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Call-Eckdaten
Regionsübergreifend
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-CBHE-CROSS-REGIONAL
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
10.02.2026 17:00
Budget des Calls
€ 11.111.710,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Strand 1: zwischen 200.000,00 € und 400.000,00 EUR; Strand 2: zwischen 400.000,00 € und 800.000,00 EUR; Strand 3: zwischen 600.000,00 € und 1.000.000,00 EUR
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm Capacity Building in Higher Education (CBHE) finanziert internationale Hochschulpartnerschaften, die Universitäten und Systeme in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern stärken. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und dem Pariser Abkommen unterstützt es die Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung, um den sozioökonomischen Aufschwung und die globalen Herausforderungen anzugehen. Es wird erwartet, dass die Aktion zu den von der Europäischen Kommission festgelegten übergreifenden Prioritäten beiträgt.
Call-Ziele
Die Aktion ist in Regionen und Aktionsbereiche unterteilt.
Für das regionenübergreifende Panel gelten die übergreifenden Prioritäten. Für die Aktionsbereiche 1 und 2 werden die geltenden Prioritäten im regionalen Kontext der verschiedenen Regionen wie folgt näher erläutert:
Region 1: Westlicher Balkan
Grüner Deal: Die Projekte sollten die langfristige wirtschaftliche Erholung fördern, indem sie die Wettbewerbsfähigkeit der Region steigern und grüne Arbeitsplätze schaffen. Zu den vorrangigen Bereichen gehören Klima, Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Die Projekte sollten den Weg zu einer klimaneutralen Gesellschaft ebnen, indem sie Reformen der Bildungssysteme unterstützen, um sicherzustellen, dass die Menschen für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft von morgen gerüstet sind.
Digitale Transformation: Die Projekte sollten die Entwicklung und Verbreitung digitaler Kompetenzen unterstützen, um die digitale Transformation so umfassend und integrativ wie möglich zu gestalten. Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur digitalen Bildung. Begleitung des digitalen Wandels durch die durchgängige Berücksichtigung der Digitalisierung in den Bildungssystemen und die Verstärkung von Programmen zur Vermittlung digitaler Kompetenzen. Unterstützung der Lehrerausbildung und des Online-Lernens.
Integration von Migrant*innen: Die Projekte sollten die Mobilität fördern und insbesondere die Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen in der Region unterstützen und zu einem regionalen System zur Anrechnung von Studienleistungen beitragen, um die Konnektivität innerhalb der Region und den Aufbau eines regionalen Hochschulraums zu ermöglichen.
Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung: Behebung regionaler Strukturschwächen durch Unterstützung der Zusammenarbeit und/oder Reformen in den Bereichen Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung. Gefördert werden Projektvorschläge, die sich auf die Steuerung des Gesundheitswesens konzentrieren, insbesondere solche, die mit der Abwehrbereitschaft und der Widerstandsfähigkeit zusammenhängen.
Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: Qualitativ hochwertige Bildung ist ein Schlüsselfaktor für die Sicherung von Wachstum und Beschäftigung und für die Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und Qualifikationsdefiziten. Investitionen in Humankapital und Unternehmertum helfen den Gesellschaften, sich auf die Zukunft vorzubereiten, indem sie die Abwanderung von Fachkräften stoppen und den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft unterstützen. Ein zentrales Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen den Bildungsergebnissen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu beseitigen, u. a. durch die Entwicklung des Lernens am Arbeitsplatz. Die Einbeziehung aller Bürger, einschließlich der Roma, in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung wird sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird.
Region 2: Östliche Nachbarschaft
Green Deal: Unterstützung der Modernisierung der Wirtschaft, um sie wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen und gleichzeitig den grünen Übergang zur Klimaneutralität zu gewährleisten. Forschungs- und Innovationsinitiativen sollen sich auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, die Ökologisierung der Städte, die Förderung und Umsetzung neuer nachhaltiger Wertschöpfungsketten sowie grüne Kompetenzen und Arbeitsplätze konzentrieren. Die akademische Zusammenarbeit soll dazu beitragen, Antworten auf die öffentlichen Forderungen in den Bereichen städtische und ländliche Entwicklung, Energieeffizienz, Gesundheit sowie Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Abfallwirtschaft zu geben.
Digitale Transformation: Förderung eines effektiven, integrativen und geschlechtersensiblen digitalen Wandels in Bildung und Wissenschaft, in erster Linie durch die Behebung der digitalen Qualifikationslücke. Zu den vorrangigen Bereichen im digitalen Bereich gehören die Entwicklung von Konnektivitätslösungen, die die Bürger durch die Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und der digitalen Kompetenz, des Fernunterrichts und der Lern- und Lehrinnovationen befähigen, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten und gefährdeten Gemeinschaften. Vorrang sollte auch die Förderung von Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft im Bereich der Digitalisierung haben. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit Dateninfrastruktur, Datenmanagement und der Digitalisierung von KMU/Unternehmen werden unterstützt.
Integration von Migrant*innen: Unterstützung von Bildungsinitiativen, die zur Entwicklung eines regionalen Hochschulraums beitragen, insbesondere Systeme zur Anrechnung von Studienleistungen und zur Anerkennung von Qualifikationen, Abschlüssen und Zeugnissen. Förderung der Integration von Migrant*innen und Vertriebenen durch Gewährung des Zugangs zu Bildung, einschließlich Sprachunterricht und Stipendien.
Regierungsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung: Beitrag zu einem Raum der Demokratie, des Wohlstands, der Stabilität, der Sicherheit und der verstärkten Zusammenarbeit zwischen widerstandsfähigen und integrativen Gesellschaften, die gemeinsame Werte teilen. Die Projekte sollten sich insbesondere auf Reformen der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Diskriminierung, die Medienkompetenz, die Rolle unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft sowie die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter konzentrieren.
Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: Investitionen in junge Menschen und eine bessere Verknüpfung von Bildung, Forschung und Innovation mit den Bedürfnissen des Privatsektors sind entscheidende Bausteine für eine Wirtschaft, die für alle funktioniert. Besondere Schwerpunkte sind die Ausbildung von Lehrern, das Unternehmertum junger Menschen, das Angebot und die Akzeptanz von Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen, Kunst und Mathematik (STEAM) sowie die damit verbundene Einbeziehung der Geschlechter. Die Verknüpfung mit dem grünen Übergang zur Klimaneutralität sollte betont werden. Besonderes Augenmerk sollte auf gefährdete Gemeinschaften und abgelegene Gebiete, einschließlich ländlicher Gebiete, gelegt werden.
Region 3: Länder des südlichen Mittelmeerraums
Grüner Deal: Die Projekte sollten zu einem integrativen, langfristigen sozioökonomischen Aufschwung beitragen und das wirtschaftliche Potenzial der Region durch Unterstützung der Kreislaufwirtschaft und der grünen Wirtschaft sowie der Stadtentwicklung erschließen. Zu den Prioritäten gehören die Stärkung des Klimabewusstseins, der Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit, insbesondere in den Schlüsselbereichen Landwirtschaft, Energie und Wasserwirtschaft. Darüber hinaus sollte die akademische Zusammenarbeit darauf abzielen, anwendbare Antworten auf ökologische Herausforderungen wie Wüstenbildung, Verlust der biologischen Vielfalt und Nutzung natürlicher Ressourcen zu finden.
Digitale Transformation: Die Projekte sollten sich den digitalen Wandel zunutze machen, indem sie auf digitale Kompetenzen, Fähigkeiten und Unternehmertum hinarbeiten. Gleichzeitig können digitale Lösungen neue Möglichkeiten bieten, gefährdete Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Kooperationsmöglichkeiten liegen auch in der digitalen Infrastruktur und den Verbindungen, wo eine höhere Zuverlässigkeit, Kapazität und Sicherheit die regionale wirtschaftliche Integration unterstützen wird.
Integration von Migrant*innen: Der Zugang zu Bildung für Vertriebene und Flüchtlinge ist ein vorrangiges Ziel für die gesamte Region. Unterstützung von intraregionalen Initiativen zur Anerkennung von Zeugnissen und Abschlüssen sowie von regionalen Systemen zur Anrechnung von Studienleistungen. Chancen und Arbeitsplätze, wie sie in den anderen regionalen Prioritäten genannt werden, sollten alle einschließen, auch Migrant*innen und Vertriebene.
Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung: Das Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechten, Gleichheit, Demokratie und verantwortungsvoller Staatsführung ist die Grundlage für stabile, gerechte und wohlhabende Gesellschaften. Initiativen für Frieden und Sicherheit, den interkulturellen Dialog und die Stärkung der Rolle der Frau werden gefördert, wodurch die Achtung der Vielfalt, die Toleranz und die Stärkung der Mittelmeerpartnerschaft vorangetrieben werden.
Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: Die Verbesserung der Verwaltung der Bildungssysteme und die Beseitigung der strukturellen Ursachen des Schulabbruchs sind von entscheidender Bedeutung, um die Erwartungen der Jugend zu erfüllen und die anhaltenden wirtschaftlichen und geschlechtsspezifischen Ungleichheiten zu beseitigen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses ist die Entwicklung der Aus- und Fortbildung von Lehrern der Primar- und Sekundarstufe. Es müssen stärkere Verbindungen zwischen der akademischen Welt, der Forschung und der Wirtschaft gefördert werden, wobei die Bildungsprogramme auf den aktuellen und künftigen Qualifikationsbedarf ausgerichtet sein müssen, nicht zuletzt auf das Unternehmertum. Innovationszentren und Neugründungen tragen dazu bei, lokale Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Abwanderung von Fachkräften zu verhindern. Besonderes Augenmerk ist auf die Beteiligung von Frauen zu richten.
Region 5a: Asien
Green Deal: Die Projekte sollten auf die wachsenden Herausforderungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung in Asien reagieren und Kapazitäten für klimaresistente Studien bereitstellen, um Lösungen für die ökologischen Herausforderungen in der Region zu finden. Die Projekte sollten auch den grünen und wirtschaftlichen Wandel in Asien unterstützen, indem sie die Verbindungen zum Privatsektor stärken und das Wissen und die Fähigkeiten verbessern, die für eine moderne Belegschaft erforderlich sind.
Digitale Transformation: Die Förderung digitaler Technologien und Dienstleistungen wird die sozioökonomische Entwicklung in Asien vorantreiben. Die Projekte sollten dazu beitragen, die digitale Kluft in Asien zu überbrücken, indem sie digitale Kenntnisse und Fähigkeiten fördern und entwickeln sowie die digitale Wirtschaft und Konnektivität durch digitale Bildungsstrategien unterstützen.
Integration von Migrant*innen: Die Projekte sollten die Mobilität fördern und insbesondere die Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen in Asien unterstützen, auch zur Förderung der intraregionalen Konnektivität. Die Projekte sollten die Integration von Migrant*innen und Vertriebenen durch den Zugang zu Bildung unterstützen.
Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung: Um den sozialen Zusammenhalt zu fördern, sollten die Projekte Wissen, Bewusstsein und Kapazitäten für demokratische Regierungsführung, menschliche Entwicklung und interkulturellen Dialog schaffen und so die Region mit den diesbezüglichen bewährten europäischen Verfahren vertraut machen.
Nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze: Aufgrund der wirtschaftlichen Dynamik Asiens sollten die Projekte die Qualifizierung der jungen Bevölkerung in Asien unterstützen. Die Projekte sollten auch dazu beitragen, Bildungslücken zu ermitteln, die zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beitragen können, und gleichzeitig das Modell der EU für nachhaltiges Wachstum und verantwortungsvolle Staatsführung exportieren.
Region 6: Zentralasien
Green Deal: Eines der Ziele der EU in der Region ist es, den Übergang zu einer grünen und kreislauforientierten Wirtschaft zu beschleunigen, da Zentralasien über ein großes Potenzial für grüne Energie verfügt. Projekte sollten daher den Übergang zu einer grünen und kreislauforientierten Wirtschaft beschleunigen und überregionale Umweltherausforderungen durch begleitende Verbindungen mit dem Privatsektor sowie durch verbesserte Studien- und Bildungskapazitäten angehen.
Digitale Transformation: Die Strategie der EU für Zentralasien - die auf dem EU-Zentralasien-Gipfel 2025 bekräftigt wurde - basiert auf der Zusammenarbeit in den Bereichen digitale Verbindungen, Verkehr, Energie und zwischenmenschliche Kontakte. Die Projekte sollten sich auf die Verbesserung der digitalen Wirtschaft und der digitalen Infrastruktur für die Entwicklung von Fähigkeiten und die Schaffung von Arbeitsplätzen konzentrieren.
Nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze: Die Entwicklung von Qualifikationen wird für die Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt in Zentralasien von entscheidender Bedeutung sein. Die Projekte sollten eine wissensbasierte Wirtschaft fördern und die Synergien zwischen den Bildungssystemen und dem Arbeitsmarkt verbessern und mit der Förderung der digitalen Kompetenz verbunden sein.
Region 7a: Naher Osten
Green Deal: Die Projekte sollten zu einem umweltfreundlichen und nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung und Übergang sowie zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung daran beitragen, indem sie die Reformen der Bildungssysteme unterstützen und die Verbindungen zum Privatsektor stärken und gleichzeitig die Hochschuleinrichtungen in der Region mit europäischen Verfahren vertraut machen.
Digitale Transformation:Die Projekte sollten sich mit dem digitalen Lehren, Lernen und der digitalen Kompetenz sowie mit der Rolle digitaler Fähigkeiten bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beschäftigungsfähigkeit befassen.Die EU-Politik gegenüber den Ländern dieser Region zielt auch darauf ab, die Transparenz der Regierungsführung durch digitalisierte Institutionen, E-Government und E-Services zu verbessern.
Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: Die Projekte sollten die Diversifizierung und die nachhaltige Entwicklung der Region unterstützen und die Diskrepanz zwischen dem Bildungssystem und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes beheben. Außerdem sollten sie die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor unterstützen, um eine Wirtschaft zu fördern, die für alle funktioniert. Die Projekte könnten mit der Priorität "Grüner Deal" verknüpft werden, indem die Bildungskapazitäten für den grünen Wandel in der Region verbessert werden.
Region 8a: Pazifik
Green Deal: Keine andere Region der Welt ist so stark vom Klimawandel bedroht und so sehr mit Klimaschutzmaßnahmen beschäftigt, da die Umweltzerstörung die weitere Entwicklung im Pazifikraum stark behindert. Die Projekte sollten daher dazu beitragen, die Wirtschaft in der Region zu modernisieren, indem sie Verbindungen zum Privatsektor herstellen sowie Wissen und Kapazitäten schaffen, um die Region bei der weiteren Anpassung an den Klimawandel und eine sich verändernde Arbeitsdynamik zu unterstützen.
Digitale Transformation:Digitale Governance und Partnerschaften sowie Konnektivität gehören zu den sieben vorrangigen Bereichen der EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum und des Digitalen Kompasses 2023.Der digitale Wandel ist eine Priorität für die Prioritäten der Wertschöpfungskette des Global Gateway für einzelne Länder, die mit den Herausforderungen der Entfernung und der Insellage konfrontiert sind.Die Digitalisierung spielt auch eine wichtige Rolle in den Strategien für den Verkehr, während die digitale Governance ein Baustein in den Beziehungen der EU mit der weiteren asiatisch-pazifischen Region ist.
Nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze: Die Länder des pazifischen Raums leiden unter einer sehr geringen Marktgröße, die nur sehr wenige Beschäftigungsmöglichkeiten bietet. Die Projekte sollten die Schaffung stabiler und zuverlässiger interner Wissens- und Kompetenzreserven unterstützen, um eine Abwanderung von Fachkräften zu vermeiden und die einheimischen Bildungssysteme zu verbessern. In dieser Hinsicht wird einer der wichtigsten Eckpfeiler die Entwicklung des Konzepts der "blauen Wirtschaft" sein.
Region 9: Afrika südlich der Sahara
Green Deal: Beitrag zu einem erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung (einschließlich Klimawandel, Umwelt und Energie), Sensibilisierung, grüne Arbeitsplätze.
Digitale Transformation: Aufbau digitaler Bildungsökosysteme, Verbesserung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen, Konnektivität, Lehrerausbildung.
Integration von Migranten: Anerkennung von Qualifikationen, legale Wege, Integration von Migranten und Vertriebenen, Bildungszugang, Stipendien, Sprachunterricht.
Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung: Menschenrechte, soziale und wirtschaftliche Rechte, Demokratie, Grundwerte, Regierungsführung, Staatsbürgerschaft, Gesundheit, Jugend, Geschlecht, Zugang und Integration.
Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: Qualifikationen, Unternehmertum, Beschäftigungsfähigkeit, Verbindungen zum Arbeitsmarkt und Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigungsmöglichkeiten, ländliche Gebiete, Beteiligung des Privatsektors.
Region 10: Lateinamerika
Green Deal: Die lateinamerikanischen Länder sind wichtige Partner für einen globalen Übergang zu einem grüneren und klimaneutralen Entwicklungspfad. Die Region beherbergt etwa 50 % der weltweiten biologischen Vielfalt und verfügt über ein enormes Potenzial für erneuerbare Energien, ist aber auch sehr anfällig für negative Auswirkungen des Klimawandels und Naturkatastrophen. Die Projekte sollten auf diese ökologischen Herausforderungen reagieren und die Kapazitäten in der Region stärken. Die Projekte sollten auch den Privatsektor bei der Umstellung auf eine umweltfreundliche Wirtschaft unterstützen und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten fördern.
