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Call-Eckdaten
Schaffung intelligenter und attraktiver Instrumente zur Verbesserung der gesunden und nachhaltigen Lebensmittelversorgung, Ernährung und Behandlung von Lebensmitteln zu Hause
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-5
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema steht im Einklang mit den europäischen Green-Deal-Prioritäten und der Farm-to-Fork-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Ernährungssystem sowie mit den Klimazielen der EU für 2030 und 2050. Dies wird zu den Prioritäten von Food 2030 beitragen: Ernährung für nachhaltige gesunde Ernährung, Klima, Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften. In der Farm-to-Fork-Strategie der EU heißt es: "Die europäische Ernährung entspricht nicht den nationalen Ernährungsempfehlungen, und die ,Lebensmittelumwelt' stellt nicht sicher, dass die gesunde Option immer die einfachste ist".
Call-Ziele
Der urbane Lebensstil hat zu mehr Konsum von ultra-verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln geführt. Kochkünste können eine gesunde und nachhaltige Ernährung fördern, so dass die Unterstützung der Verbraucher Potenzial bietet. Es gibt auch Hinweise darauf, dass der soziale Wandel durch die Ermutigung von Minderheiten gefördert werden könnte, nicht nachhaltige Normen während sozialer Interaktionen öffentlich anzufechten. Dieses Potenzial kann genutzt werden, um Verhaltensänderungen durch Bürger*innenengagement voranzutreiben.
Die Vorschläge sollen Folgendes adressieren:
- Entwicklung von Instrumenten und Anwendungen, die die Bürger für eine gesunde und nachhaltige Lebensmittelversorgung, Ernährung und Behandlung von Lebensmitteln zu Hause/ oder gegen ungesunde und nicht nachhaltige Entscheidungen, die von nationalen politischen Entscheidungsträger*innen und privaten Stakeholdern in Betracht gezogen werden können, stärken
- In Ansätzen 'kulinarische Kulturdimension' wie basierend auf Nationalität, Religion, Kultur, Regionalität und Saisonalität usw. sowie zeitliche und finanzielle Zwänge einbeziehen
- Einbeziehung der Bürger*innen in Lösungen, um integrative und nachhaltige Lösungen für eine breite Akzeptanz zu schaffen;
- Sicherstellung der Einhaltung der nationalen Ernährungspolitik und -beratung sowie der Lebensmittelsicherheit;
- Lösungen für das Problem der Lebensmittelverschwendung und die Notwendigkeit, Haushaltsabfälle im Allgemeinen, insbesondere Kunststoffe, im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft zu reduzieren, um alle Aspekte der Nachhaltigkeitsinstrumente einzubeziehen, die von den nationalen Entscheidungsträgern für die Umsetzung berücksichtigt werden können;
- Ein ganzheitlicher Ansatz, z. B. Lieferung (einschließlich Fertiggerichte, Mikrolieferungen, dezentrale Abholpunkte) einschließlich Transport- und Vertriebsaspekte, kurze Lieferketten, Marketing, nachhaltige Verpackung, Recycling und Reduzierung von Lebensmittelabfällen;
- Entwicklung eines Beispielplans, um den Behörden der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder für mehrere Länder zur Verfügung zu stellen, wie die Aufnahme nützlicher Instrumente und Anwendungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher sozioökonomischer Merkmale der Bürger und nationaler Gesetze verbessert werden kann.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und sicherstellen, dass unter anderem Gesundheitsakteure wie Ernährungswissenschaftler*innen, Ärzt*innen und Krankenpfleger*innen angemessen einbezogen werden.
Die Vorschläge sollten eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie mit anderen Projekten zusammenarbeiten werden, die unter diesem Thema und unter dem Thema HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-15 finanziert werden: "Übergang zu gesundem und nachhaltigem Ernährungsverhalten".
Der Vorschlag sollte soziale Innovation und bürgerschaftliches Engagement für integrative und langfristige Lösungen über den Lebenszyklus des Projekts hinaus anwenden und eine starke Beteiligung der Bürger*innen/ der Zivilgesellschaft zusammen mit Wissenschaft/ Forschung beinhalten Industrie/KMU/Start-ups und Behörden/Behörden.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten.
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Erwartete Ergebnisse
Das übergeordnete Ziel dieses Themas und der damit verbundenen FuI-Aktivitäten besteht darin, eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu fördern, die auf die nationale Ernährungsberatung ausgerichtet ist, indem die Bürger*innen und ihre Fähigkeit, zu Hause zu essen und zu kochen, im Einklang mit Budget- und Zeitbeschränkungen sowie ihrem Leben gestärkt werden Situation. Die Maßnahme wird Instrumente entwickeln, die von den nationalen zuständigen Behörden für die Umsetzung in Betracht gezogen werden können. Die Interventionen sollten sich nicht direkt an die Bürger*innen richten, da eine vollständige Angleichung an die nationalen Politiken und die Beratung zu Ernährung und Gesundheit sichergestellt werden muss.
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Befähigte Bürger*innen, die durch Werkzeuge und Anwendungen unterstützt werden, um gesunde und nachhaltige Lebensmittelversorgung, Kochen und Essen und die Behandlung von Lebensmitteln zu Hause zur einfachsten Wahl zu machen;
- Verstärkte Aufnahme nützlicher Instrumente und Anwendungen durch die Bürger*innen, insbesondere diejenigen, die sie am meisten benötigen, unter Berücksichtigung sozioökonomischer Merkmale und Unterschiede zwischen der EU und assoziierten Ländern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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