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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung: Module
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-MODULE
Termine
Öffnung
27.11.2025
Deadline
03.02.2026 17:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 35.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich der Studien zur Europäischen Union, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul hat einen Mindestumfang von 40 Unterrichtsstunden pro akademischem Jahr für eine Dauer von drei Jahren. Die Module können sich auf ein bestimmtes Fachgebiet der Europastudien konzentrieren oder einen multidisziplinären Ansatz verfolgen und daher den akademischen Beitrag mehrerer Professor*innen und Expert*innen in Anspruch nehmen. Sie können auch die Form von kurzen Fach- oder Sommerprogrammen annehmen.
Call-Ziele
Die Jean-Monnet-Aktionen "Lehre und Forschung" werden:
- Förderung von Spitzenleistungen in Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien weltweit und Erleichterung der Karriereentwicklung im Bereich der EU-Studien für die nächste Generation.
- Förderung des Dialogs zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich politischer Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamt*innen, Akteuren der Zivilgesellschaft, Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien.
- Wissen und Erkenntnisse zur Unterstützung der EU-Politik zu generieren und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt zu stärken.
- eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen und das Wissen über die EU in der breiten Gesellschaft zu verbreiten (über die akademische Welt und das Fachpublikum hinaus), um die EU der Öffentlichkeit näher zu bringen.
- sich bemühen, gegenüber Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Träger der öffentlichen Diplomatie zu fungieren, die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit dessen zu erhöhen, wofür die Europäische Union steht und was sie zu erreichen beabsichtigt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Für die direkt an den Aktionen beteiligten Teilnehmer*innen werden die Jean-Monnet-Aktionen "Lehre und Forschung" positive und dauerhafte Auswirkungen sowohl auf Studierende als auch auf Forscher*innen/Professor*innen haben, die anhand der unten aufgeführten quantitativen und qualitativen Indikatoren gemessen werden sollen.
Quantitative Indikatoren:
- Anzahl der Hochschuleinrichtungen, die die EU-Dimension der von ihnen abgedeckten Disziplinen verstärken;
- Anzahl der EU-Themen, die in die Lehre und Forschung von Fakultäten/Abteilungen aufgenommen wurden, in denen der EU-Blickwinkel normalerweise nicht über die Fächer hinausgeht, die typischerweise für ihre EU-Assoziation bekannt sind;
- Anzahl der Studierenden, die durch die Jean-Monnet-Aktionen erreicht wurden;
- Anzahl der neuen Lehrstuhlinhaber*innen;
- Anzahl der Veröffentlichungen zu EU-bezogenen Themen;
- Anzahl der Strategiepapiere zur Unterstützung politischer Entscheidungsträger*innen bei EU-bezogenen Themen;
- Anzahl der Jean-Monnet-Projekte in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Ausmaß, in dem Foren und Plattformen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen der akademischen und der nichtakademischen Welt vorhanden sind;
- mehr Möglichkeiten für junge Forschende, ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern und ihre Karriere voranzutreiben.
Qualitative Indikatoren:
- Verbesserung der Kenntnisse über die europäische Politik;
- Ausmaß, in dem sich Hochschuleinrichtungen mit der breiteren Gesellschaft und der nichtakademischen Welt über EU-Themen austauschen;
- gesteigertes Bewusstsein für EU-bezogene Themen in der nichtakademischen Welt;
- verbesserte Verbreitung der Ergebnisse von Jean-Monnet-Projekten in der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger*innen.
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Erwartete Ergebnisse
Ein Jean-Monnet-Modul muss im Umfang von mindestens 40 Unterrichtsstunden pro akademischem Jahr im Bereich der Studien zur Europäischen Union (wie oben beschrieben) abgehalten werden.
Zu den Unterrichtsstunden zählen direkte Kontaktstunden im Rahmen von Gruppenvorlesungen, Seminaren und Tutorien und können alle vorgenannten Formen des Fernunterrichts umfassen, nicht aber Einzelunterricht und/oder Betreuung. Für Module sind Sommerkurse anrechenbar.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. angeschlossene Einrichtungen)
- eine Hochschuleinrichtung (HEI); und
- ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland haben.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Es sind nur Anträge von Einzelbewerbern zulässig.
Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Dieses Finanzierungsmodell ermöglicht es, den Schwerpunkt auf die Ergebnisse (Outputs) und nicht auf den Input zu legen und damit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Vordergrund zu stellen. Die Pauschalbeträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Ausrüstungskosten und Kosten für Unterverträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab.
Die Antragstellende müssen in ihrem Antrag die in den Tabellen des Erasmus+ Programmleitfadens angegebene Höhe des Pauschalbetrags beantragen. In den Tabellen ist der Gesamtpauschalbetrag pro Land angegeben, der der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entspricht.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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