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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
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  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Östliche Nachbarschaft

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-2

Termine

Öffnung
04.12.2025

Deadline
10.02.2026 17:00

Budget des Calls

€ 15.963.523,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

Strand 1: zwischen 200.000,00 € und 400.000,00 EUR; Strand 2: zwischen 400.000,00 € und 800.000,00 EUR; Strand 3: zwischen 600.000,00 € und 1.000.000,00 EUR

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Programm Capacity Building in Higher Education (CBHE) finanziert internationale Hochschulpartnerschaften, die Universitäten und Systeme in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern stärken. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und dem Pariser Abkommen unterstützt es die Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung, um den sozioökonomischen Aufschwung und die globalen Herausforderungen anzugehen. Es wird erwartet, dass die Aktion zu den von der Europäischen Kommission festgelegten übergreifenden Prioritäten beiträgt.

Call-Ziele

Die Aktion ist in Regionen und Aktionsbereiche unterteilt.

In der Region 2 - Östliche Nachbarschaft - gelten die übergreifenden Prioritäten. Für die Aktionsbereiche 1 und 2 werden die geltenden Prioritäten im regionalen Kontext wie folgt näher erläutert:

  • Grüner Deal: Unterstützung der Modernisierung der Volkswirtschaften, um sie wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen und gleichzeitig den grünen Übergang zur Klimaneutralität zu gewährleisten. Forschungs- und Innovationsinitiativen sollen sich auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, die Ökologisierung der Städte, die Förderung und Umsetzung neuer nachhaltiger Wertschöpfungsketten sowie grüne Kompetenzen und Arbeitsplätze konzentrieren. Die akademische Zusammenarbeit soll dazu beitragen, Antworten auf die öffentlichen Forderungen in den Bereichen städtische und ländliche Entwicklung, Energieeffizienz, Gesundheit sowie Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Abfallwirtschaft zu geben.
  • Digitale Transformation: Förderung eines effektiven, integrativen und geschlechtersensiblen digitalen Wandels in Bildung und Wissenschaft, in erster Linie durch die Behebung der digitalen Qualifikationslücke. Zu den vorrangigen Bereichen im digitalen Bereich gehören die Entwicklung von Konnektivitätslösungen, die die Bürger durch die Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und der digitalen Kompetenz, des Fernunterrichts und der Lern- und Lehrinnovationen befähigen, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten und gefährdeten Gemeinschaften. Vorrang sollte auch die Förderung von Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft im Bereich der Digitalisierung haben. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit Dateninfrastruktur, Datenmanagement und der Digitalisierung von KMU/Unternehmen werden unterstützt.
  • Integration von Migrant*innen: Unterstützung von Bildungsinitiativen, die zur Entwicklung eines regionalen Hochschulraums beitragen, insbesondere Systeme zur Anrechnung von Studienleistungen und zur Anerkennung von Qualifikationen, Abschlüssen und Zeugnissen. Förderung der Integration von Migrant*innen und Vertriebenen durch Gewährung des Zugangs zu Bildung, einschließlich Sprachunterricht und Stipendien.
  • Regierungsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung: Beitrag zu einem Raum der Demokratie, des Wohlstands, der Stabilität, der Sicherheit und der verstärkten Zusammenarbeit zwischen widerstandsfähigen und integrativen Gesellschaften, die gemeinsame Werte teilen. Die Projekte sollten sich insbesondere auf Reformen der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Diskriminierung, die Medienkompetenz, die Rolle unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft sowie die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter konzentrieren.
  • Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: Investitionen in junge Menschen und eine bessere Verknüpfung von Bildung, Forschung und Innovation mit den Bedürfnissen des Privatsektors sind entscheidende Bausteine für eine Wirtschaft, die für alle funktioniert. Besondere Schwerpunkte sind die Ausbildung von Lehrern, das Unternehmertum junger Menschen, das Angebot und die Akzeptanz von Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen, Kunst und Mathematik (STEAM) sowie die damit verbundene Einbeziehung der Geschlechter. Die Verknüpfung mit dem grünen Übergang zur Klimaneutralität sollte betont werden. Besonderes Augenmerk sollte auf gefährdete Gemeinschaften und abgelegene Gebiete, einschließlich ländlicher Gebiete, gelegt werden.

Für den Aktionsbereich 3, der auf die Unterstützung von Strukturreformen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern abzielt, müssen die Projekte auf die Bedürfnisse der Hochschulbildung in den betreffenden Ländern insgesamt ausgerichtet sein.

Darüber hinaus muss jeder Antragstellende in Teil A des Antragsformulars auch eine der übergreifenden Prioritäten angeben, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden und im Programmleitfaden aufgeführt sind. Dies ist obligatorisch. Bitte beachten Sie, dass nicht mehrere Prioritäten ausgewählt werden können.

Über die geltenden übergreifenden Prioritäten hinaus und um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu reagieren, besteht die CBHE-Aktion in Region 2 aus drei spezifischen Aktionsbereichen:

Aktionsbereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung

Wie im Programmleitfaden erläutert, zielt dieser Aktionsbereich darauf ab, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die CBHE-Aktion zu gewinnen, um den Zugang zu neuen Organisationen zu erleichtern, und zwar durch Kleinprojekte, die sich in erster Linie auf die folgenden Bereiche in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern konzentrieren:

  • Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
  • Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
  • Neuankömmlinge oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und Fakultäten aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
  • Studierende und Personal mit geringeren Möglichkeiten.

Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse in jedem dieser Bereiche sollten einen klaren Mehrwert für die Zielgruppen haben. Nachstehend finden Sie eine nicht erschöpfende Liste der möglichen Aktivitäten:

Aktivitäten, die darauf abzielen, die Management-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen zu verbessern, wie z.B.:

  • Reform und Modernisierung der Hochschulverwaltung, einschließlich der Verbesserung der Dienstleistungen insbesondere für die Studierenden (Studienberatung, Berufsorientierung usw.);
  • Einrichtung oder Stärkung von Büros für internationale Beziehungen und Ausarbeitung von Internationalisierungsstrategien;
  • Einrichtung neuer oder Ausbau bestehender Qualitätssicherungseinheiten und -verfahren/-strategien innerhalb der Hochschulen;
  • Schaffung oder Ausbau der Kapazitäten von Planungs- und Evaluierungseinheiten;
  • Verbesserung der Mechanismen für die Kommunikation und Verbreitung von Ergebnissen aus internationalen Kooperationsprojekten;
  • Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Personal.

Aktivitäten zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und relevanten Bildung, wie z.B.:

  • Module oder Studienprogramme, technische oder berufliche Ausrichtungen von Programmen;
  • Einrichtung von Intensivstudienprogrammen, die Studierende und Lehrkräfte der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen für kürzere Studienzeiten zusammenbringen;
  • Entwicklung von Kapazitäten für Postgraduierte und akademisches Personal sowie Förderung ihrer Mobilität;
  • Durchführung von Schulungskursen für das akademische Personal von Hochschulen;
  • Schaffung von Synergien und Stärkung der Verbindungen mit dem Unternehmenssektor und mit privaten oder öffentlichen Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt und in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind;

Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit für Studierende/Personal mit geringeren Möglichkeiten zu verbessern, wie z.B.:

  • Entwicklung entfernter und integrativer Lernwege und -möglichkeiten durch den Einsatz digitaler Technologie und E-Learning für benachteiligte Studierende;
  • Aktualisierung der digitalen Technologie zur Entwicklung spezifischer Dienste, um gleiche und faire Lernmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen zu gewährleisten;
  • Förderung von Initiativen, die auf eine positive Diskriminierung abzielen, indem Frauen und ethnische/religiöse Minderheiten gestärkt werden;
  • Entwicklung von Initiativen zur Beseitigung von Hindernissen, mit denen benachteiligte Gruppen beim Zugang zu Lernangeboten konfrontiert sind;
  • Beitrag zur Schaffung eines integrativen Umfelds, das Gleichberechtigung und Gleichstellung fördert und auf die Bedürfnisse der Allgemeinheit eingeht.

Aktionsbereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung

Wie im Programmleitfaden erläutert, sollen im Rahmen dieses Aktionsbereichs neue Ansätze und Initiativen in der Hochschulbildung eingeführt werden, die über die Projektlaufzeit hinaus erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen haben und somit der Gesellschaft als Ganzes zugute kommen. Die Projekte sollten folgende Ziele verfolgen:

  • Innovation in der Hochschulbildung und
  • Reformen in Hochschuleinrichtungen.

Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse in einem dieser Bereiche sollten einen klaren Mehrwert für die Begünstigten haben. Nachstehend finden Sie eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:

  • Entwicklung, Erprobung und Anpassung innovativer Lehrpläne in Bezug auf den Inhalt [Schlüsselkompetenzen und bereichsübergreifende Fähigkeiten (Unternehmertum, Problemlösung, grüne Arbeitsplätze usw.)], die Struktur (modular, gemeinsam ...) und die Lehr-/Lernmethoden [einschließlich des Einsatzes von offenem und flexiblem Lernen, virtueller Mobilität, offenen Bildungsressourcen, Blended Learning, Massive Open Online Courses (MOOC) usw.];
  • Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer Lernmethoden, -werkzeuge und -materialien (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen) durch praktische Ausbildung und Praktika von Studierenden;
  • Einführung von Reformen nach dem Vorbild von Bologna (dreistufiges Zyklussystem, Transparenzinstrumente wie Leistungspunktesysteme und Diplomzusatz, Qualitätssicherung, Bewertung, nationale/regionale Qualifikationsrahmen, Anerkennung früherer und nicht formaler Lernerfahrungen usw.) auf institutioneller Ebene;
  • Einführung von praktischen Ausbildungsprogrammen, Praktika und Studien zu realen Fällen in Wirtschaft und Industrie, die vollständig in den Lehrplan eingebettet, anerkannt und angerechnet werden;
  • Einführung von Systemen des dualen Lernens, die ein Hochschulstudium mit der beruflichen Bildung im Sekundarbereich II verbinden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu verbessern;
  • Entwicklung von Lösungen für schwierige Probleme, Produkt- und Prozessinnovation (Studierende, Professor*innen und Praktiker*innen gemeinsam);
  • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Bedürfnisse, die vom Markt nicht befriedigt werden können und sich an benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft richten; Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen oder Änderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und Politiken, Organisationsstrukturen und Prozessen, Erbringungssystemen und Dienstleistungen;
  • Unterstützung der Einrichtung von Zentren und Gründerzentren für Innovation, Technologietransfer und Unternehmensgründungen sowie der Integration von Bildung, Forschung und Innovation auf institutioneller/regionaler/nationaler Ebene;
  • Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen;
  • Einrichtungen zur Erprobung innovativer Maßnahmen; zeitlich begrenzter Austausch von Studenten, Forscher*innen, Lehrkräften und Unternehmenspersonal; Schaffung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Lehre und Forschung;
  • Reform der Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen auf institutioneller Ebene (einschließlich Qualitätssicherungsmethoden und -systeme, Finanzmanagement und Hochschulautonomie, internationale Beziehungen, Dienstleistungen für Studierende und Beratung, Berufsberatung, akademische und Forschungsgremien usw.);
  • Entwicklung von Strategien und Instrumenten für die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen (internationale Offenheit der Lehrpläne, interinstitutionelle Mobilitätsprogramme) und ihre Fähigkeit, sich in den Bereichen Forschung, wissenschaftliche und technologische Innovation (wissenschaftliche Zusammenarbeit und Wissenstransfer usw.) wirksam zu vernetzen;
  • Entwicklung, Anpassung und Bereitstellung von Instrumenten und Methoden für die Fortbildung, Bewertung/Beurteilung, Professionalisierung und berufliche Entwicklung des akademischen und administrativen Personals, für die Erstausbildung von Lehrkräften und die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung.

Aktionsbereich 3: Projekte zur Strukturreform

Wie im Programmleitfaden erläutert, sollen mit diesem Aktionsbereich die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützt werden, kohärente, integrative und nachhaltige Hochschulsysteme zu entwickeln, die ihren sozioökonomischen Erfordernissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft, auch in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT), gerecht werden, und zwar durch Strukturreformprojekte, an denen die zuständigen nationalen Behörden (insbesondere die Bildungsministerien) der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer sowie Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und andere relevante Behörden/Gremien und Akteure beteiligt sind.

Aktionsbereich 3 - Spezielle Moldau-Initiative: Masterstudiengang EU-Moldawien in europäischen Angelegenheiten

Wie im Programmleitfaden erläutert, wird im Rahmen dieses Aktionsbereichs 3 ein Strukturreformprojekt unterstützt, das darauf abzielt, in der Republik Moldau auf der Grundlage der Zusammenarbeit zwischen moldauischen Hochschulen und ihren Kollegen aus den Mitgliedstaaten oder den mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern einen vorbildlichen und nachhaltigen Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten einzurichten. Das Programm richtet sich an Studierende, junge Berufstätige und Beamte aus der Republik Moldau und den Nachbarländern/anderen assoziierten Ländern, die in einem leistungsorientierten und transparenten Verfahren ausgewählt werden, und soll die institutionellen Kapazitäten der Republik Moldau für den EU-Beitritt stärken.

Ziel ist es, dass die akademischen Inhalte und Abschlüsse in erster Linie von moldauischen Institutionen in englischer Sprache vermittelt werden, mit substanziellen Beiträgen europäischer akademischer und politischer Experten durch gemeinsame Lehrplanentwicklung, Gastvorträge und kurzfristige Abordnungen mit entsprechenden Diplomvereinbarungen.

Das Programm wird auf die Ausbildungsbedürfnisse der moldauischen öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit dem EU-Beitrittsprozess zugeschnitten sein. Das Projekt wird auch die laufenden Strukturreformen des moldauischen Hochschulsystems durch den Aufbau von Kapazitäten, die Innovation von Lehrplänen und die weitere Anpassung an den Bologna-Prozess und den Europäischen Bildungsraum unterstützen. Es wird den Grundstein für eine dauerhafte nationale Kapazität zur Durchführung von Europastudien und EU-politischer Ausbildung innerhalb des moldauischen Hochschulsystems legen.

Die erwarteten Ziele dieses Projekts sind:

  • Unterstützung der Vorbereitung der moldauischen Verwaltung auf die EU-Mitgliedschaft durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung bestehender oder neuer Beamter, die über umfassende Kenntnisse der EU-Institutionen, der Politik und des Rechts sowie über eine vorausschauende Sichtweise verfügen,
  • Stärkung der Qualität und Internationalisierung des Hochschulwesens durch Inhalt, Methodik und Lehrpersonal, wie es derzeit in den Hochschulreformen in Moldawien umgesetzt wird,
  • Beitrag zur Entwicklung des Humankapitals und zur Bindung von qualifizierten Fachkräften an das Land,
  • die gesellschaftliche Bindung an das europäische Projekt zu stärken, indem ein Bewusstsein für die Werte der EU, die kulturelle Vielfalt, die Institutionen und die Vorteile der EU-Integration geschaffen wird, was zu einem stärkeren Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Bürger beiträgt.

Der Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten wird eine Vorreiterinitiative im Rahmen von Erasmus+ zur Unterstützung des Beitrittsprozesses der Republik Moldau sein. Der EU-Zuschuss beträgt 2 000 000 EUR für ein einziges Projekt.

Während des Projekts erhalten die moldauischen und europäischen Partner die Möglichkeit, die folgende vorläufige Liste von Aktivitäten durchzuführen, die darauf abzielen, die akademischen und institutionellen Grundlagen für einen Masterstudiengang in europäischen Angelegenheiten zu schaffen:

  • Durchführung einer Bedarfsanalyse und einer Durchführbarkeitsstudie zur Festlegung des akademischen und institutionellen Aufbaus des Masterstudiengangs,
  • Aufbau von Partnerschaften mit Universitäten in der EU (oder in Ländern, die mit dem Programm assoziiert sind), um den akademischen Austausch, Gastvorlesungen, kurzfristige Abordnungen und gemeinsame Forschungsaktivitäten zu erleichtern,
  • Entwicklung eines Master-Lehrplans zu den Themen EU-Recht, Institutionen, Politik oder Governance, einschließlich praktischer Module, die sich an der institutionellen Praxis der EU orientieren,
  • Erprobung ausgewählter Module oder Lernkomponenten, wo dies möglich ist, um den Lehrplan zu testen und Rückmeldungen von Studierenden und Mitarbeiter*innen einzuholen,
  • Unterstützung der offiziellen Akkreditierung durch eine ENQA-Agentur und des Validierungsprozesses des Masterstudiengangs in Übereinstimmung mit den nationalen Qualitätssicherungsanforderungen,
  • Stärkung der Lehr- und Verwaltungskapazitäten durch Schulung des akademischen Personals und der Hochschulverwaltung in den Bereichen Lehrplanumsetzung, studierendenzentrierte Pädagogik und digitale Lernmittel,
  • Verankerung interner Qualitätssicherungsmechanismen, einschließlich eines Selbstbewertungsrahmens für Programminhalte, Lehrqualität und Studienergebnisse sowie Mechanismen zur kontinuierlichen Verbesserung des Programms,
  • Entwicklung und Anwendung von Verfahren für die Auswahl, Zulassung und Bewertung von Studierenden sowie die Einrichtung von Verfahren zur Gewährleistung von Transparenz und Inklusivität,
  • Sicherstellung der institutionellen Eigenverantwortung und der Nachhaltigkeit durch die Integration des Masterstudiengangs in die nationalen Hochschulrahmen und die Entwicklung eines Finanzmodells, um das Programm über die EU-Finanzierung hinaus zu erhalten.

Mittelfristig könnte der Masterstudiengang als Grundlage für die Schaffung eines Exzellenzzentrums für Europastudien in der Republik Moldau dienen und so zu umfassenderen Strukturreformen im Bildungswesen und in der öffentlichen Verwaltung der Republik Moldau und anderer Länder beitragen.

Weitere Anleitungen und vollständige Informationen über die CBHE-Ausschreibung sind im Dokument zur Ausschreibung (Programmleitfaden) zu finden.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Erhöhte Relevanz, Wirkung und Sichtbarkeit von Investitionen in die Hochschulbildung für die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU in den Partnerländern der EU sowie des Pakts für den Mittelmeerraum in den Zielländern;
  • Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen;
  • Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und deren Qualität, insbesondere für Menschen mit geringeren Möglichkeiten und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen;
  • Stärkere Beteiligung von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten;
  • Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung;
  • Regionale Integration und Einführung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschern;
  • Stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem Privatsektor in Schlüsselbereichen, Förderung von Innovation und Unternehmertum;
  • Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden;
  • Stärkung der Eigeninitiative und des Unternehmergeistes der Studierenden;
  • Verbesserung der digitalen Kompetenz von Studierenden und Mitarbeiter*innen;
  • Institutionelle Eigenverantwortung für die Ergebnisse des CBHE zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit;
  • Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Mainstreaming positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich;
  • Gesteigerte Kapazität und Professionalität für die Arbeit auf internationaler Ebene: verbesserte Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Aktionsbereich 1 und Aktionsbereich 2

Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:

Nationale Projekte (nur für die Regionen 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9 offen):

  • Mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
    • jedes dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung einbeziehen.
  • nur 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
    • an denen mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sind.
  • Die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens so hoch sein wie die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Mehrländerprojekte (offen für alle förderfähigen Regionen):

  • Mindestens 2 mit dem Programm assoziierte EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer;
    • in jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein
  • mindestens 2 förderfähige Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
    • Bei dieser Mindestanzahl von Ländern müssen an jedem Land mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sein. Die nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer können aus der gleichen Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen.
  • Die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss gleich oder höher sein als die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Allgemeine Regeln für alle Konsortien:

  • In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.
  • Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.

Bereich 3

Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:

  • Mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittstaaten;
    • In jedem dieser Länder muss mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt sein.
  • mindestens 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
    • jedes teilnehmende Land muss mindestens 2 Hochschuleinrichtungen einbeziehen; und
    • die zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium), die in dem betreffenden Land für die Hochschulbildung zuständig ist.
  • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten muss mindestens so hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittstaaten.

Für den Masterstudiengang EU-Moldawien in europäischen Angelegenheiten

Im Jahr 2026 wird im Rahmen einer speziellen Aktion des Aktionsbereichs 3 die Einrichtung eines Vorzeige-Masterstudiengangs für europäische Angelegenheiten in der Republik Moldau unterstützt. Für diese Aktion muss die folgende Mindestzusammensetzung eingehalten werden:

  • mindestens 2 mit dem Programm assoziierte EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer, wobei in jedem dieser Länder mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt ist;
  • mindestens 1 Hochschuleinrichtung mit Sitz in der Republik Moldau;
  • die zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium), die in dem Land für Hochschulbildung, europäische oder auswärtige Angelegenheiten zuständig ist.

Allgemeine Regeln für alle Konsortien

In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.

weitere Förderkriterien

Aktionsbereich 1 und Aktionsbereich 2

Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellenden (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) um öffentliche oder private Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen:

  • Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
  • Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind.

Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:

  • einem EU-Mitgliedstaat;
  • einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
  • in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.

Koordinator

Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein. Eine Organisation kann nicht Koordinator von mehr als zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschlägen sein.

Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:

  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
  • Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.

Bereich 3

Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellenden (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) um (öffentliche oder private) Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen

  • Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
  • Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind.

Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:

  • einem EU-Mitgliedstaat,
  • einem mit dem Programm assoziierten Drittland
  • einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.

Koordinator

Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein. Eine Einrichtung kann nicht Koordinator von mehr als zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschlägen sein.

Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:

  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
  • Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24, 36 oder 48 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.

Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
  • Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.

Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.


Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen.

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Kosten für Freiwillige, die an dem Projekt beteiligt sind, sind zulässig. Sie müssen in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige anfallen.

Einheitskosten für KMU sind nicht zulässig.


Für die Region 2 (Östliche Nachbarschaft) werden im Folgenden das vorläufige CBHE-Budget für 2026 (in Euro) und die vorläufige Anzahl der zu finanzierenden Projekte angegeben.

Bitte beachten Sie auch, dass es möglich ist, Budgets zwischen den Strängen zu übertragen.

Region 2 - Östliche Nachbarschaft Vorläufiges Budget für die Aktionsbereiche Vorläufige Anzahl von Projekten
Aktionsbereich 1

3.598.272

8

Aktionsbereich 2

8.116.331

10

Aktionsbereich 3

2.248.920

2

Aktionsbereich 3 - Moldawien

2.000.000

1

Vorläufiges CBHE-Gesamtbudget 2026 für Region 2 und vorläufige Anzahl der zu finanzierenden Projekte (national / regional)

15.963.523

21

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

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