Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Allianzen für Bildung und Unternehmen
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
10.03.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 67.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Allianzen für Innovation zielen darauf ab, die Innovationskapazität Europas zu stärken, indem sie die Innovation durch Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung und dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, fördern. Sie zielen auch darauf ab, die Bereitstellung neuer Qualifikationen zu fördern und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beseitigen, indem neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung entwickelt werden, die die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischem Denken in der EU unterstützen.
Call-Ziele
Diese Partnerschaften führen ein kohärentes und umfassendes Paket sektoraler oder sektorübergreifender Aktivitäten durch, das an künftige Wissensentwicklungen in der EU angepasst werden kann.
Um die Innovation anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Fähigkeiten liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer kreislauforientierten und umweltfreundlicheren Wirtschaft durch Änderungen bei den Qualifikationen und den nationalen Lehrplänen für die allgemeine und berufliche Bildung unterstützt werden, um den entstehenden beruflichen Anforderungen an grüne Kompetenzen und nachhaltige Entwicklung gerecht zu werden. Drittens erfordert der doppelte Übergang zu einer digitalen und umweltfreundlichen Wirtschaft eine beschleunigte Einführung neuer Technologien in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Förderung von MINT-Kompetenzen und -Talenten.
Allianzen für Bildung und Unternehmen
Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Fähigkeiten, Eigeninitiative und unternehmerisches Denken zu fördern.
Sie zielen darauf ab, Innovationen in der Hochschul- und Berufsbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört auch die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer, disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz, die eine Nachfrage nach MINT-Fähigkeiten und -Talenten erzeugen, sowie rasche Veränderungen in der Beschäftigung durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovation auf dem Arbeitsmarkt. Im Jahr 2026 wird dieses Thema im Einklang mit der Initiative "Union of Skills" auch die Herausforderung schwerwiegender Qualifikationsdefizite in Sektoren angehen, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend sind.
Allianzen für Bildung und Unternehmen bringen Unternehmen und Anbieter*innen von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren Wirtschaftssektoren tätig, schaffen verlässliche und dauerhafte Beziehungen und weisen in jeder Hinsicht einen innovativen und transnationalen Charakter auf. An jeder Partnerschaft müssen mindestens eine Berufsbildungs- und eine Hochschuleinrichtung beteiligt sein, sie kann sich aber auch auf beide oder einen dieser Bildungsbereiche beziehen. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen sollte relevant sein und beiden Sektoren zugute kommen.
Sie sollen eines oder mehrere der folgenden Ziele erreichen:
- Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Ansätze für das Lehren und Lernen: Förderung von Innovationen bei der Gestaltung und Durchführung von Bildung, Lehrmethoden, Bewertungstechniken, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Fähigkeiten;
- Unterstützung der Kompetenzentwicklung in den MINT-Bereichen; Unterstützung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools für neue, bahnbrechende Technologien;
- Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa;
- Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen (z. B. Gerechtigkeit, Integration, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung);
- Förderung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Fähigkeiten bei Lernenden, Bildungspersonal und anderen Arbeitnehmern im Einklang mit dem Kompetenzrahmen für unternehmerische Initiative (EntreComp);
- Verbesserung der Qualität und Relevanz der im Rahmen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung entwickelten und zertifizierten Qualifikationen (einschließlich neuer Qualifikationen und Beseitigung von Qualifikationsdefiziten);
- Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen der Hochschul- und Berufsbildung, der Forschung, dem öffentlichen Sektor und dem Unternehmenssektor;
- Aufbau und Unterstützung effektiver und effizienter Hochschul- und Berufsbildungssysteme, die miteinander verbunden und integrativ sind und zur Innovation beitragen.
- Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme oder Entwicklung gemeinsamer Mikrodiplome und Unterstützung von Mentoring für Start-ups und Scale-ups in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend sind und in denen große Qualifikationslücken bestehen.
Hochschuleinrichtungen wird empfohlen, vor der Antragstellung das HEInnovate-Selbstbewertungsinstrument zu nutzen, vor allem wenn sie den Vorschlag koordinieren. HEInnovate wird ihnen helfen, ihre Stärken und Schwächen in Bezug auf Unternehmertum und Innovation zu ermitteln. Der Vorschlag und die Zusammensetzung des Konsortiums können so besser vorbereitet werden und alle erforderlichen Kompetenzen vereinen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Allianzen für Innovation werden in einer strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung und Unternehmen verankert sein, die zusammenarbeiten, um die Innovationskapazität Europas zu steigern. Sie werden die Synergien zwischen den beiden Bildungsbereichen bei der Förderung von Innovation, neuen Fertigkeiten, Initiativgeist und unternehmerischer Denkweise erheblich stärken. Es wird erwartet, dass diese Allianzen zwischen Hochschulen, beruflicher Bildung und Unternehmen zur Entwicklung regionaler Ökosysteme beitragen und direkt einen wertvollen Beitrag für die Wirtschaft leisten, indem sie arbeitsbezogenes Lernen integrieren. Während die Hochschulen über Forschungswissen und Daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleine und mittlere Unternehmen direkt zu unterstützen, um die lokale Wirtschaft anzukurbeln, liefern Berufsbildungsanbieter*innen die von den Unternehmen benötigten Qualifikationen und sind in der Lage, das Wachstum der lokalen Wirtschaft zu fördern.
