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Call-Eckdaten
Klimawandel und Lebensmittelsicherheit: Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensmittelsicherheit in allen Lebensmittelsystemen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-4
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag wird im Einklang mit den europäischen Green-Deal-Prioritäten und der Farm-to-Fork-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Ernährungssystem sowie mit den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 stehen. Es wird FuI unterstützen, um Fortschritte in der Forschung im Zusammenhang mit integrierten Ansätzen entlang des Lebensmittelsystems zur Erkennung, Bewertung und Minderung von Risiken der Lebensmittelsicherheit, die durch den Klimawandel beeinflusst werden, zu fördern. Dies ist zusammen mit dem Beitrag zur Transformation der Ernährungssysteme, um Co-Vorteile für Klima (Klimaschutz und Anpassung), Biodiversität, ökologische Nachhaltigkeit und Zirkularität, Ernährungsumstellung, nachhaltige gesunde Ernährung und sichere Lebensmittel zu liefern, Verringerung der Nahrungsmittelarmut und Stärkung von Gemeinschaften und florierenden Unternehmen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollen zu allen folgenden Aspekten beitragen:
- Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Hochschulen, Forschungs- und Technologieorganisationen, Lebensmittelunternehmen und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette sicherstellen.
- Antizipieren, auch durch Modellierung, wie sich der Klimawandel auf die Lebensmittelsicherheit in Europa auswirken kann, insbesondere durch Erhöhung des Potenzials für die Entstehung/das Wiederauftreten neuer Gefahren und die Veränderungen der Expositionen und Risiken;
- Vorschlagen von Methoden zur Überwachung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensmittelsicherheit in allen Lebensmittelsystemen und ihren wichtigsten kritischen Bereichen. Erkunden Sie, wie sich der Klimawandel auf Risikobewertungsmethoden auswirken könnte, und verstehen Sie, wie sich Risikobewertungsmethoden entwickeln müssen, um neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu begegnen;
- Analyse der Auswirkungen des Klimawandels (extreme Temperaturen usw.) und seiner Auswirkungen in Bezug auf: bestehende Gefahren für die Lebensmittelsicherheit in der gesamten Lebensmittelversorgungskette (vom Betrieb bis auf den Teller) und Risikofaktoren einschließlich des Auftretens von (wieder) auftretenden Gefahren.
- Europäische Regionen sollten als "Demonstratoren" Bereiche zur Förderung von Forschung und Innovation unter unterschiedlichen Klimabedingungen teilnehmen;
- Die Vorschläge sollten eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses Themas oder anderer Themen wie HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-11 and HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-16 gefördert werden und die Schaffung von Synergien mit einschlägigen Aktivitäten, die aufgrund ihres regionalen und klimatischen Ansatzes im Rahmen anderer Initiativen wie dem gemeinsamen Programm One Health European und dem Programm LIFE ("Strategic Integrated Projects") durchgeführt werden.
- Die Vorschläge sollten auch die Einbeziehung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als Teil der künftigen Maßnahmen nach Beginn des Projekts vorsehen.
Darüber hinaus werden Vorschläge angeregt folgende Aspekte zu beinhalten:
- Erhöhung der Nutzung von Big Data und/oder künstlicher Intelligenz zur Aufklärung der komplexen Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Lebensmittelsicherheit. Es wird erwartet, dass die Vorschläge Modelle entwickeln, um diese Wechselwirkungen zu verstehen, die experimentell getestet und auf ihr Replikationspotenzial analysiert wurden. Vorschläge könnten auf vorhandenem und neuem Wissen, Daten und Modellen aufbauen, die das volle Potenzial von Big Data und/oder künstlicher Intelligenz ausschöpfen;
- Erforschung, Kartierung und Vorschlag von Strategien zur Förderung von Synergien zwischen europäischen, nationalen und regionalen Programmen und Instrumenten im Rahmen dieses Anwendungsbereichs in einer langfristigen Vision;
- Verknüpfung von Forschungs- und Innovationsaktivitäten zu diesem Thema mit Start-up-Ökosystemen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Verbesserung des Verständnisses der mittel- bis längerfristigen Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensmittelsicherheit und der Auswirkungen, die diese auf die Akteure der Ernährungssysteme vom Bauernhof bis auf den Teller haben könnten;
- Identifizierung, Entwicklung und breite Verbreitung von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen zur Verringerung/Vermeidung von Risiken der Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit dem Klimawandel (individuelle und kumulative Risiken). Beitrag zur Erreichung der Ziele der Gabelungsstrategie des landwirtschaftlichen Betriebs, insbesondere des Notfallplans zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und der Ernährungssicherheit und zur Bereitstellung von Ko-Vorteilen für alle Prioritäten der Ernährungspolitik 2030 sowie Beitrag zur Risikobewertung und Prioritäten der Politik und der Lebensmittelsicherheit insbesondere Aspekte der regulatorischen Kontrolle und Durchsetzung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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