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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte in den Bereichen E-Justiz, Rechte der Opfer und Verfahrensrechte
Förderprogramm
Justiz Programm
Call Nummer
JUST-2025-JACC-EJUSTICE
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 5.400.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erleichterung eines wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle und eines wirksamen Rechtsschutzes, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz), durch Förderung effizienter Zivil- und Strafverfahren und durch Förderung und Unterstützung der Rechte aller Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren.
Call-Ziele
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Einzelziels "Zugang zum Recht" umfasst zwei Prioritäten:
Prioritätsachse 1 - E-Justiz
Das Hauptziel im Rahmen der Priorität E-Justiz besteht darin, die Umsetzung der Verordnung 2023/2844 zu unterstützen.
Vorrang haben Projekte, die die grenzüberschreitende elektronische Interaktion und Kommunikation zwischen Justizbehörden sowie mit Bürger*innen, Unternehmen und Angehörigen der Rechtsberufe in Gerichtsverfahren erleichtern:
- Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung 2023/2844 über die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit. Die Aktivitäten sollten unter anderem darauf abzielen, die Entwicklung und Einrichtung nationaler Zugangspunkte zu dem gemäß der Verordnung einzurichtenden dezentralisierten IT-System und die Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung über Videokonferenzen und die elektronische Zahlung von Gebühren zu erleichtern.
- Weitere Maßnahmen zur Nutzung von Videokonferenzen in einem grenzüberschreitenden Rahmen, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung 2023/28447 fallen, wie z.B.:
- Bereitstellung einer konkreten IT-Lösung für die digitale Identifizierung der Prozessparteien gemäß dem Europäischen Rahmen für die digitale Identität (Verordnung (EU) 2024/1183);
- Bereitstellung einer IT-Lösung oder Software, die dazu beitragen würde, das Problem der Interoperabilität zu lösen, das sich aus der Verwendung unterschiedlicher Videokonferenzsoftware durch die Mitgliedstaaten ergibt;
- Bereitstellung von Lösungen, die den gleichberechtigten Zugang zu Videokonferenzen für schutzbedürftige Personen, Menschen mit mangelnden digitalen Kenntnissen oder Menschen mit Behinderungen gewährleisten.
Eine zweite Priorität wird Projekten eingeräumt, die darauf abzielen, bestehende oder laufende E-Justiz-Projekte zu ergänzen oder zu verbessern:
- Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) in Rechtsprechungsarchive und Verknüpfung mit dem E-Justiz-Portal;
- Beteiligung an der Datenbank des Europäischen Gerichtshofs (sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen), die im E-Justiz-Portal gehostet wird;
- Teilnahme an der Suchfunktion "Find a Lawyer" (FAL), die auf dem E-Justiz-Portal gehostet wird;
- Teilnahme an der Suchfunktion "Find a Notary" (FAN), die auf dem E-Justiz-Portal bereitgestellt wird.
Als dritte Priorität können auch andere E-Justiz-Projekte im Zusammenhang mit der Entwicklung einschlägiger EU-Politiken finanziert werden, die sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden oder zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung bereits auf dem E-Justiz-Portal verfügbar sind.
Nationale Projekte werden insoweit finanziert, als sie einen eindeutig nachgewiesenen EU-Mehrwert bieten, z. B. die Teilnahme an EU-Projekten ermöglichen, bewährte Verfahren für andere EU-Mitgliedstaaten bereitstellen oder die Interoperabilität fördern. Dessen ungeachtet haben transnationale (länderübergreifende) Projekte Vorrang vor nationalen Projekten.
Veranschlagtes Budget: 2 400 000 EUR
Prioritätsachse 2 - Rechte der Opfer und Verfahrensrechte
Die im Rahmen dieser Prioritätsachse zu finanzierenden Projekte sollten:
- einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts im Bereich der Rechte der Opfer von Straftaten leisten, insbesondere im Einklang mit den Prioritäten der EU-Strategie für die Rechte der Opfer (2020-2025).
- Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Strafrechts im Bereich der Rechte von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden;
In beiden Bereichen (Verfahrensrechte und Opferrechte) wird die Kommission Vorschläge für mögliche künftige EU-Initiativen in Bezug auf Lücken in den EU-Rechtsvorschriften und der EU-Politik prüfen, wenn ein weiterer Bedarf an EU-Maßnahmen festgestellt wird, die an den bestehenden EU-Besitzstand/die bestehende EU-Politik und deren wirksame Umsetzung anknüpfen würden. Projekte, die einen größtmöglichen praktischen Nutzen und eine größtmögliche Wirkung für die Zielgruppen gewährleisten, werden besser bewertet als theoretische Projekte, die hauptsächlich aus Forschung und anderen analytischen Aktivitäten bestehen. Maßnahmen zum Zugang zu Informationen, zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern der wichtigsten internationalen Verbrechen werden ebenfalls in Betracht gezogen. Erfolgreiche Projekte müssen einen leichten Zugang zu ihren Ergebnissen und deren weite Verbreitung gewährleisten.
Veranschlagtes Budget: 3 000 000 EUR
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
In allen Vorschlägen sollte die geschlechtsspezifische Dimension des jeweiligen Projekts bewertet werden. Grundsätzlich sollten alle Aktivitäten sowohl in der Konzeptions- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen. Daher wird von den Antragstellern erwartet, dass sie eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, in der dargelegt wird, wie sich die Geschlechter der Zielgruppen zu den Bedürfnissen verhalten, auf die das Projekt abzielt. Von den Bedarfsanalysen wird erwartet, dass sie die Bedürfnisse der Zielgruppen differenziert und geschlechtsspezifisch darstellen.
Die Gender-Analyse sollte auch die potenziell unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts auf Frauen und Männer sowie auf Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt darstellen. Zur Unterstützung der Antragsteller bei der Durchführung einer geschlechtsspezifischen Analyse und deren Einbeziehung in ihre Vorschläge wird in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen allen Antragstellern empfohlen, die Online-Aufzeichnung der GD JUST über Gender-Mainstreaming-Projekte zu konsultieren.
Die Ergebnisse der Gender-Analyse sollten in das Risikomanagement des Projekts einfließen. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Im Rahmen dieses Aufrufs sollte ein besonderes Augenmerk auf opferorientierte und traumainformierte Ansätze gelegt werden, die Schaden verhindern. Zu diesem Zweck werden die Antragsteller aufgefordert, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren.
Alle Antragsteller werden aufgefordert, den Beitrag ihres Projekts zur Gleichstellung der Geschlechter sichtbar zu machen, indem sie geschlechtsspezifische Überwachungs- und Bewertungsindikatoren erstellen. Alle Anträge sollten auch erklären, wie ihr Projekt die Gleichstellung der Geschlechter fördert. Die Ambitionen des Projekts sollten seinem Umfang angemessen sein.
Bei der Ermittlung vorbildlicher Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Informationsverbreitung sollte ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsmaßnahmen sollten der Diskriminierung, (Re-)Viktimisierung und Stereotypisierung einer sozialen Gruppe vorbeugen. Gegenseitiges Lernen, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einschließen.
Für Priorität 1 - E-Justiz
Die Projektaktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung würden grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und ausarbeitende Arbeiten, die Entwicklung von IT-Software, die Qualitätssicherung und damit zusammenhängende Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme sowie für die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler und transnationaler Lösungen im Hinblick auf die Ziele der Aufforderung erforderlich sind.
Die Anforderungen der eIDAS-Verordnung, die Verwendung der im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) entwickelten digitalen Bausteine sowie die Ergebnisse des e-CODEX-Projekts und der ISA-Kernvokabulare sollten berücksichtigt werden, sofern und soweit dies relevant ist.
Unterstützende Aktivitäten in Bezug auf Projektmanagement, inhaltliche Vorbereitung, redaktionelle Arbeit, Kommunikation, Werbung und Verbreitung sind ebenfalls förderfähig.
Für Priorität 2 - Rechte der Opfer und Verfahrensrechte
Die folgenden Aktivitäten können gefördert werden:
- gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, Entwicklung von Arbeits- und Lernmethoden, die auf andere Teilnehmerländer übertragbar sein können;
- Austausch und Bereitstellung von Informationen und Entwicklung von Informations- und Bildungsinstrumenten;
- Aufbau von Kapazitäten für Fachleute, einschließlich Schulungen in opferorientierter Kommunikation;
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden (gegebenenfalls einschließlich nationaler Sachverständiger oder Agenturen, die sich mit den von dieser Aufforderung erfassten Aspekten befassen) und/oder Angehörigen der Rechtsberufe und/oder Dienstleister*innen (einschließlich multidisziplinärer Netze auf EU- oder internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene) und/oder Organisationen der Zivilgesellschaft / nationalen Menschenrechtsinstitutionen / Gleichstellungsstellen, Ombudsstellen und nationalen Behörden (auf nationaler und lokaler Ebene, gegebenenfalls einschließlich Sachverständiger mit geschlechtsspezifischem Fachwissen);
- Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung von Informationen über Rechte und Maßnahmen zur Sensibilisierung für die auf EU- und nationaler Ebene bestehenden Rechte, die für die Prioritäten der Aufforderung relevant sind;
- Fortbildungsmaßnahmen, sofern sie nicht den Hauptzweck des Projekts darstellen, sondern nur eine Nebenrolle spielen;
- analytische Tätigkeiten wie Datenerhebung und Erstellung von Datenbanken, Erhebungen, Forschung usw.
In allen Vorschlägen sollte der Mehrwert der geplanten Aktivitäten im Vergleich zu früheren Arbeiten in dem jeweiligen Themenbereich nachgewiesen werden, insbesondere im Vergleich zu Aktivitäten, die im Rahmen früherer EU-finanzierter Projekte durchgeführt wurden.
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Erwartete Ergebnisse
Für Priorität 1 - E-Justiz
Erwartet werden folgende Ergebnisse:
- Verstärkung der Digitalisierung grenzüberschreitender Gerichtsverfahren, insbesondere der Nutzung von Videokonferenzen, wie auch in der Europäischen E-Justiz-Strategie (2024-2028) des Rates der Europäischen Union erwähnt;
- Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2844 durch die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten;
- Stärkere Sensibilisierung der Justiz für die Notwendigkeit der Digitalisierung der Justiz und die Nutzung von Projekten zur Digitalisierung der Justiz, die konkrete Anwendungsfälle für digitale Lösungen aufzeigen
- Verbesserte Beteiligung an den verschiedenen Projekten zur Vernetzung der E-Justiz mit dem Ziel, eine vollständige EU-weite Abdeckung zu erreichen.
Für Priorität 2 - Rechte der Opfer und Verfahrensrechte
Die erwarteten Ergebnisse im Bereich der Verfahrensrechte sind:
- Verbesserte Kenntnis der Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit bestimmten Bestimmungen des EU-Besitzstands, die die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren regeln, einschließlich ihrer Anwendung im Zusammenhang mit den Entwicklungen bei der Digitalisierung der Justiz;
- Ausbau der Kapazitäten der nationalen Strafverfolgungsbehörden zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit diesen Rechten;
- Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Berufsverbänden in Bezug auf die Rechte von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, und auf neue Herausforderungen in diesem Bereich;
- Harmonisierung der Verwaltungspraktiken in Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften in den verschiedenen Mitgliedstaaten;
- Verringerung des Risikos von Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren;
- Vereinbarkeit des nationalen Rechtsrahmens und der Vorschriften im Zusammenhang mit den Rechten von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, mit dem einschlägigen EU-Besitzstand und der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union;
- Identifizierung wichtiger verbleibender oder neu auftretender Herausforderungen und/oder notwendiger Entwicklungen im Bereich der Verfahrensrechte und -garantien für Verdächtige und Beschuldigte, die eine Verbesserung des EU-Besitzstands verdienen würden.
Die erwarteten Ergebnisse im Bereich der Rechte der Opfer sind:
- Ausbau der Kapazitäten der nationalen Strafverfolgungsbehörden für die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit den Rechten der Opfer von Straftaten, auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Justiz;
- Verbesserte Kenntnisse der nationalen Praktiker über Fragen im Zusammenhang mit den EU-Vorschriften zur Entschädigung von Opfern von Straftaten im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und/oder Berufsverbänden im Bereich der Opferrechte, auch bei der Entschädigung in Fällen mit grenzüberschreitenden Bezügen;
- Verbesserung des öffentlichen Bewusstseins und der Kenntnisse über die Rechte von Opfern sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene (auch bei den am stärksten gefährdeten Gruppen);
- Verbesserte Kenntnisse über spezifische Bestimmungen des EU-Besitzstandes, die Fragen wie die Verweisung von Opfern an die entsprechenden Unterstützungsdienste, den Zugang von Opfern zu Informationen im Bereich der Opferrechte, die individuelle Bewertung der Bedürfnisse von Opfern, den Einsatz verfahrensrechtlicher Mittel zum Schutz von Opfern während des Strafverfahrens, einschließlich des Einsatzes von Fernvernehmungen und Videovernehmungen, regeln; verbesserte Kenntnisse über Rechtsmittel, die Opfern im Falle einer Verletzung ihrer Rechte zur Verfügung stehen, sowie über die Herausforderungen für Opfer im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Justiz.
- Vereinbarkeit des nationalen Rechtsrahmens und der Verwaltungspraxis in Bezug auf die Rechte der Opfer mit dem einschlägigen EU-Besitzstand;
- Verbesserte Unterstützungsdienste für Opfer durch:
- Erhöhung der Zahl der Opferhilfsorganisationen, die allgemeine und spezialisierte Unterstützungsdienste für Opfer von Straftaten und ihre Familienangehörigen anbieten, sowie gezielte und integrierte spezialisierte Unterstützungsdienste für Opfer mit besonderen Bedürfnissen wie Opfer häuslicher Gewalt, Opfer anderer Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfer im Kindesalter, Opfer von Hasskriminalität und Opfer von Straftaten mit Migrationshintergrund, Opfer der wichtigsten internationalen Straftaten in einer gezielten, geschlechtersensiblen und integrierten Art und Weise, die psychologische und soziale Hilfe mit einer Zusammenarbeit mit den Polizei- und Justizbehörden zusammenfasst;
- verbesserter Zugang der Opfer zu solchen Unterstützungsdiensten;
- Verbesserung der Qualität der von Opferhilfsorganisationen angebotenen Dienste (einschließlich geschlechtersensibler, opferzentrierter und traumabewusster Ansätze für die Dienste);
- Schärfung des Bewusstseins für die Problematik der Beziehungen zwischen Opfern und Tätern, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Opfer zur Justiz und zur Verringerung der Rückfälligkeit durch Instrumente wie die wiederherstellende Justiz.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder).
Für Priorität 1 - E-Justiz
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens zwei unabhängige Einrichtungen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern.
- Dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigter (nicht als verbundene Einrichtung) angehören.
Vorschläge von Einzelbewerbern oder eines Konsortiums aus einem förderfähigen Land sind ausnahmsweise zulässig, jedoch nur, wenn der Projektantrag eindeutig das Potenzial für einen EU-Mehrwert aufweist.
Für Priorität 2 - Rechte von Opfern und Verfahrensrechte
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens zwei unabhängige Einrichtungen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern.
- Dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigter oder verbundene Einrichtung angehören.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle und Definitionen
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind sowohl als Koordinatoren als auch als Partner förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien bieten
für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)14 unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt
in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus folgenden Teilen:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- KPI-Tool - enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen, alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können)
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen)
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils)
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
- für Teilnehmer*innen mit Aktivitäten, an denen Kinder (unter 18 Jahren) beteiligt sind: Kinderschutzpolitik (für private Einrichtungen: Kopie ihrer Politik; für öffentliche Einrichtungen: Erklärung zur Kinderschutzpolitik).
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
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