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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 2: Leben und Arbeiten in einer gesundheitsfördernden Umgebung
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | In Cluster 1 „Gesundheit“ des Horizont Europa Programmes finden sich viele Themen aus der Gesundheitsforschung wieder. Projekte decken möglichst das gesamte Spektrum des Forschungs- und Innovationszyklus ab und sollen auch zur Umsetzung von Forschungsergebnissen in der Versorgung beitragen. Ziel 2 zielt darauf ab, Wissenslücken im Hinblick auf die Auswirkungen derjenigen umweltbedingten, beruflichen und sozioökonomischen Risikofaktoren auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden zu schließen, die die größten oder am weitesten verbreiteten gesellschaftlichen Auswirkungen haben. |
Programm-Ziele | Zu den Zielen dieses Clusters gehören die Verbesserung und der Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Bürgern aller Altersgruppen durch die Gewinnung neuer Erkenntnisse, die Entwicklung innovativer Lösungen und gegebenenfalls die Einbeziehung der Geschlechterperspektive bei der Prävention, Diagnose, Überwachung, Behandlung und Heilung von Krankheiten. Weitere Ziele sind die Entwicklung von Gesundheitstechnologien, die Minderung von Gesundheitsrisiken, der Schutz der Bevölkerung und die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden im Allgemeinen und am Arbeitsplatz. Schließlich zielt dieser Cluster auch darauf ab, die öffentlichen Gesundheitssysteme kosteneffizienter, gerechter und nachhaltiger zu gestalten, armutsbedingten Krankheiten vorzubeugen und sie zu bekämpfen sowie die Beteiligung und Selbstverwaltung der Patienten zu unterstützen und zu ermöglichen. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen unter diesem Ziel sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu einem Leben und Arbeiten in einer gesundheitsfördernden Umwelt beizutragen, und zwar zu einer oder mehreren der folgenden Wirkungen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Internationale Organisation, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen. Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss. Förderfähige Nicht-EU-Länder:
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. |
Zusatzinformationen
Themen | Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gesundheit, Soziales, Sport, Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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