Filter Fördermittelsuche
Programm Navigation
Programm-Inhalte
| Kurzbeschreibung | Zur Unterstützung der Ukraine bei Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung hat die EU für 2024–2027 ein neues Finanzierungsinstrument eingerichtet. Über diese Ukraine-Fazilität wird sie dem Land in diesem Zeitraum regelmäßig und verlässlich Hilfe in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR zukommen lassen. Damit bekräftigt sie ihre Entschlossenheit, der Ukraine im anhaltenden Angriffskrieg Russlands und auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zur Seite zu stehen. |
| Programm-Ziele | Die wichtigsten Ziele der Ukraine-Fazilität sind:
weiterlesen |
| Erwartete Ergebnisse | Die Fazilität ist in drei Säulen gegliedert: Säule I: Unterstützung der Ukraine durch den Ukraine-PlanDiese Säule umfasst die Bereitstellung von Finanzhilfe für die Ukraine in Höhe von insgesamt 38,27 Mrd. EUR. Diese Unterstützung, die sowohl Zuschüsse (5,27 Mrd. EUR) als auch Darlehen (33 Mrd. EUR) umfasst, soll den Finanzbedarf des ukrainischen Staates decken, um die makrofinanzielle Stabilität aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Reformen und Investitionen zu unterstützen, die auf die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine abzielen. Die Mittel aus dieser Säule der Fazilität werden in Abhängigkeit von der erfolgreichen Umsetzung des Ukraine-Plans bereitgestellt, wobei die Auszahlungen vierteljährlich erfolgen. 2024 leistete die Kommission zwei regelmäßige Zahlungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität: 4,2 Mrd. EUR im August und 4,1 Mrd. EUR im Dezember. Im Jahr 2025 wurde im April eine dritte Zahlung in Höhe von 3,5 Mrd. EUR ausgezahlt, gefolgt von einer vierten Zahlung in Höhe von 3,05 Mrd. EUR im August und einer fünften Zahlung in Höhe von 1,8 Mrd. EUR im November. Die Unterstützung ist weiterhin an die Erfüllung vereinbarter Auflagen geknüpft:
Im Rahmen der Ausarbeitung des Plans durch die ukrainische Regierung wurden gemäß dem Grundsatz der Multi-Level-Governance die Sozialpartner, die Organisationen der Zivilgesellschaft und das ukrainische Parlament (die Werchowna Rada) konsultiert. Der Ukraine-Plan wurde von der Kommission positiv bewertet, und im Mai 2024 nahm der Rat einen Durchführungsbeschluss an, in dem der Ukraine-Plan positiv bewertet wurde. Eine Vorbedingung für die Unterstützung der Ukraine im Rahmen der Fazilität ist, dass die Ukraine weiterhin wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und der Rechtsstaatlichkeit, aufrechterhält und achtet und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheitenangehörigen, gewährleistet. Im März und April 2024 wurde eine außerordentliche Überbrückungsfinanzierung in Höhe von insgesamt 6 Mrd. EUR an die Ukraine ausgezahlt, um den dringenden Bedarf zu decken und die makrofinanzielle Stabilität des Landes zu gewährleisten. Die Auszahlung unterlag den in einer Vereinbarung zwischen der Kommission und der Ukraine vereinbarten politischen Bedingungen. Der Anzeiger der Ukraine-Fazilität am Ende der Seite zeigt die Fortschritte bei der Umsetzung des Ukraine-Plans, einschließlich der erfüllten Schritte und der ausgezahlten Beträge. Säule II: Investitionsrahmen für die UkraineSäule II besteht aus einem Investitionsrahmen für die Ukraine, der mit einem aufgestockten Budget von 9,5 Mrd. EUR ausgestattet ist und öffentliche und private Investitionen für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine anziehen und mobilisieren soll, um die Umsetzung des Ukraine-Plans zu unterstützen. Er deckt die Risiken für Operationen zur Unterstützung staatlicher, unterstaatlicher, nichtkommerzieller und kommerzieller Einrichtungen sowie des privaten Sektors ab:
Aufbauend auf den Ergebnissen der EU-Ukraine-Investitionskonferenz hat die EU bereits bis zu 6,9 Mrd. EUR aus diesen Garantie- und Zuschussvereinbarungen zugesagt, um Investitionen des Privatsektors zur Unterstützung des Aufschwungs in der Ukraine anzuziehen. Dies entspricht 73 % der für den Zeitraum 2024-2027 insgesamt verfügbaren Mittel des Rahmens. Säule III: Beitrittshilfe der Union und damit verbundene UnterstützungsmaßnahmenDiese Säule, die sich auf 4,76 Mrd. EUR beläuft, konzentriert sich auf die Bereitstellung von technischer Hilfe und Unterstützungsmaßnahmen, um die Angleichung der Ukraine an die Gesetze und Vorschriften der EU zu erleichtern. Sie umfasst:
weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
| Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Ukraine (Україна) |
| förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Internationale Organisation, Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige |
| verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Zusatzinformationen
| Themen | Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Gesundheit, Soziales, Sport, Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung, Mobilität & Verkehr |
| Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |