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Call-Eckdaten
Aufruf Interreg HU-SK 2025
Förderprogramm
Interreg Ungarn-Slowakei
Termine
Öffnung
01.08.2025
Deadline
15.12.2025 15:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 22.402.906,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm Interreg V-A Slowakei-Ungarn öffnet seine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2025. Dieser Aufruf ist nur für spezifische Aktionen offen: Kurze Versorgungsketten, soziale Innovationen für benachteiligte und gefährdete Gruppen; integrative und hochwertige Bildung; familien- und gemeindenahe Gesundheitsdienste; grenzüberschreitende Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen.
Call-Ziele
Die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen des Programms entwickelt. Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Aktionen im Rahmen dieser Aufforderung förderfähig sind:
- P1: Grüne Kooperationen
- SO 1.1: Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft
- Aktion: Kurze Lieferketten
- SO 1.1: Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft
- P2: Soziale Kooperationen
- SO 2.1: Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger Beschäftigung durch die Entwicklung sozialer Infrastrukturen und die Förderung der Sozialwirtschaft
- Aktion: Soziale Innovationen für benachteiligte und gefährdete Gruppen
- SO 2.2: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen im Bildungsbereich
- Aktion: Integrative und hochwertige Bildung
- SO 2.3: Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Aktion: Familien- und gemeindenahe Gesundheitsdienste
- Aktion: Grenzüberschreitende Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen
- SO 2.1: Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger Beschäftigung durch die Entwicklung sozialer Infrastrukturen und die Förderung der Sozialwirtschaft
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Erwartete Ergebnisse
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Aktionen. Für jede Aktion gibt es spezifische Ziele, geförderte Aktivitäten, Hauptzielgruppen sowie Bedingungen und Konditionen. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (S. 11-53).
Aktion: Kurze Lieferketten
Die Aktion trägt zur Schaffung kurzer Versorgungsketten bei, an denen Landwirt*innen, Lebensmittelhersteller*innen, Handwerker*innen und Verbraucher*innen mit engen geografischen und sozialen Verbindungen und einem gemeinsamen Engagement für die lokale wirtschaftliche Entwicklung in der grenzüberschreitenden Region Ungarns und der Slowakei beteiligt sind. Die vorgeschlagenen Aktionen tragen dazu bei, die Möglichkeiten und das Wissen über kurze Versorgungsketten (SSC) zu erweitern, insbesondere im Hinblick auf die heutigen Ernährungsbedürfnisse, das Bewusstsein für Lebensmittel und die moderne Lebensmittelproduktion. Die allgemeinen Ziele der Aktion sind folgende
- Entwicklung von grenzüberschreitenden Kooperationen zur Verbesserung der Position von Kleinbauern und -bäuerinnen und Lebensmittelproduzent*innen in Wertschöpfungsketten
- Erhöhung des Verbleibs von Geld in der lokalen Wirtschaft und im Agrotourismus durch Unterstützung lokaler Erzeuger*innen und Lieferant*innen, Dienstleistungen und lokaler Unternehmen
- Herstellung umweltfreundlicherer Produkte durch Verringerung der zurückgelegten Lebensmittelkilometer und der Umweltverschmutzung
- Aufbau von Wissen über den Zusammenhang zwischen Konsum und seinen Auswirkungen auf die Umwelt durch achtsamen Konsum
- Unterstützung von Pilotprojekten von SSC-Stakeholdern, bei denen es sich um einen kleinen, zeitlich begrenzten Versuch handelt, der dazu dient, die Durchführbarkeit, die Wirksamkeit und die Auswirkungen eines Konzepts, eines Produkts oder einer Dienstleistung zu testen, bevor sie in großem Maßstab umgesetzt werden.
Aktion: Soziale Innovationen für benachteiligte und gefährdete Gruppen
Die vorgeschlagene Aktion zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter und gefährdeter Gruppen zu verbessern, ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, hochwertige und nachhaltige Arbeitsplätze und Beschäftigungsformen zu schaffen sowie Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Zu den benachteiligten und gefährdeten Gruppen gehören Personen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, aus segregierten oder marginalisierten Gemeinschaften stammen und beim Eintritt in den Arbeitsmarkt mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontiert sind (Qualifikation, berufliche oder persönliche Defizite, regionale Nachteile).
Soziale Innovationen sollen die Beschäftigungsfähigkeit verbessern, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung abbauen, die Arbeitsmarktbeteiligung und -integration, die soziale Eingliederung und die Lebensqualität von benachteiligten und gefährdeten Gruppen stärken. Aufgrund der Komplexität der ungedeckten Bedürfnisse der Zielgruppen sollten komplexe Projekte entwickelt werden, die mehrere komplementäre Aktivitäten umfassen, die auf die Bedürfnisse der Zielgruppen zugeschnitten sind.
Die Aktion unterstützt die gemeinsame Entwicklung oder Anpassung sozialer Innovationen, die neue Methoden und Ansätze zur Bewältigung ungedeckter sozialer Bedürfnisse auf der Grundlage von neuem Wissen, Erfahrung und Fachwissen darstellen. Das Programm fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Partnerschaften, an denen mehrere Interessengruppen beteiligt sind, und ermöglicht so gemeinsame Innovationen (Entwicklung neuer Methoden, Netzwerke, Dienstleistungen und Kooperationen) und die gemeinsame Durchführung von Pilotprojekten, bei denen es sich um kleine, zeitlich begrenzte Versuche handelt, mit denen die Durchführbarkeit, die Wirksamkeit und die Auswirkungen eines Konzepts, eines Produkts oder einer Dienstleistung vor der vollständigen Umsetzung getestet werden.
Aktion: Inklusive und hochwertige Bildung
Die Aktion zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Aufbau integrativer und leistungsstarker Bildungssysteme für Bildungsgemeinschaften zu fördern, in denen benachteiligte Lernende leben, um ihre Eingliederung und gleichberechtigte Teilhabe zu unterstützen. Zu den benachteiligten Lernenden gehören Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien, die aus segregierten oder marginalisierten Gemeinschaften stammen, sowie Schüler*innen mit Lern-, Verhaltens- oder Entwicklungsschwierigkeiten und Behinderungen.
Die Aktion zielt darauf ab, die Bildungsergebnisse zu verbessern, einen gleichberechtigten Zugang zu einer sinnvollen Bildung zu gewährleisten und die Zahl der Schulabbrecher*innen zu verringern. Im Mittelpunkt dieses Ansatzes stehen die integrierte Entwicklung - die Verknüpfung von Infrastrukturinvestitionen mit pädagogischen Innovationen - sowie die Stärkung der Kompetenzen der Lehrkräfte und der Einsatz digitaler und KI-gestützter Bildungsinstrumente.
Das Programm fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Multi-Stakeholder-Partnerschaften, die ein gegenseitiges Lernen ermöglichen, insbesondere die lokale Anpassung bewährter Praktiken, den Wissensaustausch, gemeinsame Innovationen und die gemeinsame Durchführung von Pilotprojekten, die auf einen nachhaltigen Wandel in formalen und nicht formalen Bildungseinrichtungen abzielen.
Aktion: Familien- und gemeindenahe Gesundheitsdienste
Ziel der Aktion ist es, den Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Gesundheitskompetenz und damit den Gesundheitszustand der im Programmgebiet lebenden Bevölkerung zu verbessern, indem Gemeinden und Familien mit Aktivitäten, Dienstleistungen und Ausrüstung unterstützt werden, die von der Bevölkerung auf beiden Seiten der Grenze genutzt werden können. Die Aktion fördert eine familienbasierte Gesundheitsversorgung, die gekennzeichnet ist durch
- ganzheitliche Pflege für alle Familienmitglieder über alle Altersstufen hinweg
- Prävention und frühzeitige Intervention wie Impfungen
- Gesundheitsdienste für Mütter und Kinder
- auf die Familieneinheit zugeschnittene Gesundheitserziehung und
- Unterstützung bei der Behandlung chronischer Krankheiten im häuslichen Umfeld.
Die Aktion fördert auch gemeindenahe Gesundheitsdienste, die vor Ort von Gesundheitszentren, aufsuchenden Kliniken oder mobilen Gesundheitseinheiten angeboten werden. Dazu gehören:
- Einsatz von Gesundheitshelfer*innen oder Freiwilligen, die in der primären Gesundheitsversorgung geschult sind
- öffentliche Gesundheitsprogramme wie Impfkampagnen, sanitäre Einrichtungen und Vektorkontrolle
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung wie Aufklärungskampagnen, Vorsorgeuntersuchungen und Ernährungsprogramme und
- Konzentration auf Gerechtigkeit und Erreichen unterversorgter und gefährdeter Bevölkerungsgruppen.
Beide Länder haben mit einem Mangel an Allgemeinmediziner*innen und Ärzt*innen im ambulanten Sektor zu kämpfen. Die Überalterung der medizinischen Bevölkerung, insbesondere der Allgemeinmediziner*innen, stellt eine ernsthafte Herausforderung für das Gesundheitssystem dar. Daher ist es wichtig, junge Ärzt*innen beim Eintritt in die Allgemeinmedizin zu unterstützen und sicherzustellen, dass das System ihnen einen reibungslosen Übergang in die Arbeitswelt ermöglicht. Die Aktion unterstützt die Einführung neuer Technologien und Ansätze, die die Zugänglichkeit, Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung im Bereich der Allgemeinmedizin verbessern. Zu den wichtigsten gehören die digitale Transformation, die personalisierte Medizin, die integrierte Versorgung, die Prävention und die Bildung.
Aktion: Grenzüberschreitende Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen
Die Aktion erleichtert den Grenzübertritt, was die Mobilität von Patient*innen und Angehörigen der Gesundheitsberufe fördert und den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen im Grenzgebiet verbessert.
In vielen Fällen gibt es parallele Kapazitäten und gleichzeitig einen Mangel an medizinischer Versorgung auf beiden Seiten der Grenze. Hauptziel der Maßnahmen ist es, die Gesundheitseinrichtungen in der Grenzregion durch eine effizientere Nutzung räumlicher, instrumenteller, elektronischer und innovativer Lösungen bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen weiterzuentwickeln und diese Verbesserungen zu nutzen, um Dienstleistungen anzubieten, die auch von der Bevölkerung auf der anderen Seite der Grenze in Anspruch genommen werden können.
Ziel der Aktion ist es, die Gesundheitseinrichtungen im Grenzgebiet auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs und der potenziellen grenzüberschreitenden Mobilität der Patient*innen, der fehlenden und parallelen Kapazitäten und Dienstleistungen der Gesundheitseinrichtungen zu modernisieren, um wirklich grenzüberschreitende Gesundheitsdienste zu schaffen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Mindestanforderung für eine Projektpartnerschaft besteht darin, mindestens einen slowakischen und einen ungarischen Partner zu haben. Die maximale Anzahl der Begünstigten innerhalb der Partnerschaft ist nicht begrenzt.
Um förderfähig zu sein, müssen Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Umsetzung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsames Personal
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet auf slowakischer Seite umfasst die folgenden 5 NUTS3-Regionen:
- SK010 - Region Bratislava
- SK021 - Region Trnava
- SK023 - Region Nitra
- SK032 - Region Banská Bystrica
- SK042 - Region Košice
Die Programmregion auf ungarischer Seite umfasst die folgenden 8 NUTS3-Regionen:
- HU110 - Budapest
- HU120 - Komitat Pest
- HU212 - Komitat Komárom-Esztergom
- HU221 - Komitat Győr-Moson-Sopron
- HU311 - Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén
- HU312 - Komitat Heves
- HU313 - Komitat Nógrád
- HU323 - Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg
Bitte beachten Sie, dass der minimale und maximale EFRE-Beitrag pro Projekt von der jeweiligen Aktion abhängt:
- Aktion: Kurze Lieferketten: 150.000 € - 500.000 €
- Aktion: Soziale Innovationen für benachteiligte und gefährdete Gruppen: 150.000 € - 400.000 €
- Aktion: Inklusive und hochwertige Bildung: 150.000 € - 400.000 €
- Aktion: Familien- und gemeindenahe Gesundheitsdienste: 150.000 € - 400.000 €
- Aktion: Grenzüberschreitende Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen: 300.000 € - 600.000 €
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Antragsformulare müssen in englischer Sprache ausgefüllt und online über das Antragsmodul des Interreg+-Begleitsystems eingereicht werden. Die Antragstellenden können das Online-Antragsmodul über den folgenden Link aufrufen: https://husk.interregplus.eu/21-27
Die Anträge müssen im Rahmen der Maßnahme eingereicht werden, die von den Antragstellenden als erster Schritt beim Ausfüllen des Antragsformulars ausgewählt werden muss.
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