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Call-Eckdaten
Erasmus+ Virtuelle Austausche in Subsahara-Afrika
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-VIRT-EXCH-SSA
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
26.03.2026 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 5.174.285,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Virtuelle Austauschprojekte bestehen aus Online-Aktivitäten, die den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills fördern. Sie ermöglichen jedem Jugendlichen den Zugang zu hochwertiger internationaler und interkultureller Bildung ohne körperliche Mobilität. Während das virtuelle Debattieren oder Training die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzt, sollten die Teilnehmer*innen an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen. Digitale Plattformen stellen ein wertvolles Instrument dar, um die durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu bewältigen. Auch der virtuelle Austausch trägt zur Verbreitung europäischer Werte bei. Darüber hinaus können virtuelle Austausche in einigen Fällen Ideen liefern und den Boden für zukünftige physische Austausche bereiten, die nicht im Rahmen dieser Aktion finanziert werden.
Call-Ziele
Virtuelle Austausche im Hochschul- und Jugendbereich finden in kleinen Gruppen statt und werden immer von einem/einer geschulten Moderator*in moderiert. Sie sollten leicht in Jugendprojekte (nicht formale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Am virtuellen Austausch können Teilnehmende aus beiden Bereichen teilnehmen, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmende aus einem der beiden Bereiche oder aus beiden beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den förderfähigen Regionen beteiligt.
Ziel der Aktion ist es:
- Förderung des interkulturellen Dialogs mit Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und Erhöhung der Toleranz durch Online-Interaktionen zwischen Menschen, die auf digitalen, jugendfreundlichen Technologien aufbauen;
- Förderung verschiedener Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können;
- Förderung des kritischen Denkens und der Medienkompetenz, insbesondere bei der Nutzung des Internets und sozialer Medien, um Diskriminierung, Indoktrination, Polarisierung und Radikalisierung entgegenzuwirken;
- Förderung der Entwicklung digitaler und sozialer Kompetenzen von Schülern, jungen Menschen und Jugendbetreuer*innen, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
- Förderung des Bürger*innensinns und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung;
- Stärkung der jugendpolitischen Dimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern.
Die virtuellen Austausche sollten in einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Programms Erasmus+ entsprechen:
- Eingliederung und Vielfalt;
- Digitale Transformation;
- Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel;
- Teilnahme am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.
Da es sich bei den virtuellen Austauschprogrammen um eine Bottom-up-Initiative handelt, können die teilnehmenden Organisationen die Themen, auf die sie sich konzentrieren wollen, frei wählen; die Vorschläge müssen jedoch die erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele nachweisen. Geschlechtsspezifische Aspekte sollten je nach Projektumfang und -thema bei Bedarf berücksichtigt werden (z. B. durch die Aufnahme von Aspekten der Geschlechtersensibilität in die Schulungsmaßnahmen). Besonderes Augenmerk muss auf die Einbeziehung sozial und wirtschaftlich schwacher Menschen und von Personen gelegt werden, die nicht in der Lage sind, sich um physische Mobilität zu bemühen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte sollen eine positive Auswirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung haben, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten.
Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragstellenden werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Auswirkungen der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen einzubeziehen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert.
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die Aktivitäten der Online-Zusammenarbeit beinhalten, darunter:
- Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern als Teil von Jugendprojekten. Sie könnten Rollenspielsimulationen beinhalten;
- Schulungen für Jugendbetreuer*innen, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleg*innen aus anderen Ländern entwickeln möchten;
- Erleichterte Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern im Rahmen von Hochschulabschlüssen;
- Schulungen für Universitätsprofessor*innen/-personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleg*innen aus anderen Ländern entwickeln möchten;
- Interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Problemstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professor*innen, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeiter*innen zu fördern).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Bei den Antragstellenden (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) muss es sich um juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen können:
- Einrichtungen, die im Bereich der Hochschulbildung oder der Jugend (nicht formale Bildung) tätig sind,
- Jugendorganisationen,
- Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektorats-, Lehrer- oder Studentenorganisationen.
Die Antragstellenden (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- einem EU-Mitgliedstaat,
- einem mit dem Programm assoziierten Drittland, oder
- einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähige Region, die von dieser Aktion abgedeckt wird, ist die Region 9 (Subsahara-Afrika).
Bei der koordinierenden Organisation muss es sich um eine Jugendorganisation oder eine Hochschuleinrichtung handeln, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist. Die koordinierende Organisation bewirbt sich im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind. Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können keine Koordinatoren sein.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, beispielsweise als assoziierte Partner.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland können nicht als assoziierte Partner an dieser Aktion teilnehmen.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 6 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens 6 unabhängige Einrichtungen (keine angegliederten Einrichtungen) aus 6 verschiedenen förderfähigen Ländern;
- Mindestens 3 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittstaaten sowie 3 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 3 verschiedenen förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind und derselben förderfähigen Region angehören;
- Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an demselben Projekt teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig;
- Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die mit dem Programm assoziiert sind, darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.
Für die Zusammensetzung des Konsortiums zählen nur die Begünstigten (nicht die angeschlossenen Einrichtungen). Assoziierte Partner zählen nicht für die Zusammensetzung des Konsortiums.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das EU Funding & Tenders Portal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt.
Der maximale EU-Zuschuss pro Projekt beträgt 500 000 EUR. Die Begünstigten können höchstens 200 EUR pro Teilnehmer am virtuellen Austausch (d. h. junger Teilnehmer oder Betreuer) erhalten. So müssen beispielsweise Begünstigte, die den Höchstbetrag von 500 000 EUR erhalten, mindestens 2 500 Teilnehmer in den virtuellen Austausch einbeziehen. Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
Kosten für Finanzaudits sind nicht zulässig.
Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige berechnet.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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