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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 3: Innovative Forschung zu sozialen und wirtschaftlichen Transformationen
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Aktivitäten in Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ richten sich primär an ForscherInnen und AntragstellerInnen aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften sowie aus dem Kunstbereich. Projekte zu den unterschiedlichen Themen in diesem Cluster leisten einen innovativen und anwendungsorientierten Beitrag zu wichtigen und zukunftsweisenden Forschungs- und Gesellschafthemen in Europa. Die europäische Gesellschaft befindet sich in tiefgreifender sozioökonomischer und kultureller Veränderung. Globalisierung und technologische Innovationen haben diese Veränderung beschleunigt. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit in den meisten europäischen Ländern zugenommen. Eine vorausschauende Politik ist erforderlich, um nachhaltiges und integratives Wachstum, Gleichstellung der Geschlechter und Wohlbefinden zu fördern und Ungleichheiten zu mindern. |
Programm-Ziele | Dieses Cluster zielt darauf ab, die europäischen demokratischen Werte, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, zu stärken, unser kulturelles Erbe zu bewahren und sozioökonomische Veränderungen zu fördern, die zu Integration und Wachstum beitragen. Handlungsfelder
|
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen unter dieser Destination sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden angestrebten erwarteten Wirkungen des Strategischen Plans von Horizont Europa beizutragen:
Inklusives Wachstum wird gefördert und Anfälligkeiten werden durch evidenzbasierte Politiken zum Schutz und zur Verbesserung von Beschäftigung, Bildung, sozialer Fairness und zur Bekämpfung von Ungleichheiten wirksam reduziert, auch als Reaktion auf die sozioökonomischen Herausforderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen. Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss. Förderfähige Nicht-EU-Länder:
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. |
Zusatzinformationen
Themen | Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Kontakt | European Commission, Directorate-General for Communications Networks, Content and Technology Website Interreg CENTRAL EUROPE Programme - Joint Secretariat +43 (0) 1 8908 088 - 2403 info@interreg-central.eu Website |
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