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Call-Eckdaten
CEEP - Programm zur Förderung des Engagements und der Selbstbestimmung der Gemeinschaft
Förderprogramm
Interner Sicherheitsfonds (2021-2027)
Call Nummer
ISF-2026-TF2-AG-CEEP
Termine
Öffnung
26.02.2026
Deadline
27.05.2026 17:00
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 1.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Aufruf zielt darauf ab, Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, Radikalisierung, die zu gewalttätigem Extremismus und Terrorismus führt, in der gesamten Europäischen Union zu verhindern und zu bekämpfen. Sie ist insbesondere eine Antwort auf die wachsende Herausforderung der Online-Radikalisierung, einschließlich der Manipulation von Jugendlichen und gefährdeten Gruppen durch gewalttätige extremistische, terroristische und andere schädliche Inhalte, die über digitale Plattformen verbreitet werden.
Call-Ziele
Das allgemeine Ziel besteht darin, die Verbreitung gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet zu verhindern und zu bekämpfen, indem die Fähigkeit zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in der EU gestärkt wird, strategisch, kreativ und nachhaltig auf die sich entwickelnden Online-Bedrohungen zu reagieren, wobei das Online-Engagement nach Möglichkeit mit Offline-Aktivitäten auf Gemeindeebene kombiniert wird, um eine spürbare, lokal verankerte Wirkung zu erzielen.
Im Einklang mit dem Präventionskonzept der EU zielt die Aufforderung darauf ab, Jugendliche, zivilgesellschaftliche Organisationen, Pädagog*innen und Führungspersönlichkeiten in den Gemeinden zu befähigen, sich gegen extremistische Anwerbung, Propaganda und schädliche Online-Einflüsse zu wappnen, wobei besonderes Augenmerk auf das emotionale Wohlbefinden, das soziale Vertrauen und die Fähigkeit der Gemeinden gelegt werden sollte, auf polarisierende Ereignisse sowohl online als auch offline konstruktiv zu reagieren.
Der Schwerpunkt dieses Aufrufs liegt auf der Primär- und Sekundärprävention, d. h. auf der Unterstützung von Initiativen, die darauf abzielen, das Bewusstsein zu schärfen, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit für Radikalisierung und damit zusammenhängende schädliche Verhaltensweisen zu verringern, bevor Einzelpersonen Gewalt ausüben oder fördern. Tertiäre Präventionsmaßnahmen, wie z. B. Entwöhnung oder Rehabilitation, werden nicht unterstützt.
Zu den wichtigsten Prioritäten gehören:
- Digitale Resilienz - Stärkung der Fähigkeit von Einzelpersonen und Gemeinschaften, extremistische Online-Inhalte kritisch zu bewerten und ihnen zu widerstehen;
- Schutzfaktoren der Gemeinschaft - Stärkung des sozialen Zusammenhalts, des Vertrauens und der Frühpräventionskapazitäten innerhalb von Gemeinschaften, um die Anfälligkeit für radikalisierende Dynamiken zu verringern;
- Multi-ideologische Reichweite - Auseinandersetzung mit Bedrohungen im Zusammenhang mit dschihadistischen, gewalttätigen rechtsextremen, gewalttätigen linksextremen und übergreifenden extremistischen Narrativen wie Antisemitismus und antimuslimischem Hass;
- Befähigung der Jugend - Befähigung junger Menschen, als glaubwürdige Botschafter*innen aufzutreten, die Prävention unter Gleichaltrigen zu stärken und positive Alternativen zu extremistischen Narrativen zu fördern;
- Mitgestaltung und Einbeziehung - Sicherstellung, dass Projekte nicht nur für, sondern auch mit Jugendlichen, Eltern, Pädagog*innen und betroffenen Gemeinschaften konzipiert werden.
Zielgruppen:
Diese Aufforderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteur*innen, die im Bereich der Prävention und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus tätig sind, wobei der Schwerpunkt auf denjenigen liegt, die in der Lage sind, nachhaltige, gemeinschaftsbasierte und digitale Präventionsaktivitäten zu konzipieren und umzusetzen.
- Primäre Zielgruppen (Direktbegünstigte):
- Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO), die im Bereich P/CVE tätig sind, insbesondere solche, die ihr Online-Engagement und ihre Kommunikationsarbeit ausbauen, professionalisieren oder erneuern wollen;
- Glaubens- und Gemeinschaftsführer*innen, die eine vertrauenswürdige Rolle bei der Gestaltung lokaler Erzählungen und der Unterstützung der Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften spielen;
- Jugendpraktiker*innen und junge Führungskräfte, die bereits in zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Gemeindeinitiativen aktiv sind, sowie junge Menschen mit Interesse an Prävention und bürger*innenschaftlichem Engagement (z. B. Studierende an weiterführenden Schulen oder Universitäten).
- Sekundäre und unterstützende Zielgruppen:
- Eltern, Betreuer*innen und Erzieher*innen, die das Online- und Offline-Umfeld junger Menschen beeinflussen und als Frühwarnsystem für Risiken fungieren können;
- Lokale Akteur*innen und Ersthelfe*innenr wie Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, Jugendbetreuer*innen und Vermittler*innen in der Gemeinde, die direkt mit gefährdeten Personen oder Gruppen zu tun haben.
- Indirekt Begünstigte:
- Behörden, politische Entscheidungsträger*innen und Vertreter der Strafverfolgungsbehörden, die von der verstärkten Zusammenarbeit und den durch die Projektergebnisse und den EU Knowledge Hub gewonnenen Erkenntnissen profitieren werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Kurzfristige Wirkungen:
- Verbesserte Fähigkeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gemeindeleiter*innen, gewalttätige extremistische Inhalte im Internet zu erkennen, zu verstehen und darauf zu reagieren;
- Verbesserung der digitalen Kompetenz, des Bewusstseins für psychische Gesundheit und der emotionalen Widerstandsfähigkeit von Jugendlichen und Eltern, die manipulativen Online-Narrativen ausgesetzt sind;
- Verbesserung der Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs zwischen Akteur*innen, die in den EU-Mitgliedstaaten an der Radikalisierungsprävention beteiligt sind.
Mittelfristige Wirkungen:
- Größere Kohärenz und Qualität bei Online-Präventionsmaßnahmen und Bemühungen um alternative und gegensätzliche Narrative, mit unabhängig überprüften Ergebnisdaten und Erfahrungen, die über den EU Knowledge Hub integriert werden;
- Schnelle und koordinierte Reaktion von Praktiker*innen auf krisenbedingte Spitzen bei extremistischen Inhalten;
- Größere Reichweite und Glaubwürdigkeit der von Jugendlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen geleiteten Präventionsmaßnahmen, insbesondere auf jugendorientierten Plattformen.
Langfristige Wirkungen:
- Verbesserte Fähigkeit zur Überwachung, Analyse und Bekämpfung multi-ideologischer extremistischer Online-Inhalte, auch durch verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit Technologiepartnern, die KI-Tools einsetzen, um neue Online-Bedrohungen zu erkennen und zu verstehen;
- Stärkere Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften und Einzelpersonen gegen Radikalisierung durch integrierte Online-Offline-Ansätze;
- Bessere Integration von Erkenntnissen aus der Basis in die Präventionspolitik auf nationaler und EU-Ebene.
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Erwartete Ergebnisse
Der Aufruf folgt dem gesamtgesellschaftlichen Prinzip von ProtectEU und befähigt zivilgesellschaftliche Organisationen, Pädagog*innen, Jugendbetreuer*innen und kommunale Entscheidungsträger*innen, nachhaltige, faktengestützte Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen, die sich mit dem gesamten Spektrum extremistischer Ideologien befassen - dschihadistische, gewalttätige rechte und gewalttätige linke Ideologien sowie Querschnittsformen wie Antisemitismus und antimuslimischer Hass.
Im Mittelpunkt dieses Ansatzes steht die strategische Kommunikation. Bei P/CVE geht es nicht nur um die Weitergabe von Informationen, sondern um den gezielten Einsatz von Kommunikationsinstrumenten und Narrativen, um Einstellungen zu verändern, Verhalten zu beeinflussen und die Widerstandsfähigkeit zu fördern. Diese Methode, die im Rahmen des Radicalisation Awareness Network (RAN) - insbesondere der Arbeitsgruppe für Kommunikation und Narrative - verfeinert wurde, hat gezeigt, dass glaubwürdige Stimmen und maßgeschneiderte Botschaften die Prävention stärken können, wenn sie mit realem Engagement gepaart werden.
Die Erfahrungen aus dem Programm zur Stärkung der Zivilgesellschaft (Civil Society Empowerment Programme, CSEP) bestätigen, dass Online-Kampagnen am effektivsten sind, wenn sie mit Offline-Maßnahmen wie Bildung, Dialog und Beteiligungsmöglichkeiten kombiniert werden. Projekte sollten daher ein integriertes Modell anwenden, bei dem die Kommunikationsarbeit durch gemeinschaftsbasierte Aktivitäten untermauert wird. Der GAMMMA+-Rahmen (Goal, Audience, Message, Messenger, Medium, Additional Elements) bleibt die empfohlene Referenz für die Gestaltung von Kampagnen.
Schließlich sind junge Menschen nicht nur ein Publikum, sondern auch wichtige Partner*innen bei der Prävention. Aufbauend auf der Plattform RAN YOUNG und dem EU-Mentoringprogramm Knowledge Hub wird von den Projekten erwartet, dass sie partizipatorische Methoden anwenden, die es den Jugendlichen ermöglichen, Aktivitäten zu entwerfen, zu leiten und zu evaluieren und die Eigenverantwortung durch Peer-to-Peer-Arbeit und kreatives Experimentieren zu fördern.
Zusammen bilden diese Grundsätze die thematische Grundlage für die drei unten beschriebenen Aktivitätsbereiche.
Die Vorschläge müssen Aktivitäten aus allen drei unten beschriebenen Bereichen umfassen. Die Projekte können Maßnahmen je nach Kontext kombinieren oder anpassen, vorausgesetzt, dass jeder der drei Bereiche innerhalb einer einzigen, kohärenten Interventionslogik behandelt wird.
1. Schulung und Engagement der Gemeinschaft
Dieser Bereich zielt darauf ab, die digitalen Fähigkeiten, die Widerstandsfähigkeit und das Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Jugendlichen und Führungspersönlichkeiten in der Gemeinschaft durch strukturierte Schulungen, praktische Workshops und Offline-Aktivitäten zu stärken. Die Aktivitäten werden der Übersichtlichkeit halber in drei Gruppen eingeteilt und können Folgendes umfassen:
- Aufbau von Kapazitäten und digitalen Fähigkeiten
- Abgestufte Schulungsprogramme (von grundlegend bis fortgeschritten) für zivilgesellschaftliche Organisationen, Glaubens-/Gemeinschaftsführer*innen und Jugendbetreuer*innen;
- Thematische Module zu digitaler Resilienz, narrativer Gestaltung, psychischer Gesundheit, geschlechtsspezifischer Dynamik bei Radikalisierung und strategischer Kommunikation;
- Plattformspezifische Schulungsmodule zur Unterstützung einer effektiven Kampagnenentwicklung und des Engagements in der Gemeinschaft auf wichtigen Plattformen wie TikTok, Telegram und Discord;
- Unterstützung und Sensibilisierung für psychische Gesundheit, einschließlich Schulungen, wie man gewalttätige extremistische Inhalte im Internet erkennt, auf sie reagiert und ihnen widerstandsfähig gegenübersteht;
- Entwicklung und Bereitstellung von E-Learning-Modulen oder digitalen Schulungsmaterialien, die auf der Plattform der EU-Akademie gehostet werden können und so zur Nachhaltigkeit und zum Fortbestand der Aufforderung beitragen.
- Community Outreach und Sensibilisierung
- Gezielte Schulungen für Eltern (z. B. "Was sieht Ihr Kind im Internet?") und Workshops für Gemeindeleiter*innen, um das Bewusstsein für digitale Radikalisierungstrends und Online-Manipulationstaktiken zu schärfen;
- Gezielte Aktionen, um Eltern und Betreuer*innen einzubeziehen, um das Bewusstsein für Online-Risiken, digitale Manipulationstaktiken und sich überschneidende Schäden (z. B. Grooming, CSAM) zu schärfen. Diese Aktivitäten sollten auf die jüngste Meldung von Europol über die Zunahme von Online-Sektengemeinschaften eingehen, die sich dem extrem gewalttätigen Kindesmissbrauch widmen. Die Antragstellenden sollten angeben, wie sie diese Zielgruppe erreichen wollen;
- Offline-Komponenten, die die digitale Ausbildung und das Engagement ergänzen. Dabei kann es sich um lokale Gemeindeforen, Diskussionen in Schulen oder andere persönliche Aktivitäten handeln, die die digitalen Fähigkeiten verstärken, Vertrauen aufbauen und die Wirkung vertiefen. Offline-Komponenten sollten nicht als Zusatz behandelt werden, sondern als wesentliches Mittel, um die Online-Bemühungen auf reale Beziehungen und die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft zu gründen;
- Praktische Übungen wie z. B. "Was tun, wenn Sie online extremistische Inhalte sehen" oder szenariobasierte Workshops;
- Praktische Anreize (z. B. Ausbildungszertifikate, bezahlte Mentor*innenschaften oder Einstiegsmöglichkeiten), um ein nachhaltiges Engagement der Jugendlichen und ihre berufliche Entwicklung zu fördern.
- Befähigung, schnelle Reaktion und Beweiserbringung
- Befähigung zivilgesellschaftlicher Organisationen, sich zu Wissensvermittler*innen zu entwickeln, nicht nur als Empfänger von Unterstützung beim Kapazitätsaufbau, sondern auch als Vermittler*innen des Dialogs zwischen Jugendlichen, Gemeinschaften und institutionellen Akteur*innen. Die Projekte können Schulungen für Mitarbeiter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Bereichen Engagement in der Gemeinschaft, partizipatorische Methoden und Interessenvertretung umfassen, die sie in die Lage versetzen, einen regelmäßigen Austausch zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträger*innen (z. B. lokalen Behörden, Pädagog*innen oder Strafverfolgungsbehörden) zu organisieren. Diese Dialoge sollten dazu beitragen, die Erkenntnisse der Basis in sinnvolle politische Überlegungen oder Folgemaßnahmen umzusetzen;
- Maßnahmen, um auf ereignisbedingte Anstiege extremistischer Inhalte zu reagieren (z. B. nach Terroranschlägen oder polarisierenden geopolitischen Ereignissen);
- Eine klare analytische Komponente, um die Gründe, die Zielsetzung und den thematischen Schwerpunkt der Aktivitäten zu bestimmen. Dazu können Bedarfsanalysen, Zielgruppenanalysen oder eine Kartierung der Bedrohungslandschaft gehören. Wo dies möglich ist, sollte eine solche Analyse die Auswahl der prioritären Narrative leiten, wie z. B. frauenfeindliche oder incel-bezogene Inhalte, geschlechtsbezogene Hassreden, Gewaltverherrlichung oder die Ausnutzung geopolitischer Krisen. Die Projekte müssen diese Evidenzbasis mit der Fähigkeit in Einklang bringen, schnell auf neu aufkommende oder krisenbedingte extremistische Inhalte zu reagieren, um neben der Relevanz auch die Agilität zu gewährleisten.
2. Aufklärung über digitale Bedrohungen
Dieser Stream zielt darauf ab, das Situationsbewusstsein und die Frühwarnung in Bezug auf aufkommende Online-Risiken und extremistische Taktiken zu verbessern, um die Entwicklung effektiver Online-Reaktionen und Erstmaßnahmen durch Praktiker, politische Entscheidungsträger und andere Akteure zu unterstützen. Ziel ist es, die Wirksamkeit von Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu erhöhen, indem aktuelle, umsetzbare Informationen bereitgestellt werden. Die Aktivitäten können Folgendes umfassen:
- Plattformspezifische Trendberichte über Mainstream-Kanäle wie TikTok, Discord, Telegram und Fringe-Foren;
- Entwicklung und Verbreitung von Ressourcen zur Förderung der digitalen Kompetenz, die auf Jugendliche, Eltern, Erzieher*innen und lokale Akteur*innen zugeschnitten sind;
- Verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit Technologieexpert*innen und Forschungseinrichtungen, um die Erkennung neuer extremistischer Trends zu verbessern;
- Gemeinsame Nutzung von KI-basierten Werkzeugen für die Überwachung und Überprüfung von Inhalten, unter Berücksichtigung von Einschränkungen und Verzerrungen. Alle KI-basierten Tools, die im Rahmen von Projektaktivitäten eingesetzt werden, sollten im Einklang mit den KI-Vorschriften der EU angewandt werden und von P/CVE-Fachleuten überwacht werden, um ethische und kontextbezogene Genauigkeit zu gewährleisten;
- Materialien, die sich mit der Verwendung von popkulturellen Formaten (z. B. Manga-Bilder, islamische Lieder) durch Extremisten befassen, um Jugendliche anzulocken;
- Untersuchung des Einsatzes interaktiver oder spielbasierter Inhaltsformate als innovative Instrumente, um Jugendliche anzusprechen und präventive Botschaften zu vermitteln, wobei auf neue Forschungsergebnisse in diesem Bereich zurückgegriffen wird.
3. Zusammenarbeit und Austausch
Dieser Bereich fördert Peer-Learning, Mentoring und den politischen Dialog zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Fachleuten aus der Jugendarbeit und politischen Entscheidungsträger*innen durch strukturierte Netzwerke, Mentoring und Dialogplattformen. Die Aktivitäten können Folgendes umfassen:
- Einrichtung und Förderung von Online- und Offline-Peer-Netzwerken für zivilgesellschaftliche Organisationen, Jugendvertreter und lokale Akteur*innen;
- Gemeinsame Lernaktivitäten, Mentoring und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch;
- Erleichterung von Austauschbesuchen im Rahmen des Mentor*innenprogramms des EU Knowledge Hub, themenbezogene Dialogveranstaltungen und lokale digitale Kampagnen in kleinem Maßstab, die von lokalen Akteuren geleitet werden, um Präventionsstrategien zu testen und zu verfeinern;
- Strukturen, die es der Jugend ermöglichen, durch von zivilgesellschaftlichen Organisationen moderierte Rundtischgespräche mit politischen Entscheidungsträger*innen oder Behörden in die politischen Diskussionen einzugreifen;
- Strukturen, die es Jugendpraktikern, die sich mit P/CVE befassen, ermöglichen, Erkenntnisse aus erster Hand mit politischen Entscheidungsträger*innen in den EU-Mitgliedstaaten zu teilen, um auf politischer Ebene wirksamere, jugendorientierte digitale Präventionsstrategien zu entwickeln.
Bitte beachten Sie, dass die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf den Seiten 13-14 weitere Informationen zu bereichsübergreifenden Anforderungen sowie zusätzliche Überlegungen enthält.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein:
- öffentliche Einrichtungen oder - aufgrund des Mandats der zuständigen Behörde - öffentliche oder nichtöffentliche Durchführungsstellen oder -einrichtungen eines an der ISF beteiligten Mitgliedstaates
- öffentliche/private Einrichtungen ohne Erwerbscharakter
- Einrichtungen mit Erwerbszweck
- internationale Organisationen
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark.
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von: mindestens drei Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, von denen mindestens zwei zivilgesellschaftliche Organisationen aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sein sollten.
Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben: gewinnorientierte Einrichtungen und internationale Organisationen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Es wird erwartet, dass die Hauptaktivitäten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für nicht förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können unabhängig von ihrem geografischen Standort als Mitbegünstigte teilnehmen. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestanzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Israelische Antragsteller - Für israelische Einrichtungen gelten die Leitlinien für die Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den seit Juni 1967 von Israel besetzten Gebieten im Hinblick auf die Gewährung von Finanzhilfen, Preisen und Finanzinstrumenten, die von der EU ab 2014 finanziert werden.
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.).
Derzeit ist die folgende Maßnahme in Kraft: Auswirkungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2506 des Rates vom 15. Dezember 2022 über Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts gegen Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn
Nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen (einschließlich der Finanzhilfevereinbarung selbst sowie Unterverträge, Kaufverträge, finanzielle Unterstützung für Dritte usw.) mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit von ihnen unterhaltenen Einrichtungen unterzeichnet werden.
Betroffene Einrichtungen können sich weiterhin auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bewerben. Sollten die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben werden, sind diese Einrichtungen nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte). In diesem Fall werden die Mitantragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung zu entfernen oder zu ersetzen [und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Antragsformular Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, nicht auf EU-finanzierte Projekte beschränkt): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden.
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B ohne Anhänge) begrenzt.
Call-Dokumente
Call document ISF-2026-TF2-AG-CEEPCall document ISF-2026-TF2-AG-CEEP(806kB)
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