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Call-Eckdaten
Europäische Sportereignisse ohne Gewinnzweck
Förderprogramm
Erasmus+ - Sport Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2026-SNCESE
Termine
Öffnung
18.12.2025
Deadline
05.03.2026 17:00
Budget des Calls
€ 9.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 450.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Europäische Sportveranstaltungen zielen darauf ab, eine sehr große Wirkung zu erzielen und Folgeaktivitäten durchzuführen, um den gesellschaftlichen Nutzen und die Förderung der Eingliederung durch Sport zu gewährleisten.
Call-Ziele
Diese Aktion zielt darauf ab, die Organisation von Sportveranstaltungen mit einer europäischen Dimension in den folgenden Bereichen zu unterstützen:
- Freiwilligenarbeit im Sport;
- Soziale Eingliederung durch Sport;
- Bekämpfung von Diskriminierung im Sport, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter;
- Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: Projekte im Rahmen dieser Priorität werden sich hauptsächlich auf Folgendes konzentrieren:
- die Umsetzung der drei Säulen der Initiative "HealthyLifestyle4All",
- die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung und der EU-Leitlinien für körperliche Betätigung,
- die Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports,
- die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Instrument für die Gesundheit,
- die Förderung aller Aktivitäten, die zur Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung anregen,
- die Förderung von traditionellem Sport und Spiel.
Die im Rahmen dieser Aktion ausgewählten Projekte müssen auf eines dieser Ziele ausgerichtet sein. Sie können sich auch auf die übrigen Ziele konzentrieren, aber das Hauptziel muss klar erkennbar sein und im Vorschlag überwiegen. Obwohl das Hauptziel dieser Aktion darin besteht, die Organisation von Sportveranstaltungen zu unterstützen, können diesen Veranstaltungen andere Aktivitäten vorausgehen oder folgen (Workshops, Schulungskurse, Treffen oder andere relevante Aktivitäten), um die Veranstaltung vorzubereiten oder ihr Erbe zu sichern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwarteten Auswirkungen dieser Aktion sind:
- Sensibilisierung für die Rolle des Sports bei der Förderung der sozialen Eingliederung, der Chancengleichheit und der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität (HEPA);
- verstärkte Teilnahme an Sport, körperlicher Betätigung und freiwilligen Aktivitäten.
Erwartete Ergebnisse
Der EU-Zuschuss wird Organisationen gewährt, die für die Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung von Sportveranstaltungen zuständig sind.
Die folgenden Standardaktivitäten werden unterstützt (nicht erschöpfende Liste):
- Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung;
- Organisation von Bildungsaktivitäten für Sportler*innen, Trainer*innen, Organisatoren und Freiwillige im Vorfeld der Veranstaltung;
- Organisation von Begleitaktivitäten zur Sportveranstaltung (Konferenzen, Seminare);
- Ausbildung von Freiwilligen;
- Durchführung von Aktivitäten im Anschluss an die Veranstaltung (Bewertung, Ausarbeitung von Zukunftsplänen);
- Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung.
Die folgenden Sportveranstaltungen werden im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt:
- Sportwettkämpfe, die von nationalen, europäischen oder internationalen Sportverbänden/Vereinigungen/Ligen regelmäßig organisiert werden (nationale Meisterschaften, Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften), es sei denn, die finanzielle Unterstützung wird für die Organisation von Nebenaktivitäten beantragt, die sich an eine breite Bevölkerung richten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.
- im Bereich des Sports tätig sein
Eine solche Organisation kann zum Beispiel sein (nicht erschöpfende Liste):
- eine öffentliche Einrichtung, die für den Sport auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene zuständig ist;
- eine Sportorganisation auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder internationaler Ebene;
- ein Nationales Olympisches Komitee oder ein nationaler Sportverband;
- eine Organisation, die die Bewegung "Sport für alle" vertritt;
- eine Organisation, die auf dem Gebiet der Bewegungsförderung tätig ist;
- eine Organisation, die den Sektor der aktiven Freizeitgestaltung vertritt;
- eine Organisation, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig ist.
Eine europäische Sportveranstaltung ohne Erwerbszweck ist länderübergreifend und umfasst:
- Für die europäische lokale Veranstaltung (Typ I): mindestens 3 Organisationen aus 3 Ländern und höchstens 5 Organisationen aus 5 Ländern, die EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer sind
- Für die europäische lokale Veranstaltung (Typ II: mindestens 6 Organisationen aus 6 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern.
- Für die europaweite Veranstaltung: mindestens 10 Organisationen (ein einziger Antragsteller + 9 teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner präsentiert werden) aus 10 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Die Zusammensetzung des Konsortiums muss den Anforderungen für den beantragten Zuschuss entsprechen.
Für bestimmte Einrichtungen können besondere Beschränkungen und Sanktionen gelten (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen). Einrichtungen, die auf einer Sanktionsliste aufgeführt sind und/oder restriktiven Maßnahmen unterliegen, wie unter www.sanctionsmap.eu aufgeführt, sind nicht berechtigt, in irgendeiner Eigenschaft teilzunehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Andere Einrichtungen, die unter die Verordnung Nr. 833/2014 fallen, können nur teilnehmen, wenn dies gemäß den Bedingungen der Aufforderung zulässig ist und ihnen von der Bewilligungsbehörde eine Ausnahme gemäß Artikel 5l Absatz 2 Buchstabe e) gewährt wird, mit dem Ziel, den Mobilitätsaustausch von Einzelpersonen und zwischenmenschliche Kontakte zu fördern.
weitere Förderkriterien
Für die lokalen europäischen Veranstaltungen (Typ I und II) müssen gemeinnützige Sportveranstaltungen in jedem EU-Mitgliedstaat oder Drittland stattfinden, das mit dem Programm assoziiert ist, das an der gemeinnützigen europäischen Sportveranstaltung beteiligt ist.
Bei der europaweiten Veranstaltung handelt es sich bei der förderfähigen Aktivität um eine einmalige Sportveranstaltung, die in dem Land stattfindet, in dem der Antragsteller oder, wenn dies im Antrag ordnungsgemäß begründet wird, eine der teilnehmenden Organisationen ansässig ist.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger), 120 Seiten für Aufforderungen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) und 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen beschränkt.
Die Beiträge für europäische Sportveranstaltungen ohne Erwerbszweck werden in Form von Pauschalbeträgen gezahlt. Die Höhe des Pauschalbetrags hängt von der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der an dem Projekt beteiligten Organisationen ab.
Die Antragstellenden wählen je nach Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen zwischen den vorgegebenen Beträgen:
Europäische - lokale Veranstaltungen (Typ I): 200 000 EUR
Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten vom Antragsteller und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die angegebenen teilnehmenden Organisationen (3 bis 5) werden als Mitbegünstigte betrachtet, und die Veranstaltungen und die organisierten Nebenaktivitäten finden in jedem EU-Mitgliedstaat oder Drittland statt, das mit dem betreffenden Programm assoziiert ist.
Die Vorschläge müssen einen speziellen Abschnitt enthalten, in dem die Aufgaben und der EU-Zuschuss auf die Partner aufgeteilt werden. Der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Erstellung der Projektleistungen sind ebenfalls anzugeben.
Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in "Arbeitspakete" aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit spezifischen Zielen verbunden sein, und die Antragsteller müssen eine Reihe von quantitativen und qualitativen Indikatoren angeben, anhand derer der Grad der Verwirklichung dieser Ziele bewertet werden kann.
Europäisch-lokale Veranstaltungen (Typ II): 300 000 EUR
Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten vom Antragsteller und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die angegebenen teilnehmenden Organisationen (mindestens 6) werden als Mitbegünstigte betrachtet, und die Veranstaltungen und die organisierten Nebenaktivitäten finden in jedem EU-Mitgliedstaat oder Drittland statt, das mit dem betreffenden Programm assoziiert ist.
Die Vorschläge müssen einen besonderen Abschnitt enthalten, in dem die Aufteilung der Aufgaben und des EU-Zuschusses auf die Partner dargelegt wird. Der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Erstellung der Projektleistungen sind ebenfalls anzugeben.
Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in "Arbeitspakete" aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit spezifischen Zielen verbunden sein, und die Antragsteller müssen eine Reihe von quantitativen und qualitativen Indikatoren angeben, die es ermöglichen, den Grad der Verwirklichung dieser Ziele zu bewerten.
Europaweite Veranstaltungen: 450 000 EUR
Die Vorschläge betreffen Projekte mit einem einzigen Begünstigten, was bedeutet, dass die Mittel nur einer einzigen antragstellenden Organisation zugewiesen werden können. Die teilnehmenden Organisationen werden nicht als Projektpartner betrachtet. Als assoziierte Partner können sie im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm erhalten.
Der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Erstellung der Projektergebnisse sind anzugeben.
Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in "Arbeitspakete" aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit spezifischen Zielen verbunden sein, und die Antragsteller müssen eine Reihe von quantitativen und qualitativen Indikatoren festlegen, anhand derer der Grad der Verwirklichung dieser Ziele bewertet werden kann.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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