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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

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    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Förderprogrammen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"

Übergeordnetes ProgrammLIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Link zum Programmcinea.ec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Teilprogramm "Natur und biologische Vielfalt" zielt auf den Schutz und die Wiederherstellung der europäischen Natur sowie auf die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt ab. Daher wird das Teilprogramm LIFE-Natur und biologische Vielfalt weiterhin Naturschutzprojekte finanzieren, insbesondere in den Bereichen biologische Vielfalt, Lebensräume und Arten. Es wird Projekte unterstützen, die zur Umsetzung der EU-Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie und insbesondere zur Entwicklung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes sowie der IAS-Verordnung beitragen, und es wird die Verwirklichung der Ziele der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 unterstützen, die Teil des Green Deal der EU ist.

Programm-Ziele

Das Teilprogramm "Natur und biologische Vielfalt" hat zum Ziel:

  • Entwicklung, Demonstration, Förderung und Stimulierung der Verbreitung innovativer Techniken, Methoden und Ansätze (einschließlich naturbasierter Lösungen und ökosystemarer Ansätze) zur Erreichung der Ziele, die im Rahmen der Rechtsvorschriften und der Politik der Union in Bezug auf Natur und biologische Vielfalt festgelegt sind, und Beitrag zur Wissensbasis und zur Anwendung bewährter Verfahren, auch durch die Unterstützung des Natura-2000-Netzes;
  • Unterstützung der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Politik der Union in Bezug auf Natur und biologische Vielfalt, auch durch die Verbesserung der Governance auf allen Ebenen, insbesondere durch die Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, wobei auch die möglichen Beiträge der Bürgerwissenschaft gebührend zu berücksichtigen sind;
  • Katalysierung der großmaßstäblichen Einführung erfolgreicher Lösungen/Ansätze für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Politik der Union in Bezug auf Natur und biologische Vielfalt durch die Wiederholung von Ergebnissen, die Einbeziehung verwandter Ziele in andere Politikbereiche und in die Praktiken des öffentlichen und privaten Sektors, die Mobilisierung von Investitionen und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln.

LIFE ist seit 1992 ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie und war maßgeblich und in einigen Fällen entscheidend für die Errichtung des Natura 2000-Netzwerks.

Der Fitness-Check der Naturschutzrichtlinien, der Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft sowie die EU-Biodiversitätsstrategie für 20309 unterstreichen die Notwendigkeit, die Mittel für Natur und biologische Vielfalt zu erhöhen.

Das Teilprogramm Natur und biologische Vielfalt wird einen Beitrag zu den Zielen der Europäischen Union für den Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung des Naturkapitals in den Meeres-, Süßwasser- und Landökosystemen der Union leisten, wie sie im Übereinkommen über die biologische Vielfalt, der Berner Konvention, festgelegt sind. Insbesondere wird es zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der EU-Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie, der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten sowie der relevanten Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie und der europäischen Strategie für Regionen in äußerster Randlage beitragen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Das Teilprogramm für Natur und biologische Vielfalt wird hauptsächlich durch die folgenden Arten von Maßnahmen umgesetzt:

  1. eine Fortsetzung des traditionellen Bottom-up-Ansatzes, der darauf abzielt, praktische und wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen, der Gesundheit von Ökosystemen und der damit verbundenen Dienstleistungen durch die Kofinanzierung von Standardaktionsprojekten (SAPs) umzusetzen. Alle SAPs sollten so konzipiert sein, dass sie als direktes Ergebnis ihrer Umsetzung greifbare Verbesserungen für Arten, Lebensräume und Ökosysteme und damit zusammenhängende Leistungen erzielen, die auf der Grundlage spezifischer und messbarer (SMART) Ziele zu definieren sind. Der allgemeine Schwerpunkt der SAPs liegt auf Folgendem: (1) flächenbezogene Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen ("Raum für Natur") und (2) zusätzliche spezifische Maßnahmen für Arten und Ökosysteme/Habitate mit anderen als flächenbezogenen Maßnahmen ("Schutz/Sicherung unserer Arten und Habitate");
  2. eine Fortsetzung des integrierten Ansatzes zur Unterstützung der vollständigen Umsetzung nationaler oder regionaler Prioritized Action Frameworks (PAFs) und anderer biodiversitätspolitischer Planungsinstrumente der EU durch strategische Naturprojekte (SNAPs). SNAPs umfassen den Aufbau von Kapazitäten und Mainstreaming-Maßnahmen, auch durch die Mobilisierung anderer Finanzierungsquellen für Natur und Biodiversität. SNAPs können auch spezifische Erhaltungsmaßnahmen beinhalten, insbesondere wenn diese nicht durch die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel aus anderen EU-Förderprogrammen unterstützt werden können;
  3. ein strukturierter Ansatz zur Unterstützung der Umsetzung spezifischer politischer Prioritäten durch spezielle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von "Sonstigen Maßnahmen" (OAs);
  4. Projekte der technischen Hilfe (TA).

Die oben genannten Arten von Maßnahmen können umfassen:

  • Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der flächenbezogenen Erhaltung und Wiederherstellung ("Raum für Natur");
  • zusätzliche spezifische Maßnahmen, die auf Arten abzielen ("Schutz unserer Arten");
  • Governance zur Erleichterung von Verhaltensänderungen und/oder Änderungen der Praktiken, der Boden-, Land- und Wasserbewirtschaftung, auch in Meeresgebieten, sowie des Schutzes natürlicher Ressourcen, u. a. durch Unterstützung der Umsetzung der Europäischen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 203020 und der bevorstehenden Europäischen Forststrategie, um die Ziele der biologischen Vielfalt in den einschlägigen Sektoren durchgängig zu berücksichtigen, die Kapazitäten auf allen Ebenen aufzubauen und die Wissensgrundlage über Natur und biologische Vielfalt zu verbessern, u. a. für Monitoring, Rechnungslegung und Berichterstattung, Bewertung und Ex-post-Evaluierung;
  • Sicherstellung der Einhaltung von Umweltauflagen und Zugang zu Gerichten.

Die oben genannten Maßnahmen zielen unter anderem auf die Umsetzung der EU-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie und der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten, die Umkehrung des Rückgangs von Bestäubern, die Wiederherstellung von degradierten und kohlenstoffreichen Ökosystemen und die Verbesserung der Gesundheit und Widerstandsfähigkeit von Wäldern.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderÜberseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Internationale Organisation,  Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende PartnerschaftNein
Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder:
      • eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der an LIFE teilnehmenden Länder.
  • Der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben.

Natürliche Personen sind nicht förderfähig.

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Zusatzinformationen

Themen Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement,  Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente LIFE Multiannual Work Programme 2021-2024 - DE (904kB)
Verordnung (EU) 2021/783 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) (884kB)
LIFE Multiannual Work Programme 2021-2024 - EN (953kB)
Regulation 2021/783 establishing a Programme for the Environment and Climate Action (LIFE) (904kB)
KontaktEuropean Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

Offene Calls

Natur Governance
18.04.2023 - 06.09.2023

Natur und biologische Vielfalt
18.04.2023 - 06.09.2023

Technische Hilfe bei der Erstellung von SNAPs
02.05.2023 - 07.09.2023