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Call-Eckdaten
Demonstration naturbasierter Lösungen für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserressourcen in einem sich wandelnden Klima, mit besonderem Augenmerk auf die Verringerung der Auswirkungen extremer Dürreperioden
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-02-1-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals, insbesondere der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, sowie der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und den Zielen der EU zur Eindämmung des Klimawandels bis 2030 und 2050, werden die erfolgreichen Vorschläge die Entwicklung naturbasierter Lösungen (NBS) unterstützen, die zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen in einem sich wandelnden Klima beitragen, mit besonderem Augenmerk auf der Verringerung der Auswirkungen extremer Dürren.
Call-Ziele
Infolge des Klimawandels sind viele europäische Regionen bereits mit häufigeren, schwereren und länger anhaltenden Dürren konfrontiert. Extreme Dürren können sich kaskadenartig auswirken, z. B. senken sie den Wasserstand in Flüssen und im Grundwasser, hemmen das Wachstum von Bäumen und Pflanzen, verstärken Schädlingsbefall, begünstigen das Auftreten von Sandverwehungen und Stürmen und fördern Waldbrände. Darüber hinaus kumulieren sich die Auswirkungen extremer Dürren im Laufe der Zeit über große Gebiete, und die Folgen können jahrelang anhalten. In Gebieten mit hohem Wasserbedarf addieren sich die Auswirkungen von Dürren zu den Belastungen, denen die Wassersysteme durch menschliche Aktivitäten ausgesetzt sind.
In Europa betreffen die meisten durch extreme Trockenheit verursachten Verluste (~ 9 Mrd. EUR/Jahr) die Land- und Forstwirtschaft, den Energiesektor und die öffentliche Wasserversorgung. Die extremen Dürreperioden in West- und Mitteleuropa in den Jahren 2018, 2019 und 2020 haben erhebliche Schäden verursacht. Angesichts des sich verschärfenden globalen Klimawandels werden die Auswirkungen in Zukunft noch gravierender sein, unter anderem durch die Abnahme von Qualität, Vorkommen und Verfügbarkeit von stehendem und fließendem Wasser.
Durch die Anwendung systemischen Denkens nutzen NBS das Verständnis der Struktur und der Funktionsweise lokaler Ökosysteme im Laufe der Zeit, um eine breite Palette gesellschaftlicher Herausforderungen zu bewältigen, darunter ausreichend Wasser von guter Qualität, sowohl in Oberflächengewässern als auch im Grundwasser. Sie tragen auch zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und zur Kohlenstoffbindung im Boden bei. Als solche sind NBS in hohem Maße anpassungsfähig, um auf sich ändernde lokale Bedingungen zu reagieren, und sind langfristig oft kosten- und ressourceneffizienter als rein technologische Ansätze.
In der EU-Klimaanpassungsstrategie 2021 wird hervorgehoben, dass NBS Mehrzwecklösungen ohne Reue" sind, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten und zur Stärkung der Klimaresistenz beitragen. Sie können eine wesentliche Rolle bei der Flächennutzungs- und Infrastrukturplanung spielen, um Kosten zu senken, klimaresistente Dienstleistungen zu erbringen und die Einhaltung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu verbessern.
Die Nachweise für die Kosteneffizienz dieser Maßnahmen sind jedoch nach wie vor verstreut und unvollständig und berücksichtigen nicht das gesamte Einzugsgebiet in einem ganzheitlichen Ansatz. In den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete wird die Fähigkeit der NBS, zur Widerstandsfähigkeit gegen Dürre beizutragen, noch immer nur begrenzt anerkannt. Darüber hinaus fehlen immer noch mehr und längerfristige Belege für die kombinierten Auswirkungen verschiedener Konzepte und Kombinationen von NBS, die in verschiedenen Kontexten (städtisch, stadtnah und ländlich) und/oder auf verschiedenen Ebenen und/oder in verschiedenen Klimazonen eingesetzt werden, was die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserressourcen zur Verringerung der Auswirkungen extremer Dürren angeht. Gleichzeitig muss noch der Zusatznutzen nachgewiesen werden, den diese NBS zur Verringerung hydrogeologischer Risiken wie Hochwasserspitzen und zur Stabilisierung von Ganglinien sowohl bei Dürren als auch bei Überschwemmungen bringen können.
Die erfolgreichen Vorschläge sollten folgende Aspekte beinhalten:
- Demonstration innovativer, systemischer und lokal abgestimmter NBS (als Einzelmaßnahmen oder in Kombination) für die Bewirtschaftung von Wasserressourcen im Einzugsgebiet und die Verringerung extremer Dürrerisiken in Gebieten, die stark von vorübergehender oder dauerhafter Wasserknappheit betroffen sind und in Gebieten, die diesem Risiko mit der Verschärfung des Klimawandels zunehmend ausgesetzt sind.
- Einbindung in ein integriertes Konzept für die Land- und Wasserbewirtschaftung auf geeigneter Ebene (vorzugsweise auf Landschaftsebene, unter Einbeziehung von Wasser, Boden und Ökosystemen als Ganzes), in Übereinstimmung mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, unter Berücksichtigung der Längsvernetzung von Wasserströmen, der Quervernetzung mit Überschwemmungsgebieten und angrenzenden Flächen sowie der Verbindungen zwischen Oberflächen- und Grundwasser.
- Planung, Co-Design und Co-Deployment von Lösungen in einem transdisziplinären Multi-Stakeholder- und partizipatorischen Kontext unter angemessener Berücksichtigung und Integration sozialer und kultureller Aspekte und der Auswirkungen des Klimawandels.
- Aufbauend auf der Arbeit der Horizont-2020-Projekte und ihrer Taskforces ein fortschrittliches Überwachungsprogramm für die demonstrierten Lösungen zu entwickeln und den EU-Rahmen für die Folgenabschätzung der NBS zu erproben und bei Bedarf weiterzuentwickeln, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile der NBS zu bewerten und quantitative Nachweise, einschließlich positiver und negativer Synergien, sowie eine Analyse der Kompromisse für eine höhere Leistung zu liefern.
- Ermittlung und Bewertung von Hindernissen im Zusammenhang mit funktionalen Konflikten bei der Landnutzung, der technischen, kommerziellen, sozialen und kulturellen Akzeptanz der NBS (z. B. Wahrnehmungen und Wertvorstellungen der Landwirte, die Rolle privater Landbesitzer) und dem politischen Regelungsrahmen (z. B. die Rolle der Gemeinsamen Agrarpolitik, städtische, ländliche und regionale Entwicklungspläne) sowie Vorschläge zu ihrer Überwindung (z. B. durch neue Geschäftsmodelle und Governance-Ansätze).
- Entwicklung von Methoden und Instrumenten, die an die Endnutzer*innen (z. B. Landwirt*innen, Waldbesitzer*innen, lokale Behörden, Ingenieur*innen, Raumplaner*innen) angepasst sind, um die Vervielfältigung und Ausweitung der NBS zu ermöglichen.
- Um eine möglichst ehrgeizige Langzeitevidenz zu schaffen, sollten neue Maßnahmen durch die Analyse etablierter NBS ergänzt werden. In diesem Zusammenhang sollten die Möglichkeiten geprüft werden, auf einschlägigen Initiativen aufzubauen (z. B. LIFE, INTERREG, national finanzierte Projekte usw.).
- Entwicklung von Protokollen und Standards für die Gestaltung, den Betrieb und die Wartung von NBS, aufbauend auf bestehenden Arbeiten, unter Berücksichtigung:
- Die besten Lösungen für verschiedene Bodeneigenschaften (da diese die Art und die Auswirkungen von Dürren bestimmen) und die Bodengesundheit, das Relief und die geomorphologischen Bedingungen, einschließlich der städtischen Bedingungen;
- Die Widerstandsfähigkeit der NBS unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen klimatischen Bedingungen und Wasserregime;
- Die ökologische Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der NBS gegenüber natürlichen und vom Menschen verursachten Gefahren wie extremen Wetterereignissen, Wüstenbildung, Waldbränden, Pflanzen- und Tierkrankheiten (Schädlingen), anderen menschlichen Tätigkeiten und soziopolitischen Ansätzen, die sich auf die Landnutzung auswirken könnten;
- Die langfristige Erhaltung der NBS: auch in Bezug auf die angemessene Bewirtschaftung der Biomasse, Synergien mit anderen Konzepten, die sich auf die Bewirtschaftung von Ökosystemen auswirken, wie Agroforstwirtschaft usw.
