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    Organisationstyp
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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

    Themen
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    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

    ...

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

Digitales Europa

Link zum Programmdigital-strategy.ec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Programm "Digitales Europa" ist ein EU-Förderprogramm, das sich darauf konzentriert, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich zu machen. Das Programm "Digitales Europa" wird strategische Mittel zur Bewältigung dieser Herausforderungen bereitstellen und Projekte in fünf Schlüsselbereichen unterstützen: Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft, auch durch digitale Innovationszentren.

Mit einem geplanten Gesamtbudget von EUR 7,5 Mrd. soll der wirtschaftliche Aufschwung beschleunigt und die digitale Transformation der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft gestaltet werden, wovon alle, insbesondere aber kleine und mittlere Unternehmen, profitieren.

Programm-Ziele

Das Programm "Digitales Europa" ist von strategischer Bedeutung für die Unterstützung der digitalen Transformation der industriellen Ökosysteme der EU und zielt darauf ab, Arbeitskräfte für diese fortschrittlichen digitalen Technologien zu qualifizieren. Es unterstützt die Industrie, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die öffentliche Verwaltung bei ihrer digitalen Transformation mit einem verstärkten Netzwerk von Europäischen Zentren für digitale Innovation (EDIH). Das Programm wird den wirtschaftlichen Aufschwung beschleunigen und den digitalen Wandel in Europa vorantreiben.

Spezifisches Ziel 1 — Hochleistungsrechnen

Mit dem finanziellen Beitrag der Union im Rahmen des spezifischen Ziels 1 — Hochleistungsrechnen werden die folgenden operativen Ziele verfolgt:

  1. Einführung, Koordinierung auf Unionsebene und Betrieb einer nachfrageorientierten und anwendungsgesteuerten integrierten Exa-Supercomputer- und -Dateninfrastruktur von Weltrang, die für öffentliche und private Nutzer, insbesondere KMU, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie niedergelassen sind, sowie für Forschungszwecke gemäß der Verordnung (EU) 2018/1488 leicht zugänglich ist;
  2. Einführung einsatzbereiter operativer Technologie aus Forschung und Innovation, um ein integriertes Ökosystem für das Hochleistungsrechnen in der Union aufzubauen, das verschiedene Aspekte in den Segmenten der wissenschaftlichen und industriellen Wertschöpfungskette umfasst — einschließlich Hardware, Software, Anwendungen, Dienste, Vernetzung und digitaler Kompetenzen — und ein hohes Sicherheits- und Datenschutzniveau aufweist;
  3. Einführung und Betrieb einer Nach-Exa-Infrastruktur, einschließlich Integration mit Quantencomputertechnologien und Forschungsinfrastrukturen für Informatik, sowie Begünstigung einer in der Union erfolgenden Entwicklung der für diese Einführung nötigen Hardware und Software.

Spezifisches Ziel 2 — Künstliche Intelligenz

Mit dem finanziellen Beitrag der Union im Rahmen des spezifischen Ziels 2 — Künstliche Intelligenz werden die folgenden operativen Ziele verfolgt:

  1. Aufbau und Stärkung der Kernkapazitäten und des Basiswissens im Bereich der KI in der Union, darunter der Aufbau und die Stärkung hochwertiger Datenressourcen und entsprechender Austauschverfahren, sowie von Algorithmenbibliotheken, wobei gleichzeitig ein menschenzentriertes, inklusives Konzept sichergestellt wird, bei dem die Werte der Union geachtet werden;
  2. Zugänglichmachung der unter Buchstabe a genannten Kapazitäten für Unternehmen, insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen, sowie für die Zivilgesellschaft, gemeinnützige Organisationen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und öffentliche Verwaltungen, um ihren Nutzen für die europäische Gesellschaft und Wirtschaft zu maximieren;
  3. Stärkung und Vernetzung von Test- und Experimentiereinrichtungen für KI in den Mitgliedstaaten;
  4. Entwicklung und Stärkung kommerzieller Anwendungs- und Produktionssysteme, um die Einbindung von Technologien in Wertschöpfungsketten und die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle zu begünstigen sowie die erforderliche Zeitspanne von der Innovation bis zur kommerziellen Nutzung zu verkürzen und die Einführung KI-gestützter Lösungen in Bereichen von öffentlichem Interesse und in der Gesellschaft zu fördern.

