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Call-Eckdaten
Einfluss der Entwicklung neuartiger Lebensmittel auf alternative Proteinquellen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-7
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals, der Strategie "Vom Bauernhof auf den Tisch" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem und den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 wird der erfolgreiche Vorschlag F&I zur Förderung der Produktion, der Bereitstellung und des sicheren Verzehrs alternativer Eiweißquellen und der Umstellung der Ernährung auf eine nachhaltige, gesunde Ernährung unterstützen und so zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme beitragen, um einen gemeinsamen Nutzen für das Klima (Abschwächung und Anpassung), die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft, eine nachhaltige, gesunde Ernährung und sichere Lebensmittel, die Verringerung der Lebensmittelarmut, die Stärkung von Gemeinschaften und florierende Unternehmen zu erzielen.
Call-Ziele
- Bewertung des Potenzials von Insektenprotein, Mikro- und Makroalgenprodukten, mikrobiellen Proteinen und/oder Lebensmitteln/Aquakultur-Nebenprodukten im Hinblick auf die Marktentwicklung unter Berücksichtigung der Ziele der Farm-to-Fork-Strategie auf der Grundlage aktueller/neuer Erkenntnisse.
- Bewerten Sie ihre wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. Preis, Produktionskosten, Marktanteil usw.) und bewerten Sie die Auswirkungen, die eine solche Entwicklung auf andere Sektoren haben wird, über die Lebensmittel und die biobasierten Systeme hinweg.
- Bewerten Sie ihre sozialen Auswirkungen (z. B. gesundheitliche Aspekte, Verbraucherakzeptanz unter Berücksichtigung von Gender- und Altersaspekten, kulturelle Aspekte).
- Bewerten Sie ihr Potenzial (sowie die damit verbundenen Risiken und Zielkonflikte), um die wichtigsten europäischen Green-Deal-Ziele, einschließlich der Umweltziele, im Vergleich zu herkömmlichen Proteinquellen (z. B. Fleisch und Milchprodukte) zu erreichen, und die Notwendigkeit, auf nachhaltige und gesunde Ernährung umzusteigen.
- Implementieren Sie den Multi-Akteurs-Ansatz, indem Sie eine breite Palette von Akteuren des Lebensmittelsystems einbeziehen und interdisziplinäre Forschung betreiben.
- Internationale Zusammenarbeit wird stark gefördert.
- Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten die Ergebnisse vergangener und laufender Forschungsprojekte ausbauen und erweitern (insbesondere in Bezug auf Umweltaspekte, die durch die im Rahmen von HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-12 und HORIZON-CL6-2022-FARM2FORK-01-07 geförderten Projekte entwickelt wurden, und Projekte, die im Rahmen anderer relevanter Themen dieses Arbeitsprogramms gefördert werden). Projekte sollten einen klaren Plan haben, wie sie mit anderen unter diesem Thema ausgewählten Projekten zusammenarbeiten werden (wenn die Finanzierung von mehr als einem Projekt möglich ist) und mit jedem anderen relevanten Thema. Sie sollten an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops, Fokusgruppen oder Social Labs sowie gemeinsamen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten teilnehmen und Potenzial für eine Skalierung aufzeigen. Die Antragstellenden sollten das notwendige Budget planen, um diese Aktivitäten zu decken.
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Erwartete Ergebnisse
Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden. Sie können neu entwickelte, innovative Lebensmittel sein, Lebensmittel, die mit neuen Technologien und Produktionsprozessen hergestellt werden, sowie Lebensmittel, die außerhalb der EU traditionell gegessen werden oder wurden. Alternative Proteinquellen (z. B. andere als konventionelle Proteinquellen wie Fleisch und Milchprodukte oder klassische Kulturpflanzen) können als neuartige Lebensmittel betrachtet werden. Novel Foods kann auf dem EU-Markt nur zugelassen werden, wenn sie keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, die beabsichtigte Verwendung des Lebensmittels die Verbraucher nicht irreführt und ernährungsphysiologisch nicht nachteilig ist.
Die Projektergebnisse sollen zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Bessere und vollständige Informationen über die Auswirkungen dieser spezifischen Innovation, z. B. die Entwicklung neuartiger Lebensmittel (z. B. Insektenprotein, Mikro- und Makroalgenprodukte, mikrobielle Proteine, Lebensmittel/Aquakultur-Nebenprodukte) speziell für das Ernährungssystem in Bezug auf Nachhaltigkeit (insbesondere wirtschaftliche und soziale Aspekte) hätte.
- Lösungen, die dazu beitragen können, die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu erreichen, insbesondere die Farm-to-Fork-Strategie, und die Ernährungsprioritäten 2030: Ernährung für nachhaltige gesunde Ernährung, Klima und Umwelt, Null Umweltverschmutzung, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung von Gemeinschaften (z.B. Erfüllung der Bedürfnisse, Werte und Erwartungen der Gesellschaft auf verantwortungsvolle und ethische Weise).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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