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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Micro-Credentials - Fokus auf Ökosysteme

Förderprogramm

Erasmus+

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2026-POL-EXP-T04-MICRO-CRED

Termine

Öffnung
06.01.2026

Deadline
08.04.2026 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 3.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Europäische Politikexperimente sind transnationale Kooperationsprojekte, bei denen die Relevanz, die Wirksamkeit, die potenziellen Auswirkungen und die Skalierbarkeit von Aktivitäten zur Bewältigung politischer Prioritäten in verschiedenen Ländern entwickelt, umgesetzt und getestet werden. Durch die Kombination von strategischer Führung, methodischer Fundiertheit und einer starken europäischen Dimension ermöglichen sie gegenseitiges Lernen und unterstützen eine faktengestützte Politik auf europäischer Ebene.

Call-Ziele

Ziel dieses Themas ist es, Reformen und politische Auswirkungen in den Mitgliedstaaten und/oder den mit dem Programm assoziierten Drittländern bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über ein europäisches Konzept für Kleinstleistungsnachweise für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit sowie bei der Umsetzung anderer politischer Ziele (insbesondere der Entwicklung von Ökosystemen für Kleinstleistungsnachweise im MINT-Bereich) zu unterstützen. Mikro-Nachweise sind der Nachweis von Lernergebnissen, die ein Lernender nach einem geringen Lernaufwand erworben hat. Mikronachweise ermöglichen es dem Einzelnen, Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen auf flexible und gezielte Weise zu erwerben. Sie können dazu beitragen, Lernende, einschließlich benachteiligter und gefährdeter Gruppen, weiterzubilden und umzuschulen, damit sie sich an einen sich schnell verändernden Arbeitsmarkt anpassen können. Mikrodiplome ersetzen jedoch nicht die traditionellen Qualifikationen. Im Rahmen der Union der Kompetenzen liegt der Schwerpunkt auf der Ausweitung des Einsatzes von Mikroqualifikationen als flexible Lernlösungen im Einklang mit dem europäischen Ansatz, um sicherzustellen, dass sie vertrauenswürdig und verständlich sind, digital ausgestellt werden und sektor- und länderübergreifend vergleichbar sind, wofür das Engagement aller Arten von Akteuren (auch jenseits der formalen Bildungs- und Ausbildungsanbieter*innen) von grundlegender Bedeutung ist.

Die oben erwähnte Empfehlung des Rates enthält drei Bausteine: 1) eine gemeinsame Definition für Mikroanerkennungen, 2) Standardelemente für eine einheitliche Beschreibung von Mikroanerkennungen und 3) Grundsätze für die Gestaltung, Ausstellung und Verwendung von Mikroanerkennungen. Um das Potenzial von Mikronachweisen voll auszuschöpfen, wird den Mitgliedstaaten empfohlen, ein entsprechendes Ökosystem zu schaffen - mit dem Ziel, die Durchlässigkeit zwischen den Sektoren zu erhöhen -, das sich aus verschiedenen Anbieter*innen von Mikronachweisen, den zuständigen öffentlichen Behörden sowie nationalen Qualifikationsrahmen und Qualitätssicherungsmechanismen zusammensetzt. Zu den "Anbieter*innen von Mikronachweisen" gehören Einrichtungen und Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich Hochschuleinrichtungen, Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Sozialpartner (d.h. Organisationen, die Arbeitnehmer*innen, Industrie und Arbeitgeber*innen vertreten), Organisationen der Zivilgesellschaft, öffentliche Arbeitsverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) sowie regionale und nationale Behörden und andere Arten von Akteuren, die Mikronachweise für formales, nichtformales und informelles Lernen entwickeln, bereitstellen und ausstellen.

Dank der drei Bausteine der oben erwähnten Empfehlung des Rates kann die Gestaltung und Bereitstellung von Mikronachweisen strukturierter und transparenter erfolgen. Es ist jedoch noch mehr Arbeit erforderlich, um die Empfehlung in die Praxis umzusetzen. Während die Ziele und Praktiken an die jeweiligen nationalen/regionalen/lokalen Gegebenheiten angepasst werden müssen, müssen die gewählten Ansätze transparent und vergleichbar sein, im Einklang mit den Bestimmungen der Ratsempfehlung. Öffentliche Stellen auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene müssen in Zusammenarbeit mit Anbietern von Kleinstanerkennungen, Sozialpartnern und anderen Akteuren systemische Veränderungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in den Arbeitsmarktsystemen konzipieren und umsetzen, um sie an die Bereitstellung von Kleinstanerkennungen anzupassen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Projekte sollten sich mit einem oder mehreren der unten beschriebenen erwarteten Ergebnisse befassen. Die Projekte können zusätzliche Ergebnisse vorschlagen.