Spezifisches Ziel 3 — Cybersicherheit und Vertrauen

Mit dem finanziellen Beitrag der Union im Rahmen des spezifischen Ziels 3 — Cybersicherheit und Vertrauen werden die folgenden operativen Ziele verfolgt:

  1. Unterstützung der Entwicklung und Beschaffung fortgeschrittener Cybersicherheitsausrüstung und -werkzeuge sowie Dateninfrastrukturen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um auf europäischer Ebene ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit zu erreichen, unter uneingeschränkter Beachtung der Datenschutzvorschriften und der Grundrechte und unter Sicherstellung der strategischen Autonomie der Union;
  2. Unterstützung der Entwicklung und optimalen Nutzung europäischer Kenntnisse, Kapazitäten und Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit sowie der Verbreitung und allgemeinen Anwendung bewährter Verfahren;
  3. Sicherstellung einer breiten Einführung wirksamer moderner Cybersicherheitslösungen in allen Bereichen der europäischen Wirtschaft mit einem besonderen Augenmerk auf Behörden und KMU;
  4. Stärkung der Fähigkeiten in den Mitgliedstaaten und in der Privatwirtschaft, die Einhaltung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates zu unterstützen, auch durch Maßnahmen, mit denen die Übernahme bewährter Verfahren auf dem Gebiet der Cybersicherheit vorangebracht wird;
  5. Stärkung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, Hinwirken auf eine bessere Risikoerkennung und bessere Kenntnisse über Cybersicherheitsverfahren, Unterstützung öffentlicher und privater Organisationen bei der Einhaltung eines elementaren Maßes an Cybersicherheit, etwa durch Einführung der Übermittlungsverschlüsselung beim Datenverkehr und durch Softwareaktualisierungen;
  6. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem zivilen und dem Verteidigungsbereich bei Cybersicherheits-Projekten, -Diensten, -Kompetenzen und -Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck gemäß einer Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren (im Folgenden „Verordnung über das Kompetenzzentrum für Cybersicherheit“).

Spezifisches Ziel 4 — Fortgeschrittene digitale Kompetenzen

Mit dem finanziellen Beitrag der Union im Rahmen des spezifischen Ziels 4 — Fortgeschrittene digitale Kompetenzen wird die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen in den Bereichen des Programms unterstützt, um einen Beitrag zum Ausbau des europäischen Talentpools zu leisten, die digitale Kluft zu überbrücken und größere Professionalität zu fördern, insbesondere im Hinblick auf Hochleistungsrechnen und Cloud-Computing, Big-Data-Analyse, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologien (z. B. Blockchain), Quantentechnologien, Robotik und KI, unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter. Um Qualifikationsungleichgewichte zu beheben und die Spezialisierung in digitalen Technologien und Anwendungen zu fördern, werden mit dem genannten finanziellen Beitrag die folgenden operativen Ziele verfolgt:

  1. Unterstützung der Konzeption und Durchführung hochwertiger langfristiger Schulungen und Kurse, einschließlich integrierten Lernens, für Studierende und für Arbeitskräfte;
  2. Unterstützung der Konzeption und Durchführung hochwertiger kurzfristiger Schulungen und Kurse für Arbeitskräfte, insbesondere in KMU und im öffentlichen Sektor;
  3. Unterstützung hochwertiger Schulungen am Arbeitsplatz und von Praktika für Studierende und Arbeitskräfte, insbesondere in KMU und im öffentlichen Sektor.

Spezifisches Ziel 5 — Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität

Mit dem finanziellen Beitrag der Union im Rahmen des spezifischen Ziels 5 — Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität werden die folgenden operativen Ziele bei gleichzeitiger Überbrückung der digitalen Kluft verfolgt:

  1. Unterstützung für den öffentlichen Sektor und für Bereiche von öffentlichem Interesse, wie Gesundheit und Pflege, Bildung, Justiz, Zoll, Verkehr, Mobilität, Energie, Umwelt sowie die Kultur- und Kreativbranche, einschließlich in der Union niedergelassener Unternehmen in diesen Bereichen, damit moderne digitale Technologien, wie etwa Hochleistungsrechnen, KI und Cybersicherheit, tatsächlich eingeführt und genutzt werden;
  2. Einführung, Betrieb und Instandhaltung transeuropäischer interoperabler moderner Infrastrukturen für digitale Dienste, einschließlich zugehöriger Dienste, in der gesamten Union und komplementär zu nationalen und regionalen Maßnahmen;
  3. Unterstützung der Integration und Nutzung transeuropäischer Infrastrukturen für digitale Dienste und vereinbarter europäischer Digitalstandards im öffentlichen Sektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse, um eine kosteneffiziente Einführung und Interoperabilität zu erleichtern;
  4. Erleichterung der Entwicklung, Aktualisierung und Nutzung von Lösungen und Rahmen durch öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger, einschließlich Open-Source-Lösungen und der Weiterverwendung von Interoperabilitätslösungen und -rahmen;
  5. ein leicht wahrzunehmendes Angebot an den öffentlichen Sektor und an die Industrie der Union, insbesondere an KMU, digitale Technologien zu testen und in Pilotprojekten zu erproben, und Ausweitung ihrer Nutzung, einschließlich ihrer grenzüberschreitenden Nutzung;
  6. Unterstützung der Einführung fortgeschrittener digitaler und verwandter Technologien — darunter insbesondere Hochleistungsrechnen, KI, Cybersicherheit, andere Spitzentechnologien und Zukunftstechnologien wie Distributed-Ledger-Technologien (z. B. Blockchain) — im öffentlichen Sektor und in der Industrie der Union, insbesondere in KMU und Start-up-Unternehmen;
  7. Unterstützung der Konzeption, Erprobung, Umsetzung sowie Einführung und Instandhaltung interoperabler digitaler Lösungen — einschließlich Lösungen der digitalen Verwaltung — für öffentliche Dienste auf Unionsebene, die mithilfe einer Plattform für datengesteuerte weiterverwendbare Lösungen umgesetzt werden und der Innovationsförderung und Festlegung gemeinsamer Rahmen dienen, um das volle Potenzial der Dienste der öffentlichen Verwaltungen für Bürger und Unternehmen freizusetzen;
  8. Sicherstellung, dass auf Unionsebene durchgängig die Kapazitäten für eine führende Rolle beim digitalen Fortschritt vorhanden sind, zusätzlich zur Beobachtung und Analyse sich rasch entwickelnder digitaler Trends und zur Anpassung daran, sowie Austausch und allgemeine Anwendung bewährter Verfahren;
  9. Unterstützung der Zusammenarbeit bei der Verwirklichung eines europäischen Ökosystems für vertrauenswürdigen Datenaustausch und vertrauenswürdige digitale Infrastrukturen, unter anderem durch Verwendung von Diensten und Anwendungen auf Grundlage von Distributed-Ledger-Technologien (z. B. Blockchain), einschließlich der Unterstützung der Interoperabilität und Normung sowie durch Förderung der Einführung grenzüberschreitender Anwendungen der Union, die auf eingebauter Sicherheit und eingebautem Datenschutz („security and privacy by design“) beruhen, unter Einhaltung der Verbraucher- und Datenschutzvorschriften;
  10. Aufbau und Stärkung der Europäischen Digitalen Innovationszentren und ihres Netzes.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Internationale Organisation,  Sonstige,  Natürliche Person,  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Forschungseinrichtung inkl. Universität,  Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Rechtsträger mit Sitz in einem Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist, können an bestimmten Maßnahmen teilnehmen, wenn ihre Teilnahme zur Erreichung der Ziele des Programms erforderlich ist. Diese Rechtsträger tragen die Kosten ihrer Teilnahme, sofern in den Arbeitsprogrammen nichts anderes festgelegt ist.

Natürliche Personen können nur im Fall von Finanzhilfen im Rahmen des spezifischen Ziels 4 an dem Programm teilnehmen.

In Arbeitsprogrammen kann vorgesehen werden, dass die Teilnahme aus Sicherheitsgründen oder bei Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der strategischen Autonomie der Union auf Begünstigte mit Sitz in den Mitgliedstaaten bzw. auf Begünstigte mit Sitz in den Mitgliedstaaten und in bestimmten assoziierten Ländern oder anderen Drittländern beschränkt ist. Jede Einschränkung der Teilnahme von Rechtsträgern mit Sitz in assoziierten Ländern muss den Bedingungen der jeweiligen Vereinbarung genügen.

Zusatzinformationen

Themen Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,  Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien,  Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT ,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Justiz, Sicherheit & Schutz
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente Verordnung 2021/694 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ (790kB)
Regulation 2021/694 establishing the Digital Europe Programme (kB)
KontaktEuropean Commission, Directorate-General for Communications Networks, Content and Technology
Website

Offene Calls

Akzeptanz innovativer Cybersicherheitslösungen
15.11.2022 - 15.02.2023

Akzeptanz innovativer Cybersicherheitslösungen
25.05.2023 - 29.08.2023

Aufbau des Netzes der nationalen Koordinierungsstellen mit den Mitgliedstaaten
15.11.2022 - 15.02.2023

Aufbau von Kapazitäten in den Sicherheitsoperationszentren
15.11.2022 - 15.02.2023

Aufbau von Kapazitäten in den Sicherheitsoperationszentren (SOC)
25.05.2023 - 29.08.2023

Bereitstellung der AI-on-Demand-Plattform
29.09.2022 - 24.01.2023

Bereitstellung der AI-on-Demand-Plattform
25.05.2023 - 29.08.2023

Cloud IPCEI-Nutzungsbüro
11.05.2023 - 26.09.2023

Das Genom von Europa
11.05.2023 - 26.09.2023

Datenraum für Medien (Bereitstellung)
29.09.2022 - 24.01.2023

Datenraum für Mobilität (Bereitstellung)
29.09.2022 - 24.01.2023

Datenraum für die Produktion (Bereitstellung)
29.09.2022 - 24.01.2023

Datenraum für intelligente Kommunen (Bereitstellung)
29.09.2022 - 24.01.2023

Die Entwicklung von Citiverse
11.05.2023 - 26.09.2023

Digitaler Produktpass
11.05.2023 - 26.09.2023

EU-Bezugsrahmen für Energieeinsparungen
11.05.2023 - 26.09.2023

Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) - Nationale und multinationale Knotenpunkte
11.05.2023 - 26.09.2023

Europäische Infrastruktur für Daten von Intensivstationen (ICU)
11.05.2023 - 26.09.2023

Förderung der digitalen Kompetenzen junger Schüler*innen, insbesondere von Mädchen
11.05.2023 - 26.09.2023

Hochsichere Kollaborationsplattform für die Luftfahrt- und Sicherheitsindustrie
11.05.2023 - 26.09.2023

Koordinierung der sektoralen AI-Test- und Versuchseinrichtungen
11.05.2023 - 26.09.2023

Koordinierung zwischen dem zivilen und dem Verteidigungsbereich im Bereich der Cybersicherheit
25.05.2023 - 26.09.2023

Netz der sichereren Internet-Zentren (SIC)
11.05.2023 - 26.09.2023

Normung im Bereich der Cybersicherheit
25.05.2023 - 26.09.2023

Pilotgroßprojekte für Cloud-to-Edge-basierte Dienstlösungen
29.09.2022 - 24.01.2023

Sicherung der strategischen digitalen 5G-Infrastrukturen und -Technologien
15.11.2022 - 15.02.2023

Spezialisierte Bildungsprogramme oder Module in Schlüsselbereichen
29.09.2022 - 24.01.2023

Test- und Zertifizierungsfunktionen
15.11.2022 - 15.02.2023

Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit und der nationalen Cybersicherheitsstrategien
25.05.2023 - 26.09.2023

Unterstützung der Abwehrbereitschaft und gegenseitige Hilfe
25.05.2023 - 26.09.2023

Unterstützung der Umsetzung der NIS-Richtlinie und der nationalen Cybersicherheitsstrategien
15.11.2022 - 15.02.2023

Unterstützung der Verbreitung und Nutzung (D&E)
11.05.2023 - 26.09.2023

Unterstützung des Netzes der nationalen Kontaktstellen (NKS)
11.05.2023 - 26.09.2023

Vertiefung der Kenntnisse im Bereich Halbleiter
11.05.2023 - 26.09.2023

Widerstandsfähigkeit der EU im Bereich der Cybersicherheit, Koordinierung und Cybersicherheitsbereiche
15.11.2022 - 15.02.2023

Widerstandsfähigkeit der EU im Bereich der Cybersicherheit, Koordinierung und Cybersicherheitsbereiche
25.05.2023 - 29.08.2023