In den Vorschlägen sollten alle oben genannten Punkte berücksichtigt werden.
Aufgrund der erheblichen Investitionen, die für die Umsetzung der NBS erforderlich sein könnten, sollten unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie zusätzliche oder Folgefinanzierungen (privat oder öffentlich) angestrebt werden, u. a. aus einschlägigen regionalen/nationalen Programmen im Rahmen des Konjunktur- und Resilienzfonds, den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) oder anderen einschlägigen Fonds. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Verweis auf solche zusätzlichen oder Folgefinanzierungen nicht automatisch zu einer höheren Punktzahl bei der Bewertung des Vorschlags führt.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Das bedeutet, dass Vorschläge von Anfang an verschiedene Arten von wissenschaftlichem Fachwissen sowohl in den Naturwissenschaften (z. B. Ökologie, Klima, Bodenkunde) als auch in den Sozial- und Geisteswissenschaften (z. B. Wirtschaft, Geografie, Soziologie) zusammen mit einer Vielzahl von Vertreter*innen städtischer und/oder ländlicher Gemeinschaften, Landwirt*innen, Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bürger*innen zusammenbringen sollten.
Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der sozio-technischen Schnittstelle angesiedelt ist und einen sozialen Wandel, neue soziale Praktiken, soziale Eigenverantwortung oder Marktakzeptanz erfordert.
Die Vorschläge sollten einen klaren Plan enthalten, wie sie mit anderen im Rahmen dieses Themas und anderer relevanter Themen/Aufforderungen ausgewählten Projekten zusammenarbeiten werden, indem sie an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops sowie gemeinsamen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten teilnehmen. Dazu gehören insbesondere das Horizon 2020 NBS-Projektportfolio, einschließlich des European Green Deal Call, und seine Task Forces, die Horizon Europe-Projekte Invest4Nature und Naturance sowie HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-03: Netzwerk für die Natur: Multi-Stakeholder-Dialogplattform zur Förderung naturbasierter Lösungen. Die Antragsteller sollten die erforderlichen Haushaltsmittel zur Deckung dieser Aktivitäten einplanen, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Maßnahmen festgelegt werden müssen.
Die Vorschläge sollten Komplementarität gewährleisten und Synergien mit den Aktivitäten der Horizont-Europa-Missionen "A Soil Deal for Europe", "Restore our Ocean and Waters by 2030" und "Adaptation to Climate Change" sowie mit den Partnerschaften Biodiversa+ und Water4All vorsehen.
Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass alle Nachweise, Informationen und Projektergebnisse über das Oppla-Portal (das EU-Repository für NBS) zugänglich sind. Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen zu anderen Plattformen wie NWRM, Climate-ADAPT, BISE und der Europäischen Beobachtungsstelle für Trockenheit herstellen, einen Beitrag dazu leisten und deren Informationen und Daten nutzen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Kosteneffiziente Methoden zur Umsetzung von NBS in großem Maßstab für die integrierte Wasserbewirtschaftung sind für die relevanten Interessengruppen einsatzbereit und finden weite Verbreitung;
- Konsolidierte Belege für den Beitrag der NBS zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und für die Kosten- und Ressourceneffizienz der NBS, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der Auswirkungen von Dürreperioden;
- Verbesserte Umsetzung der EU-Politik, insbesondere in den Bereichen Wasserwirtschaft (Wasserrahmenrichtlinie und gegebenenfalls Hochwasserrichtlinie), Klimaanpassung (Artikel 5 des europäischen Klimagesetzes, EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel), EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und EU-Bodenstrategie bis 2030.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Zusätzlich zu den Standardbedingungen für die Förderfähigkeit müssen die Vorschläge Demonstrationsmaßnahmen enthalten, die in mindestens vier verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern durchgeführt werden sollen. Mindestens eine der vorgeschlagenen Demonstrationsmaßnahmen muss in einer Region stattfinden, die für Kohäsionsfondsmittel in Frage kommt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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