Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Zirkuläre Lösungen für textile Wertschöpfungsketten basierend auf erweiterter Herstellerverantwortung
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-01-2
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein erfolgreicher Vorschlag wird zu folgenden Auswirkungen auf die Destination beitragen: i) Verbesserung der industriellen Nachhaltigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Unabhängigkeit von Ressourcen in Europa und ii) Verbesserung des Nutzens für Verbraucher*innen und Bürger*innen.
Call-Ziele
Textilien sind die vierte Höchstdruckkategorie für die Verwendung von Primärrohstoffen und Wasser und die fünfte für Treibhausgasemissionen und eine wichtige Quelle für Mikroplastikverschmutzung in Produktions- und Nutzungsphasen. Sie sind auch ein wichtiger Material- und Produktstrom im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Verbesserungen in der Zirkularität der textilen Wertschöpfungsketten werden dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen und den Umweltdruck zu reduzieren. EPR-Schemata sind ein Hebel für die Zirkularität. Ziel dieses Themas ist es, das optimale Funktionieren von EPR-Systemen für Textilien innerhalb der EU zu ermöglichen und die Verpflichtungen der Textilstrategie zu EPR zu berücksichtigen. Der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft legt das politische Ziel fest, den Textilsektor nachhaltiger zu gestalten, indem die Kreislaufwirtschaft des Textilverbrauchs gefördert wird, insbesondere durch Wiederverwendung, getrennte Sammlung, Sortierung und Recycling von Textilien. Sie will auch die Erzeugung von Textilabfällen begrenzen und die Ausfuhr von Abfällen einschränken, die schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit in Drittländern haben oder innerhalb der EU behandelt werden können. Darüber hinaus werden aufgrund der Verpflichtung der Abfallrahmenrichtlinie, Textilien ab 2025 getrennt zu sammeln, erhöhte Mengen an getrennt gesammelten Textilabfällen erwartet.
Die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben sich als wirksames Instrument zur Verbesserung der Behandlung anderer Abfallströme erwiesen und werden daher in den jüngsten Konsultationen der Interessenträger des Textilsektors als notwendig angesehen. Vor diesem Hintergrund bewertet die Kommission die Durchführbarkeit der Einführung von EPR für Textilien in das EU-Recht. Die Vorschläge sollten darauf abzielen, die hochwertige getrennte Sammlung, Aufbereitung und Behandlung von gebrauchten Textilien und Textilabfällen zu unterstützen und so das optimale Funktionieren der EPR-Systeme in diesem Sektor zu ermöglichen. Sie wird dies tun, indem sie Empfehlungen zur Verbesserung der Identifizierung der Materialzusammensetzung in einer breiten Palette von gebrauchten Textilprodukten/ Abfällen gibt, um die verschiedenen Akteure in der Nutzungs- und End-of-Life-Phase von Textilien zu informieren (Verbraucher zur Verwendung und Entsorgung, Sozialunternehmen zur Wiederverwendung, Entsorger zur Vorabbehandlung und Behandlung). Dazu werden unter anderem innovative Kennzeichnungen von Textilprodukten identifiziert, entwickelt und getestet (unter anderem durch den Einsatz von Technologien wie KI, Blockchain oder Internet of Things), um die getrennte Sammlung für ReVerwendung oder End-of-Life-Behandlung, die zu hochwertigen Sekundärrohstoffen führt.
Die Vorschläge sollten die verschiedenen Stakeholder des Sektors entlang der Wertschöpfungskette zusammenbringen, z. B. Abfallsammler*innen, Abfallsortierer*innen, Reparatur- und Wiederverwendungsorganisationen. Die Vorschläge sollten auch die Altlasten und die Auswirkungen von Textilien von außerhalb der EU berücksichtigen. Die Vorschläge sollten analysieren, wie EPR-Systeme die Kreislauffähigkeit von Textilien verbessern können, die Materialzusammensetzung in einem breiten Spektrum von gebrauchten Textilerzeugnissen und -abfällen im Hinblick auf gezielte EPR-Systeme für eine verbesserte Sammlung und Wiederverwertung bewerten und Optionen für die getrennte Sammlung zur Wiederverwendung oder Behandlung am Ende der Nutzungsdauer testen, die durch EPR-Systeme durchgesetzt werden könnten. Die Projekte sollten auch neuartige Lösungen für die Wiederverwendung von Textilien ermitteln. Sie sollten auch mögliche Rebound-Effekte berücksichtigen und nur Maßnahmen vorschlagen, die die Marktakzeptanz nachhaltigerer neuer Textilmaterialien nicht behindern. Die Projekte sollten auch Instrumente (Politik, Gesetzgebung, Governance, marktorientierte Maßnahmen usw.) empfehlen/ermitteln/definieren, die die EU-Institutionen (Kommission, Parlament, Rat der EU) umsetzen oder vorschlagen könnten, um die gesamten Treibhausgasemissionen des Textilsektors (einschließlich des Endverbrauchs, nicht nur der Produktion) in der EU im Einklang mit den EU-Zielen für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2050 (Klimaneutralität), einschließlich des Ziels für 2030, zu reduzieren; dabei sollten die Projekte den möglichen Rebound-Effekt berücksichtigen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Ergebnisse der Vorschläge sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Empfehlungen für die besten innovativen Lösungen zur Identifizierung der Materialzusammensetzung von gebrauchten Textilien/Textilabfällen, die in die Gestaltung von Textilprodukten eingebettet sind;
- Empfehlungen zur Gestaltung des Recyclings für Textilerzeugnisse, die den Einsatz gezielter EPR-Systeme (Extended Producer Responsibility) ermöglichen;
- Empfehlungen zu politischen Instrumenten zur Erreichung der EU-Klimaschutzziele bis 2050 (Klimaneutralität), einschließlich des Ziels 2030.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren