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Call-Eckdaten
Allianzen für MINT-Kompetenzen
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-STEM
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
10.03.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 67.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Allianzen für Innovation zielen darauf ab, die Innovationskapazität Europas zu stärken, indem sie die Innovation durch Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung und dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, fördern. Sie zielen auch darauf ab, die Bereitstellung neuer Qualifikationen zu fördern und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beseitigen, indem neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung entwickelt werden, die die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischem Denken in der EU unterstützen.
Call-Ziele
STEM Skills Foundries zielen darauf ab, eine sektorale, transnationale und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern und Unternehmen zu schaffen, die neue, innovative und multidisziplinäre Lehr- und Lernansätze fördert, indem sie jungen Unternehmerstudenten reale Geschäftseinblicke und Mentoring-Möglichkeiten bietet, die auf ihre Talente, Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind. Der besondere Schwerpunkt dieses Themas liegt auf der Förderung von Innovationen, der Schaffung einer unternehmerischen Denkweise, der Bereitstellung von Labors, technischen Infrastrukturen und Ausrüstungen für junge Unternehmerstudent*innen, der Unterstützung bei der Entwicklung von geistigem Eigentum (IP), der Beratung bei der Entwicklung ihrer Masterarbeiten oder Geschäftsideen sowie der Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital in den im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit genannten strategischen Sektoren.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte zielen darauf ab, die Innovation durch die Zusammenarbeit von Hochschul- und Berufsbildungsanbietern mit Arbeitsmarkt- und Unternehmensakteuren zu fördern, wobei eine Beteiligung von Risikokapitalfonds möglich ist, die von EIT-KICs unterstützt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Allianzen für Innovation werden in einer strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung und Unternehmen verankert sein, die zusammenarbeiten, um die Innovationskapazität Europas zu steigern. Sie werden die Synergien zwischen den beiden Bildungsbereichen bei der Förderung von Innovation, neuen Fertigkeiten, Initiativgeist und unternehmerischer Denkweise erheblich stärken. Es wird erwartet, dass diese Allianzen zwischen Hochschulen, beruflicher Bildung und Unternehmen zur Entwicklung regionaler Ökosysteme beitragen und direkt einen wertvollen Beitrag für die Wirtschaft leisten, indem sie arbeitsbezogenes Lernen integrieren. Während die Hochschulen über Forschungswissen und Daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleine und mittlere Unternehmen direkt zu unterstützen, um die lokale Wirtschaft anzukurbeln, liefern Berufsbildungsanbieter*innen die von den Unternehmen benötigten Qualifikationen und sind in der Lage, das Wachstum der lokalen Wirtschaft zu fördern.
In größerem Maßstab sollen Allianzen für Innovation auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowohl im Bildungs- als auch im Beschäftigungsbereich abzielen und Schlüsselbereiche wie Innovationsherausforderungen, Qualifikationsangebot, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz berücksichtigen. Auch aus der Zusammenarbeit mit Großunternehmen können Vorteile gezogen werden. Die Allianzen für Innovation werden sich auf die Bedürfnisse der Bürger*innen konzentrieren und die Modernisierung der Hochschul- und Berufsbildung beschleunigen.
Der Pakt für Kompetenzen wird nicht nur einen Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen der Union für Kompetenzen schaffen, sondern auch für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere die Ergebnisse der Blueprint-Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzen werden als Grundlage für die Partnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen dienen. Sie werden die Qualifikationsdimension des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, des Clean Industrial Deal, des Aktionsplans für die Automobilindustrie und des Weißbuchs für die europäische Verteidigung - Bereitschaft 2030 sowie der KI-Strategie unterstützen.
Darüber hinaus werden die Allianzen bei der Umsetzung der EU-Mitteilung über die erneuerte Agenda für die Hochschulbildung helfen und zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums beitragen. Sie werden auch zur Umsetzung der neuen europäischen Innovationsagenda beitragen. Die Allianzen können auch einen Beitrag zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Technologie- und Innovationsinstituts (EIT) leisten und mit diesen in den Sektoren, in denen sie tätig sind, zusammenarbeiten.
Die Allianzen für Innovation werden auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Pariser Erklärung zum Klimawandel als übergreifende Parameter der Aktion berücksichtigen und so die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Green Deal und des Europäischen Konjunkturprogramms unterstützen. Die Allianzen werden auch Ideen für die Initiative New European Bauhaus beisteuern, die darauf abzielt, neue nachhaltige Lebensweisen zu entwickeln, um die Ziele des Green Deal zu erreichen.
Allianzen für Innovation sollen sich kurz- und langfristig auf die breite Palette der beteiligten Akteure auswirken, und zwar auf individueller, organisatorischer und systemischer Ebene. Es wird erwartet, dass diese Auswirkungen über die Laufzeit des Projekts und die an den Partnerschaften beteiligten Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft und die Aktivitäten fortbestehen. Daher sind die Ergebnisse/Leistungen möglicherweise nicht eigenständig, sondern werden mit bestehenden Unternehmungen, Programmen, Projekten, Plattformen, Unternehmungen usw. verknüpft bzw. in diese integriert.
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Erwartete Ergebnisse
Eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden:
- Entwicklung von Lehrplänen, die den Schwerpunkt auf MINT-Fähigkeiten legen, die in strategischen Sektoren benötigt werden, mit Modulen, die das Lösen von Problemen in der Praxis, unternehmerisches Denken, Grundlagen der Rechte an geistigem Eigentum und die Finanzierung von Innovationen in der Frühphase abdecken;
- Einrichtung von Gründerzentren, die sich auf strategische Sektoren konzentrieren und umfassende Unterstützung bieten, einschließlich des Zugangs zu Labors, technischer Infrastruktur und Ausrüstung sowie Mentoring in den Bereichen IP-Management, Zugang zu Risikokapital und Unternehmenswachstum;
- Förderung von Partnerschaften zwischen Studierenden, Hochschulen und der Industrie in strategischen Sektoren, unterstützt durch die KIC des EIT, unter Einbeziehung von IP-Strategien zur Steigerung des Projektwerts und unter möglicher Einbeziehung von Risikokapitalfonds zur Bewertung und Unterstützung vielversprechender Innovationen.
Diese Aktivitäten sollen ganzheitlich strukturiert werden, um die Studierenden auf strategische Sektoren vorzubereiten, indem sie wichtige technische Fähigkeiten, Fachkenntnisse im Bereich des IP-Managements und den Zugang zu Risikokapital miteinander verbinden, um sicherzustellen, dass sie umfassend für die Innovation und die Vermarktung ihrer Ideen gerüstet sind. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, robuste Unterstützungssysteme für Studierende zu schaffen, die in strategische Sektoren eintreten, um sicherzustellen, dass sie Zugang zu den Netzen und Ressourcen haben, die sie benötigen, um erfolgreiche Innovatoren und Unternehmer zu werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Allianzen für MINT-Kompetenzen:
- müssen Organisationen aus mindestens 4 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen, an denen mindestens 8 Antragstellende beteiligt sind (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen);
- dem Konsortium müssen mindestens 3 Arbeitsmarktakteure (Unternehmen, Gesellschaften, Risikokapitalfirmen oder repräsentative Vermittlungsorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Berufsverbände) und mindestens 3 Bildungs- und Ausbildungsanbieter (Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen) als Antragsteller angehören (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen);
- An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können keine Koordinatoren sein.
Bei den Antragstellern (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) muss es sich um öffentliche oder private Organisationen handeln, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, z. B:
- Hochschuleinrichtungen
- Berufsbildungsanbieter oder Netzwerke von Berufsbildungsanbietern
- kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen)
- Forschungsinstitute
- Nichtregierungsorganisationen
- öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
- Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind
- Vermittler, die Organisationen oder Unternehmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend vertreten
- Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen
- Industrie- und Handelskammern sowie Arbeitskammern
- Kammern des Handwerks
- Europäische oder nationale Sozialpartner
- Behörden, die auf regionaler oder nationaler Ebene für allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung zuständig sind
- Arbeitsverwaltungen
- nationale statistische Ämter
- Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung
- sektorale oder berufliche Verbände
- Räte für branchenspezifische Fertigkeiten
- Einrichtungen, die Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse und einer Förderquote von 80 % festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige angesetzt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne Gehalt sind zulässig. Sie sollten die Form von Stückkosten annehmen, wie sie in der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer definiert sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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