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Call-Eckdaten
Allianzen für sektorale Zusammenarbeit bei Kompetenzen (Umsetzung des "Blueprint")
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
10.03.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 67.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Allianzen für Innovation zielen darauf ab, die Innovationskapazität Europas zu stärken, indem sie die Innovation durch Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung und dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, fördern. Sie zielen auch darauf ab, die Bereitstellung neuer Qualifikationen zu fördern und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beseitigen, indem neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung entwickelt werden, die die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischem Denken in der EU unterstützen.
Call-Ziele
Diese Partnerschaften führen ein kohärentes und umfassendes Paket sektoraler oder sektorübergreifender Aktivitäten durch, das an künftige Wissensentwicklungen in der EU angepasst werden kann.
Um die Innovation anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Fähigkeiten liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer kreislauforientierten und umweltfreundlicheren Wirtschaft durch Änderungen bei den Qualifikationen und den nationalen Lehrplänen für die allgemeine und berufliche Bildung unterstützt werden, um den entstehenden beruflichen Anforderungen an grüne Kompetenzen und nachhaltige Entwicklung gerecht zu werden. Drittens erfordert der doppelte Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft eine beschleunigte Übernahme neuer Technologien in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Förderung von MINT-Kompetenzen und -Talenten.
Allianzen für sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen zielen darauf ab, neue strategische Ansätze und Kooperationen für konkrete Lösungen zur Entwicklung von Kompetenzen - sowohl kurz- als auch mittelfristig - in Bereichen zu schaffen, in denen eine wichtige Maßnahme der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit umgesetzt wird: der Pakt für Kompetenzen, eine Maßnahme, die im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda 2020 ins Leben gerufen wurde und nun ein wichtiges Element des sektoralen Ansatzes der Union für Kompetenzen, der übergreifenden europäischen Kompetenzstrategie, ist. Die Initiative bietet groß angelegten Partnerschaften, die im Rahmen des Pakts für Kompetenzen gegründet wurden, die Möglichkeit, die Entwicklung von sektoralen Qualifikationsstrategien sowie die Überarbeitung und Entwicklung von Berufsprofilen und entsprechenden Ausbildungsprogrammen zu unterstützen. Das Hauptziel des Pakts besteht darin, alle relevanten Akteure zu mobilisieren und Anreize zu schaffen sowie öffentlich-private Partnerschaften zu fördern, um konkrete Maßnahmen zur Höher- und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem die Anstrengungen gebündelt und Partnerschaften - auch auf EU-Ebene - gegründet werden, die sich mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, der Unterstützung des grünen und digitalen Wandels sowie mit nationalen, regionalen und lokalen Qualifikations- und Wachstumsstrategien befassen. Daher werden die Ergebnisse der Allianzen für sektorale Zusammenarbeit für Kompetenzen, d. h. sektorale Qualifikationsinformationen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung, einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der ökosystembasierten groß angelegten Partnerschaften leisten, die sich dem Pakt für Kompetenzen angeschlossen haben.
Allianzen für sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzen zielen darauf ab, Qualifikationsdefizite auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, die Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Sektoren oder Bereichen behindern, wobei sowohl kurzfristige Interventionen als auch langfristige Strategien angestrebt werden. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa festgelegt sind.
Der groß angelegte Pakt für Qualifikationspartnerschaften in Ökosystemen wird auf der Blaupause für die sektorale Zusammenarbeit bei Qualifikationen aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts durch die Entwicklung sektoraler Qualifikationsstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen systemische und strukturelle Auswirkungen auf die Verringerung von Qualifikationsdefiziten, -lücken und -ungleichgewichten haben und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors steigern sowie eine angemessene Qualität und ein angemessenes Niveau der Qualifikationen gewährleisten. Die sektoralen Qualifizierungsstrategien müssen eine Reihe klarer Aktivitäten, Meilensteine und genau definierter Ziele umfassen, um Angebot und Nachfrage nach Qualifikationen aufeinander abzustimmen und die allgemeine Umsetzung von ökosystembasierten groß angelegten Qualifizierungspartnerschaften im Rahmen des Pakts zu unterstützen. Die Allianzen zielen darauf ab, die Grundlagen für diese Qualifikationspartnerschaften zu schaffen und den Weg zu definieren, der nach Abschluss der Projekte weiter beschritten werden sollte.
Auf der Grundlage von Erkenntnissen über den Qualifikationsbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen die Blueprint-Allianzen die Gestaltung und Bereitstellung transnationaler Bildungs- und Ausbildungsinhalte sowie Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine schnelle Übernahme auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Zu diesem Zweck sollten sich die Allianzen bei ihren Vorschlägen auf die bestehende Arbeit der Zentren für berufliche Spitzenleistungen, der Regionen, die intelligente Spezialisierungsstrategien umsetzen, der europäischen Clusterpartnerschaften und der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Technologieinstituts (EIT) stützen, die im selben industriellen Ökosystem tätig sind.
Die Vorschläge sollten die Gestaltung von Programmen zur beruflichen Weiterbildung beinhalten, um den dringenden Qualifikationsbedarf der Menschen im erwerbsfähigen Alter zu decken. Die Vorschläge sollten auch die Entwicklung neuer Berufsprofile und damit verbundener Qualifikationen umfassen, die sich auf die oberen und postsekundären Stufen der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5) und die tertiären Stufen (EQR-Stufen 6 bis 8) erstrecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die Gestaltung von entsprechenden Kernlehrplänen und Bildungs- und Ausbildungsprogrammen beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen.
An jedem Projekt müssen sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET) und der Hochschulbildung (HE) als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise werden auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie einbezogen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Allianzen für Innovation werden in einer strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung und Unternehmen verankert sein, die zusammenarbeiten, um die Innovationskapazität Europas zu steigern. Sie werden die Synergien zwischen den beiden Bildungsbereichen bei der Förderung von Innovation, neuen Fertigkeiten, Initiativgeist und unternehmerischer Denkweise erheblich stärken. Es wird erwartet, dass diese Allianzen zwischen Hochschulen, beruflicher Bildung und Unternehmen zur Entwicklung regionaler Ökosysteme beitragen und direkt einen wertvollen Beitrag für die Wirtschaft leisten, indem sie arbeitsbezogenes Lernen integrieren. Während die Hochschulen über Forschungswissen und Daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleine und mittlere Unternehmen direkt zu unterstützen, um die lokale Wirtschaft anzukurbeln, liefern Berufsbildungsanbieter*innen die von den Unternehmen benötigten Qualifikationen und sind in der Lage, das Wachstum der lokalen Wirtschaft zu fördern.
In größerem Maßstab sollen Allianzen für Innovation auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowohl im Bildungs- als auch im Beschäftigungsbereich abzielen und Schlüsselbereiche wie Innovationsherausforderungen, Qualifikationsangebot, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz berücksichtigen. Auch aus der Zusammenarbeit mit Großunternehmen können Vorteile gezogen werden. Die Allianzen für Innovation werden sich auf die Bedürfnisse der Bürger*innen konzentrieren und die Modernisierung der Hochschul- und Berufsbildung beschleunigen.
Der Pakt für Kompetenzen wird nicht nur einen Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen der Union für Kompetenzen schaffen, sondern auch für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere die Ergebnisse der Blueprint-Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzen werden als Grundlage für die Partnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen dienen. Sie werden die Qualifikationsdimension des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, des Clean Industrial Deal, des Aktionsplans für die Automobilindustrie und des Weißbuchs für die europäische Verteidigung - Bereitschaft 2030 sowie der KI-Strategie unterstützen.
Darüber hinaus werden die Allianzen bei der Umsetzung der EU-Mitteilung über die erneuerte Agenda für die Hochschulbildung helfen und zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums beitragen. Sie werden auch zur Umsetzung der neuen europäischen Innovationsagenda beitragen. Die Allianzen können auch einen Beitrag zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Technologie- und Innovationsinstituts (EIT) leisten und mit diesen in den Sektoren, in denen sie tätig sind, zusammenarbeiten.
Die Allianzen für Innovation werden auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Pariser Erklärung zum Klimawandel als übergreifende Parameter der Aktion berücksichtigen und so die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Green Deal und des Europäischen Konjunkturprogramms unterstützen. Die Allianzen werden auch Ideen für die Initiative New European Bauhaus beisteuern, die darauf abzielt, neue nachhaltige Lebensweisen zu entwickeln, um die Ziele des Green Deal zu erreichen.
Allianzen für Innovation sollen sich kurz- und langfristig auf die breite Palette der beteiligten Akteure auswirken, und zwar auf individueller, organisatorischer und systemischer Ebene. Es wird erwartet, dass diese Auswirkungen über die Laufzeit des Projekts und die an den Partnerschaften beteiligten Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft und die Aktivitäten fortbestehen. Daher sind die Ergebnisse/Leistungen möglicherweise nicht eigenständig, sondern werden mit bestehenden Unternehmungen, Programmen, Projekten, Plattformen, Unternehmungen usw. verknüpft bzw. in diese integriert.
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Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden:
Entwicklung eines strategischen Ansatzes für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Qualifikationen
- Aufbau einer nachhaltigen Zusammenarbeit im Bereich der Qualifikationsentwicklung zwischen den Hauptakteuren der Industrie, einschließlich der Sozialpartner, der Anbieter*innen von Bildung und Ausbildung und der öffentlichen Behörden (auf nationaler und regionaler Ebene). Das Projekt wird auch darauf abzielen, die Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen und Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) entlang der Wertschöpfungskette in einem bestimmten industriellen Ökosystem aufzubauen;
- Kontinuierliche Erfassung von Qualifikationsdaten: Bereitstellung relevanter qualitativer Nachweise und quantitativer Daten auf EU-, Länder- und/oder regionaler Ebene in einem verknüpften, offenen Datenformat; Entwicklung einer gemeinsamen Methodik zur Antizipierung des künftigen Qualifikationsbedarfs sowie (jährliche) Überwachung des Fortschritts und der Entwicklung von Qualifikationsnachfrage und -angebot auf der Grundlage glaubwürdiger Prognoseszenarien, die sich auf das EU-Qualifikationspanorama und gegebenenfalls auf die Arbeit der OECD, des Weltwirtschaftsforums und bestehender Allianzen für branchenspezifische Qualifikationen stützen;
- Kartierung der im Sektor/Ökosystem vorhandenen Unterstützung für die Höherqualifizierung und Umschulung (durch die Industrie, öffentliche und private Akteure) und Ermittlung, welche dieser Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen in den Wertschöpfungsketten ausgeweitet werden könnten;
- Entwicklung einer Qualifikationsstrategie für das industrielle Ökosystem auf der Grundlage der Qualifikationsdaten, einschließlich der Prioritäten für Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele der Um- und Höherqualifizierung der Arbeitskräfte des industriellen Ökosystems und derjenigen, die dem Sektor beitreten könnten (z. B. Nichterwerbstätige). In der Strategie sollte detailliert dargelegt werden, wie sich wichtige Trends, z.B. globale, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen im industriellen Ökosystem, auf die Arbeitsplätze und den Qualifikationsbedarf auswirken werden. Sie sollte den erwarteten Zeitplan beschreiben und den Auswirkungen der digitalen und Deep-Tech-Technologien besondere Aufmerksamkeit widmen. Sie sollte Berufsprofile und damit verbundene Qualifikationen ermitteln und definieren, die wahrscheinlich in dem Sektor entstehen (d. h. völlig neu sein werden). Sie sollte auch die wichtigsten industriellen Akteure und Interessengruppen benennen, die an der Umsetzung der Strategie beteiligt werden sollten. Diese Strategie sollte eines der ersten Hauptergebnisse des Projekts sein und eine Reihe klarer Aktivitäten, Meilensteine und genau definierter Ergebnisse enthalten sowie konkrete vorrangige Maßnahmen vorschlagen, wie die künftige Nachfrage und das Angebot an Qualifikationen für diese neu entstehenden Berufe aufeinander abgestimmt werden können. Die Strategie sollte als Grundlage für den Aufbau der Partnerschaft im Rahmen des Pakts für Kompetenzen dienen;
- Gegebenenfalls muss sichergestellt werden, dass die Projektergebnisse in einem offenen Datenformat zur Verfügung stehen, damit sie in die Skills Intelligence des Cedefop, die Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Qualifikationen und die Klassifizierung der europäischen Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) einfließen können;
- Bereitstellung relevanter qualitativer Nachweise und quantitativer Daten auf EU- und Länder- und/oder Regionalebene in einem verknüpften offenen Datenformat.
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie beschreiben, wie der Projektvorschlag die bereits laufenden CoVE-Projekte, Net-Zero Industry Academies und andere Skills Academies ergänzt und/oder Synergien schafft und Überschneidungen vermeidet.
Entwurf von europaweit vereinbarten "Kern"-Lehrplänen und Ausbildungsprogrammen
➢ Innerhalb der ersten 18 Monate der Tätigkeit (reaktive Reaktion)
Parallel zu den oben genannten Maßnahmen sollten alle Projekte rasch auf den dringenden Qualifikationsbedarf in Berufen in einem industriellen Ökosystem eingehen, der sich aus dem digitalen und grünen Wandel ergibt (Nachweise sind im Vorschlag zu erbringen):
- Rückgriff auf die Berufsprofile der Klassifizierung von ESCO und bestehende Kompetenzrahmen, sofern vorhanden;
- Entwurf oder Überarbeitung von Ausbildungsprogrammen für die Höher- und Umschulung der Arbeitskräfte, gegebenenfalls durch innovatives gemischtes und arbeitsbezogenes Lernen;
- Sicherstellung einer guten Qualität des Inhalts und des Angebots der neuen Ausbildungsprogramme durch die Anwendung von Qualitätssicherungsmethoden in Übereinstimmung mit EQAVET und ESG (Europäische Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung);
- Gewährleistung einer raschen Aufnahme und Nutzung dieser Ausbildungsprogramme, indem beispielsweise die Hauptakteure in den Wertschöpfungsketten innerhalb des industriellen Ökosystems oder die Zentren für berufliche Spitzenleistungen oder die Regionen, die intelligente Spezialisierungsstrategien umsetzen, oder die europäischen Clusterpartnerschaften und die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs) des Europäischen Technologieinstituts (EIT), die im selben industriellen Ökosystem tätig sind, angesprochen werden.
➢ Während des gesamten Projekts (proaktive Reaktion)
Die Projekte sollten dann an der Entwicklung von Berufsprofilen und Ausbildungsinhalten für sich verändernde und neu entstehende Berufsprofile arbeiten:
- Auf der Grundlage des ermittelten Qualifikationsbedarfs für neu entstehende Berufsprofile in einem industriellen Ökosystem sollen neue modulare Berufsbildungslehrpläne und damit verbundene Qualifikationen für die Erstausbildung (vollständige Lehrpläne zur Integration in die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) sowie Ausbildungsprogramme für die Höher- oder Umschulung von Menschen im erwerbsfähigen Alter (Module, die auf neu entstehende Qualifikationsbedürfnisse eingehen) entwickelt werden;
- Diese Lehrpläne und Ausbildungsprogramme müssen aus Einheiten von Lernergebnissen bestehen, die mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) / den nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) übereinstimmen und von der ESCO unterstützt werden; die Lehrpläne sollten sowohl berufsspezifische Fähigkeiten als auch Schlüsselkompetenzen vermitteln, die insbesondere transversale Fähigkeiten und STEAM-Disziplinen umfassen;
- Integration von Phasen des berufsbegleitenden Lernens in die neuen Ausbildungsinhalte, einschließlich der Möglichkeit, Wissen in praktischen Situationen am Arbeitsplatz anzuwenden, und Einbindung von länderübergreifenden Lernerfahrungen, wann immer dies möglich ist;
- Anwendung von Qualitätsmanagement auf die neuen Ausbildungsinhalte entweder durch Anwendung der Qualitätssicherungsprinzipien von EQAVET und ESG oder durch Nutzung bereits bestehender Qualitätssicherungssysteme, die jedoch mit EQAVET und ESG in Einklang stehen sollten;
- Förderung relevanter sektoraler Qualifikationen, einschließlich länderübergreifender gemeinsamer Programme (die europäische berufliche Kernprofile beinhalten), die von mehr als einem E&T-Anbieter*innen vergeben werden, wodurch die grenzüberschreitende Zertifizierung erleichtert und gegenseitiges Vertrauen aufgebaut wird, was zu einer erhöhten Mobilität der Lernenden und der Berufstätigen im Sektor beiträgt.
Bereitstellung der "Kern"-Lehrpläne und Ausbildungsprogramme:
- Entwicklung von Lehrmethoden für die Lehrpläne und Ausbildungsprogramme, die an die verschiedenen Zielgruppen angepasst sind, unter Verwendung innovativer Lehr- und Lernansätze, einschließlich der Bereitstellung von arbeitsbasiertem Lernen, des Einsatzes von IKT (z. B. Blended Learning, Simulatoren, Augmented Reality usw.), virtueller/gemischter Mobilitätslösungen für Lernende und Personal und offener Bildungsressourcen (z. B. KI-gestütztes Lernen, MOOCs);
- Entwicklung von Maßnahmen zur Erleichterung des generationenübergreifenden Transfers von Fachwissen;
- Beschreibung der Art und Weise, wie Bewertungsmethoden und -verfahren alle Formen des Lernens, einschließlich des berufsbegleitenden Lernens, abdecken und die Validierung der vor der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen erleichtern können;
- Aufbau auf bestehenden und neuen Kontakten zur Nachfrageseite während der Qualifikationserhebungsphase, Kontaktaufnahme mit Anbietern von Beschäftigungsmöglichkeiten, wie privaten und öffentlichen Arbeitgeber*innen und Arbeitsvermittlungsstellen, um sie mit den Absolventen der Ausbildung zusammenzubringen;
- Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Verfolgung der Lernenden nach Abschluss ihrer Ausbildung, um "Feedback-Schleifen" zu schaffen. Diese Nachverfolgungs- und Feedbacksysteme können sich auf Informationen von Unternehmen, Lernenden/Arbeitnehmern sowie auf öffentliche Informationsquellen und Arbeitsmarktakteure stützen;
- Vorschlag geeigneter Maßnahmen für die formale Anerkennung der neuen oder angepassten Lehrpläne und Qualifikationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Ländern, in denen die Partner ansässig sind, und in dem betreffenden industriellen Ökosystem.
Ausarbeitung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse nach Abschluss des Projekts:
- Dieser Plan muss auf nachhaltigen Partnerschaften zwischen Anbieter*innen von allgemeiner und beruflicher Bildung, wichtigen Interessenvertreter*innen der Industrie und öffentlichen Behörden (auf regionaler oder nationaler Ebene) auf der geeigneten Ebene basieren, um Multi-Stakeholder-Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen für die Um- und Höherqualifizierung der Arbeitskräfte zu erleichtern bzw. zu stärken. Er sollte die Festlegung geeigneter Governance-Strukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit enthalten;
- Der Plan muss für eine angemessene Sichtbarkeit und weite Verbreitung der Ergebnisse sorgen, auch auf EU-Ebene und auf nationaler/regionaler politischer Ebene, und er muss Einzelheiten darüber enthalten, wie die Einführung auf nationaler und/oder regionaler Ebene mit den zuständigen öffentlichen Behörden umgesetzt werden soll;
- Der Plan muss vorsehen, wie die Projektergebnisse, insbesondere der Qualifikationsindex, die Strategie und die Ausbildungsprogramme, nach Ablauf der vierjährigen Projektlaufzeit aktualisiert werden, einschließlich der künftigen Finanzierungsquellen;
- Aus dem Plan muss hervorgehen, wie EU-Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Wiederaufbau- und Resilienzfazilität (RRF), mehrjähriger EU-Finanzrahmen (MFR) 2021-2027, einschließlich der europäischen Strukturfonds, InvestEU, Erasmus+) sowie private Investitionen und nationale/regionale Mittel die Qualifikationsstrategien unterstützen können. Dabei sollten intelligente Spezialisierungsstrategien, europäische Clusterpartnerschaften, die Netzwerke der Zentren für berufliche Spitzenleistungen und die Innovationsgemeinschaften des EIT berücksichtigt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Allianzen für sektorale Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung (Blueprint) müssen folgende Zusammensetzung aufweisen:
- Sie müssen mindestens 8 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittstaaten abdecken und mindestens 12 Antragstellende (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen) umfassen,
- dem Konsortium müssen mindestens 5 Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder Gesellschaften oder repräsentative zwischengeschaltete Organisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Berufsverbände) und mindestens 5 Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung (Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen) als Antragsteller angehören (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen),
- an jedem Vorschlag müssen mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein.
Verbundene Unternehmen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht Koordinator sein.
Die 14 industriellen Ökosysteme, wie sie im jährlichen Binnenmarktbericht 2021 aufgeführt sind. Der Antragstellende darf nur 1 Ökosystem aus den folgenden 14 Ökosystemen auswählen:
- Mobilität-Verkehr-Automobil: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie deren Zubehör; deren Reparatur und Wartung; Güterverkehr usw.
- Textil: Herstellung von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder, Schmuck usw.
- Erneuerbare Energien: Elektromotoren, Motoren und Turbinen; Stromerzeugung; Herstellung und Vertrieb von Gas usw.
- Elektronik: Herstellung von Elektronik usw.
- Einzelhandel: Einzelhandelsverkauf, Großhandel mit Anschluss an Verbraucher usw.
- Bauwesen: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Eisenbahnen; Bau von Versorgungseinrichtungen und Tiefbau; damit zusammenhängende Tätigkeiten; usw.
- Luft- und Raumfahrt und Verteidigung: Luft- und Raumfahrtindustrie; Raumfahrtproduktion und -dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und -technologien, usw.
- Kohlenstoffarme energieintensive Industrien: Gewinnung fossiler Brennstoffe; Raffination; Herstellung von Produkten mit hohen Umweltauswirkungen: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle usw.
- Fremdenverkehr: Personenbeförderung und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Catering; Veranstaltungen, Themenparks usw.
- Agrar- und Ernährungswirtschaft: Pflanzen- und Tierproduktion; Verarbeitung von Lebensmitteln; Veterinärmedizinische Tätigkeiten usw.
- Kreativ- und Kulturwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Film, Video und Fernsehen; Radio und Musik; usw..
- Digital: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Geräten, usw.
- Nachbarschaft & Sozialwirtschaft: Sozialunternehmen, Vereine und Genossenschaften, die eine soziale Wirkung erzielen wollen, usw.
- Gesundheit: Pharmazeutische Produkte und Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege usw.
Die Allianzen müssen für ihren Vorschlag ein einziges industrielles Ökosystem auswählen, das Gegenstand ihres Projekts ist.
Ein Vorschlag kann sich auf ein Ökosystem beziehen, das nicht durch ein laufendes Blueprint-Projekt oder eine EU Skills Academy abgedeckt ist, oder auf ein Ökosystem, für das bereits ein laufender Blueprint oder eine EU Skills Academy existiert. Im letzteren Fall muss sich der Vorschlag auf Felder und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen unterscheiden, die von dem/den laufenden Blueprint-Projekt/en oder der/den EU Skills Academy/en behandelt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse und einer Förderquote von 80 % festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige angesetzt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne Gehalt sind zulässig. Sie sollten die Form von Stückkosten annehmen, wie sie in der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer definiert sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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