Digitale Transformation: Die digitale Transformation kann den nachhaltigen Aufschwung in den lateinamerikanischen Ländern unterstützen, Fallstricke beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Die Projekte sollten dazu beitragen, die digitale Kluft zu überbrücken, indem sie digitale Kenntnisse und Fähigkeiten sowie wissenschaftliche, technische und Innovationskapazitäten entwickeln und die Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft fördern. Erdbeobachtung und Raumfahrttechnologien ermöglichen eine verstärkte Eindämmung des Klimawandels und die Schaffung von Innovationswegen.
Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung: Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts bleibt eine Priorität für die Region, die zu den ungleichsten der Welt gehört. Die Projekte sollten zum Aufbau integrativer Gesellschaften beitragen, indem sie das Bewusstsein schärfen und die Kapazitäten in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Gleichstellung der Geschlechter, Zugang und Eingliederung sowie Menschenrechte, einschließlich sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte, stärken. Besonderes Augenmerk sollte auf gefährdete Gemeinschaften sowie auf abgelegene und ländliche Gebiete gelegt werden. Die Projekte unterstützen die intraregionale Konnektivität und tragen zur Entwicklung des Hochschulraums bei, insbesondere zur Anerkennung von Abschlüssen und Systemen zur Anrechnung von Studienleistungen und Qualifikationen. Die Projekte sollten auch die Integration von Migranten, Flüchtlingen und Vertriebenen durch den Zugang zu Bildung unterstützen.
Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: Um die Region auf dem Weg zu einem nachhaltigen, integrativen Wirtschaftsaufschwung zu begleiten, sollten die Projekte den Schwerpunkt darauf legen, auf die Bedürfnisse neu entstehender Sektoren wie der grünen, blauen, digitalen und orangefarbenen Wirtschaft einzugehen. Die Projekte sollten auch dazu beitragen, Bildungslücken in den verschiedenen Bereichen in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zu ermitteln.
Region 11: Karibik
Green Deal: Zwei Hauptfaktoren haben entscheidende Auswirkungen auf die Karibik: i) Klimawandel und Naturkatastrophen und ii) nicht nachhaltige Produktion und übermäßige Abfallerzeugung. Beide setzen die marinen und terrestrischen Ökosysteme der Karibik unter Druck und machen sie anfällig für externe Schocks. Die Projekte sollten zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verringerung der Risiken in Bereichen wie Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, erneuerbare Energien, Abfallwirtschaft und Wertschöpfungsketten im Agrar- und Ernährungsbereich beitragen.
Digitale Transformation:Das regionale Mehrjahresrichtprogramm für Lateinamerika und die Karibik fördert generell die externe Dimension der EG-Prioritäten, insbesondere die digitale Transformation. In einer Inselregion sind Investitionen in digitale Fähigkeiten, Infrastruktur und Integration erforderlich: Auf Lateinamerika und Karibik-Ebene hat die EU eine digitale Allianz EU-Lateinamerika/Karibik gegründet, um jedes Element dieser Agenda zu verfolgen, während die digitale Zusammenarbeit in die Konnektivitätsdimension von Global Gateway eingebettet ist und BELLA (Building Europe Link to Latin America) Universitäten und Innovationszentren in der EU, Lateinamerika und der Karibik miteinander verbindet.
Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung: Um zu integrativeren und widerstandsfähigeren Gesellschaften beizutragen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern, sollten die Projekte Wissen, Bewusstsein und Kapazitäten in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Gleichstellung der Geschlechter und Integration schaffen.
Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: Die Entwicklung von Wissen in Verbindung mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes in Bereichen mit Wachstumspotenzial (wie Kreativwirtschaft und Dienstleistungen) und aufstrebenden Sektoren (blaue, grüne und digitale Wirtschaft) kann einen Multiplikatoreffekt erzeugen. Die Projekte können dazu beitragen, regionale Lösungen für gemeinsame Herausforderungen wie Konnektivität und regionale Integration zu finden sowie die Jugendarbeitslosigkeit und die Abwanderung von Fachkräften zu verringern.
Bei Vorschlägen, die sich auch auf eine für Erasmus+ relevante Priorität des Globalen Gateways beziehen, sollten die Antragstellenden im entsprechenden Feld das feste Stichwort "Globales Gateway" sowie alle anderen für ihren Vorschlag relevanten festen Stichwortoptionen auswählen.
Für den Aktionsbereich 3, der auf die Unterstützung von Strukturreformen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern abzielt, müssen die Vorschläge auf die Bedürfnisse der Hochschulbildung in den betreffenden Ländern insgesamt eingehen.Regionsübergreifende Vorschläge im Rahmen des Aktionsbereichs 3 müssen mit denPrioritäten des Erasmus+ Global Gateway übereinstimmen, die auf der Ebene der Länder (oder Ländergruppen) festgelegt wurden (siehe Hyperlink unten).