  • Prüfung der drei in der oben genannten Empfehlung des Rates festgelegten Bausteine und Erkundung von Möglichkeiten zur vollständigen Einbeziehung des Konzepts der Mikroanerkennung in das nationale Bildungs-/Berufsbildungssystem und den nationalen Qualifikationsrahmen. Falls keine Strategie vorhanden ist, eine Strategie entwerfen und spezifische Empfehlungen für die Behörden auf nationaler/regionaler/lokaler Ebene sowie Leitlinien für Anbieter*innen von Mikroanerkennungen ausarbeiten.
  • Untersuchung der Änderungen, die in den bestehenden Qualitätssicherungsmechanismen erforderlich sind, um Mikronachweise einzubeziehen. Ausarbeitung eines Fahrplans und Erprobung solcher Änderungen. Auswahl von Stellen, die für die Qualitätssicherung zuständig sind, u. a. für die Bereiche Hochschulbildung, Berufsbildung und Erwachsenenbildung, auch in Bezug auf Anbieter außerhalb des formalen Systems, die entsprechende Qualitätssicherungsmechanismen testen könnten. Abgabe von Empfehlungen auf der Grundlage der Projektergebnisse zur Gewährleistung einer Qualitätssicherungskultur (z. B. durch die Vergabe eines Qualitätssiegels für Mikroanerkennungen) in Übereinstimmung mit Anhang II der Empfehlung des Rates über ein europäisches Konzept für Mikroanerkennungen für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit.
  • Bestandsaufnahme der derzeitigen Anerkennungspraktiken (in der allgemeinen und beruflichen Bildung) von Mikroqualifikationen, die von Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und/oder anderen formalen und nicht formalen Anbietern bereitgestellt werden, und/oder der Akzeptanz dieser Mikroqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt. Untersuchung der Änderungen, die an den bestehenden Instrumenten und/oder Regeln vorgenommen werden müssen, um die Übertragbarkeit von Mikrozeugnissen in der EU zu gewährleisten. Erarbeitung eines Fahrplans für die Erprobung solcher Änderungen. Auswahl von Anbietern und zuständigen Behörden, die sie für akademische, Ausbildungs- oder Beschäftigungszwecke testen könnten. Ausarbeitung von Empfehlungen auf der Grundlage der Projektergebnisse zur Erleichterung transparenter Anerkennungsverfahren für Mikronachweise, die von verschiedenen Arten von Anbieter*innen ausgestellt werden (einschließlich der Anerkennung früherer Lernerfahrungen und der Validierung nicht-formalen und informellen Lernens), in Übereinstimmung mit Anhang II der Empfehlung des Rates über ein europäisches Konzept für Mikronachweise für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit.
  • Untersuchung der Übertragbarkeit und Skalierbarkeit bestehender Portabilitätslösungen, einschließlich laufender Pilotprojekte (z. B. digitale Portfolios, elektronische Rucksäcke, Anwendungen, die verschiedene Arten von Fähigkeiten bestätigen - auch solche, die außerhalb der formalen Bildung erworben wurden). Ausarbeitung eines Fahrplans für die Erprobung solcher Übertragbarkeitslösungen. Auswahl von Anbieter*innen, die diese umsetzen könnten. Auf der Grundlage der Projektergebnisse spezifische Empfehlungen zu den notwendigen Änderungen auf nationaler Ebene und Leitlinien für die Anbieter von Mikronachweisen ausarbeiten, um die Übertragbarkeit von Mikronachweisen im Einklang mit Anhang II der Empfehlung des Rates über ein europäisches Konzept für Mikronachweise für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit sicherzustellen.
  • Untersuchung der Frage, wie Mikroqualifikationen derzeit zur Entwicklung relevanter Fähigkeiten und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit eingesetzt werden, z. B. durch die Prüfung einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Sozialpartnern (Arbeitgeber*innen, Gewerkschaften und Regierungen). Untersuchung der erforderlichen Änderungen in bestehenden Initiativen. Ausarbeitung eines Fahrplans für die Erprobung solcher Änderungen und Auswahl von Anbieter*innen und zuständigen Behörden, die diese erproben könnten. Auf der Grundlage der Projektergebnisse konkrete Beispiele und Empfehlungen für die Nutzung des Potenzials von Mikroqualifikationen für eine relevante allgemeine und berufliche Bildung sowie für die Höher- und Umschulung auf dem Arbeitsmarkt geben.

