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| Kurzbeschreibung | Der Mechanismus für einen gerechten Übergang ist ein zentrales Instrument, um sicherzustellen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fair verläuft und niemand zurückgelassen wird. Er bietet gezielte Unterstützung zur Mobilisierung von rund 55 Mrd. EUR im Zeitraum 2021–2027, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am stärksten betroffenen Regionen abzufedern. |
| Programm-Ziele | Der Just-Transition-Mechanismus (JTM) ist Teil des europäischen Green-Deal-Investitionsplans, der sicherstellen soll, dass niemand und keine Region beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zurückgelassen wird. Er bietet Unterstützung für die am stärksten betroffenen Regionen und hilft ihnen, die sozioökonomischen Kosten des Übergangs abzufedern. Die dritte Säule dieses Mechanismus ist eine Mischfinanzierungsfazilität namens Public Sector Loan Facility (JTM PSLF). Diese Fazilität zielt auf die Bewältigung schwerwiegender sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen ab, die sich aus dem Übergang zu den EU-Klima- und Energiezielen für 2030 und dem EU-Ziel der Klimaneutralität für 2050 ergeben, wie es in der Verordnung 2021/1119 des Europäischen Klimagesetzes festgelegt ist, und kommt den EU-Gebieten zugute, die in den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang gemäß Artikel 11 der Verordnung 2021/1056 festgelegt sind. In diesem Zusammenhang zielt der PSLF darauf ab, die Investitionen des öffentlichen Sektors zu erhöhen, die den Entwicklungsbedürfnissen der in den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang ausgewiesenen Gebiete entsprechen, indem die Finanzierung von Projekten erleichtert wird, die keine ausreichenden Einnahmeströme generieren, um ihre Investitionskosten zu decken. Die Antragsteller erhalten eine gemischte Unterstützung in Form von:
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| Erwartete Effekte und Auswirkungen | Alle Mitgliedstaaten können unterstützt werden; der Fokus liegt auf besonders CO2-intensiven Regionen sowie Regionen, in denen viele Arbeitsplätze von fossilen Brennstoffen abhängen. Die Mitgliedstaaten erhalten Zugang zum Fonds, indem sie für den Zeitraum bis 2030 territoriale Pläne für einen gerechten Übergang ausarbeiten. Darin führen sie die Gebiete an, die am stärksten unterstützt werden sollten. In den Plänen ist auch zu beschreiben, wie die sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Herausforderungen am besten zu bewältigen sind.
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| Erwartete Ergebnisse | Durch Konzentration auf diejenigen Regionen, Industriezweige und Arbeitnehmer*innen, die vor den größten Herausforderungen stehen werden, trägt der Mechanismus zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Übergangs bei. Er stützt sich auf drei Säulen:
In gebietsspezifischen Plänen für einen gerechten Übergang wird festgelegt, in welchen Gebieten der Fonds für einen gerechten Übergang zum Einsatz kommt. Welche Gebiete für eine Unterstützung infrage kommen, wird im Rahmen eines Dialogs mit der Kommission festgelegt. In diesen Plänen sind die Herausforderungen in den einzelnen Gebieten sowie die bis 2030 zu bewältigenden Entwicklungserfordernisse und -ziele dargelegt. Außerdem wird in ihnen festgelegt, welche Arten von Maßnahmen ins Auge zu fassen sind und welche Steuerungsmechanismen sich anbieten. Die Genehmigung der gebietsspezifischen Pläne für einen gerechten Übergang ist Voraussetzung für eine zweckgebundene Finanzierung im Rahmen der beiden anderen Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Die Plattform für einen gerechten Übergang unterstützt EU-Länder und -Regionen beim gerechten Übergang. Sie fungiert als zentrale Anlaufstelle und Helpdesk und bietet umfassende technische Hilfe und Beratung. Über die Plattform erfahren Behörden und Begünstigte alles Wissenswerte über die Finanzmittel wie Finanzierungsmöglichkeiten, regulatorische Neuerungen oder sektorspezifische Initiativen. Darüber hinaus fördert die Plattform aktiv den Austausch bewährter Verfahren zwischen allen Beteiligten, auch durch regelmäßige persönliche und virtuelle Zusammenkünfte. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
| Förderregion/-länder | Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten |
| förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Internationale Organisation, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Forschungseinrichtung inkl. Universität, Aus- und Weiterbildungseinrichtung |
| verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Zusatzinformationen
| Themen | Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Gesundheit, Soziales, Sport, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung, Mobilität & Verkehr |
| Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
| UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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