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Call-Eckdaten
EU4CSOs in der Ukraine - Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2025
Förderprogramm
Ukraine-Fazilität
Call Nummer
EuropeAid/184490/DD/ACT/UA
Termine
Öffnung
18.11.2025
Deadline
29.01.2026 12:00
Förderquote
51 - 95%
Budget des Calls
€ 17.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, die Zivilgesellschaft in der Ukraine am Aufbau und an der Aufrechterhaltung eines widerstandsfähigen und integrativen demokratischen Landes zu beteiligen, und zwar inmitten der Herausforderungen, die durch den Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und im Zusammenhang mit den Reformen für den EU-Beitritt der Ukraine entstanden sind. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung mittelgroßer, kleiner und basisorientierter Organisationen, einschließlich solcher, die ihren Sitz außerhalb der Hauptstadt Kiew haben.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung von Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen in ausgewählten Schwerpunktbereichen, die es ermöglichen, Organisationen in die Lage zu versetzen, sich gemeinsam an der Umsetzung und Überwachung von Reformen zu beteiligen, zur Politikgestaltung und Entscheidungsfindung beizutragen, mit Behörden zusammenzuarbeiten und die Erbringung grundlegender Dienstleistungen zu unterstützen, lokale und Basisorganisationen zu stärken, die Bürger*innenbeteiligung und demokratische Prozesse zu fördern und eine gerechte und gleichberechtigte Entwicklung zu gewährleisten, die niemanden zurücklässt.
In dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung von Dritten durch die Einbeziehung von Unterfinanzierungsregelungen obligatorisch.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist in fünf Lose unterteilt, die nachstehend aufgeführt sind.
Los 1 - Frauen/Gleichstellung
Zu den Prioritäten gehören unter anderem:
- Stärkung der Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Frauenbewegungen bei der Förderung von Reformen zur Verringerung der Geschlechterungleichheit in der Ukraine;
- Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, konfliktbedingter sexueller Gewalt und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen, Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Unterstützung der Überlebenden.
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Streitkräften, Unterstützung von Frauen im Militär und Veteran*innen;
- Förderung der gleichberechtigten und inklusiven Teilhabe an politischen und sozialen Prozessen sowie am Wiederaufbau der Ukraine, Abbau der Diskriminierung von LGBTIQ+-Personen, Frauen und Mädchen aus nationalen und religiösen Minderheiten, älteren Frauen, Frauen und Mädchen mit Behinderungen und anderen von Marginalisierung bedrohten Gruppen.
Los 2 - Medien
Zu den Prioritäten gehören unter anderem:
- Unterstützung der Selbsterhaltung gezielter Medien, damit diese effektiv und unabhängig arbeiten können, sowohl finanziell als auch journalistisch, mit greifbaren mittelfristigen Ergebnissen.
- Unterstützung der Modernisierung der ukrainischen Medienredaktionen (z. B. durch neue technische Lösungen und KI-Tools), um ihre Position auf dem Markt zu stärken und die Verbindung zum Publikum zu verbessern.
- Stärkung der Vertrauenswürdigkeit und des Ansehens der ukrainischen Medien beim ukrainischen Publikum durch Verbesserung der Fähigkeit der ukrainischen Journalisten, über Entwicklungen im Hinblick auf demokratische Rechenschaftspflicht und Reformen zu informieren und diese zu erklären.
Los 3 - Menschenrechte
Zu den Prioritäten gehören unter anderem:
- Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen, Misshandlung, Ungleichheit und allen Formen der sozialen Ausgrenzung in der Ukraine, mit besonderem Schwerpunkt auf der Unterstützung von Gruppen, die von Mehrfachdiskriminierung und/oder Benachteiligung bedroht sind
- Aufarbeitung der negativen Folgen des Krieges Russlands gegen die Ukraine, Stärkung der Überlebenden von Kriegsverbrechen und der Menschen, die unter der Besatzung leiden, Förderung von Gerechtigkeit, Wahrheitsfindung und Gedenken sowie Unterstützung bei der Wiederherstellung von Rechten
- Stärkung des Menschenrechtsbewusstseins und Förderung von Menschenrechtsaktivismus, Aufbau einer Kultur der Achtung der Menschenwürde, Gleichheit und Gerechtigkeit
Los 4 - Sozialer Zusammenhalt
Zu den Prioritäten gehören unter anderem:
- Befähigung zivilgesellschaftlicher Organisationen, einschließlich Basisorganisationen, zur Erleichterung der Bereitstellung sozialer Dienste für schutzbedürftige und marginalisierte Gruppen in der Ukraine (z. B. Binnenvertriebene, LGBTIQ+, Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Roma) und zur Stärkung der Beziehungen zwischen lokalen Gemeinschaften und lokalen Behörden mit den schutzbedürftigen Gruppen in ihrer Region, insbesondere durch die Erleichterung von Beschäftigungsmöglichkeiten in Abstimmung mit lokalen Arbeitgeber*innen
- Beitrag zum Aufbau und zur Stärkung der Einheit der Bürger*innen, um ein gemeinsames Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl zu schaffen und auf dieselben nationalen Ziele hinzuarbeiten
- Unterstützung der Wiedereingliederung von Veteran*innen durch mentale, psychosoziale, soziale und beschäftigungspolitische Unterstützung und Förderung des Unternehmertums, um eine faire Behandlung von Veteran*innen zu gewährleisten, aber auch den sozialen Zusammenhalt zu erhalten
Los 5 - Jugend
Zu den Prioritäten gehören unter anderem:
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Integration von Jugendlichen und Entwicklung ihrer Fähigkeiten für die Arbeit mit jungen Binnenflüchtlingen
- Stärkung der Jugendbeteiligung an der lokalen und nationalen Politik und Entwicklung von Peer-to-Peer-Beziehungen mit ukrainischen Jugendlichen im Ausland
- Unterstützung des Jugend-Ökosystems in der Ukraine im Hinblick auf die Angleichung an die EU-Politik oder bewährte Verfahren (z. B. EU-Jugendstrategie, Jugendgarantie, Erasmus+-Programm usw.) und Bereitstellung institutioneller und technischer Unterstützung für Jugendprojekte und -programme zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit junger Menschen
- Förderung der Jugendaktivierung und des Engagements in den lokalen Gemeinschaften durch Stärkung des Engagements der Jugend in Sportorganisationen auf dezentraler, gemeindebasierter Ebene
Alle Aktionen sollten geschlechtersensibel und rechtebasiert sein. Die Aktionen sollten Querschnittsthemen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter, Umweltpraktiken, der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und Minderheitengruppen behandeln.
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Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Arten von Aktivitäten können im Rahmen dieses Aufrufs pro Los finanziert werden. Die Listen sind jedoch nicht erschöpfend.
Los 1: Frauen/Gleichstellung
- Sammlung hochwertiger Daten, Überwachung und Analyse des Stands der Gleichstellung der Geschlechter und von Diskriminierungsfällen in der Ukraine als Grundlage für faktengestützte Maßnahmen und Strategien
- Dokumentation und Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt, konfliktbedingte sexuelle Gewalt und andere Menschenrechtsverletzungen, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, die Rechenschaftspflicht zu fördern, die Justiz voranzubringen und die Überlebenden zu stärken
- Unterstützung der ukrainischen Regierung bei der Umsetzung von Reformen zur Verringerung von Diskriminierung und Ungleichheit, u. a. durch Informationsaustausch, Austausch von Fachwissen, Aufbau von Kapazitäten und Integration gleichstellungsorientierter Ansätze in Politik und Praxis
- Stärkung professioneller Netzwerke zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Einbindung von Basisorganisationen und der Förderung der Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteur*innen
- Förderung einer Kultur der Nulltoleranz gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt, konfliktbedingter sexueller Gewalt und allen Formen von Diskriminierung
- Unterstützung von Initiativen auf Gemeindeebene, die die Gleichstellung der Geschlechter und die gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen auf lokaler Ebene fördern
- Förderung und Stärkung der Führungsqualitäten von Frauen mit Schwerpunkt auf einer stärkeren Vertretung in traditionell von Männern dominierten Berufsfeldern
Los 2: Medien
- Durchführung von Analysen und Datenerhebungen zur Wahrnehmung des Vertrauens in die Medien und zur Reichweite und/oder zu Fragen der Meinungsfreiheit und Medienregulierung
- Ermöglichung einer zeitnahen und genauen Watchdog-Berichterstattung (einschließlich Frühwarnung), Vernetzung und Erfahrungsaustausch zwischen ausländischen, nationalen und regionalen/lokalen Akteur*innen
- Durchführung von Aktivitäten, die zu einem Ausbau der Berichterstattungs- und Produktionskapazitäten, des technischen Fachwissens und der Branchenkenntnisse der Zivilgesellschaft und/oder der Journalist*innen führen, die investigative und überwachende Tätigkeiten durchführen
- Unterstützung der Entwicklung und Durchsetzung professioneller ethischer Standards im Mediensektor
- Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz bei der Verfolgung von investigativen/überwachenden Berichten; Bereitstellung rechtlicher und anderer Formen der Unterstützung für investigative Journalist*innen/Aktivist*innen
- Förderung einer Kultur der Nulltoleranz gegenüber Korruption und anderen Formen der Kriminalität in der Gesellschaft
- Stärkung des professionellen investigativen Journalismus und einer qualitativ hochwertigen Berichterstattung auf lokaler Ebene
- Unterstützung der Medienmodernisierung und der Entwicklung von Geschäftsplänen zur Steigerung der finanziellen Selbstständigkeit
- Entwicklung von Pilotprojekten und/oder vollwertigen Mechanismen zur Einführung einer transparenteren und zuverlässigeren Messung der Einschaltquoten, um mehr Werbeinvestitionen für die verschiedenen Medientypen anzuziehen und einen fairen Wettbewerb zu fördern
- Durchführung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, einschließlich Schulungen, für Journalisten und andere Medienschaffende, um die Fähigkeiten der Nachrichtenredaktionen zu modernisieren (auch unter dem Aspekt der Technologie)
- Durchführung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, einschließlich Schulungen, für Journalist*innen und andere Medienschaffende, um sie besser in die Lage zu versetzen, das Publikum über die Integration der EU/Ukraine zu informieren und aufzuklären
Los 3: Menschenrechte
- Überwachung, Dokumentation und Analyse der Menschenrechtssituation in der Ukraine, Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, die Rechtsstaatlichkeit voranzutreiben, Toleranz, Gleichheit und Vielfalt zu fördern und den Wandel zu unterstützen
- Bereitstellung von rechtlicher, psychologischer, informativer und anderer grundlegender Unterstützung für Überlebende von schweren Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das Völkerrecht
- Organisation von Sensibilisierungs- und Advocacy-Initiativen, einschließlich solcher, die sich an ein internationales Publikum richten, um die Wahrheit über Kriegsverbrechen und die Auswirkungen der Besetzung in der Ukraine zu bewahren
- Durchführung von Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen zur Förderung eines besseren Verständnisses und der Achtung der Menschenrechte in der breiten Öffentlichkeit
- Durchführung von Initiativen zum Aufbau von Kapazitäten, um das Wissen über und die Anwendung von Menschenrechtsstandards bei verschiedenen Zielgruppen zu verbessern
- Unterstützung der ukrainischen Regierung bei der Integration internationaler Menschenrechtsstandards und bewährter Praktiken in die nationale Politik
- Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und -aktivisten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit gefährdet oder bedroht sind
- Förderung und Unterstützung von Initiativen auf Gemeindeebene und an der Basis, die die Menschenrechte voranbringen und die gleichberechtigte Beteiligung an lokalen Entscheidungsprozessen fördern
- Unterstützung innovativer und maßgeschneiderter Ansätze zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und Ungleichheiten
Los 4: Sozialer Zusammenhalt
- Maßnahmen zur Erleichterung und Verbesserung der Qualität sozialer Dienstleistungen für gefährdete Gruppen in der Ukraine (Binnenvertriebene, LGBTQI, Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen), z. B. zur Gewährleistung ihres Zugangs zu Bildung, Gesundheitsversorgung usw.
- Maßnahmen zur Zusammenführung von Arbeitgeber*innne und Arbeitnehmer*innen aus gefährdeten Gruppen und zur Abstimmung des lokalen Arbeitskräftebedarfs auf die Fähigkeiten der Arbeitnehmer*innen
- Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten zur Schulung von Binnenvertriebenen, Aufnahmegemeinschaften und zuständigen Behörden in Fragen der Wiedereingliederung
- Maßnahmen zur Bereitstellung von individueller Beratung, Selbsthilfegruppen und psychosozialen Diensten sowie Maßnahmen zur Einbeziehung der gefährdeten Gruppen und der Aufnahmegemeinschaften in die Planung und Durchführung von Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Maßnahmen, die das Gefühl der nationalen Einheit fördern und Ukrainer*innen im Ausland mit Bürger*innen im Land zusammenbringen
- Maßgeschneiderte Maßnahmen zur Erleichterung der Wiedereingliederung von Veteranen mit Schwerpunkt auf dem körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Wohlergehen
Los 5: Jugend
- Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, um junge Menschen zu schulen und mit lokalen Binnenvertriebenen und Veteran*innen in Kontakt zu treten sowie Peer-to-Peer-Beziehungen zu jungen Binnenvertriebenen und jungen Veteran*innen aufzubauen
- Sensibilisierungsmaßnahmen für die Jugend und Förderung der Beteiligung der Jugend an politischen Foren bei gleichzeitiger Verbesserung des Verständnisses der politischen Landschaft für die Jugend und die Politikgestaltung in der Ukraine und in Europa
- Schulungsmaßnahmen, die die Jugend in die Lage versetzen, sich in den EU-Integrationsprozess einzubringen, und die Jugendorganisationen dabei unterstützen, integrative Methoden der Jugendarbeit zu entwickeln, indem sie Initiativen zur Mitgestaltung und Mitgestaltung von Projekten fördern
- Befähigung von Jugend- und Sportorganisationen, das Engagement von Jugendlichen in lokalen Sportvereinen zu verstärken, indem Jugendliche dabei unterstützt werden, sich an der Politik und am Entscheidungsfindungsprozess lokaler Sportvereine auf kommunaler Ebene zu beteiligen, wodurch die Autonomie der Sportorganisationen und die Beteiligung von Jugendlichen an sportlichen Aktivitäten im Einklang mit der Politik der nationalen Behörden gestärkt werden
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Es gibt drei Gruppen von Förderkriterien, die sich beziehen auf:
die Akteure:
- Der "federführende Antragsteller", d. h. die Einrichtung, die das Antragsformular einreicht;
- gegebenenfalls seine (n) Mitantragsteller (wenn nicht anders angegeben, werden der federführende Antragsteller und seine(n) Mitantragsteller im Folgenden gemeinsam als "Antragsteller" bezeichnet);
- und gegebenenfalls mit dem federführenden Antragsteller und/oder dem/den Mitantragsteller(n) verbundene Einrichtung(en) ;
die Maßnahmen:
- Maßnahmen, für die eine Finanzhilfe gewährt werden kann;
die förderfähigen Kosten oder Ergebnisse/Voraussetzungen:
- wenn die Finanzhilfe in Form einer (vollständigen oder teilweisen) Kostenerstattung gewährt wird: die förderfähigen Kosten, die Arten von Kosten, die bei der Festsetzung der Höhe der Finanzhilfe berücksichtigt werden können.
- wenn die Finanzhilfe in Form einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung (ganz oder teilweise) gewährt wird: die Bedingungen für die Zuschussfähigkeit der Ergebnisse/Voraussetzungen.
Hauptantragsteller
Um für eine Finanzhilfe in Frage zu kommen, muss der federführende Antragsteller:
- eine juristische Person sein und
- keinen Erwerbszweck verfolgen und
- eine bestimmte Art von Organisation sein, z. B. eine Nichtregierungsorganisation, und
- seinen tatsächlichen Sitz in der Ukraine oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen förderfähigen Land gemäß dem Basisrechtsakt(Ukraine-Fazilität) haben und
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme zusammen mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den verbundenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren und
- sich nicht in einer der in Abschnitt 2.4 des Leitfadens aufgeführten Situationen befinden.
Der federführende Antragsteller muss mit dem/den Mitantragsteller(n) wie nachstehend beschrieben zusammenarbeiten.
Wird dem federführenden Antragsteller der Zuschussvertrag gewährt, wird er der in Anhang G (Besondere Bedingungen) als Koordinator bezeichnete Begünstigte. Der Koordinator ist der einzige Ansprechpartner des öffentlichen Auftraggebers. Er vertritt alle anderen Mitbegünstigten (falls vorhanden) und koordiniert die Konzeption und Durchführung der Maßnahme.
Mitantragsteller(innen)
Der federführende Antragsteller muss mit mindestens 2 Mitantragstellern zusammenarbeiten.
- Die Mitantragsteller beteiligen sich an der Konzeption und Durchführung der Maßnahme, und die ihnen entstehenden Kosten sind in gleicher Weise förderfähig wie die des Hauptantragstellers.
- Mitantragsteller müssen die für den Hauptantragsteller selbst geltenden Förderkriterien erfüllen.
- Die Mitantragsteller müssen das Mandat in Anhang A.2 Abschnitt 5 unterzeichnen.
Wird der Vertrag über die Gewährung einer Finanzhilfe geschlossen, wird/werden der/die Mitantragsteller (sofern vorhanden) (zusammen mit dem Koordinator) zum Begünstigten der Maßnahme
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte
Bei allen Losen müssen die Antragsteller eine finanzielle Unterstützung für Dritte (Unterfinanzierungsprogramme) vorschlagen, um die Ziele der Aktion zu erreichen. Das für die finanzielle Unterstützung Dritter vorgesehene Budget muss mindestens 25 % des beantragten Gesamtbudgets des Projekts betragen.
Der Höchstbetrag für die finanzielle Unterstützung Dritter beträgt 60 000 EUR, es sei denn, die Verwirklichung der Ziele der Maßnahmen wäre ansonsten unmöglich oder übermäßig schwierig; in diesem Fall kann dieser Schwellenwert überschritten werden. Gegebenenfalls kann ein Schwellenwert von weniger als 60 000 EUR festgelegt werden.
In Übereinstimmung mit den vorliegenden Leitlinien und insbesondere mit den in diesem Abschnitt genannten Bedingungen oder Einschränkungen sollte der federführende Antragsteller in Abschnitt 2.1.1 des Anhangs a.2 (Formular für den Finanzhilfeantrag - Vollantrag) folgende Angaben machen
- die Gesamtziele, das/die spezifische(n) Ziel(e) und die Outputs (d. h. die Ergebnisse), die mit der finanziellen Unterstützung erreicht werden sollen;
- die verschiedenen Arten von Aktivitäten, die für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen, auf der Grundlage einer festgelegten Liste;
- die Arten von Personen oder Personenkategorien, die eine finanzielle Unterstützung erhalten können;
- die Kriterien für die Auswahl dieser Einrichtungen und die Gewährung der finanziellen Unterstützung;
- die Kriterien für die Festlegung des genauen Betrags der finanziellen Unterstützung für jede dritte Einrichtung; und
- der Höchstbetrag, der gewährt werden kann.
In jedem Fall müssen die oben genannten obligatorischen Bedingungen für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung (Punkte 1 bis 6) in der Finanzhilfevereinbarung genau festgelegt werden, um jegliche Ermessensausübung zu vermeiden.
Die Empfänger der finanziellen Unterstützung dürfen nicht in den Listen der restriktiven Maßnahmen der EU aufgeführt sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 30 und 36 Monaten
Zusätzliche Informationen
Um sich für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu bewerben, müssen sich die Organisationen in PADOR registrieren und ihren Antrag in PROSPECT einreichen (siehe Abschnitt 2.2.2 der Leitlinien). Ziel von PROSPECT ist es, die Verwaltung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen effizienter zu gestalten und den Organisationen der Zivilgesellschaft durch eine Reihe neuer Funktionen wie die Online-Einreichung und die Möglichkeit, den Status ihres Antrags online zu verfolgen, einen besseren Service zu bieten.
Vorbereitung: Informationsveranstaltung 9. Dezember 2025, 10:30 Uhr Kiewer Zeit, Online- und Benutzerhandbücher
Um den Antragstellern zu helfen, sich vor der Online-Einreichung mit dem System vertraut zu machen, wird am 9. Dezember 2025, 10:30 Uhr Kiewer Zeit, eine Informationsveranstaltung online organisiert. Das Anmeldeformular finden Sie unter https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_7H1zEe-7QI-Gfek71NW8NQ.
Sollten Sie an dieser Sitzung interessiert sein, senden Sie bitte bis zum 2. Dezember 2025 COB eine E-Mail an DELEGATION-UKRAINE-CIVILSOCIETY@eeas.europa.eu und geben Sie dabei an: Name, Vorname, Nationalität und E-Mail-Adresse der Personen, die teilnehmen werden, sowie deren Organisation (maximal zwei Teilnehmer pro Organisation). Die Kosten, die den Antragstellern für die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung entstehen, werden nicht erstattet.
Alle Organisationen können weitere Informationen zu PROSPECT im Benutzerhandbuch und in den E-Learning-Videos finden. Sie können sich auch über das Online-Supportformular in PROSPECT an unser technisches Supportteam wenden.
Der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung gestellte Richtwert beläuft sich auf insgesamt 17 000 000 EUR. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Vorläufige Aufteilung der Mittel nach Losen:
- Los 1 Frauen/Gender: 5 000 000 EUR
- Los 2 Medien: 3 000 000 EUR
- Los 3 Menschenrechte: 3 000 000 EUR
- Los 3 Sozialer Zusammenhalt: 3 000 000 EUR
- Los 3 Jugend: 3 000 000 EUR
Wenn die für ein bestimmtes Los angegebene Zuweisung aufgrund unzureichender Qualität oder Anzahl der eingegangenen Vorschläge nicht verwendet werden kann, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die verbleibenden Mittel für (ein) andere(s) Los(e) neu zuzuweisen.
Umfang der Finanzhilfe
Jeder im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen:
Los 1 Frauen/Geschlechter
- Mindestbetrag: 2 000 000 EUR
- Höchstbetrag: 2 500 000 EUR
Los 2 Medien
- Mindestbetrag: 1 000 000 EUR
- Höchstbetrag: 1 500 000 EUR
Los 3 Menschenrechte:
- Mindestbetrag: 1 000 000 EUR
- Höchstbetrag: 1 500 000 EUR
Los 4 Sozialer Zusammenhalt
- Mindestbetrag: 1 000 000 EUR
- Höchstbetrag: 1 500 000 EUR
Los 5 Jugend
- Mindestbetrag: 1 000 000 EUR
- Höchstbetrag: 1 500 000 EUR
Jeder im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragte Zuschuss darf nicht zwischen den folgenden Mindest- und Höchstprozentsätzen der förderfähigen Gesamtkosten der Aktion liegen:
- Mindestprozentsatz: 51 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Höchstsatz: 95 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme (siehe auch Abschnitt 2.1.4).
Der Restbetrag (d. h. die Differenz zwischen den Gesamtkosten der Maßnahme und dem beim öffentlichen Auftraggeber beantragten Betrag) muss aus anderen Quellen als dem Gesamthaushalt der Union oder dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden.
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