Diese Prioritäten sind in der entsprechenden Tabelle unter dem folgenden Link zu finden: https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en
Darüber hinaus muss jeder Antragstellende in Teil A des Antragsformulars eine der übergreifenden Prioritäten angeben, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden und im Programmleitfaden enthalten sind. Dies ist obligatorisch. Bitte beachten Sie, dass nicht mehrere Prioritäten ausgewählt werden können.
Achtung: Da die Projekte regionenübergreifend angelegt sind, müssen die Antragstellenden die übergreifenden Prioritäten und die mit dem Global Gateway zusammenhängenden Erasmus+-Prioritäten für Länder/Ländergruppen, die in den Regionen und innerhalb der Länder/Ländergruppen, mit denen sie zusammenarbeiten, gemeinsam sind, berücksichtigen.
Über die geltenden übergreifenden Prioritäten hinaus und um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu reagieren, besteht das regionenübergreifende Gremium aus drei spezifischen Aktionsbereichen:
Aktionsbereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
Dieser Aktionsbereich zielt darauf ab, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die CBHE-Aktion zu gewinnen, um den Zugang zu neuen Organisationen zu erleichtern, und zwar durch Kleinprojekte, die sich in erster Linie auf die folgenden Bereiche in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern konzentrieren:
- Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Neuankömmlinge oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und Fakultäten aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Studierende und Personal mit geringeren Möglichkeiten.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse in jedem dieser Bereiche sollten einen klaren Mehrwert für die Zielgruppen haben. Nachstehend finden Sie eine nicht erschöpfende Liste der möglichen Aktivitäten:
Aktivitäten, die darauf abzielen, die Management-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungenzu verbessern, wie z.B.:
- Reform und Modernisierung der Hochschulverwaltung, einschließlich der Verbesserung der Dienstleistungen insbesondere für die Studierenden (Studienberatung, Berufsorientierung usw.);
- Einrichtung oder Stärkung von Büros für internationale Beziehungen und Ausarbeitung von Internationalisierungsstrategien;
- Einrichtung neuer oder Ausbau bestehender Qualitätssicherungseinheiten und -prozesse/-strategien innerhalb der Hochschulen;
- Schaffung oder Ausbau der Kapazitäten von Planungs- und Evaluierungseinheiten;
- Verbesserung der Mechanismen für die Kommunikation und Verbreitung von Ergebnissen aus internationalen Kooperationsprojekten;
- Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Personal.
Aktivitäten zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und relevanten Bildung, , wie z.B:
- Module oder Studienprogramme, technische oder berufliche Ausrichtungen von Programmen;
- Einrichtung von Intensivstudienprogrammen, die Studierende und Lehrkräfte der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen für kürzere Studienzeiten zusammenbringen;
- Entwicklung von Kapazitäten für Postgraduierte und akademisches Personal sowie Förderung ihrer Mobilität;
- Durchführung von Schulungskursen für das akademische Personal von Hochschulen;
- Schaffung von Synergien und Stärkung der Verbindungen mit dem Unternehmenssektor und mit privaten oder öffentlichen Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt und in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind;
- Entwicklung oder Stärkung relevanter Studienprogramme, die mit der Global-Gateway-Strategie in Einklang stehen und die den Prioritäten des Landes und/oder der Region entsprechen.
Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit für Studierende/Personal mit geringeren Möglichkeiten zu verbessern, , wie z.B.:
- Entwicklung entfernter und integrativer Lernwege und -möglichkeiten durch den Einsatz digitaler Technologie und E-Learning für benachteiligte Studierende;
- Aktualisierung der digitalen Technologie zur Entwicklung spezifischer Dienste, um gleiche und faire Lernmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen zu gewährleisten;
- Förderung von Initiativen, die auf eine positive Diskriminierung abzielen, indem Frauen und ethnische/religiöse Minderheiten gestärkt werden;
- Entwicklung von Initiativen zur Beseitigung von Hindernissen, mit denen benachteiligte Gruppen beim Zugang zu Lernangeboten konfrontiert sind;
- Beitrag zur Schaffung eines integrativen Umfelds, das Gleichberechtigung und Gleichstellung fördert und auf die Bedürfnisse der Allgemeinheit eingeht.
Aktionsbereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
Im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen neue Ansätze und Initiativen im Hochschulbereich eingeführt werden, die über die Projektlaufzeit hinaus erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen haben und somit der Gesellschaft als Ganzes zugute kommen. Die Projekte sollten folgende Ziele verfolgen:
- Innovation in der Hochschulbildung und
- Reformen in Hochschuleinrichtungen.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse in einem dieser Bereiche sollten einen klaren Mehrwert für die Begünstigten haben. Nachstehend finden Sie eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
- Entwicklung, Erprobung und Anpassung innovativer Lehrpläne in Bezug auf Inhalt [Schlüsselkompetenzen und bereichsübergreifende Fähigkeiten (Unternehmertum, Problemlösung, grüne Arbeitsplätze usw.)], Struktur (modular, gemeinsam...) und Lehr-/Lernmethoden [einschließlich des Einsatzes von offenem und flexiblem Lernen, virtueller Mobilität, offenen Bildungsressourcen, Blended Learning, Massive Open Online Courses (MOOC) usw.];
- Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer Lernmethoden, -werkzeuge und -materialien (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen) durch praktische Ausbildung und Praktika von Studierenden;
- Einführung von Reformen nach dem Vorbild von Bologna (dreistufiges Zyklussystem, Transparenzinstrumente wie Leistungspunktesysteme und Diplomzusatz, Qualitätssicherung, Bewertung, nationale/regionale Qualifikationsrahmen, Anerkennung früherer und nicht formaler Lernerfahrungen usw.) auf institutioneller Ebene;
- Einführung von praktischen Ausbildungsprogrammen, Praktika und Studien zu realen Fällen in Wirtschaft und Industrie, die vollständig in den Lehrplan eingebettet, anerkannt und angerechnet werden;
- Einführung von Systemen des dualen Lernens, die ein Hochschulstudium mit der beruflichen Bildung im Sekundarbereich II verbinden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu verbessern;
- Entwicklung von Lösungen für schwierige Probleme, Produkt- und Prozessinnovation (Studierende, Professor*innen und Praktiker*innen gemeinsam);
- Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Bedürfnisse, die vom Markt nicht befriedigt werden können und sich an benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft richten; Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen oder Änderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und Politiken, Organisationsstrukturen und Prozessen, Erbringungssystemen und Dienstleistungen;
- Unterstützung der Einrichtung von Zentren und Gründerzentren für Innovation, Technologietransfer und Unternehmensgründungen sowie der Integration von Bildung, Forschung und Innovation auf institutioneller/regionaler/nationaler Ebene;
- Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen;
- Einrichtungen zur Erprobung innovativer Maßnahmen; zeitlich begrenzter Austausch von Student*innen, Forscher*innen, Lehrkräften und Unternehmenspersonal; Schaffung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Lehre und Forschung;
- Reform der Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen auf institutioneller Ebene (einschließlich Qualitätssicherungsmethoden und -systeme, Finanzmanagement und Hochschulautonomie, internationale Beziehungen, Dienstleistungen für Studierende und Beratung, Berufsberatung, akademische und Forschungsgremien usw.);
- Entwicklung von Strategien und Instrumenten für die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen (internationale Offenheit der Lehrpläne, interinstitutionelle Mobilitätsprogramme) und ihre Fähigkeit, sich in den Bereichen Forschung, wissenschaftliche und technologische Innovation (wissenschaftliche Zusammenarbeit und Wissenstransfer usw.) wirksam zu vernetzen;
- Entwicklung, Anpassung und Bereitstellung von Instrumenten und Methoden für die Fortbildung, Bewertung/Beurteilung, Professionalisierung und berufliche Entwicklung des akademischen und administrativen Personals, für die Erstausbildung von Lehrkräften und die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung;
- Entwicklung oder Verstärkung einschlägiger Studienprogramme, neuer Ausbildungsprogramme und Lernmethoden, die mit der Global-Gateway-Strategie in Einklang stehen und die den länderspezifischen und/oder regionalen Prioritäten entsprechen.
Aktionsbereich 3: Projekte zur Strukturreform
Dieser Aktionsbereich unterstützt die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern um die Entwicklung kohärenter, integrativer und nachhaltiger Hochschulsysteme, die den sozioökonomischen Erfordernissen und den allgemeinen Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft, auch in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT), gerecht werden, und zwar durch Strukturreformprojekte, an denen die zuständigen nationalen Behörden (insbesondere die Bildungsministerien) der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer sowie Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und andere einschlägige Behörden/Gremien und Akteure beteiligt sind.
Weitere Anleitungen und vollständige Informationen über die CBHE-Aufforderung finden Sie im Aufforderungsdokument (Programmleitfaden).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Erhöhte Relevanz, Wirkung und Sichtbarkeit von Investitionen in die Hochschulbildung für die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU in den Partnerländern der EU sowie des Pakts für den Mittelmeerraum in den Zielländern;
- Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen;
- Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und deren Qualität, insbesondere für Menschen mit geringeren Möglichkeiten und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen;
- Stärkere Beteiligung von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten;
- Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung;
- Regionale Integration und Einführung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschern;
- Stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem Privatsektor in Schlüsselbereichen, Förderung von Innovation und Unternehmertum;
- Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden;
- Stärkung der Eigeninitiative und des Unternehmergeistes der Studierenden;
- Verbesserung der digitalen Kompetenz von Studierenden und Mitarbeiter*innen;
- Institutionelle Eigenverantwortung für die Ergebnisse des CBHE zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit;
- Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Mainstreaming positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich;
- Gesteigerte Kapazität und Professionalität für die Arbeit auf internationaler Ebene: verbesserte Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Aktionsbereich 1 und Aktionsbereich 2
Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:
Nationale Projekte (nur für die Regionen 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9 offen):
- Mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- jedes dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung einbeziehen.
- nur 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
- an denen mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sind.
- Die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens so hoch sein wie die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Mehrländerprojekte (offen für alle förderfähigen Regionen):
- Mindestens 2 mit dem Programm assoziierte EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer;
- in jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein
- mindestens 2 förderfähige Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Bei dieser Mindestanzahl von Ländern müssen an jedem Land mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sein. Die nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer können aus der gleichen Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen.
- Die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss gleich oder höher sein als die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Allgemeine Regeln für alle Konsortien:
- In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.
- Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
Bereich 3
Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:
- Mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittstaaten;
- In jedem dieser Länder muss mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt sein.
- mindestens 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
- jedes teilnehmende Land muss mindestens 2 Hochschuleinrichtungen einbeziehen; und
- die zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium), die in dem betreffenden Land für die Hochschulbildung zuständig ist.
- Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten muss mindestens so hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittstaaten.
Für den Masterstudiengang EU-Moldawien in europäischen Angelegenheiten
Im Jahr 2026 wird im Rahmen einer speziellen Aktion des Aktionsbereichs 3 die Einrichtung eines Vorzeige-Masterstudiengangs für europäische Angelegenheiten in der Republik Moldau unterstützt. Für diese Aktion muss die folgende Mindestzusammensetzung eingehalten werden:
- mindestens 2 mit dem Programm assoziierte EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer, wobei in jedem dieser Länder mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt ist;
- mindestens 1 Hochschuleinrichtung mit Sitz in der Republik Moldau;
- die zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium), die in dem Land für Hochschulbildung, europäische oder auswärtige Angelegenheiten zuständig ist.
Allgemeine Regeln für alle Konsortien
In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
weitere Förderkriterien
Aktionsbereich 1 und Aktionsbereich 2
Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellenden (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) um öffentliche oder private Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen:
- Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
- Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind.
Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- einem EU-Mitgliedstaat;
- einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
- in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.
Koordinator
Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein. Eine Organisation kann nicht Koordinator von mehr als zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschlägen sein.
Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
- Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
Bereich 3
Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellenden (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) um (öffentliche oder private) Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen
- Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
- Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind.
Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- einem EU-Mitgliedstaat,
- einem mit dem Programm assoziierten Drittland
- einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.
Koordinator
Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein. Eine Einrichtung kann nicht Koordinator von mehr als zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschlägen sein.
Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
- Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24, 36 oder 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.
Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Kosten für Freiwillige, die an dem Projekt beteiligt sind, sind zulässig. Sie müssen in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige anfallen.
Einheitskosten für KMU sind nicht zulässig.
Das vorläufige CBHE-Budget 2026 des überregionalen Gremiums (in Euro) und die vorläufige Anzahl der zu finanzierenden Projekte sind nachstehend aufgeführt.
Bitte beachten Sie auch, dass eine flexible Übertragung von Budgets zwischen den Strängen möglich ist.
|
Regionalübergreifendes Gremium |
Veranschlagtes Budget für die Aktionsbereiche (€) |
Vorläufige Anzahl von Projekten |
|
Aktionsbereich 1 |
2.335.967 |
5 |
|
Aktionsbereich 2 |
8.110.217 |
10 |
|
Aktionsbereich 3 |
665.526 |
1 |
|
Vorläufiger CBHE-Gesamthaushalt 2026 der Region C-R und vorläufige Anzahl der zu finanzierenden Projekte (national / regional) |
11.111.710 |
16 |
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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