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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 3 - Ziel 2: Effektiver Schutz der EU-Außengrenzen
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Der Cluster "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft" unterstützt die Umsetzung der politischen Prioritäten der EU in den Bereichen Sicherheit, Cybersicherheit und Katastrophenschutz. Ziel ist es, neues Wissen und Innovationen bereitzustellen, die den Einsatzkräften und Managern helfen, kriminelle Aktivitäten, terroristische Bedrohungen, Cyber-Bedrohungen sowie Krisen und Katastrophen zu bewältigen und zu verhindern. Dieses Ziel bezieht sich unter anderem auf die Ziele der Strategie der Sicherheitsunion [[KOM(2020) 795 endgültig]] sowie auf die Grenzmanagement- und Sicherheitsdimensionen des Neuen Pakts zu Migration und Asyl [[KOM(2020) 609 endgültig]]. Die Themen, die unter das Ziel fallen, zielen also darauf ab, starke europäische Land-, Luft- und Seeaußengrenzen zu gewährleisten. Im Rahmen dieses Ziels werden Kenntnisse und Technologien entwickelt, die von anderen Instrumenten wie dem Fonds für integrierte Grenzverwaltung aufgegriffen werden können, so dass die Forschungsergebnisse genutzt werden können und die erforderlichen Instrumente letztendlich den Sicherheitsexpertinnen und -experten zur Verfügung stehen. |
Programm-Ziele | Dieses Cluster reagiert auf die Herausforderungen, die sich aus anhaltenden Sicherheitsbedrohungen, einschließlich Cyberkriminalität, sowie aus Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen ergeben. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen unter dieser Destination sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des Strategischen Plans von Horizont Europa 2021-2024 beizutragen: "Legitime Passagiere und Sendungen reisen leichter in die EU ein, während illegaler Handel, Schmuggel, Piraterie, terroristische und andere kriminelle Handlungen durch ein verbessertes Management der Luft-, Land- und Seegrenzen und der maritimen Sicherheit einschließlich besserer Kenntnisse über soziale Faktoren verhindert werden." Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen. Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss. Förderfähige Nicht-EU-Länder:
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. |
Zusatzinformationen
Themen | Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Kontakt | European Commission, Directorate-General for Communications Networks, Content and Technology Website Interreg CENTRAL EUROPE Programme - Joint Secretariat +43 (0) 1 8908 088 - 2403 info@interreg-central.eu Website |
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Verbesserte Sicherheit und Betrugsbekämpfung im Bereich des Identitätsmanagements und der Identitäts- und Reisedokumente
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Verbesserte Unterwassererkennungs- und -kontrollfähigkeiten zum Schutz von Seegebieten und Seehäfen
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