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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 3 - Ziel 1: Besserer Schutz der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Terrorismus
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Der Cluster "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft" unterstützt die Umsetzung der politischen Prioritäten der EU in den Bereichen Sicherheit, Cybersicherheit und Katastrophenschutz. Ziel ist es, neues Wissen und Innovationen bereitzustellen, die den Einsatzkräften und Managern helfen, kriminelle Aktivitäten, terroristische Bedrohungen, Cyber-Bedrohungen sowie Krisen und Katastrophen zu bewältigen und zu verhindern. Ziel ist eine bessere Prävention, Untersuchung und Abschwächung der Auswirkungen von Straftaten, einschließlich neuer/entstehender krimineller Vorgehensweisen (z. B. unter Ausnutzung der Digitalisierung und anderer Technologien). Ein solcher Ansatz muss auf einer tieferen Kenntnis der menschlichen und sozialen Aspekte relevanter gesellschaftlicher Herausforderungen wie sexuelle Ausbeutung von Kindern, gewalttätige Radikalisierung, Menschenhandel, Desinformation und Fake News, Korruption und Cyberkriminalität, einschließlich der Unterstützung der Opfer, beruhen. |
Programm-Ziele | Dieses Cluster reagiert auf die Herausforderungen, die sich aus anhaltenden Sicherheitsbedrohungen, einschließlich Cyberkriminalität, sowie aus Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen ergeben. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Themenvorschläge für dieses Ziel sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des Strategischen Plans von Horizont Europa 2021-2024 beizutragen: "Kriminalität und Terrorismus werden unter Wahrung der Grundrechte wirksamer bekämpft [...] dank einer leistungsfähigeren Prävention, Vorsorge und Reaktion, eines besseren Verständnisses der damit verbundenen menschlichen, gesellschaftlichen und technologischen Aspekte und der Entwicklung modernster Fähigkeiten für Polizeibehörden [...], einschließlich Maßnahmen gegen Cyberkriminalität." Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:
Um die Ziele dieser Destination zu erreichen, wurden außerdem zusätzliche Förderbedingungen definiert. Sie beziehen sich auf die aktive Beteiligung relevanter Sicherheitspraktikerinnen und Sicherheitspraktiker oder Endanwenderinnen und Endanwender. Projekte, die im Rahmen dieser Destination gefördert werden, sind aufgefordert, eng mit anderen von der EU geleiteten oder geförderten Initiativen in den relevanten Bereichen zusammenzuarbeiten, wie z.B. den im Rahmen des H2020-Arbeitsprogramms "Sichere Gesellschaften" geförderten "Networks of Practitioners"-Projekten, den im Rahmen des Horizon Europe Cluster 3-Arbeitsprogramms geförderten "Knowledge Networks for Security Research & Innovation" (Destination "Strengthened Security Research and Innovation") oder der "Community of Users for Secure, Safe and Resilient Societies" (zukünftige CERIS - Community of European Research and Innovation for Security). weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Dieses Ziel wird, wann immer angemessen und anwendbar, Vorschläge fördern, die:
Das Ziel wird auch Möglichkeiten für die Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation zwischen verschiedenen Gemeinschaften von Praktikerinnen und Praktikern schaffen, die im Bereich der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung tätig sind, z. B. Polizeibehörden, Grenz- und Küstenwache und Zollbehörden. Die internationale Zusammenarbeit wird ebenfalls gefördert, wo dies angemessen und relevant ist. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Internationale Organisation, Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen. Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss. Förderfähige Nicht-EU-Länder:
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. |
Zusatzinformationen
Themen | Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Kontakt | European Commission, Directorate-General for Communications Networks, Content and Technology Website Interreg CENTRAL EUROPE Programme - Joint Secretariat +43 (0) 1 8908 088 - 2403 info@interreg-central.eu Website |
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Wirksame Korruptionsbekämpfung
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