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Call-Eckdaten
Ernährungsanforderungen und Nährwert von Futtermitteln unter verschiedenen Produktionsbedingungen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-02-5-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein erfolgreicher Vorschlag wird das Ziel der Strategie "From Farm to Fork" unterstützen, den Übergang zu einer fairen, gesunden und umweltfreundlichen europäischen Landwirtschaft zu vollziehen, und dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit bestimmter landwirtschaftlicher Sektoren zu stärken und die biologische Vielfalt zu erhalten. Es wird erwartet, dass er dazu beiträgt, die Abhängigkeit des europäischen Agrarsektors von importierten Futtermittel-Ausgangserzeugnissen zu verringern.
Call-Ziele
Futtermittelressourcen sind wichtige Bestandteile der Tierhaltungssysteme, und ihre effiziente Nutzung ist der Hauptfaktor für die Leistung und Produktivität der Tiere. Die Verfügbarkeit und Verwendung lokaler Futtermittel, einschließlich neuer und ungenutzter Quellen, einschließlich alternativer Proteinquellen, ist eine Herausforderung in vielen Tierhaltungssystemen und hat mehrere Auswirkungen auf die Betriebsökonomie, die Produktqualität und -sicherheit, die Tiergesundheit und das Wohlergehen der Tiere. Darüber hinaus müssen präzisere und widerstandsfähigere Fütterungssysteme entwickelt und gleichzeitig die Anforderungen an den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt erfüllt werden.
Ziel ist es, den Einsatz lokaler Futtermittel zu optimieren, Lieferketten zu verkürzen und stärker auf lokale Ressourcen zu setzen. Es ist wichtig, den Gehalt, die Verfügbarkeit und die Verdaulichkeit von Nährstoffen in lokal verfügbaren Futtermitteln in verschiedenen pedo-klimatischen Regionen und Nutztiersystemen zu untersuchen, ohne die Futtermittelsicherheit und -effizienz zu beeinträchtigen.
Folgende Elemente sollten einbezogen werden:
- Ermittlung und Anpassung des energiebasierten Nettonährstoffbedarfs (Makro- und Mikronährstoffe) für lokale Rassen und unterschiedliche Bewirtschaftungsbedingungen unter Berücksichtigung sowohl der konventionellen als auch der ökologischen Tierhaltung
- Bewertung der betrieblichen Praktiken und Ausrüstung zur effizienteren Nutzung von Futtermitteln (Technologien nach der Ernte, Pflanzenmischung, Futterstrategien, Weidelandbewirtschaftung);
- Nutzen Sie die genetische Vielfalt zwischen und innerhalb der Rasse, um die Verwendung (Akzeptanz und Futtereffizienz) lokaler Futtermittel zu optimieren;
- Bewertung der Auswirkungen von Verarbeitungstechnologien auf die Effizienz lokaler Futtermittel
- Verbessertes Wissen über die Auswirkungen von funktionellen Zusatzstoffen (Enzyme, Darmflora-Stabilisatoren, natürliche Pflanzen, Vitamine usw.) auf die Leistung, Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren im landwirtschaftlichen Maßstab;
- Bewertung und Minimierung des Risikos von antinutritiven Faktoren oder Kontaminanten wie Biotoxinen in Futtermitteln,
- Analyse und Überwachung der Leistung der tierischen Produktionssysteme und der Qualität tierischer Produkte unter neuartigen Fütterungsstrategien;
- Bessere Indikatoren für den Nährstoffbedarf der Tiere und den Nährwert lokal produzierter Futtermittel ermitteln
- Bewertung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und der Umweltauswirkungen der identifizierten widerstandsfähigen Fütterungssysteme und der damit verbundenen strukturellen Veränderungen (auf lokaler Ebene)
Erforderlichenfalls sollten die Vorschläge eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen anderer Themen finanziert werden, und die Synergie mit den einschlägigen Aktivitäten sicherstellen, die im Rahmen anderer Initiativen in Horizon Europe durchgeführt werden.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit China stark gefördert. Dieses Thema ist im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China über einen Kofinanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2021-2024 zur Unterstützung von Verbundforschungsprojekten im Rahmen der Ernährungspolitik Landwirtschaft und Biotechnologie (FAB) und die Leitinitiativen Klimawandel und Biodiversität (CCB).
Die Maßnahmen werden zur Umsetzung der Leitinitiative EU-China Food, Agriculture and Biotechnology (FAB) beitragen, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeit der Agrar- und Ernährungssysteme sicherzustellen, den Bedürfnissen einer wachsenden Bevölkerung gerecht zu werden, Verluste und Abfälle in der Ernährung zu reduzieren, und die Bereitstellung sicherer und gesunder Lebensmittel. Die Interaktion mit anderen Maßnahmen, die im Rahmen des Forschungsflaggschiffs CCB (Climate Change and Biodiversity) zwischen der EU und China und dem Flaggschiff für Ernährung, Landwirtschaft und Biotechnologie (FAB) entwickelt wurden, wird bei Bedarf gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Das vorgeschlagene Projekt wird die Verwendung lokal produzierter und klimafreundlicher Lösungen für Tierfutter verbessern, ohne die Leistung und Produktivität der Tiere zu beeinträchtigen. Es wird sich auf bestehende oder alternative Nährstoffquellen konzentrieren, wobei Wertschöpfungskettenansätze zur Maximierung der Futterproduktion und Futternutzungseffizienz verwendet werden, um die lokale Umwelt und die landwirtschaftliche Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Die Aktivitäten zu diesem Thema werden zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Leitlinien für Prozesse und Richtlinien zur Verbesserung der ressourceneffizienten Produktion, Verwendung und Diversifizierung sicherer Futtermittel;
- Optimierte Nutzung von Futtermitteln, neuen Pflanzen, Futterarten und Verbänden auf lokaler Ebene;
- Übernahme von Praktiken durch Landwirt*innen zur Diversifizierung der Futtermittelquellen und gegebenenfalls Nutzung natürlicher Ressourcen auf Weideland,
- (Alternative) Strategien zur Futterproduktion/-versorgung, die die Selbstversorgung erleichtern und die Sicherheit von Futtermitteln gewährleisten; geschlossener Nährstoffkreislauf auf lokaler Ebene und verminderter Umwelt- und Klimafußabdruck;
- Verbesserte Systeme zur Erleichterung der Planung und Berechnung der Rationen/Diäten von Futtermitteln, die an die spezifischen Anforderungen von Nutztieren und Einzel/Gruppentieren angepasst sind, und zur Verringerung des Risikos von antinutritiven Faktoren oder Kontaminanten in Futtermitteln.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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