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Call-Eckdaten
Innovationen für klimaneutrale ländliche Gemeinden bis 2050
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-COMMUNITIES-02-1-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag wird zur Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen, gerechten und integrativen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und die Umsetzung der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU und ihrer Ziele (insbesondere einen Beitrag zu stärkeren und widerstandsfähigeren ländlichen Gebieten) sowie ihrer Leitinitiative "Forschung und Innovation für ländliche Gemeinschaften", des Europäischen Green Deal, insbesondere des Klimapakts, des Fit-for-55-Pakets, der Wald- und Biodiversitätsstrategien und der neuen Bodenstrategie sowie der Territorialen Agenda 2030, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und des REPowerEU-Plans unterstützen. Darüber hinaus werden die Vorschläge die EU-Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" ergänzen, die dünn besiedelte Gebiete abdeckt, und zu den Zielen der EU-Mission "Ein Bodenabkommen für Europa" beitragen.
Call-Ziele
Die EU will bis 2050 klimaneutral sein - eine Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen. Dieses Ziel steht im Einklang mit dem Engagement der EU für globalen Klimaschutz im Rahmen des Pariser Abkommens und spiegelt sich in den Zielen des Europäischen Grünen Deals wider. In Anbetracht der Tatsache, dass etwa ein Drittel der EU-Bürger*innen in ländlichen Gebieten lebt, die 83 % des EU-Hoheitsgebiets ausmachen, Es ist von entscheidender Bedeutung, die ländlichen Gemeinden in die Lage zu versetzen, durch die Förderung von Innovationen in Schlüsselbereichen wie Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen (Luft, Boden, Wasser), Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie, Bioökonomie in Richtung Nachhaltigkeit zu gelangen, und dafür sorgen, dass niemand zurückgelassen wird.
Geförderte Projekte sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Entwurf, Prototyp und Erprobung konkreter Innovationen (technische, soziale, organisatorische) zur Förderung der Klimaneutralität, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Verbesserung der biologischen Vielfalt in ländlichen Gemeinden, möglicherweise einschließlich Initiativen wie naturbasierte Lösungen (NBS), Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, Biobasierte Lösungen, kommunale Energiesysteme, klimaneutrale Mobilität, Brandschutz, etc. Innovationen sollen Comit Interessenträgern für den ländlichen Raum geschaffen, um auf ihre Bedürfnisse einzugehen, und auf ihre Durchführbarkeit für die territorialen Entwicklungschancen oder -nachteile geprüft, die sie mit sich bringen,
- Schulung und Kapazitätsaufbau für die lokalen Verwaltungen und die Stakeholder im ländlichen Raum, um ein Innovationsökosystem für den ländlichen Raum zu schaffen und zu erhalten und es ihnen zu ermöglichen, die entwickelten erfolgreichen Innovationen und die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten für die grüne Wirtschaft zu nutzen oder davon zu profitieren und digitale Übergänge;
- Förderung der Vernetzung und des Peer-to-Peer-Lernens zwischen den Gemeinschaften und Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse, um sie als Empfehlungen für politische Entscheidungsträger*innen auf verschiedenen Ebenen (auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene) zur Verfügung zu stellen;
Die Vorschläge werden ermutigt, die laufenden Arbeiten zur Einrichtung der European Open Science Cloud vollständig zu nutzen und zu ergänzen und mit relevanten Projekten zu interagieren, die Metadatenstandards und Mehrwertwerkzeuge entwickeln, um die Interoperabilität innerhalb und über alle Studienrichtungen hinweg.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten (z. B. für Expertise in Verhaltensänderungen usw.) und muss den Multi-Akteurs-Ansatz implementieren, indem relevante Stakeholder frühzeitig einbezogen werden (z. B. Vertreter ländlicher Gemeinden, kleine und mittlere Unternehmen, KMU usw., Endnutzer*innen, lokale Behörden usw.).
Die Vorschläge sollten verschiedene biogeographische Regionen mit einer ausgewogenen Abdeckung abdecken, die die verschiedenen Pedo-Klimazonen in Europa in repräsentativer Weise widerspiegelt.
Die Vorschläge sollen auf den vorläufigen Ergebnissen der Horizon Europe-Projekte GRANULAR und RUSTIK aufbauen, insbesondere auf deren Rahmen und Indikatoren zur Klimaneutralität ländlicher Gemeinden.
Die Vorschläge sollten auch Synergien schaffen und die Aktivitäten mit den anderen im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten koordinieren und ein angemessenes Budget für diese Aufgabe bereitstellen. Die Vorschläge werden auch ermutigt, Synergien mit relevanten Projekten zu schaffen, die im Rahmen dieser Aufforderung finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Ländliche Gemeinden sind befähigt und am grünen Wandel beteiligt und mit Strategien und innovativen Lösungen ausgestattet, um zu den Klimaneutralitätszielen der EU (bis 2035 und 2050) beizutragen und von einer klimaneutralen Wirtschaft zu profitieren;
- Ländliche Gemeinden nutzen verfügbare Daten, interoperable Plattformen und digitale Technologien, um Klimaneutralitätsziele zu erreichen, wie Dashboards, Datenvisualisierungstechniken, Modellierung, digitale Zwillinge ganzer ländlicher Gemeinschaften und Instrumente zur Raumplanung;
- Politische Entscheidungsträger sind besser über politische und regulatorische Rahmenbedingungen, Bedingungen und Prozesse informiert, die wahrscheinlich die Klimaneutralität ländlicher Gebiete fördern und gleichzeitig eine angemessene soziale Wohlfahrt und ein angemessenes Wohlergehen gewährleisten und negative soziale Folgen vermeiden, wirtschaftliche und ökologische Externalitäten;
- Ein stärkeres ländliches Innovationsökosystem wird geschaffen, das öffentliche und private Stakeholder zusammenbringt und ländliche Gebiete zu einem attraktiven Ort für Innovator*innen macht, die arbeiten und leben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe die Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 50 Seiten.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6(1277kB)
Kontakt
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