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Programm-Eckdaten
Interreg Brandenburg-Polen

Übergeordnetes Programm | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
Link zum Programm | interreg-brandenburg-polska.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Das Kooperationsprogramm INTERREG Brandenburg-Polen dient der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel des Programms ist es, grenzbedingte Nachteile zu überwinden und somit einen Beitrag zur europäischen Integration zu leisten. |
Programm-Ziele | Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
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Erwartete Ergebnisse | In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen: P1: Ein innovativer Grenzraum: Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen
P2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum: Klimawandel und biologische Vielfalt
P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
P4: Ein dialogorientierter Grenzraum: Zusammenarbeit von Einwohner*innen und Institutionen
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Deutschland, Polen (Polska) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Internationale Organisation, Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Bei den im Rahmen einer Projektpartnerschaft umgesetzten Projekten muss mindestens ein Projektpartner aus Brandenburg und ein Projektpartner aus Polen stammen. Mindestens einer von ihnen muss im Rahmen des Projekts eine Förderung erhalten. Partner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen. Ein Träger, der an einem Projekt teilnimmt, gilt nur dann als Projektpartner, wenn seine Rolle in der Partnerschaft und in den Maßnahmen des Projekts genau und klar definiert ist. Die Zusammensetzung der Partnerschaft sollte entsprechend dem thematischen Umfang und dem Ziel des Projekts gewählt werden. Partner sind sowohl Träger, die eine Förderung aus dem Programm erhalten (im Folgenden als Begünstigte bezeichnet), als auch Träger, die am Projekt teilnehmen, aber keine Förderung erhalten (im Folgenden als assoziierte Partner bezeichnet). Eine Projektpartnerschaft kann aus bis zu 10 Begünstigten bestehen. Assoziierte Partner sind in der Regel wichtige Projektteilnehmer, deren Einbeziehung die Projektplanung und -durchführung verbessern kann. Sie können dazu beitragen, die Projektergebnisse aufrechtzuerhalten, zu konsolidieren und zu multiplizieren. Die Projekte des Programms werden nach dem Leadpartner-Prinzip8 durchgeführt. Das bedeutet, dass in jedem Projekt ein Partner als Leadpartner benannt werden muss. Es gelten die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit:
Es ist zwingend erforderlich, dass die Partner das Projekt gemeinsam entwickeln und durchführen. Von den beiden anderen Grundsätzen müssen die Projektpartner mindestens einen anwenden. Eine grenzüberschreitende juristische Person oder ein EVTZ kann alleiniger Partner eines Interreg-Vorhabens sind, sofern ihre bzw. seine Mitglieder Partner aus mindestens Brandenburg und Polen umfassen. Der alleinige Partner muss entweder in Deutschland oder in Polen registriert sein. |
weitere Förderkriterien | Programmgebiet: Deutschland
Polen
|
Zusatzinformationen
Themen | Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Gesundheit, Soziales, Sport, Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung, Mobilität & Verkehr |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Programm-Dokumente | Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027 (474kB) |
Kontakt | Interreg Brandenburg-Polen Joint Secretariat kontakt@interreg-brandenburg-polska.eu Website |
Offene Calls
01.07.2025 - 30.09.2025
Interreg Brandenburg-Polen 5. Call
01.07.2025 - 30.10.2025
Interreg Brandenburg-Polen 6. Call
01.07.2025 - 30.10.2025
Interreg Brandenburg-Polen 7. Call - Ziel 1
01.07.2025 - 28.11.2025
Interreg Brandenburg-Polen 7. Call - Ziel 2
01.07.2025 - 28.11.2025
Geschlossene Calls
24.05.2024 - 27.09.2024
Interreg Brandenburg-Polen Kleinprojekte Region Pro Europa Viadrina Priorität 3
10.06.2024 - 10.09.2024
Interreg Brandenburg-Polen Kleinprojekte Region Pro Europa Viadrina Priorität 4
07.06.2024 - 31.07.2024
Interreg Brandenburg-Polen Kleinprojekte Region Spree-Neiße-Bober Priorität 3
18.06.2024 - 30.09.2024
Interreg Brandenburg-Polen Kleinprojekte Region Spree-Neiße-Bober Priorität 4
01.07.2024 - 30.09.2024
Interreg Brandenburg-Polen: Kleinprojekte Region Pro Europa Viadrina Kultur und Tourismus
15.04.2025 - 15.07.2025