Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Zentren für berufliche Spitzenleistungen
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-PEX-COVE
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
03.09.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 68.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Hauptziel der Initiative Centres of Vocational Excellence (CoVE) ist der Aufbau und die Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Berufsbildungsakteure (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen und andere Arbeitgeber*innen, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten öffentlich-privaten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Qualifikationsökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Eingliederung schaffen und die europäische Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.
Call-Ziele
Centres of Vocational Excellence (CoVE) sollen eine treibende Kraft für Reformen im Berufsbildungssektor sein und hochwertige Qualifikationen und Kompetenzen gewährleisten, die zu hochwertigen Arbeitsplätzen und langfristigen Karrierechancen führen, den Bedürfnissen einer innovativen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft entsprechen und zur Bewältigung von Herausforderungen in wichtigen Wirtschaftssektoren beitragen.
Das Hauptziel ist die Einrichtung transnationaler Kooperationsnetze, die lokale und regionale Berufsbildungsakteure (Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen, Sozialpartner, Behörden, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute usw.) in starken und breit angelegten Partnerschaften zusammenbringen und so umfassende Qualifikationsökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Integration schaffen.
Die Initiative basiert auf einem Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, der es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht, das Qualifikationsangebot rasch an die sich entwickelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse in ihrem Umfeld anzupassen, die von den Projektpartnern ermittelt werden. Sie ergänzt andere Initiativen des Pakts für Kompetenzen und arbeitet mit ihnen zusammen.
Die Umsetzung von Ansätzen zur beruflichen Exzellenz ist ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen EU-Politik für Kompetenzen und Berufsbildung, die in der Union der Kompetenzen, dem Europäischen Bildungsraum, der Empfehlung des Rates zur Berufsbildung 2020 sowie in der Erklärung von Osnabrück und ihrer Nachfolgeerklärung, der Erklärung von Herning, dargelegt ist. Die CoVE-Initiative ist fest in der Europäischen Säule sozialer Rechte, dem Europäischen Green Deal, der neuen digitalen Strategie verankert und unterstützt die Industrie- und die KMU-Strategie, die Empfehlung des Rates "Europa in Bewegung" - Lernmobilität für alle, den Strategieplan für MINT-Bildung und den Clean Industrial Deal.
Die Union der Kompetenzen ist eine Investition in Menschen für eine wettbewerbsfähige Europäische Union, die qualifizierte Menschen braucht, um auf neue Herausforderungen zu reagieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Es handelt sich um eine Initiative, die darauf abzielt, die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie des lebenslangen Lernens zu verbessern, und die beruflichen Spitzenforschungszentren können einen Beitrag zur Union der Kompetenzen und zur kommenden Berufsbildungsstrategie leisten, auch durch öffentlich-private Partnerschaften, die Ausweitung des Einsatzes von Mikrozertifikaten usw.
Darüber hinaus führt diese Initiative eine europäische Dimension in die berufliche Exzellenz ein, indem sie die Umsetzung der EU-Berufsbildungspolitik und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Maßnahmen unterstützt.
Mit den Partnerschaften sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
- Sicherstellung hochwertiger Qualifikationen durch flexible und auf die Lernenden ausgerichtete Berufsbildungsangebote, die zu hochwertigen Arbeitsplätzen und langfristigen Karrierechancen führen und rasch auf die Anforderungen einer innovativen, integrativen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft sowie auf gesellschaftliche Bedürfnisse reagieren;
- Unterstützung und Förderung der lokalen und regionalen Entwicklung, der Innovation und der sozialen Eingliederung;
- Beitrag zu einer stärkeren Konvergenz in Bezug auf die Exzellenz der Berufsbildung, um die Qualität der Berufsbildung auf Systemebene in immer mehr Ländern zu verbessern;
- Sicherstellung, dass der Output und die Ergebnisse über die Projektpartnerorganisationen und den Projektzeitraum hinaus genutzt werden und Auswirkungen haben.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die schrittweise Einrichtung und Entwicklung europäischer Netze beruflicher Exzellenzzentren die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildungssysteme bei der Anpassung des Qualifikationsangebots an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Erfordernisse verbessern und sicherstellen wird, dass die Berufsbildung bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen des sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarfs in vorderster Reihe steht.
Als wesentlicher Bestandteil des "Wissensdreiecks" - die Projekte sollten die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung fördern - und durch ihre grundlegende Rolle bei der Bereitstellung von Qualifikationen zur Unterstützung von Innovation und intelligenter Spezialisierung sollen die beruflichen Exzellenzzentren für hochwertige Qualifikationen und Kompetenzen sorgen, die zu einer hochwertigen Beschäftigung und langfristigen Karrieremöglichkeiten führen, die den Anforderungen einer innovativen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft entsprechen.
Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Entwicklungs- und intelligenter Spezialisierungsstrategien sollen die einzelnen Projekte relevante Stakeholder innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbinden und eine dauerhafte Wirkung nach der Projektlaufzeit gewährleisten.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den CoVEs wird erwartet, dass sie innovative Berufsbildungspraktiken entwickeln, z. B. für die Nutzung digitaler Technologien, einschließlich KI, dass sie zur Attraktivität der Berufsbildung und zur Eingliederung sowie zu angewandter Forschung und Innovation beitragen, dass sie Mobilität und Lehrlingsausbildung sowie die berufliche Entwicklung von Lehrkräften und Ausbilder*innen erleichtern, dass sie an gemeinsamen Berufsbildungsangeboten, einschließlich Mikroqualifikationen, zusammenarbeiten usw.
Das Konzept der beruflichen Exzellenz, das die CoVEs umsetzen, zeichnet sich durch einen ganzheitlichen, auf den Lernenden ausgerichteten Ansatz aus, bei dem die Berufsbildung:
- ein integrierter Bestandteil von Qualifikationsökosystemen ist, der zu regionaler Entwicklung, Innovation, intelligenter Spezialisierung und Clusterstrategien sowie zu spezifischen Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beiträgt;
- ist Teil von Wissensdreiecken und arbeitet eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammen;
- ermöglicht es den Lernenden, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen durch ein qualitativ hochwertiges Angebot zu erwerben, das durch Qualitätssicherung gestützt wird;
- baut innovative Formen von Partnerschaften mit der Arbeitswelt auf und wird durch die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung des Lehr- und Ausbildungspersonals, innovative pädagogische Konzepte, die Mobilität der Lernenden und des Personals sowie Strategien zur Internationalisierung der beruflichen Bildung unterstützt.
Die Zentren für berufliche Spitzenleistungen arbeiten auf zwei Ebenen:
- Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler Akteure, die Kompetenz-Ökosysteme für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Eingliederung schaffen und gleichzeitig über internationale Kooperationsnetze mit CoVEs in anderen Ländern zusammenarbeiten.
- Auf internationaler Ebene, indem CoVEs zusammengebracht werden, die ein gemeinsames Interesse haben an:
- spezifische Sektoren oder industrielle Ökosysteme;
- innovative Ansätze zur Bewältigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, nachhaltige Entwicklungsziele, Integration von Migrant*innen und benachteiligten Gruppen, Höherqualifizierung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.); oder
- innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit bestehender CoVEs.
Im Rahmen dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen und eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Governance und Finanzierung.
CoVEs sind verpflichtet, EU-weite Instrumente und Werkzeuge anzuwenden, wann immer dies relevant ist. Bei der Ausstellung eines Mikro-Nachweises, der die in einem formalen, nicht-formalen oder informellen Lernkontext erworbenen Fähigkeiten oder Lernergebnisse beschreibt, müssen die Projekte beispielsweise den europäischen Ansatz für Mikro-Nachweise befolgen: die gemeinsame Definition, die Standardelemente zur Beschreibung eines Mikro-Nachweises und die Grundsätze für die Gestaltung und Ausstellung von Mikro-Nachweisen. Falls die Begünstigten Mikronachweise in einem digitalen Format ausstellen möchten, werden sie aufgefordert, die Verwendung des EU-Tools European Digital Credentials for Learning (EDC) in Betracht zu ziehen.
Die Projekte müssen einen langfristigen Aktionsplan für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse nach Abschluss des Projekts enthalten. Dieser Plan muss auf nachhaltigen Partnerschaften zwischen Anbieter*innen von allgemeiner und beruflicher Bildung und wichtigen Arbeitsmarktakteuren auf der entsprechenden Ebene beruhen. Er sollte die Festlegung geeigneter Governance-Strukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit umfassen.
Während die Erasmus+ CoVE-Initiative eine europäische Dimension der Berufsbildungsexzellenz fördert, hat die EU-Politik zur Berufsbildungsexzellenz auch eine internationale Dimension, die von der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) unterstützt wird. Die ETF hat ein Selbstbewertungsinstrument (ISATCOVE) und ein Konzept für ein Exzellenzlabel entwickelt und bietet Organisationen, die an beruflicher Exzellenz interessiert sind, Unterstützungsdienste an.
Informationen über bereits finanzierte CoVEs finden Sie im EU Funding & Tenders Portal und auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration. Informationen über die bereits finanzierten Blueprint-Projekte finden Sie auf der entsprechenden Website.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland;)
- im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sein.
Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Arbeitswelt tätige Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können ebenfalls teilnehmen - als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtung - jedoch nicht als Koordinator. Organisationen aus anderen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Teilnehmende Organisationen können z. B. sein (nicht erschöpfende Liste):
- Berufsbildungsanbieter
- Organisationen, die Berufsbildungsanbieter vertreten
- Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder sektorale Vertretungsorganisationen
- Nationale/regionale Qualifikationsbehörden
- Forschungsinstitute
- Innovationsagenturen
- Regionale Entwicklungsbehörden
- Internationale Organisationen, die im Bereich der Berufsbildung tätig sind
Die Partnerschaft muss mindestens 8 Antragsteller (Begünstigte) aus mindestens 4 mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern umfassen.
Jedem mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaat oder Drittland müssen angehören:
- mindestens 1 Unternehmen, eine Industrie, eine andere Arbeitgeberorganisation oder ein Branchenverband und
- mindestens 1 Berufsbildungseinrichtung (auf sekundärer und/oder tertiärer Ebene).
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu dieser Mindestkonfiguration des Konsortiums. Sie können nicht die koordinierende Organisation sein.
Die koordinierende Organisation muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen.
Organisationen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm der Regionen 1 bis 3 assoziiert sind, können ebenfalls als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen, sofern nachgewiesen wird, dass ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.
weitere Förderkriterien
Der Antragsteller muss sich mit 3 Aktivitätsbündeln befassen (mit Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen und Ergebnissen). Für jedes Cluster muss eine Mindestanzahl von Aktivitäten aus der nachstehenden Liste ausgewählt werden:
- Mindestens 4 Aktivitäten unter Cluster 1 - Lehren und Lernen,
- mindestens 3 Aktivitäten im Rahmen von Cluster 2 - Zusammenarbeit und Partnerschaft, und
- mindestens 2 Aktivitäten unter Cluster 3 - Governance und Finanzierung.
Die Cluster werden im Abschnitt "Einrichten eines Projekts" im Programmleitfaden beschrieben.
Berufsbildungsaktivitäten auf allen EQR-Stufen von 3 bis 8, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht-tertiären Stufe sowie der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.) sind förderfähig. Die Anträge dürfen jedoch nicht nur Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende auf tertiärer Ebene richten; wenn sie sich auf die berufliche Bildung auf postsekundärer Ebene (EQR-Niveaus 6 bis 8) konzentrieren, müssen sie mindestens ein weiteres berufliches Qualifikationsniveau zwischen den EQR-Niveaus 3 bis 5 sowie eine starke arbeitsbezogene Lernkomponente umfassen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 120 Seiten begrenzt.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig. Kosten für Finanzaudits sind nicht zulässig. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren


