Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Call-Eckdaten

Allianzen für Bildung und Unternehmen

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2026-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP

Termine

Öffnung
04.12.2025

Deadline
10.03.2026 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 67.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 1.000.000,00 und € 1.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Allianzen für Innovation zielen darauf ab, die Innovationskapazität Europas zu stärken, indem sie die Innovation durch Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung und dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, fördern. Sie zielen auch darauf ab, die Bereitstellung neuer Qualifikationen zu fördern und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beseitigen, indem neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung entwickelt werden, die die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischem Denken in der EU unterstützen.

Call-Ziele

Diese Partnerschaften führen ein kohärentes und umfassendes Paket sektoraler oder sektorübergreifender Aktivitäten durch, das an künftige Wissensentwicklungen in der EU angepasst werden kann.

Um die Innovation anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Fähigkeiten liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer kreislauforientierten und umweltfreundlicheren Wirtschaft durch Änderungen bei den Qualifikationen und den nationalen Lehrplänen für die allgemeine und berufliche Bildung unterstützt werden, um den entstehenden beruflichen Anforderungen an grüne Kompetenzen und nachhaltige Entwicklung gerecht zu werden. Drittens erfordert der doppelte Übergang zu einer digitalen und umweltfreundlichen Wirtschaft eine beschleunigte Einführung neuer Technologien in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Förderung von MINT-Kompetenzen und -Talenten.

Allianzen für Bildung und Unternehmen

Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Fähigkeiten, Eigeninitiative und unternehmerisches Denken zu fördern.

Sie zielen darauf ab, Innovationen in der Hochschul- und Berufsbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört auch die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer, disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz, die eine Nachfrage nach MINT-Fähigkeiten und -Talenten erzeugen, sowie rasche Veränderungen in der Beschäftigung durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovation auf dem Arbeitsmarkt. Im Jahr 2026 wird dieses Thema im Einklang mit der Initiative "Union of Skills" auch die Herausforderung schwerwiegender Qualifikationsdefizite in Sektoren angehen, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend sind.

Allianzen für Bildung und Unternehmen bringen Unternehmen und Anbieter*innen von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren Wirtschaftssektoren tätig, schaffen verlässliche und dauerhafte Beziehungen und weisen in jeder Hinsicht einen innovativen und transnationalen Charakter auf. An jeder Partnerschaft müssen mindestens eine Berufsbildungs- und eine Hochschuleinrichtung beteiligt sein, sie kann sich aber auch auf beide oder einen dieser Bildungsbereiche beziehen. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen sollte relevant sein und beiden Sektoren zugute kommen.

Sie sollen eines oder mehrere der folgenden Ziele erreichen:

  • Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Ansätze für das Lehren und Lernen: Förderung von Innovationen bei der Gestaltung und Durchführung von Bildung, Lehrmethoden, Bewertungstechniken, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Fähigkeiten;
  • Unterstützung der Kompetenzentwicklung in den MINT-Bereichen; Unterstützung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools für neue, bahnbrechende Technologien;
  • Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa;
  • Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen (z. B. Gerechtigkeit, Integration, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung);
  • Förderung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Fähigkeiten bei Lernenden, Bildungspersonal und anderen Arbeitnehmern im Einklang mit dem Kompetenzrahmen für unternehmerische Initiative (EntreComp);
  • Verbesserung der Qualität und Relevanz der im Rahmen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung entwickelten und zertifizierten Qualifikationen (einschließlich neuer Qualifikationen und Beseitigung von Qualifikationsdefiziten);
  • Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen der Hochschul- und Berufsbildung, der Forschung, dem öffentlichen Sektor und dem Unternehmenssektor;
  • Aufbau und Unterstützung effektiver und effizienter Hochschul- und Berufsbildungssysteme, die miteinander verbunden und integrativ sind und zur Innovation beitragen.
  • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme oder Entwicklung gemeinsamer Mikrodiplome und Unterstützung von Mentoring für Start-ups und Scale-ups in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend sind und in denen große Qualifikationslücken bestehen.

Hochschuleinrichtungen wird empfohlen, vor der Antragstellung das HEInnovate-Selbstbewertungsinstrument zu nutzen, vor allem wenn sie den Vorschlag koordinieren. HEInnovate wird ihnen helfen, ihre Stärken und Schwächen in Bezug auf Unternehmertum und Innovation zu ermitteln. Der Vorschlag und die Zusammensetzung des Konsortiums können so besser vorbereitet werden und alle erforderlichen Kompetenzen vereinen.

weiterlesen

Erwartete Effekte und Auswirkungen

Allianzen für Innovation werden in einer strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung und Unternehmen verankert sein, die zusammenarbeiten, um die Innovationskapazität Europas zu steigern. Sie werden die Synergien zwischen den beiden Bildungsbereichen bei der Förderung von Innovation, neuen Fertigkeiten, Initiativgeist und unternehmerischer Denkweise erheblich stärken. Es wird erwartet, dass diese Allianzen zwischen Hochschulen, beruflicher Bildung und Unternehmen zur Entwicklung regionaler Ökosysteme beitragen und direkt einen wertvollen Beitrag für die Wirtschaft leisten, indem sie arbeitsbezogenes Lernen integrieren. Während die Hochschulen über Forschungswissen und Daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleine und mittlere Unternehmen direkt zu unterstützen, um die lokale Wirtschaft anzukurbeln, liefern Berufsbildungsanbieter*innen die von den Unternehmen benötigten Qualifikationen und sind in der Lage, das Wachstum der lokalen Wirtschaft zu fördern.

In größerem Maßstab sollen Allianzen für Innovation auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowohl im Bildungs- als auch im Beschäftigungsbereich abzielen und Schlüsselbereiche wie Innovationsherausforderungen, Qualifikationsangebot, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz berücksichtigen. Auch aus der Zusammenarbeit mit Großunternehmen können Vorteile gezogen werden. Die Allianzen für Innovation werden sich auf die Bedürfnisse der Bürger*innen konzentrieren und die Modernisierung der Hochschul- und Berufsbildung beschleunigen.

Der Pakt für Kompetenzen wird nicht nur einen Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen der Union für Kompetenzen schaffen, sondern auch für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere die Ergebnisse der Blueprint-Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzen werden als Grundlage für die Partnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen dienen. Sie werden die Qualifikationsdimension des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, des Clean Industrial Deal, des Aktionsplans für die Automobilindustrie und des Weißbuchs für die europäische Verteidigung - Bereitschaft 2030 sowie der KI-Strategie unterstützen.

Darüber hinaus werden die Allianzen bei der Umsetzung der EU-Mitteilung über die erneuerte Agenda für die Hochschulbildung helfen und zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums beitragen. Sie werden auch zur Umsetzung der neuen europäischen Innovationsagenda beitragen. Die Allianzen können auch einen Beitrag zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Technologie- und Innovationsinstituts (EIT) leisten und mit diesen in den Sektoren, in denen sie tätig sind, zusammenarbeiten.

Die Allianzen für Innovation werden auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Pariser Erklärung zum Klimawandel als übergreifende Parameter der Aktion berücksichtigen und so die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Green Deal und des Europäischen Konjunkturprogramms unterstützen. Die Allianzen werden auch Ideen für die Initiative New European Bauhaus beisteuern, die darauf abzielt, neue nachhaltige Lebensweisen zu entwickeln, um die Ziele des Green Deal zu erreichen.

