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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
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  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte in den Bereichen E-Justiz, Rechte der Opfer und Verfahrensrechte

Förderprogramm

Justiz Programm

Call Nummer

JUST-2025-JACC-EJUSTICE

Termine

Öffnung
06.05.2025

Deadline
02.10.2025 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 5.400.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Erleichterung eines wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle und eines wirksamen Rechtsschutzes, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz), durch Förderung effizienter Zivil- und Strafverfahren und durch Förderung und Unterstützung der Rechte aller Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren.

Call-Ziele

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Einzelziels "Zugang zum Recht" umfasst zwei Prioritäten:

Prioritätsachse 1 - E-Justiz

Das Hauptziel im Rahmen der Priorität E-Justiz besteht darin, die Umsetzung der Verordnung 2023/2844 zu unterstützen.

Vorrang haben Projekte, die die grenzüberschreitende elektronische Interaktion und Kommunikation zwischen Justizbehörden sowie mit Bürger*innen, Unternehmen und Angehörigen der Rechtsberufe in Gerichtsverfahren erleichtern:

  • Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung 2023/2844 über die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit. Die Aktivitäten sollten unter anderem darauf abzielen, die Entwicklung und Einrichtung nationaler Zugangspunkte zu dem gemäß der Verordnung einzurichtenden dezentralisierten IT-System und die Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung über Videokonferenzen und die elektronische Zahlung von Gebühren zu erleichtern.
  • Weitere Maßnahmen zur Nutzung von Videokonferenzen in einem grenzüberschreitenden Rahmen, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung 2023/28447 fallen, wie z.B.:
    • Bereitstellung einer konkreten IT-Lösung für die digitale Identifizierung der Prozessparteien gemäß dem Europäischen Rahmen für die digitale Identität (Verordnung (EU) 2024/1183);
    • Bereitstellung einer IT-Lösung oder Software, die dazu beitragen würde, das Problem der Interoperabilität zu lösen, das sich aus der Verwendung unterschiedlicher Videokonferenzsoftware durch die Mitgliedstaaten ergibt;
    • Bereitstellung von Lösungen, die den gleichberechtigten Zugang zu Videokonferenzen für schutzbedürftige Personen, Menschen mit mangelnden digitalen Kenntnissen oder Menschen mit Behinderungen gewährleisten.

Eine zweite Priorität wird Projekten eingeräumt, die darauf abzielen, bestehende oder laufende E-Justiz-Projekte zu ergänzen oder zu verbessern:

  • Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) in Rechtsprechungsarchive und Verknüpfung mit dem E-Justiz-Portal;
  • Beteiligung an der Datenbank des Europäischen Gerichtshofs (sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen), die im E-Justiz-Portal gehostet wird;
  • Teilnahme an der Suchfunktion "Find a Lawyer" (FAL), die auf dem E-Justiz-Portal gehostet wird;
  • Teilnahme an der Suchfunktion "Find a Notary" (FAN), die auf dem E-Justiz-Portal bereitgestellt wird.

Als dritte Priorität können auch andere E-Justiz-Projekte im Zusammenhang mit der Entwicklung einschlägiger EU-Politiken finanziert werden, die sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden oder zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung bereits auf dem E-Justiz-Portal verfügbar sind.

Nationale Projekte werden insoweit finanziert, als sie einen eindeutig nachgewiesenen EU-Mehrwert bieten, z. B. die Teilnahme an EU-Projekten ermöglichen, bewährte Verfahren für andere EU-Mitgliedstaaten bereitstellen oder die Interoperabilität fördern. Dessen ungeachtet haben transnationale (länderübergreifende) Projekte Vorrang vor nationalen Projekten.

Veranschlagtes Budget: 2 400 000 EUR

Prioritätsachse 2 - Rechte der Opfer und Verfahrensrechte

Die im Rahmen dieser Prioritätsachse zu finanzierenden Projekte sollten:

  • einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts im Bereich der Rechte der Opfer von Straftaten leisten, insbesondere im Einklang mit den Prioritäten der EU-Strategie für die Rechte der Opfer (2020-2025).
  • Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Strafrechts im Bereich der Rechte von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden;

In beiden Bereichen (Verfahrensrechte und Opferrechte) wird die Kommission Vorschläge für mögliche künftige EU-Initiativen in Bezug auf Lücken in den EU-Rechtsvorschriften und der EU-Politik prüfen, wenn ein weiterer Bedarf an EU-Maßnahmen festgestellt wird, die an den bestehenden EU-Besitzstand/die bestehende EU-Politik und deren wirksame Umsetzung anknüpfen würden. Projekte, die einen größtmöglichen praktischen Nutzen und eine größtmögliche Wirkung für die Zielgruppen gewährleisten, werden besser bewertet als theoretische Projekte, die hauptsächlich aus Forschung und anderen analytischen Aktivitäten bestehen. Maßnahmen zum Zugang zu Informationen, zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern der wichtigsten internationalen Verbrechen werden ebenfalls in Betracht gezogen. Erfolgreiche Projekte müssen einen leichten Zugang zu ihren Ergebnissen und deren weite Verbreitung gewährleisten.

Veranschlagtes Budget: 3 000 000 EUR

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

In allen Vorschlägen sollte die geschlechtsspezifische Dimension des jeweiligen Projekts bewertet werden. Grundsätzlich sollten alle Aktivitäten sowohl in der Konzeptions- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen. Daher wird von den Antragstellern erwartet, dass sie eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, in der dargelegt wird, wie sich die Geschlechter der Zielgruppen zu den Bedürfnissen verhalten, auf die das Projekt abzielt. Von den Bedarfsanalysen wird erwartet, dass sie die Bedürfnisse der Zielgruppen differenziert und geschlechtsspezifisch darstellen.

Die Gender-Analyse sollte auch die potenziell unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts auf Frauen und Männer sowie auf Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt darstellen. Zur Unterstützung der Antragsteller bei der Durchführung einer geschlechtsspezifischen Analyse und deren Einbeziehung in ihre Vorschläge wird in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen allen Antragstellern empfohlen, die Online-Aufzeichnung der GD JUST über Gender-Mainstreaming-Projekte zu konsultieren.

Die Ergebnisse der Gender-Analyse sollten in das Risikomanagement des Projekts einfließen. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Im Rahmen dieses Aufrufs sollte ein besonderes Augenmerk auf opferorientierte und traumainformierte Ansätze gelegt werden, die Schaden verhindern. Zu diesem Zweck werden die Antragsteller aufgefordert, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren.

Alle Antragsteller werden aufgefordert, den Beitrag ihres Projekts zur Gleichstellung der Geschlechter sichtbar zu machen, indem sie geschlechtsspezifische Überwachungs- und Bewertungsindikatoren erstellen. Alle Anträge sollten auch erklären, wie ihr Projekt die Gleichstellung der Geschlechter fördert. Die Ambitionen des Projekts sollten seinem Umfang angemessen sein.

Bei der Ermittlung vorbildlicher Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Informationsverbreitung sollte ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsmaßnahmen sollten der Diskriminierung, (Re-)Viktimisierung und Stereotypisierung einer sozialen Gruppe vorbeugen. Gegenseitiges Lernen, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einschließen.

Für Priorität 1 - E-Justiz

Die Projektaktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung würden grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und ausarbeitende Arbeiten, die Entwicklung von IT-Software, die Qualitätssicherung und damit zusammenhängende Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme sowie für die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler und transnationaler Lösungen im Hinblick auf die Ziele der Aufforderung erforderlich sind.

Die Anforderungen der eIDAS-Verordnung, die Verwendung der im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) entwickelten digitalen Bausteine sowie die Ergebnisse des e-CODEX-Projekts und der ISA-Kernvokabulare sollten berücksichtigt werden, sofern und soweit dies relevant ist.

Unterstützende Aktivitäten in Bezug auf Projektmanagement, inhaltliche Vorbereitung, redaktionelle Arbeit, Kommunikation, Werbung und Verbreitung sind ebenfalls förderfähig.

Für Priorität 2 - Rechte der Opfer und Verfahrensrechte

Die folgenden Aktivitäten können gefördert werden:

  • gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, Entwicklung von Arbeits- und Lernmethoden, die auf andere Teilnehmerländer übertragbar sein können;
  • Austausch und Bereitstellung von Informationen und Entwicklung von Informations- und Bildungsinstrumenten;
  • Aufbau von Kapazitäten für Fachleute, einschließlich Schulungen in opferorientierter Kommunikation;
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden (gegebenenfalls einschließlich nationaler Sachverständiger oder Agenturen, die sich mit den von dieser Aufforderung erfassten Aspekten befassen) und/oder Angehörigen der Rechtsberufe und/oder Dienstleister*innen (einschließlich multidisziplinärer Netze auf EU- oder internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene) und/oder Organisationen der Zivilgesellschaft / nationalen Menschenrechtsinstitutionen / Gleichstellungsstellen, Ombudsstellen und nationalen Behörden (auf nationaler und lokaler Ebene, gegebenenfalls einschließlich Sachverständiger mit geschlechtsspezifischem Fachwissen);
  • Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung von Informationen über Rechte und Maßnahmen zur Sensibilisierung für die auf EU- und nationaler Ebene bestehenden Rechte, die für die Prioritäten der Aufforderung relevant sind;
  • Fortbildungsmaßnahmen, sofern sie nicht den Hauptzweck des Projekts darstellen, sondern nur eine Nebenrolle spielen;
  • analytische Tätigkeiten wie Datenerhebung und Erstellung von Datenbanken, Erhebungen, Forschung usw.

In allen Vorschlägen sollte der Mehrwert der geplanten Aktivitäten im Vergleich zu früheren Arbeiten in dem jeweiligen Themenbereich nachgewiesen werden, insbesondere im Vergleich zu Aktivitäten, die im Rahmen früherer EU-finanzierter Projekte durchgeführt wurden.

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Erwartete Ergebnisse

Für Priorität 1 - E-Justiz

Erwartet werden folgende Ergebnisse:

  • Verstärkung der Digitalisierung grenzüberschreitender Gerichtsverfahren, insbesondere der Nutzung von Videokonferenzen, wie auch in der Europäischen E-Justiz-Strategie (2024-2028) des Rates der Europäischen Union erwähnt;
  • Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2844 durch die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten;
  • Stärkere Sensibilisierung der Justiz für die Notwendigkeit der Digitalisierung der Justiz und die Nutzung von Projekten zur Digitalisierung der Justiz, die konkrete Anwendungsfälle für digitale Lösungen aufzeigen
  • Verbesserte Beteiligung an den verschiedenen Projekten zur Vernetzung der E-Justiz mit dem Ziel, eine vollständige EU-weite Abdeckung zu erreichen.

Für Priorität 2 - Rechte der Opfer und Verfahrensrechte

Die erwarteten Ergebnisse im Bereich der Verfahrensrechte sind:

  • Verbesserte Kenntnis der Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit bestimmten Bestimmungen des EU-Besitzstands, die die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren regeln, einschließlich ihrer Anwendung im Zusammenhang mit den Entwicklungen bei der Digitalisierung der Justiz;
  • Ausbau der Kapazitäten der nationalen Strafverfolgungsbehörden zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit diesen Rechten;
  • Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Berufsverbänden in Bezug auf die Rechte von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, und auf neue Herausforderungen in diesem Bereich;
  • Harmonisierung der Verwaltungspraktiken in Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften in den verschiedenen Mitgliedstaaten;
  • Verringerung des Risikos von Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren;
  • Vereinbarkeit des nationalen Rechtsrahmens und der Vorschriften im Zusammenhang mit den Rechten von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, mit dem einschlägigen EU-Besitzstand und der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union;
  • Identifizierung wichtiger verbleibender oder neu auftretender Herausforderungen und/oder notwendiger Entwicklungen im Bereich der Verfahrensrechte und -garantien für Verdächtige und Beschuldigte, die eine Verbesserung des EU-Besitzstands verdienen würden.

Die erwarteten Ergebnisse im Bereich der Rechte der Opfer sind:

  • Ausbau der Kapazitäten der nationalen Strafverfolgungsbehörden für die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit den Rechten der Opfer von Straftaten, auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Justiz;
  • Verbesserte Kenntnisse der nationalen Praktiker über Fragen im Zusammenhang mit den EU-Vorschriften zur Entschädigung von Opfern von Straftaten im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union;
  • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und/oder Berufsverbänden im Bereich der Opferrechte, auch bei der Entschädigung in Fällen mit grenzüberschreitenden Bezügen;
  • Verbesserung des öffentlichen Bewusstseins und der Kenntnisse über die Rechte von Opfern sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene (auch bei den am stärksten gefährdeten Gruppen);
  • Verbesserte Kenntnisse über spezifische Bestimmungen des EU-Besitzstandes, die Fragen wie die Verweisung von Opfern an die entsprechenden Unterstützungsdienste, den Zugang von Opfern zu Informationen im Bereich der Opferrechte, die individuelle Bewertung der Bedürfnisse von Opfern, den Einsatz verfahrensrechtlicher Mittel zum Schutz von Opfern während des Strafverfahrens, einschließlich des Einsatzes von Fernvernehmungen und Videovernehmungen, regeln; verbesserte Kenntnisse über Rechtsmittel, die Opfern im Falle einer Verletzung ihrer Rechte zur Verfügung stehen, sowie über die Herausforderungen für Opfer im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Justiz.
  • Vereinbarkeit des nationalen Rechtsrahmens und der Verwaltungspraxis in Bezug auf die Rechte der Opfer mit dem einschlägigen EU-Besitzstand;
  • Verbesserte Unterstützungsdienste für Opfer durch:
    • Erhöhung der Zahl der Opferhilfsorganisationen, die allgemeine und spezialisierte Unterstützungsdienste für Opfer von Straftaten und ihre Familienangehörigen anbieten, sowie gezielte und integrierte spezialisierte Unterstützungsdienste für Opfer mit besonderen Bedürfnissen wie Opfer häuslicher Gewalt, Opfer anderer Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfer im Kindesalter, Opfer von Hasskriminalität und Opfer von Straftaten mit Migrationshintergrund, Opfer der wichtigsten internationalen Straftaten in einer gezielten, geschlechtersensiblen und integrierten Art und Weise, die psychologische und soziale Hilfe mit einer Zusammenarbeit mit den Polizei- und Justizbehörden zusammenfasst;
    • verbesserter Zugang der Opfer zu solchen Unterstützungsdiensten;
    • Verbesserung der Qualität der von Opferhilfsorganisationen angebotenen Dienste (einschließlich geschlechtersensibler, opferzentrierter und traumabewusster Ansätze für die Dienste);
  • Schärfung des Bewusstseins für die Problematik der Beziehungen zwischen Opfern und Tätern, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Opfer zur Justiz und zur Verringerung der Rückfälligkeit durch Instrumente wie die wiederherstellende Justiz.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
    • Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder).

Für Priorität 1 - E-Justiz

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • mindestens zwei unabhängige Einrichtungen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern.
  • Dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigter (nicht als verbundene Einrichtung) angehören.

Vorschläge von Einzelbewerbern oder eines Konsortiums aus einem förderfähigen Land sind ausnahmsweise zulässig, jedoch nur, wenn der Projektantrag eindeutig das Potenzial für einen EU-Mehrwert aufweist.

Für Priorität 2 - Rechte von Opfern und Verfahrensrechte

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • mindestens zwei unabhängige Einrichtungen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern.
  • Dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigter oder verbundene Einrichtung angehören.

weitere Förderkriterien

Sonderfälle und Definitionen

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind sowohl als Koordinatoren als auch als Partner förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien bieten
für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).

Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)14 unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt
in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

Zusatzinformationen

Themen

Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 24 Monaten

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.

Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.

Das Antragsformular besteht aus folgenden Teilen:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
  • KPI-Tool - enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen, alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können)
    • detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen)
    • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils)
    • Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt)
    • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
    • für Teilnehmer*innen mit Aktivitäten, an denen Kinder (unter 18 Jahren) beteiligt sind: Kinderschutzpolitik (für private Einrichtungen: Kopie ihrer Politik; für öffentliche Einrichtungen: Erklärung zur Kinderschutzpolitik).

Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.

Kontakt

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