Kurzbeschreibung | Das Programm INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027 unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Bayern und der Tschechischen Republik. Gefördert werden innovative bayerisch-tschechische Projekte, die zum Abbau von Barrieren, zum gegenseitigen Verständnis und zur Vernetzung der Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.
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Programm-Ziele | Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Forschung und Wissenstransfer
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Ein-führung fortschrittlicher Technologien
- P2: Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und -resilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
- P3: Bildung
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- P4: Kultur und nachhaltiger Tourismus
- SO 4.1: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
- P5: Bessere Interreg Governance
- SO 5.1: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen
- SO 5.2: Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern
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Erwartete Ergebnisse | In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Forschung und Wissenstransfer
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Ein-führung fortschrittlicher Technologien
- Förderung von Ausbau und Stärkung gemeinsamer Forschungskapazitäten der Wissens- und Forschungseinrichtungen im Bereich der angewandten Forschung und Aufbau von gemeinsamen Transferkapazitäten von angewandten Forschungsergebnissen in die Strukturen der regionalen Wirtschaft.
- Stärkung der Innovationsumgebung der grenzübergreifenden Region insbesondere durch die Förderung von grenzübergreifenden Innovationsnetzwerken und Intermediären zum Wissenstransfer, zur Verbesserung der Sichtbarkeit (von Wissenstransferangeboten) und zum Kapazitätsausbau.
P2: Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und -resilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Anpassung von grenzübergreifenden Ökosystemen (terrestrisch und aquatisch) in Schutzgebieten und Kulturflächen an veränderte klimatische Bedingungen (z.B. Waldumbau hin zu naturnäheren Mischwäldern mit einheimischen klima- und schädlingsresistenteren Arten, Anpassung von Anbauformen oder -methoden in der Forst- und Landwirtschaft oder Moorumbau.)
- Maßnahmen zur Koordinierung und Erstellung eines gemeinsamen Wassermanagements, um eine koordinierte Reaktion auf Dürre- und Starkregenereignisse zu ermöglichen (z.B. mit Hilfe von Renaturierungen).
- Erarbeitung und Durchführung gemeinsamer Bewältigungsmaßnahmen von Umweltkatastrophen in Folge des Klimawandels (z.B. Extremwetterereignisse, Hochwasser, Waldbrände). Zu den Bewältigungsmaßnahmen gehören die Erarbeitung gemeinsamer Frühwarnsysteme sowie die Zusammenarbeit und Koordination der Einrichtungen des Katastrophenschutzes.
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
- Strategische Kooperationen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes ausgerichtet z.B. auf grenzübergreifendes Management von Schutzgebieten, Feuchtgebieten u.ä.
- Schutz und Aufwertung der grünen Infrastruktur zur Verbesserung der Ökosystemdienstleistungen und Vernetzung von Biotopen
- Grenzübergreifender Artenschutz (Flora und Fauna) in Form von abgestimmten Schutzkonzepten und deren Umsetzung. Ein Bestandteil ist auch grenzübergreifendes Monitoring und Management von Wildtieren (z.B. von "Konfliktarten" wie Wolf, Luchs, Fischotter oder Biber). Dies schließt auch Anpassungsmaßnahmen mit ein, um die Akzeptanz von "Konfliktarten" in der Bevölkerung, vor allem bei den besonders betroffenen Gruppen, wie z.B. Landwirte zu erhöhen. Des Weiteren umfasst dieser Aktivitätstyp auch Maßnahmen, die invasive Arten (Flora und Fauna) zurückdrängen.
P3: Bildung
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Verbesserung, Ausweitung und Vernetzung gemeinsamer formeller oder informeller Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende. Ziel ist es, (1) die vorhandenen sprachlichen und kulturellen Hürden weiter abzubauen, (2) Schlüsselkompeten-zen in für die regionale Wirtschaft relevanten Bereichen zu vermitteln und (3) die (Aus-) Bildungssysteme im Grenzraum besser aufeinander abzustimmen.
- Förderung von informellen Bildungsangeboten für Erwachsene in den Bereichen Umweltbildung und dem Erwerb von gesellschaftlichen oder soziokulturellen Kompetenzen, die das vorhandene Angebot verbessern, vernetzen und erweitern. Ziel ist es, die vorhandenen soziokulturellen Barrieren abzubauen sowie die Kompetenzen hinsichtlich der gemeinsamen Umwelt und gemeinsamen Kultur und Geschichte zu stärken. Außerdem soll Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Akteuren des bayerischen und tschechischen informellen Bildungssystems ermöglicht werden.
P4: Kultur und nachhaltiger Tourismus
- SO 4.1: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
- Touristische Inwertsetzung des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes (z.B. Gebäuden oder Denkmälern) oder die Entwicklung touristischer Infrastruktur im Bereich Natur- und Aktivtourismus (z.B. Radstrecken, Wanderrouten). Bei der Inwertsetzung von Sehenswürdigkeiten und Attraktionen liegt der Fokus auf Stätten und Objekten mit bedeutendem Besucherpotential.
- Weitere Möglichkeiten der touristischen Inwertsetzung umfasst die Darstellung des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes in Ausstellungen oder gemeinsame Kulturveranstaltungen mit touristischem Potential.
- Koordinierung von Mobilitätsdienstleistungen für Touristen. Hierzu gehören insbesondere die Abstimmung von Dienstleistungen und weitere nicht-infra-strukturelle Maßnahmen im Bereich des ÖPNV für eine grenzübergreifende Erschließung touristischer Regionen (z.B. Koordinierung grenzübergreifender Buslinien, Ausbau grenzübergreifender Radbusse, In-formationen für Touristen im Bereich der Elektromobilität). Ziel der Aktivitäten ist es, das bestehende grenzübergreifende Angebot des ÖPNVs durch zusätzliche Abstimmungen und Dienstleistungen für Touristen sinnvoll zu ergänzen. Die geförderten Mobilitätsdienstleistungen sollten auch die Bedarfe von benachteiligten Bevölkerungsgruppen berücksichtigen.
- Abstimmungen und Dienstleistungen zu gemeinsamen Vermarktung der touristischen Attraktionen und Sehenswürdigkeiten.
P5: Bessere Interreg Governance
- SO 5.1: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen
- Aufbau von Kapazitäten für die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Institutionen der öffentlichen Verwaltung sowie Anbieter öffentlicher Dienstleistungen um die Effizienz der ge-nannten Institutionen nachhaltig zu steigern
- Abbau rechtlicher, administrativer und soziokultureller Hindernisse zum Beispiel in den Bereichen grenzübergreifender öffentliche Dienstleistungen und Angebote (zum Beispiel Rettungsdienste oder ÖPNV), Arbeitsmarkt sowie in weiteren relevanten Bereichen.
- Förderung und Schaffung von Netzwerken und Plattformen, die nicht in den Prioritäten 1-4 enthalten sind und die jeweils beteiligten Akteure vernetzen, um so eine bessere Abstimmung und größere Effektivität von Einzelmaßnahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu erreichen.
- SO 5.2: Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern
- Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Institutionen im Rahmen sogenannter people-to-people Projekte. Hierbei steht die Begegnung der Bevölkerung von beiden Seiten der Grenze im Vordergrund, um die Nachbarn von der anderen Seite der Grenze und deren soziokulturellen Hintergrund besser kennen zu lernen und zu verstehen. Der thematische Anlass für die Begegnung spielt hierbei im Gegensatz zu den Aktivitätstypen, die in den übrigen Spezifischen Zielen des Programms gefördert wer-den, eine untergeordnete Rolle und ist nicht festgelegt.
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