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Call-Eckdaten
Kleinere Partnerschaften
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2026-SSCP
Termine
Öffnung
18.12.2025
Deadline
05.03.2026 17:00
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 30.000,00 oder € 60.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Partnerschaften auf kleiner Ebene sollen den Zugang zum Programm für kleine Stakeholder und schwer erreichbare Einzelpersonen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, Berufsbildung, Jugend und Sport erweitern.
Call-Ziele
Mit geringeren Zuschussbeträgen für Organisationen, kürzerer Laufzeit und einfacheren Verwaltungsanforderungen im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und Neulinge im Programm zu erreichen und die Zugangsbarrieren zum Programm für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. Diese Aktion wird auch flexible Formate unterstützen - eine Mischung aus Aktivitäten mit transnationalem und nationalem Charakter, jedoch mit einer europäischen Dimension - und es den Organisationen ermöglichen, mehr Mittel zu haben, um Menschen mit weniger Möglichkeiten zu erreichen. Kleinere Partnerschaften können auch zur Schaffung und Entwicklung transnationaler Netzwerke und zur Förderung von Synergien mit und zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Maßnahmen beitragen.
- Neue, weniger erfahrene Organisationen und kleine Akteure sollen für das Programm gewonnen und der Zugang zu ihm erweitert werden. Diese Partnerschaften sollten als erster Schritt für Organisationen in die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene dienen.
- Unterstützung der Eingliederung von Zielgruppen mit geringeren Möglichkeiten
- die aktive europäische Bürgerschaft zu unterstützen und die europäische Dimension auf die lokale Ebene zu bringen
Darüber hinaus gelten die Hauptziele der Kooperationspartnerschaften auch für die kleinen Partnerschaften, und zwar proportional zu Umfang und Volumen der einzelnen Projekte:
- Steigerung der Qualität der Arbeit und der Praktiken der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die nicht von Natur aus zu einem bestimmten Sektor gehören;
- Aufbau der Fähigkeit von Organisationen zur transnationalen und sektorübergreifenden Arbeit;
- Auseinandersetzung mit gemeinsamen Bedürfnissen und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport;
- Ermöglichung von Wandel und Veränderungen (auf individueller, organisatorischer oder sektoraler Ebene), die zu Verbesserungen führen, die dem Kontext der jeweiligen Organisation angemessen sind;
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Erwartete Ergebnisse
Ein Kooperationspartnerschaftsprojekt besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für eine Finanzierung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer*innen an den Aktivitäten sollten in all diesen Phasen eine aktive Rolle übernehmen und so ihre Lernerfahrung verbessern:
- Planung (Definition der Bedürfnisse, Ziele, Projekt- und Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Zeitplan usw.);
- Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Entwicklung eines Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) der geplanten Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.);
- Durchführung der Aktivitäten;
- Follow-up (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse).
Kooperationspartnerschaften können die Organisation von transnationalen Lern-, Lehr- und Ausbildungsaktivitäten von Einzelpersonen und Gruppen von Einzelpersonen umfassen, sofern sie einen Mehrwert für die Erreichung der Projektziele darstellen. Das Format, der Zweck sowie die Art und Anzahl der Teilnehmer*innen an den vorgeschlagenen Aktivitäten werden im Rahmen des Projektantrags beschrieben und begründet.
Horizontale Aspekte, die bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigen sind:
Neben der Einhaltung der formalen Kriterien und dem Aufbau nachhaltiger Kooperationsvereinbarungen mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die qualitative Umsetzung von Kooperationspartnerschaften während der verschiedenen Projektphasen zu erhöhen. Die Antragstellenden werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Dimensionen bei der Konzeption von Kooperationspartnerschaftsprojekten zu berücksichtigen.
Inklusion und Diversität
Das Programm Erasmus+ ist bestrebt, die Chancengleichheit und den Zugang, die Eingliederung und die Fairness bei allen seinen Aktionen zu fördern. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Integration und Vielfalt entwickelt, um Teilnehmer*innen mit unterschiedlichem Hintergrund besser anzusprechen, insbesondere diejenigen, die weniger Möglichkeiten haben, sich an europäischen Projekten zu beteiligen. Kooperationspartnerschaften sind besonders geeignet, um Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und integrative und diversitätssensible Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, in Übereinstimmung mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion. Unabhängig vom Thema ihrer Projekte sollten die Organisationen auch zugängliche und integrative Projektaktivitäten konzipieren, die Ansichten von Teilnehmer*innen mit geringeren Möglichkeiten berücksichtigen und sie während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbeziehen.
Ökologische Nachhaltigkeit
Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet sein und umweltfreundliche Praktiken in all ihren Facetten einbeziehen. Organisationen und Teilnehmer*innen sollten bei der Projektgestaltung einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Projektbeteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und zu lernen, darüber nachzudenken, was auf verschiedenen Ebenen getan werden kann, und den Organisationen und Teilnehmer*innen dabei hilft, alternative, umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden.
Digitale Dimension
Virtuelle Zusammenarbeit und das Experimentieren mit virtuellen und gemischten Lernmöglichkeiten sind der Schlüssel zu erfolgreichen Kooperationspartnerschaften. Insbesondere Projekte im Bereich der Schulbildung und der Erwachsenenbildung werden nachdrücklich ermutigt, die Europäische Schulbildungsplattform (einschließlich eTwinning) oder die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen, um vor, während und nach den Projektaktivitäten zusammenzuarbeiten. Projekten im Bereich Jugend wird dringend empfohlen, das Europäische Jugendportal und die Europäische Jugendstrategieplattform zu nutzen.
Partizipation und bürgerschaftliches Engagement
Das Programm unterstützt Partizipation und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der Kooperationspartnerschaft sollten Möglichkeiten für die Teilnahme der Menschen am demokratischen Leben sowie für soziales und bürgerschaftliches Engagement bieten. Der Schwerpunkt liegt auch auf der Sensibilisierung und dem Verständnis für den Kontext der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze von Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, das kulturelle Bewusstsein und ihr soziales und historisches Erbe.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Eine kleine Partnerschaft ist transnational und umfasst mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Es gibt keine Höchstzahl von teilnehmenden Organisationen in einer Partnerschaft.
Alle teilnehmenden Organisationen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung eines Zuschusses angegeben werden.
Bei Anträgen, die bei den Nationalen Agenturen in den Bereichen Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und Jugend eingereicht werden, kann ein und dieselbe Organisation (ein OID) nicht an mehr als fünf Anträgen insgesamt pro Frist beteiligt sein, weder als Antragsteller noch als Partner.
Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann als Antragsteller auftreten. Diese Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind.
Für Anträge, die bei Nationalen Agenturen in den Bereichen Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und Jugend eingereicht werden, kann eine Organisation nur einen Antrag pro Frist stellen.
Jede öffentliche oder private Organisation, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, kann an einer kleinen Partnerschaft teilnehmen.
Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen Kleinpartnerschaften allen Arten von Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind, sowie Organisationen, die bereichsübergreifende Aktivitäten durchführen (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen).
Je nach Priorität und Zielsetzung des Projekts sollten an den kleinen Partnerschaften die geeignetsten und vielfältigsten Partner beteiligt werden, um von deren unterschiedlichen Erfahrungen, Profilen und spezifischem Fachwissen zu profitieren.
weitere Förderkriterien
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die kleinen Partnerschaften entweder:
- mindestens eine horizontale Priorität und/oder
- mindestens eine spezifische Priorität in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die am stärksten betroffen sind.
Bei Projekten in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, können die nationalen Agenturen unter diesen Prioritäten diejenigen stärker berücksichtigen, die in ihrem nationalen Kontext besonders relevant sind (so genannte "europäische Prioritäten im nationalen Kontext"). Die nationalen Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren.
Für Projekte im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität angesprochen werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 6 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.
Es gibt zwei vordefinierte Pauschalbeträge für Zuschüsse: 30 000 EUR und 60 000 EUR. Die Antragstellenden wählen zwischen den beiden vordefinierten Beträgen je nach den Aktivitäten, die sie durchführen wollen, und den Ergebnissen, die sie erreichen wollen.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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