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Erwartete Ergebnisse

Die Projekte sollten sich mit einer oder mehreren der unten beschriebenen erwarteten Aktivitäten befassen. Die Projekte können zusätzliche Aktivitäten vorschlagen.

Ziel ist es, die Akteure bei ihrer Arbeit zu unterstützen, um systemische Veränderungen zu gestalten, die zu folgenden Zielen führen:

  • Definition des Rahmens und des Zwecks von Kleinstanerkennungen im nationalen Rahmen, auch in Bezug auf den nationalen Qualifikationsrahmen (wo angemessen);
  • Einbeziehung der von Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungseinrichtungen und anderen formalen und nicht formalen Anbietern ausgestellten Mikrodiplome in die einschlägigen Qualitätssicherungsmechanismen;
  • Erleichterung des Verständnisses und der Anerkennung der von verschiedenen Akteuren ausgestellten Mikroanerkennungen und ihrer Übertragbarkeit zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und auf dem Arbeitsmarkt sowie Förderung eines stärkeren Bewusstseins für die Bedeutung und den Wert von Mikroanerkennungen;
  • Die Bereitstellung von Mikro-Nachweisen muss relevant und zielgerichtet sein. Die Begünstigten müssen Methoden für die Gestaltung und Ausstellung von Mikro-Nachweisen erforschen, die auf Nachweisen beruhen und auf die Bedürfnisse der spezifischen Zielgruppen zugeschnitten sind. Die Begünstigten sollten die bestehenden Kleinstnachweise prüfen, versuchen, Mängel zu ermitteln und optimale und konkrete Lösungen vorzuschlagen, die sich an der oben genannten Empfehlung des Rates orientieren und darauf abzielen, möglichst viele Synergien mit den in anderen Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern entwickelten Praktiken zu erzielen.

Die Aktivitäten sollten auf der Zusammenarbeit von Akteuren aus verschiedenen Sektoren beruhen: Anbieter von Hochschulbildung und Anbieter von beruflicher Bildung (oder andere Anbieter, wie in der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über ein europäisches Konzept für Mikro-Anrechnungspunkte für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit definiert).

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind.
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • Erasmus+ Programmländer:
      • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
      • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder).
  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+ Programmländern (siehe oben): Inhaber eines gültigen ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung)

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens fünf Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) beteiligt werden. Organisationen aus Belarus und Russland sind als assoziierte Partner nicht teilnahmeberechtigt.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestförderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht Koordinator sein.

weitere Förderkriterien

Besondere Fälle

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Beteiligung am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d.h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).

Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 24 und 36 Monaten

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen eingereicht werden. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über die Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
    • detaillierte Budgettabelle
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)

Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und die Pauschalbeträge verlässliche Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen müssen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Wenn die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten enthält, kann die Finanzhilfe gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach deren Ende).


Bei der Einreichung des Vorschlags müssen Sie bestätigen, dass Sie das Mandat haben, für alle Antragstellenden zu handeln . Außerdem müssen Sie bestätigen, dass die Angaben im Antrag richtig und vollständig sind und dass alle Teilnehmenden die Bedingungen für den Erhalt von EU-Mitteln erfüllen (insbesondere Förderfähigkeit, finanzielle und operative Leistungsfähigkeit, Ausschluss usw.). Vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe muss jeder Begünstigte und jede angeschlossene Einrichtung dies durch Unterzeichnung einer Ehrenerklärung (DoH) erneut bestätigen. Vorschläge, die nicht vollständig unterstützt werden, werden abgelehnt.


Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten (Teil B) begrenzt.

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
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European Education and Culture Executive Agency
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