Allianzen für Innovation sollen sich kurz- und langfristig auf die breite Palette der beteiligten Akteure auswirken, und zwar auf individueller, organisatorischer und systemischer Ebene. Es wird erwartet, dass diese Auswirkungen über die Laufzeit des Projekts und die an den Partnerschaften beteiligten Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft und die Aktivitäten fortbestehen. Daher sind die Ergebnisse/Leistungen möglicherweise nicht eigenständig, sondern werden mit bestehenden Unternehmungen, Programmen, Projekten, Plattformen, Unternehmungen usw. verknüpft bzw. in diese integriert.

weiterlesen

Erwartete Ergebnisse

Jede Allianz für Bildung und Unternehmen sollte mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) umfassen:

Förderung der Innovation

  • Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen, Einsatz innovativer Technologien und verstärkter Einsatz von Mikrokrediten);
  • Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen;
  • Entwicklung und Umsetzung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zur Förderung der Entwicklung von MINT-Fähigkeiten und -Talenten;
  • Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor, um Student*innen bei der Entwicklung ihrer Ideen zu Unternehmen zu unterstützen. Dies könnte z. B. durch die Bereitstellung einer breiten Palette von Dienstleistungen erreicht werden, beginnend mit der Vermittlung von Fähigkeiten, Finanz-, Geschäfts- und Managementschulungen sowie der Bereitstellung von Büroräumen und der Erleichterung von Risikokapitalfinanzierungen.
  • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Bedürfnisse, die der Markt nicht erfüllt und die sich an schwache Gruppen in der Gesellschaft richten; Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen oder von Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und Politiken, Organisationsstrukturen und Prozessen, Erbringungssystemen und Dienstleistungen;
  • Entwicklung von Lösungen für schwierige Probleme, Produkt- und Prozessinnovation (durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Professor*innen und Praktiker*innen).

Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten

  • Entwicklung neuer Lehrmethoden und Lernwerkzeuge, die das Erlernen und die Anwendung bereichsübergreifender Fähigkeiten in die Hochschul- und Berufsbildungsprogramme einbeziehen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen entwickelt wurden und darauf abzielen, die Beschäftigungsfähigkeit, die Kreativität und neue berufliche Wege zu stärken;
  • Einführung, wo immer dies angebracht ist, eines Sinns für Unternehmertum in ein bestimmtes Fachgebiet, einen Lehrplan, einen Kurs usw., um Studierenden, Forschenden, Mitarbeiter*innen und Lehrkräften die Kompetenzen, Fähigkeiten und die Motivation zu vermitteln, einen Sinn für Initiative und unternehmerisches Denken zu entwickeln und in der Lage zu sein, verschiedenen Herausforderungen in ihrem Bildungs-, Berufs- und Privatleben zu begegnen;
  • Eröffnung neuer Lernmöglichkeiten durch praktische Erfahrungen und Anwendung von Eigeninitiative und unternehmerischen Kompetenzen und Fähigkeiten, die die Einführung neuer Dienstleistungen, Produkte und Prototypen sowie die Gründung von Start-ups und Spin-offs beinhalten und/oder dazu führen können;
  • Einführung von mehr "studierendenzentrierten Ansätzen", bei denen die Studierenden ihren Bildungsweg selbst gestalten.
  • Unterstützung spezieller gemeinsamer Programme und gemeinsame Entwicklung von Mikrozertifikaten für Sektoren mit großen Qualifikationslücken;
  • Unterstützung von Unternehmertum und Mentoring für Start-ups und Scale-ups.

Förderung des Wissensflusses und des Wissensaustauschs zwischen Hochschulbildung, Berufsbildung, Unternehmen und Forschung

  • Aufbau integrativer und vernetzter Hochschul- und Berufsbildungssysteme und Unternehmen durch gegenseitiges Vertrauen, grenzüberschreitende Anerkennung und Zertifizierung, flexible Wege zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, Förderung der Berufsbildung auf höheren EQR-Niveaus sowie Verbesserung der Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmer*innen;
  • Praktika und studienfeldbezogene Aktivitäten in Unternehmen, die vollständig in den Lehrplan eingebettet, anerkannt und angerechnet werden; Einrichtungen zur Erprobung und Erprobung innovativer Maßnahmen; Austausch von Studierenden, Forschern, Lehrkräften und Unternehmensmitarbeitern für einen begrenzten Zeitraum; Schaffung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmensmitarbeitern in Lehre und Forschung; Analyse von Forschungsdaten. Gegebenenfalls könnten die Projekte mit der Europäischen Allianz für Lehrlingsausbildung verknüpft werden.