In größerem Maßstab sollen Allianzen für Innovation auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowohl im Bildungs- als auch im Beschäftigungsbereich abzielen und Schlüsselbereiche wie Innovationsherausforderungen, Qualifikationsangebot, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz berücksichtigen. Auch aus der Zusammenarbeit mit Großunternehmen können Vorteile gezogen werden. Die Allianzen für Innovation werden sich auf die Bedürfnisse der Bürger*innen konzentrieren und die Modernisierung der Hochschul- und Berufsbildung beschleunigen.
Der Pakt für Kompetenzen wird nicht nur einen Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen der Union für Kompetenzen schaffen, sondern auch für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere die Ergebnisse der Blueprint-Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzen werden als Grundlage für die Partnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen dienen. Sie werden die Qualifikationsdimension des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, des Clean Industrial Deal, des Aktionsplans für die Automobilindustrie und des Weißbuchs für die europäische Verteidigung - Bereitschaft 2030 sowie der KI-Strategie unterstützen.
Darüber hinaus werden die Allianzen bei der Umsetzung der EU-Mitteilung über die erneuerte Agenda für die Hochschulbildung helfen und zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums beitragen. Sie werden auch zur Umsetzung der neuen europäischen Innovationsagenda beitragen. Die Allianzen können auch einen Beitrag zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Technologie- und Innovationsinstituts (EIT) leisten und mit diesen in den Sektoren, in denen sie tätig sind, zusammenarbeiten.
Die Allianzen für Innovation werden auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Pariser Erklärung zum Klimawandel als übergreifende Parameter der Aktion berücksichtigen und so die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Green Deal und des Europäischen Konjunkturprogramms unterstützen. Die Allianzen werden auch Ideen für die Initiative New European Bauhaus beisteuern, die darauf abzielt, neue nachhaltige Lebensweisen zu entwickeln, um die Ziele des Green Deal zu erreichen.
Allianzen für Innovation sollen sich kurz- und langfristig auf die breite Palette der beteiligten Akteure auswirken, und zwar auf individueller, organisatorischer und systemischer Ebene. Es wird erwartet, dass diese Auswirkungen über die Laufzeit des Projekts und die an den Partnerschaften beteiligten Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft und die Aktivitäten fortbestehen. Daher sind die Ergebnisse/Leistungen möglicherweise nicht eigenständig, sondern werden mit bestehenden Unternehmungen, Programmen, Projekten, Plattformen, Unternehmungen usw. verknüpft bzw. in diese integriert.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Jede Allianz für Bildung und Unternehmen sollte mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) umfassen:
Förderung der Innovation
- Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen, Einsatz innovativer Technologien und verstärkter Einsatz von Mikrokrediten);
- Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen;
- Entwicklung und Umsetzung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zur Förderung der Entwicklung von MINT-Fähigkeiten und -Talenten;
- Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor, um Student*innen bei der Entwicklung ihrer Ideen zu Unternehmen zu unterstützen. Dies könnte z. B. durch die Bereitstellung einer breiten Palette von Dienstleistungen erreicht werden, beginnend mit der Vermittlung von Fähigkeiten, Finanz-, Geschäfts- und Managementschulungen sowie der Bereitstellung von Büroräumen und der Erleichterung von Risikokapitalfinanzierungen.
- Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Bedürfnisse, die der Markt nicht erfüllt und die sich an schwache Gruppen in der Gesellschaft richten; Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen oder von Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und Politiken, Organisationsstrukturen und Prozessen, Erbringungssystemen und Dienstleistungen;
- Entwicklung von Lösungen für schwierige Probleme, Produkt- und Prozessinnovation (durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Professor*innen und Praktiker*innen).
Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten
- Entwicklung neuer Lehrmethoden und Lernwerkzeuge, die das Erlernen und die Anwendung bereichsübergreifender Fähigkeiten in die Hochschul- und Berufsbildungsprogramme einbeziehen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen entwickelt wurden und darauf abzielen, die Beschäftigungsfähigkeit, die Kreativität und neue berufliche Wege zu stärken;
- Einführung, wo immer dies angebracht ist, eines Sinns für Unternehmertum in ein bestimmtes Fachgebiet, einen Lehrplan, einen Kurs usw., um Studierenden, Forschenden, Mitarbeiter*innen und Lehrkräften die Kompetenzen, Fähigkeiten und die Motivation zu vermitteln, einen Sinn für Initiative und unternehmerisches Denken zu entwickeln und in der Lage zu sein, verschiedenen Herausforderungen in ihrem Bildungs-, Berufs- und Privatleben zu begegnen;
- Eröffnung neuer Lernmöglichkeiten durch praktische Erfahrungen und Anwendung von Eigeninitiative und unternehmerischen Kompetenzen und Fähigkeiten, die die Einführung neuer Dienstleistungen, Produkte und Prototypen sowie die Gründung von Start-ups und Spin-offs beinhalten und/oder dazu führen können;
- Einführung von mehr "studierendenzentrierten Ansätzen", bei denen die Studierenden ihren Bildungsweg selbst gestalten.
- Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme und gemeinsame Entwicklung von Mikrozertifikaten für Sektoren mit großen Qualifikationslücken;
- Unterstützung von Unternehmertum und Mentoring für Start-ups und Scale-ups.
Förderung des Wissensflusses und des Wissensaustauschs zwischen Hochschulbildung, Berufsbildung, Unternehmen und Forschung
- Aufbau integrativer und vernetzter Hochschul- und Berufsbildungssysteme und Unternehmen durch gegenseitiges Vertrauen, grenzüberschreitende Anerkennung und Zertifizierung, flexible Wege zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, Förderung der Berufsbildung auf höheren EQR-Niveaus sowie Verbesserung der Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmer*innen;
- Praktika und studienfeldbezogene Aktivitäten in Unternehmen, die vollständig in den Lehrplan eingebettet, anerkannt und angerechnet werden; Einrichtungen zur Erprobung und Erprobung innovativer Maßnahmen; Austausch von Studierenden, Forschern, Lehrkräften und Unternehmensmitarbeitern für einen begrenzten Zeitraum; Schaffung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmensmitarbeitern in Lehre und Forschung; Analyse von Forschungsdaten. Gegebenenfalls könnten die Projekte mit der Europäischen Allianz für Lehrlingsausbildung verknüpft werden.
Identifizierung von Resilienz-bezogenen Marktbedürfnissen und neuen Berufen
- Identifizierung von Marktbedürfnissen und neu entstehenden Berufen (Nachfrageseite), Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der Systeme auf allen Ebenen auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes (Angebotsseite); Anpassung des Hochschul- und Berufsbildungsangebots an den Qualifikationsbedarf durch die Entwicklung und Bereitstellung transnationaler sektorweiter Lehrpläne, die arbeitsbezogenes Lernen und reale Lernumgebungen integrieren;
- Ermittlung der Qualifikationen, die im öffentlichen Bereich benötigt werden, um gesellschaftliche Herausforderungen zu lösen (z. B. Klimawandel, Gesundheit, MINT-Fähigkeiten), und Förderung der Widerstandsfähigkeit auf gesellschaftlicher und kommunaler Ebene, auch durch die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungsanbietern mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie dem Privatsektor, um zur Entwicklung und Umsetzung intelligenter Spezialisierungsstrategien in den Regionen beizutragen;
- Unterstützung bei der Überwindung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsbedarf und Resilienz sowie bei der Beseitigung schwerwiegender Qualifikationsdefizite in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend sind.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Allianzen für Bildung und Unternehmen
- müssen sich auf mindestens 4 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer erstrecken und mindestens 8 Antragstellenden (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen) umfassen.
- Dem Konsortium müssen mindestens 3 Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder Gesellschaften oder repräsentative zwischengeschaltete Organisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Berufsverbände) und mindestens 3 Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung (Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) angehören.
- An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen) beteiligt sein.
Organisationen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm der Regionen 1 bis 3 assoziiert sind, können ebenfalls als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen, sofern nachgewiesen wird, dass ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner teilnehmen.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestförderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können keine Koordinatoren sein.
Bei den Antragstellenden (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) muss es sich um öffentliche oder private Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland handeln, z. B:
- Hochschuleinrichtungen
- Berufsbildungsanbieter oder Netzwerke von Berufsbildungsanbietern
- kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen)
- Forschungsinstitute
- Nichtregierungsorganisationen
- öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
- Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind
- Mittler, die Bildungs-, Ausbildungs- oder Jugendorganisationen oder -unternehmen vertreten, Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner, Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Langzeitpflege, Behörden, die fürBildungs-, Ausbildungs- oder Beschäftigungsbehörden auf regionaler oder nationaler Ebene, Arbeitsverwaltungen, nationale statistische Ämter, Wirtschaftsentwicklungsagenturen, Branchen- oder Berufsverbände, Räte für branchenspezifische Fertigkeiten und Einrichtungen, die Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungen anbieten.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm in den Regionen 1 bis 3 assoziiert sind, können ebenfalls als Begünstigte, angeschlossene Einrichtungen oder assoziierte Partner teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. Organisationen aus anderen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner teilnehmen.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein. Für teilnehmende Hochschuleinrichtungen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, ist eine ECHE nicht erforderlich.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 oder 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse und einer Förderquote von 80 % festgelegt.
Der maximale EU-Zuschuss pro Projekt beträgt:
- 1 Million Euro (2 Jahre Projektlaufzeit)
- 1,5 Millionen Euro (3-jähriges Projekt)
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige angesetzt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne Gehalt sind zulässig. Sie sollten die Form von Stückkosten annehmen, wie sie in der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer definiert sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren

