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Call-Eckdaten
Europäische Sportgroßveranstaltung ohne Gewinnzweck
Förderprogramm
Erasmus+ - Sport Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2026-LSSNCESE
Termine
Öffnung
13.11.2025
Deadline
22.01.2026 17:00
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Europäische Sportgroßveranstaltungen zielen darauf ab, eine sehr große Wirkung zu erzielen und Folgeaktivitäten durchzuführen, um den gesellschaftlichen Nutzen und die Förderung der Eingliederung durch Sport zu gewährleisten.
Call-Ziele
Diese Aktion zielt darauf ab, die Organisation von Sportveranstaltungen mit einer europäischen Dimension in den folgenden Bereichen zu unterstützen:
- Freiwilligenarbeit im Sport;
- Soziale Eingliederung durch Sport;
- Bekämpfung von Diskriminierung im Sport, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter;
- Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: Projekte im Rahmen dieser Priorität werden sich hauptsächlich auf Folgendes konzentrieren:
- die Umsetzung der drei Säulen der Initiative "HealthyLifestyle4All",
- die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung und der EU-Leitlinien für körperliche Betätigung,
- die Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports,
- die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Instrument für die Gesundheit,
- die Förderung aller Aktivitäten, die zur Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung anregen,
- die Förderung von traditionellem Sport und Spiel.
Die im Rahmen dieser Aktion ausgewählten Projekte müssen auf eines dieser Ziele ausgerichtet sein. Sie können sich auch auf die übrigen Ziele konzentrieren, aber das Hauptziel muss klar erkennbar sein und im Vorschlag überwiegen. Obwohl das Hauptziel dieser Aktion darin besteht, die Organisation von Sportveranstaltungen zu unterstützen, können diesen Veranstaltungen andere Aktivitäten vorausgehen oder folgen (Workshops, Schulungskurse, Treffen oder andere relevante Aktivitäten), um die Veranstaltung vorzubereiten oder ihr Erbe zu sichern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwarteten Auswirkungen dieser Aktion sind:
- Sensibilisierung für die Rolle des Sports bei der Förderung der sozialen Eingliederung, der Chancengleichheit und der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität (HEPA);
- verstärkte Teilnahme an Sport, körperlicher Betätigung und freiwilligen Aktivitäten.
Erwartete Ergebnisse
Der EU-Zuschuss wird Organisationen gewährt, die für die Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung von Sportveranstaltungen zuständig sind.
Die folgenden Standardaktivitäten werden unterstützt (nicht erschöpfende Liste):
- Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung;
- Organisation von Bildungsaktivitäten für Sportler*innen, Trainer*innen, Organisatoren und Freiwillige im Vorfeld der Veranstaltung;
- Organisation von Begleitaktivitäten zur Sportveranstaltung (Konferenzen, Seminare);
- Ausbildung von Freiwilligen;
- Durchführung von Aktivitäten im Anschluss an die Veranstaltung (Bewertung, Ausarbeitung von Zukunftsplänen);
- Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung.
Die folgenden Sportveranstaltungen werden im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt:
- Sportwettkämpfe, die von nationalen, europäischen oder internationalen Sportverbänden/Vereinigungen/Ligen regelmäßig organisiert werden (nationale Meisterschaften, Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften), es sei denn, die finanzielle Unterstützung wird für die Organisation von Nebenaktivitäten beantragt, die sich an eine breite Bevölkerung richten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.
- im Bereich des Sports tätig sein
Eine solche Organisation kann zum Beispiel sein (nicht erschöpfende Liste):
- eine öffentliche Einrichtung, die für den Sport auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene zuständig ist;
- eine Sportorganisation auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder internationaler Ebene;
- ein Nationales Olympisches Komitee oder ein nationaler Sportverband;
- eine Organisation, die die Bewegung "Sport für alle" vertritt;
- eine Organisation, die auf dem Gebiet der Bewegungsförderung tätig ist;
- eine Organisation, die den Sektor der aktiven Freizeitgestaltung vertritt;
- eine Organisation, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig ist.
Eine europäische Sportveranstaltung ohne Erwerbszweck ist länderübergreifend und umfasst:
- Für die europäische Großveranstaltung: mindestens 15 Organisationen (ein einziger Antragsteller + 14 teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner vorgestellt werden) aus 15 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Die Zusammensetzung des Konsortiums muss den Anforderungen für den beantragten Zuschuss entsprechen.
Für bestimmte Einrichtungen können besondere Beschränkungen und Sanktionen gelten (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen). Einrichtungen, die auf einer Sanktionsliste aufgeführt sind und/oder restriktiven Maßnahmen unterliegen, wie unter www.sanctionsmap.eu aufgeführt, sind nicht berechtigt, in irgendeiner Eigenschaft teilzunehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Andere Einrichtungen, die unter die Verordnung Nr. 833/2014 fallen, können nur teilnehmen, wenn dies gemäß den Bedingungen der Aufforderung zulässig ist und ihnen von der Bewilligungsbehörde eine Ausnahme gemäß Artikel 5l Absatz 2 Buchstabe e) gewährt wird, mit dem Ziel, den Mobilitätsaustausch von Einzelpersonen und zwischenmenschliche Kontakte zu fördern.
weitere Förderkriterien
Für die europäische Großveranstaltung müssen die Aktivitäten in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden. Das Sportereignis muss mindestens sieben verschiedene Sportarten umfassen und Aktivitäten beinhalten, die während des gesamten Jahres nach dem Ereignis durchgeführt werden, um den gesellschaftlichen Nutzen (z. B. in den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Gesundheit) und die Förderung der Integration durch Sport zu gewährleisten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026Erasmus+ Programme Guide 2026(3182kB)
Kontakt
Website
European Education and Culture Executive Agency-Sport
EACEA-SPORT@ec.europa.eu
Website
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