Identifizierung von Resilienz-bezogenen Marktbedürfnissen und neuen Berufen

  • Identifizierung von Marktbedürfnissen und neu entstehenden Berufen (Nachfrageseite), Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der Systeme auf allen Ebenen auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes (Angebotsseite); Anpassung des Hochschul- und Berufsbildungsangebots an den Qualifikationsbedarf durch die Entwicklung und Bereitstellung transnationaler sektorweiter Lehrpläne, die arbeitsbezogenes Lernen und reale Lernumgebungen integrieren;
  • Ermittlung der Qualifikationen, die im öffentlichen Bereich benötigt werden, um gesellschaftliche Herausforderungen zu lösen (z. B. Klimawandel, Gesundheit, MINT-Fähigkeiten), und Förderung der Widerstandsfähigkeit auf gesellschaftlicher und kommunaler Ebene, auch durch die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungsanbietern mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie dem Privatsektor, um zur Entwicklung und Umsetzung intelligenter Spezialisierungsstrategien in den Regionen beizutragen;
  • Unterstützung bei der Überwindung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsbedarf und Resilienz sowie bei der Beseitigung schwerwiegender Qualifikationsdefizite in Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend sind.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Allianzen für Bildung und Unternehmen

  • müssen sich auf mindestens 4 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer erstrecken und mindestens 8 Antragstellenden (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen) umfassen.
  • Dem Konsortium müssen mindestens 3 Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder Gesellschaften oder repräsentative zwischengeschaltete Organisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Berufsverbände) und mindestens 3 Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung (Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) angehören.
  • An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen) beteiligt sein.

Organisationen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm der Regionen 1 bis 3 assoziiert sind, können ebenfalls als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen, sofern nachgewiesen wird, dass ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Organisationen aus anderen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner teilnehmen.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestförderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können keine Koordinatoren sein.


Bei den Antragstellenden (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) muss es sich um öffentliche oder private Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland handeln, z. B:

  • Hochschuleinrichtungen
  • Berufsbildungsanbieter oder Netzwerke von Berufsbildungsanbietern
  • kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen)
  • Forschungsinstitute
  • Nichtregierungsorganisationen
  • öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
  • Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind
  • Mittler, die Bildungs-, Ausbildungs- oder Jugendorganisationen oder -unternehmen vertreten, Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner, Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Langzeitpflege, Behörden, die fürBildungs-, Ausbildungs- oder Beschäftigungsbehörden auf regionaler oder nationaler Ebene, Arbeitsverwaltungen, nationale statistische Ämter, Wirtschaftsentwicklungsagenturen, Branchen- oder Berufsverbände, Räte für branchenspezifische Fertigkeiten und Einrichtungen, die Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungen anbieten.

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm in den Regionen 1 bis 3 assoziiert sind, können ebenfalls als Begünstigte, angeschlossene Einrichtungen oder assoziierte Partner teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. Organisationen aus anderen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner teilnehmen.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.

Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein. Für teilnehmende Hochschuleinrichtungen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, ist eine ECHE nicht erforderlich.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 oder 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.

Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
  • Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.

Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.


Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse und einer Förderquote von 80 % festgelegt.

Der maximale EU-Zuschuss pro Projekt beträgt:

  • 1 Million Euro (2 Jahre Projektlaufzeit)
  • 1,5 Millionen Euro (3-jähriges Projekt)

Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.

Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige angesetzt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne Gehalt sind zulässig. Sie sollten die Form von Stückkosten annehmen, wie sie in der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer definiert sind.

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren