Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Entwicklung innovativer Anwendungen zur Unterstützung des European Green Deal auf der Grundlage meteorologischer Satellitendaten
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-6
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
28.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein erfolgreicher Vorschlag wird neue Umweltinformationen durch die Nutzung von Erdbeobachtungen liefern und die Entwicklung von Anwendungen und präoperativen europäischen Diensten durch Cloud-Infrastrukturen fördern, die die Prioritäten des GEO-Engagements und die Ziele des europäischen Green Deal unterstützen. Sie sollten im Einklang mit der europäischen Strategie für Daten und Europas digitalem Jahrzehnt stehen und somit neue fortschrittliche Produkte entwickeln, einen Mehrwert für sicherheits- und gesundheitsrelevante Anwendungen von Umweltbeobachtungen schaffen und zu einem gestärkten Globalen Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) sowie zur Ergänzung oder Verbesserung der Copernicus-Dienste beitragen.
Call-Ziele
Die erfolgreichen Bewerbungen sollten die Entwicklung neuer Umweltinformationen auf der Grundlage von Meteosat Third Generation (MTG) und EUMETSAT Polar System Second Generation (EPS SG) aufgreifen und verbessern. Sie sollten präoperative europäische Dienste durch die Nutzung neuer Erdbeobachtungssysteme, digitaler Infrastrukturen und Modellierungsmöglichkeiten erforschen.
In den kommenden Jahren werden die MTG- und EPS SG-Satelliten einen noch nie dagewesenen Blick auf das Erdsystem bieten, der Möglichkeiten für die Entwicklung von Wetter-, Klima-, Luftqualitäts- und Meeresanwendungen eröffnet. Die Copernicus Sentinels 4 und 5 werden in die MTG- und EPS-SG-Nutzlasten integriert, was eine wichtige Gelegenheit zur Entwicklung synergetischer Produkte bietet.
Laufende Copernicus- und EUMETSAT-Missionen werden diesen Beobachtungsrahmen ergänzen. EUMETSAT wird den Zugang zu diesen Daten für die erfolgreichen Anwendungen im Rahmen dieses Themas erleichtern.
Die Vorschläge sollten auf diesen und anderen Missionen (z. B. Sentinel) aufbauen und neue Methoden und Datenprodukte entwickeln, um die Synergien zwischen den Instrumenten und Plattformen zu nutzen und Pilotdienste für öffentliche und private Nutzer zu präsentieren. Sie sollten bestehende und künftige EO-Messungen in neue Umweltinformationen umwandeln. Die gemeinsame Registrierung von Messungen sollte eine Optimierung der Informationsgewinnung ermöglichen, z. B. über den Lebenszyklus extremer Wetterereignisse mit Hilfe von Blitz-, Hyperspektral- und anderen Instrumenten, die auf geostationären Nutzlasten installiert sind.
Synergien sollten für nutzlastübergreifende Messungen (geostationäre und polumlaufende Systeme) und durch den Einsatz von fortgeschrittenen Algorithmen, maschinellem Lernen/künstlicher Intelligenz, Datenassimilierungstechniken und atmosphärischen Modellen sowie Techniken der künstlichen Intelligenz/des maschinellen Lernens in Betracht gezogen werden. Dies sollte zur Entwicklung neuer Produkte beitragen, die das gesamte Spektrum der Möglichkeiten ausschöpfen (z. B. die Integration von Beobachtungen der Chemie und des Wasserkreislaufs in neue Produkte/Wissen). Die Werkzeuge und Dienste, die im Rahmen der erfolgreichen Anwendungen entwickelt werden, sollten für die künftige Integration in das Copernicus-Programm und in die gemeinsame offene europäische Infrastruktur, Destination Earth, zur Verfügung gestellt werden. Open-Source-Daten/Informationen erfordern einen offenen Zugang zu Daten, deren Wiederverwendung mit erheblichen Vorteilen für die Gesellschaft und die Wirtschaft verbunden ist. Sie sollten außerdem die Zusammenarbeit mit EuroGEO und den einschlägigen EuroGEO-Projekten sowie mit ESA-Initiativen (wie EO4SD) sicherstellen.
Erfolgreiche Bewerbungen sollten auch Anwendungen entwickeln, die die neuen Umweltdaten/-informationen in Schlüsselbereichen (z. B. Stadt- und Küstenmanagement, Luftqualität und Gesundheit, Katastrophenvorsorge, nachhaltige blaue Wirtschaft und Klimaanpassung/-abschwächung) als Erweiterung bereits verfügbarer Dienste nutzen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass der europäische kommerzielle Sektor die Daten/Dienste oder diese Satelliten nachhaltig nutzt.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Aufnahme der neu verfügbaren Umweltinformationen und -daten auf globaler und regionaler Ebene, die über die Copernicus Sentinels und die EUMETSAT "Meteosat Third Generation (MTG)" und "EUMETSAT Polar System Second Generation (EPS SG)" bereitgestellt wurden;
- Vorbereitung und Implementierung hochwertiger (neuartiger) Satellitendatenprodukte und -anwendungen mit den Instrumenten der nächsten Generation EUMETSAT und Copernicus zur Nutzung durch fortschrittliche physikalische/chemische/biochemische Modelle und Integration von In-situ-Daten, Verbesserung der Implementierung und Operationalisierung neuer und fortschrittlicher Dienste und Anwendungen;
- Nachgewiesene Verwendung dieser Anwendungen für Erdsystemvorhersagen, langfristige Klimaüberwachung (d. h. Reanalyse im Kontext der Copernicus-Klimadienste) und Katastrophenrisikovorhersage und -reduzierung (z. B. im Rahmen des Copernicus-Notfallmanagements);
- Nutzung der europäischen Cloud-Systeme (z. B. Copernicus DIAS, European Open Science Cloud, European Weather Cloud) und Beitrag zur Initiative Destination Earth;
- Nachgewiesene Nutzung satellitengestützter Umweltinformationen zur Verbesserung nahtloser Klima-Wetter- und Umweltdienstleistungen in Europa und potenziell darüber hinaus.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(866kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren