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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung: Exzellenzzentren
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2026-HEI-TCH-RSCH-COE
Termine
Öffnung
27.11.2025
Deadline
03.02.2026 17:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren sind Kompetenz- und Wissenszentren zu Themen der Europäischen Union. Sie sollten das Fachwissen und die Kompetenzen hochrangiger Experten bündeln, um Synergien zwischen den verschiedenen Disziplinen und Ressourcen im Bereich der Europastudien zu entwickeln und gemeinsame transnationale Aktivitäten zu schaffen; außerdem gewährleisten sie die Offenheit gegenüber der Zivilgesellschaft. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Studierende von Fakultäten, die sich normalerweise nicht mit EU-Themen befassen, sowie politische Entscheidungsträger, Beamt*innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit zu erreichen.
Call-Ziele
Die Jean-Monnet-Aktionen "Lehre und Forschung" werden:
- Förderung von Spitzenleistungen in Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien weltweit und Erleichterung der Karriereentwicklung im Bereich der EU-Studien für die nächste Generation.
- Förderung des Dialogs zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich politischer Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft, Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien.
- Wissen und Erkenntnisse zur Unterstützung der EU-Politik zu generieren und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt zu stärken.
- eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen und das Wissen über die EU in der breiten Gesellschaft zu verbreiten (über die akademische Welt und das Fachpublikum hinaus), um die EU der Öffentlichkeit näher zu bringen.
- sich bemühen, gegenüber Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Träger der öffentlichen Diplomatie zu fungieren, die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit dessen zu erhöhen, wofür die Europäische Union steht und was sie zu erreichen beabsichtigt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Für die direkt an den Aktionen beteiligten Teilnehmer*innen werden die Jean-Monnet-Aktionen "Lehre und Forschung" positive und dauerhafte Auswirkungen sowohl auf Studierende als auch auf Forscher*innen/Professor*innen haben, die anhand der unten aufgeführten quantitativen und qualitativen Indikatoren gemessen werden sollen.
Quantitative Indikatoren:
- Anzahl der Hochschuleinrichtungen, die die EU-Dimension der von ihnen abgedeckten Disziplinen verstärken;
- Anzahl der EU-Themen, die in die Lehre und Forschung von Fakultäten/Abteilungen aufgenommen wurden, in denen der EU-Blickwinkel normalerweise nicht über die Fächer hinausgeht, die typischerweise für ihre EU-Assoziation bekannt sind;
- Anzahl der Studierenden, die durch die Jean-Monnet-Aktionen erreicht wurden;
- Anzahl der neuen Lehrstuhlinhaber*innen;
- Anzahl der Veröffentlichungen zu EU-bezogenen Themen;
- Anzahl der Strategiepapiere zur Unterstützung politischer Entscheidungsträger*innen bei EU-bezogenen Themen;
- Anzahl der Jean-Monnet-Projekte in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Ausmaß, in dem Foren und Plattformen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen der akademischen und der nichtakademischen Welt vorhanden sind;
- mehr Möglichkeiten für junge Forschende, ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern und ihre Karriere voranzutreiben.
Qualitative Indikatoren:
- Verbesserung der Kenntnisse über die europäische Politik;
- Ausmaß, in dem sich Hochschuleinrichtungen mit der breiteren Gesellschaft und der nichtakademischen Welt über EU-Themen austauschen;
- gesteigertes Bewusstsein für EU-bezogene Themen in der nichtakademischen Welt;
- verbesserte Verbreitung der Ergebnisse von Jean-Monnet-Projekten in der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger*innen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und ggf. angeschlossene Einrichtungen)
- eine Hochschuleinrichtung (HEI) sein; und
- ihren Sitz in einem mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaat oder Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland haben.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen Inhaber des ECHE-Zertifikats sein.
In jeder teilnehmenden Hochschuleinrichtung wird nur ein Jean-Monnet-Spitzenforschungszentrum gleichzeitig unterstützt.
Es sind nur Anträge von Einzelbewerbern zulässig.
Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragstellende muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Die Bewilligungsbehörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, der Bewertungsergebnisse, der Finanzierungssätze und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Höchstbetrags fest.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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