Silos in lokalen/regionalen Verwaltungen beizutragen.
- Erforschung der Rolle der NBS und der NEB beim transformativen Wandel, um ganzheitliche Lösungen für globale Herausforderungen (Klima, Biodiversität, Wasser, Wirtschaft, Demografie usw.) zu finden, auch durch transformative und zeitgenössische Kunst.
Die Vorschläge sollten auf alle oben genannten Punkte eingehen.
Um eine breitere Wirkung zu erzielen, sollten die Vorschläge eine Vielfalt von Demonstrationskontexten (z. B. städtische, ländliche, geschützte Gebiete) und eine geografische Repräsentation sowie die Einbeziehung einer Vielfalt von Akteuren für die lokale Demonstration gewährleisten: lokale und/oder regionale Behörden, Unternehmen, Hochschulen und die Zivilgesellschaft.
Abgesehen von der entscheidenden Rolle der Ökowissenschaften erfordert dieses Thema den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Die Einbeziehung von Disziplinen wie Psychologie, Verhaltenswissenschaften, Wirtschaft, Geografie, Anthropologie, Soziologie, Architektur, Kunst, Kulturerbe oder Designstudien wird als wesentlich für die Verbreitung neuer Bedeutungen, die Verbesserung des sozialen Lernens und die Förderung der Rolle sozialer und kultureller Innovation bei der Umgestaltung öffentlicher Räume angesehen, mit besonderem Augenmerk auf Einbeziehung, Erlebnisqualität und kultureller Wahrnehmung der Natur.
Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt ist und einen sozialen Wandel, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert.
Aufgrund der beträchtlichen Investitionen, die für die Umsetzung der NBS erforderlich sein könnten, sollten zusätzliche oder Folgefinanzierungen (privat oder öffentlich) angestrebt werden, u. a. aus einschlägigen regionalen/nationalen Programmen im Rahmen des Konjunktur- und Resilienzfonds, den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) oder anderen einschlägigen Fonds.
Die Projekte sollten eine Bündelung der Aktivitäten mit den Projekten desselben Themas und mit dem Horizont-2020-NBS-Projektportfolio und den entsprechenden Task Forces vorsehen und insbesondere mit den Horizont-Europa-Projekten koordiniert werden, die aus HORIZON-CL6-2022-COMMUNITIES-01-05: Bewertung der sozio-politischen Aspekte von naturbasierten Lösungen für integrativere und widerstandsfähigere Gemeinschaften; HORIZON-CL6-2022-COMMUNITIES-02-02-zwei-Stufen: Entwicklung einer naturbasierten Therapie für Gesundheit und Wohlbefinden; HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-03: Netzwerk für die Natur: Multistakeholder-Dialogplattform zur Förderung naturbasierter Lösungen; und HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-8: Bekämpfung des Rückgangs der biologischen Vielfalt und Förderung naturbasierter Lösungen in der Hochschulbildung. Auch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt (Biodiversa+) sollte geprüft werden. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen vorsehen sowie gemeinsame Aktivitäten und gemeinsame Ergebnisse vorsehen.
Die Vorschläge sollten auf den bestehenden Ergebnissen des NBS-Projektportfolios von Horizont 2020 und Horizont Europa sowie auf anderen im Rahmen von Horizont Europa finanzierten NEB-Projekten aufbauen und sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Aktivitäten komplementär sind. Komplementarität sollte auch mit den Horizon Europe Missionen angestrebt werden, insbesondere mit den Missionen "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030", "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" und "Anpassung an den Klimawandel".
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zur NEB-Initiative beitragen, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEBLab und anderen relevanten Aktionen der NEB-Initiative interagieren, indem sie Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.
Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass alle Nachweise, Informationen und Projektergebnisse über das Oppla-Portal (das EU-Repository für naturbasierte Lösungen) zugänglich sind.
Im Zusammenhang mit diesem Thema sind die geografischen Gebiete der Europäischen Union und der assoziierten Länder die Regionen der NUTS-Ebene 1 der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der assoziierten Länder, für die sie definiert sind. Im Falle von assoziierten Ländern ohne NUTS-Klassifikation ist das Land als Ganzes als ein geografisches Gebiet zu betrachten:
- - Liste der assoziierten Länder, die nicht durch die NUTS-Ebene 1 definiert sind: Armenien; Bosnien und Herzegowina; Färöer Inseln; Georgien; Kosovo; Israel; Moldawien; Tunesien; Ukraine.
- - Liste der nicht durch die NUTS-Ebene 1 definierten Länder, mit denen Assoziierungsverhandlungen geführt werden oder deren Assoziierung unmittelbar bevorsteht: Marokko.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals und der EU-Klimaanpassungsstrategie sowie den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 werden die erfolgreichen Vorschläge die Entwicklung naturbasierter Lösungen (NBS) unterstützen, die zur Widerstandsfähigkeit und zur nachhaltigen, ausgewogenen und integrativen Entwicklung von städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten beitragen.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Eine transdisziplinäre Integration von NBS und NEB wird in verschiedenen Kontexten demonstriert, die zu dem transformativen Wandel beiträgt, der zur Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise erforderlich ist, und die sich auf Inklusivität und die Pluralität von Werten, Wissen, kultureller Vielfalt und kulturellem Erbe stützt.
- Qualitativ hochwertige, multifunktionale, gemeinsam geschaffene öffentliche Räume, die durch die Kombination von NBS und NEB mit digitalen, sozialen und kulturellen Innovationen die Nachhaltigkeit, die Widerstandsfähigkeit und das Wohlbefinden von Gemeinschaften verbessern.
- Besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen NBS und NEB und der Frage, wie diese beiden Ansätze besser miteinander vereinbar und in Orte und Gebäude, Landschaften, Industriesysteme, Politiken und Gemeinschaften integriert werden können.
- Gemeinschaften profitieren von der Umsetzung einer neuen gesellschaftlichen Vision, die Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit, Gesundheit, Wohlbefinden und Integration umfasst und auf der Demonstration der Kombination von NEB und NBS beruht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das Demonstrationstätigkeiten in verschiedenen geografischen Gebieten der Europäischen Union und der assoziierten Länder abdeckt, werden Zuschüsse zunächst dem Antrag gewährt, der nach dem in den allgemeinen Anhängen D und F von Horizont Europa beschriebenen Standardverfahren den höchsten Rang einnimmt, gefolgt von anderen Anträgen, die unter den Anträgen, die die komplementärste geografische Abdeckung gewährleisten, den höchsten Rang einnehmen, vorausgesetzt, die Anträge erreichen alle Schwellenwerte. Bei der Bewertung der geografischen Abdeckung wird der Standort der Demonstrationsaktivitäten des Antrags berücksichtigt, nicht der Standort der Teilnehmer/Begünstigten des Antrags.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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